OPSWAT IN-PERSON EVENT Bedingungen und Konditionen
Zuletzt aktualisiert: Dezember 20, 2023
1. DEFINITIONEN
Die folgenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:
"Vereinbarung" bedeutet diese Bedingungen und das Antragsformular;
"Anwendbare Gesetze" bedeutet anwendbare nationale, bundesstaatliche, staatliche und lokale Gesetze, Regeln, Richtlinien, gerichtliche oder behördliche Anordnungen und Vorschriften.
"Antragsformular" bezeichnet das Antrags- oder Bestellformular, dem dieser Vertrag beigefügt ist und das die Einzelheiten des Pakets enthält, oder ein anderes Dokument, das die Einzelheiten des Pakets enthält und das OPSWAT nach eigenem Ermessen akzeptiert;
"Teilnehmer" ist die im Antragsformular angegebene Person, Firma, Gesellschaft oder Einrichtung;
"Veranstaltung" bedeutet eine Veranstaltung, Konferenz, Ausstellung, ein Webinar oder eine andere Veranstaltung (ob persönlich oder virtuell), die von OPSWAT Inc. organisiert wird.
"Veranstaltungsinhalte" sind alle Fotografien, Aufnahmen, elektronischen Bilder oder Werbematerialien, die OPSWAT im Verlauf der Veranstaltung erhält. OPSWAT hat das ausschließliche Recht, Foto-, Video- und andere visuelle Darstellungen von Teilnehmern in Bildmedien jeglicher Art zu Handels-, Werbe-, Verkaufs- und anderen Zwecken aufzunehmen.
"Veranstaltungs-Website" bezeichnet die Website(s) (zusammen mit den dazugehörigen Plattformen und/oder Anwendungen), die die Veranstaltung (oder einen Teil davon) und/oder die Handbücher und Materialien der Veranstaltung beherbergen und anzeigen werden;
"Gebühren" bedeutet die vom Teilnehmer zu zahlenden Gebühren für das Veranstaltungspaket;
"Höhere Gewalt" bezeichnet ein Ereignis oder einen Umstand, das bzw. der sich der Kontrolle von OPSWAT entzieht und zum Zeitpunkt des Ereignisses andauert oder von dem nach Ansicht von OPSWATvernünftigerweise erwartet werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Ereignisses andauert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Gesetze, Verordnungen, Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Beschränkungen, Richtlinien, Empfehlungen oder Maßnahmen der Regierung, Verhängung von Sanktionen, Embargo, militärische Maßnahmen, terroristische Handlungen oder Kriegsdrohungen, Mob, zivile Unruhen oder Aufstände, Gesundheitsbedrohungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Epidemien und Pandemien (z.g., COVID-19), unabhängig davon, ob es sich um neue, laufende oder wiederkehrende Epidemien oder Pandemien handelt), höhere Gewalt, Überschwemmungen, Dürre, Erdbeben, Unwetter, Katastrophen, Transportstörungen, Ausfall von Drittanbietern/Lieferanten, Beschädigung oder Ausfall von Veranstaltungsorten, Arbeitskonflikte, Streiks, Arbeitskämpfe, Unterbrechung/Ausfall von Versorgungsleistungen, Mangel an Rohstoffen oder Vorräten, Unfälle, Stornierung oder Rückzug von Referenten oder Teilnehmern oder andere vergleichbare Katastrophen oder Unfälle);
"OPSWAT" bezeichnet das Unternehmen der OPSWAT Gruppe auf dem Anmeldeformular, das Eigentümer, Organisator, Betreiber und/oder Manager der Veranstaltung ist, wie im Anmeldeformular angegeben;
"OPSWAT Gruppe" bedeutet OPSWAT und alle Unternehmen, die OPSWAT kontrollieren oder von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihre jeweiligen Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Bevollmächtigten und Vertreter;
"Rechte an geistigem Eigentum" bedeutet Marken, Handelsnamen, Designrechte, Urheberrechte, Datenbankrechte, Rechte an Know-how, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum oder analoge Rechte, unabhängig davon, ob sie irgendwo auf der Welt eingetragen oder nicht eingetragen sind;
"Handbuch" bezeichnet alle Handbücher, Service-Kits, Leitfäden und/oder Materialien, die dem Teilnehmer von OPSWAT in Bezug auf die Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, in der jeweils aktuellen Fassung von OPSWAT ;
"Materialien" bedeutet alle Schulungsmaterialien, die von OPSWAT als Teil des Pakets und der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden;
"Paket" bezeichnet die Schulungskurse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Materialien, Sitzungen, geplante Mahlzeiten, Pausen und Hotelunterbringung (falls vorhanden), die dem Teilnehmer von OPSWAT im Zusammenhang mit der Veranstaltung, wie im Antragsformular angegeben, zur Verfügung gestellt werden;
"Veranstaltungsort" bezeichnet den Ort, an dem die Veranstaltung physisch stattfindet.
2. TEILNAHME
2.1 Die Anmeldung für die Veranstaltung muss auf dem von OPSWAT veröffentlichten Anmeldeformular erfolgen. OPSWAT kann nach eigenem Ermessen entscheiden, Anmeldungen auf anderem Wege zu akzeptieren, aber in jedem Fall gilt diese Vereinbarung. Die Anmeldung für das Paket ist unwiderruflich, es sei denn, dies ist im Anmeldeformular ausdrücklich vorgesehen. OPSWAT behält sich das Recht vor, jedes Anmeldeformular oder jede andere Anmeldung eines potenziellen Teilnehmers abzulehnen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme durch OPSWAT an den Teilnehmer zustande (unabhängig davon, ob diese eingeht oder nicht).
2.2 OPSWAT kann jeder Person ohne gültigen Ausweis den Zutritt verweigern. Die Ausweise sind nur auf den Namen der Person gültig, auf die sie ausgestellt sind.
3. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Gebühren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die auf dem Anmeldeformular angegebenen Gebühren bei der Anmeldung zu der Veranstaltung zu zahlen.
3.2 Zahlungsmethode. Der Teilnehmer muss OPSWAT aktuelle, vollständige, korrekte und autorisierte Informationen zur Zahlungsmethode zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer ermächtigt OPSWAT oder einen Drittanbieter für die Zahlungsabwicklung (z.B. PayPal, Stripe), seine Zahlungsmethode für die Teilnahme an der Veranstaltung sofort zu belasten.
3.3 Steuern.Die Gebühren für das Paket enthalten nicht alle Transaktionssteuern, einschließlich ausländischer Quellensteuern und lokaler, staatlicher, provinzieller, bundesstaatlicher oder ausländischer Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnlicher staatlicher Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich Mehrwert-, Verbrauchs-, Nutzungs-, Waren- und Dienstleistungssteuern sowie Verbrauchssteuern ("Steuern"). OPSWAT kann die vom Teilnehmer zu zahlenden Steuern auf der Grundlage der vom Teilnehmer zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Rechnungsdaten berechnen. Alle Gebühren sind in voller Höhe und ohne Abzug von Steuern zu zahlen. Der Teilnehmer ist für die Zahlung aller mit den Gebühren verbundenen Steuern verantwortlich, mit Ausnahme der OPSWAT Einkommenssteuer.
3.4 Währung. Der Teilnehmer zahlt die Gebühren in der Währung OPSWAT , die auf dem Antragsformular angegeben ist.
3.5 Rückerstattung. Wenn der Teilnehmer das Paket kauft und bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung aus irgendeinem Grund eine Rückerstattung beantragt, erstattet OPSWAT dem Teilnehmer die für das Paket gezahlten Gebühren. Bearbeitungsgebühren, Steuern und andere Gebühren werden nicht zurückerstattet, außer in Ländern, in denen diese Posten nach geltendem Recht erstattungsfähig sind. Der Teilnehmer kann die Rückerstattung per E-Mail an Accounting@opswat.com mit dem Betreff "Online Store Refund Request" beantragen.
3.6 Nicht erstattungsfähig und keine Stornierung. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung und/oder dem Antragsformular festgelegt, sind alle Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und alle geleisteten Zahlungen nicht erstattungsfähig, soweit dies nicht durch geltende Gesetze untersagt ist.
4. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES TEILNEHMERS
4.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien der zuständigen Behörden (insbesondere alle Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption) sowie alle von OPSWAT oder dem Veranstaltungsort herausgegebenen Geschäftsbedingungen, Handbücher oder angemessenen Anweisungen oder Weisungen (insbesondere in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Datenschutz oder Sicherheit (einschließlich Informationssicherheit)) einzuhalten.
4.2 Der Teilnehmer muss sich jederzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 6 aufgeführten Verhaltenskodex verhalten.
4.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung angemessen versichert zu sein und alle für die Einreise in das Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, erforderlichen Reisevorkehrungen zu treffen, wie in Abschnitt 7 dieser Vereinbarung vorgesehen.
5. DATENSCHUTZ
5.1Datenschutzrichtlinie. Die Datenschutzrichtlinie von OPSWAT legt fest, wie OPSWAT Informationen von Kunden und Besuchern seiner Online-Webseiten, einschließlich der Veranstaltungsseite und des Veranstaltungsortes, sammelt, speichert, schützt und verwendet. Der Teilnehmer erkennt an, dass seine Anmeldung zu und seine Teilnahme an der Veranstaltung den Datenschutzrichtlinien unterliegt, und der Teilnehmer erklärt sich mit den Datenschutzrichtlinien einverstanden. Durch die Übermittlung des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer Nachrichten, Lern- und Marketingmaterialien von OPSWAT und den mit der Veranstaltung verbundenen Unternehmen.
5.2Inhalt des Teilnehmers. Der Teilnehmer gewährt OPSWAT, seinen verbundenen Unternehmen und seinen Drittlizenzgebern und -lieferanten ("Drittanbieter") sowie deren jeweiligen Lizenznehmern, Nachfolgern und Bevollmächtigten das Recht, den Namen und das Profil des Teilnehmers (wie im Anmeldeformular angegeben) (i) im Veranstaltungshandbuch, im Verzeichnis und/oder in anderen Werbematerialien, die in Verbindung mit der Veranstaltung erstellt werden, und/oder (ii) auf der Veranstaltungsseite zu verwenden und anzuzeigen. Obwohl OPSWAT bei einer solchen Veröffentlichung/Anzeige mit angemessener Sorgfalt vorgeht, haftet sie nicht für etwaige Fehler, Auslassungen oder falsche Zitate.
5.3Fotos und Multimedia. Der Teilnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die OPSWAT Group und ihre Vertreter berechtigt sind, während der Veranstaltung Multimedia-Aufnahmen zu machen, die unter anderem die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung (die "Veranstaltungsinhalte") umfassen können. Der Teilnehmer erkennt an und stimmt zu, dass OPSWAT der ausschließliche Eigentümer aller Rechte an den Veranstaltungsinhalten ist und verzichtet hiermit auf alle: (a) Rechte an diesen Veranstaltungsinhalten und (b) Ansprüche, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit den Veranstaltungsinhalten oder deren Verwendung hat. Ohne Einschränkung ist die OPSWAT Group berechtigt, den Veranstaltungsinhalt überall auf der Welt zu Werbe- und anderen Zwecken zu verwenden, ohne dass eine Zahlung oder Entschädigung fällig wird. Wenn der Teilnehmer die Löschung seiner Bilder wünscht, muss er einen entsprechenden Antrag über das Portal für Datenschutzanfragen unter https://go2.opswat.com/myuserright stellen.
6. VERHALTENSKODEX
6.1 Von den Veranstaltungsteilnehmern wird erwartet, dass sie sich verantwortungsbewusst verhalten und sich gegenseitig und die Gemeinschaft mit Respekt, Freundlichkeit und Mitgefühl behandeln.
6.2 Der Teilnehmer darf ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von OPSWAT keine Veranstaltungsinhalte, Materialien oder Teilnehmerprofile in irgendeiner Form oder in irgendeinem Format kopieren oder kopieren lassen. Der Teilnehmer darf die Inhalte und/oder Materialien der Veranstaltung nicht für kommerzielle, Marketing-, Werbe- oder politische Zwecke verwenden.
6.2 Der Teilnehmer darf sich nicht so verhalten, dass er andere Teilnehmer, Redner, OPSWAT oder Delegierte der Veranstaltung beleidigt, belästigt oder ihnen Unannehmlichkeiten bereitet.
6.3 Der Teilnehmer darf nichts tun oder zulassen, was dem Ruf oder der Marke von OPSWAT, dem Veranstaltungsort oder der Veranstaltung schaden könnte, und er darf keine Äußerungen machen, die OPSWAT, den Veranstaltungsort oder die Veranstaltung verleumden, verunglimpfen oder herabwürdigen.
6.4 Der Teilnehmer darf keine Schäden am Veranstaltungsort oder einem Teil davon oder am Veranstaltungsgelände verursachen oder zulassen.
6.5 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er die Veranstaltung nicht dazu nutzen darf, eine andere Veranstaltung, an der er als Sponsor oder Teilnehmer beteiligt ist, zu unterstützen.
OPSWAT behält sich das Recht vor, ohne Rückerstattung die Teilnahme eines Teilnehmers zu widerrufen, der nach Ansicht von OPSWAT oder der örtlichen Behörden: (i) gegen den Verhaltenskodex gemäß diesem Abschnitt 6 verstößt; (ii) ein Sicherheitsrisiko, ein Ärgernis oder eine Belästigung für den Ablauf der Veranstaltung darstellt; (iii) sich anderweitig unangemessen, ordnungswidrig oder anstößig verhält.
7. KOSTEN; REISEMODALITÄTEN; VERSICHERUNG
7.1 In jedem Fall trägt der Teilnehmer die Kosten für die Anreise zum Veranstaltungsort sowie für alle nicht im Paket enthaltenen Mahlzeiten, den Transport vor Ort und andere Lebenshaltungskosten selbst. Die Teilnehmer müssen auch ihre eigenen Vorkehrungen für Pässe, Visa, Reiseversicherungen und Krankenversicherungen treffen, einschließlich der Deckung für den Verlust oder die Beschädigung ihres Eigentums.
7.2 Kann der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, weil er diese Unterlagen nicht erhalten hat, bleiben die Gebühren in voller Höhe fällig.
Um Zweifel auszuschließen, übernimmt OPSWAT keine Haftung für alle Kosten, die der Teilnehmer übernimmt oder die mit seiner Teilnahme an einer Veranstaltung von OPSWAT verbunden sind, auch wenn OPSWAT eine Veranstaltung gemäß dem Abschnitt "Stornierung der Anmeldung durch OPSWAT" absagt. OPSWAT empfiehlt dem Teilnehmer, flexible Reisen zu buchen und eine Reiseversicherung abzuschließen, die diese Eventualitäten abdeckt.
8. OPSWAT EIGENTUMSRECHTE
8.1 Eigentum an der Veranstaltungs-Website und den Materialien. Alle Veranstaltungsinhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schulungsinhalte, Logos, Designs, Texte, Software, technische Zeichnungen, Konfigurationen, Grafiken, Dateien, Icons, Bilder, Audioclips und deren Zusammenstellung (d. h. die Auswahl, Sammlung, Zusammenstellung, Anordnung) sind Eigentum von OPSWAT, seinen verbundenen Unternehmen und/oder deren Drittanbietern. OPSWAT, seine verbundenen Unternehmen oder deren Drittanbieter sind Eigentümer und behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen an den Materialien und der gesamten Hardware, Software und anderen Elementen vor, die zur Bereitstellung der Materialien verwendet werden, mit Ausnahme der dem Teilnehmer ausdrücklich gewährten Rechte zur Nutzung der Materialien. Dem Teilnehmer werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechten im Zusammenhang mit den Materialien übertragen, noch sind sie sein Eigentum.
8.2 Rückmeldungen.Für den Fall, dass der Teilnehmer OPSWAT Vorschläge zu Merkmalen, Funktionen, Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen oder Leistungen ("Feedback") macht, die OPSWAT für seine Produkte oder Dienstleistungen übernimmt, wird dieses Feedback automatisch im Rahmen dieser Vereinbarung an OPSWAT abgetreten und geht in das alleinige und ausschließliche Eigentum von OPSWAT über. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass jegliches Feedback, das der Teilnehmer OPSWAT zur Verfügung stellt, nicht vertraulich ist.
9. ZERTIFIZIERUNG
Eine Bescheinigung über den Abschluss der Schulung, sofern sie Teil des Pakets ist, kann nur Teilnehmern ausgestellt werden, die die Schulung vollständig besucht haben.
10. ÄNDERUNGEN ODER ANNULLIERUNG DURCH OPSWAT
10.1 Änderungen. OPSWAT behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Änderungen in Bezug auf Format, Inhalt, Ort und Zeitplan der Veranstaltung vorzunehmen, ohne dafür zu haften. Wenn solche Änderungen vorgenommen werden, bleibt diese Vereinbarung für beide Parteien verbindlich, vorausgesetzt, dass das Paket so geändert werden kann, wie OPSWAT es für erforderlich hält, um die Änderungen zu berücksichtigen. OPSWAT wird den Teilnehmer so schnell wie möglich über solche Änderungen des Pakets informieren.
10.2 Änderung des Datums. OPSWAT behält sich das Recht vor, das Datum/die Daten der Veranstaltung jederzeit und aus beliebigen Gründen zu stornieren oder zu ändern. Wenn das Datum/die Daten der Veranstaltung geändert wird/werden, bleibt die Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und die Verpflichtungen der Parteien gelten für die Veranstaltung an den neuen Daten in der gleichen Weise, wie sie für die ursprüngliche Veranstaltung gegolten hätten. Der Teilnehmer hat ab der Änderungsmitteilung von OPSWAT 5 Werktage Zeit, seine Teilnahme zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.
10.3 Stornierung der Veranstaltung. Wird die Veranstaltung von OPSWAT abgesagt, kann OPSWAT diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen kündigen, wobei bereits gezahlte Gebühren an den Teilnehmer zurückerstattet werden.
10.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet OPSWAT gegenüber dem Teilnehmer nicht für Verluste, Verspätungen, Schäden oder sonstige Haftungen, die sich aus der Änderung des Termins der Veranstaltung oder der Absage der Veranstaltung ergeben oder damit zusammenhängen, wie auch immer diese entstehen. Der Teilnehmer erkennt an, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts 10 den einzigen Rechtsbehelf des Teilnehmers im Falle einer Änderung des Termins der Veranstaltung oder der Absage der Veranstaltung durch OPSWAT darstellen und jede andere Haftung von OPSWAT hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
11. STORNIERUNG DURCH DEN TEILNEHMER
11.1 Der Antrag für das Paket ist vom Teilnehmer unwiderruflich, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Antragsformular angegeben. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder im Antragsformular angegeben, werden keine Rückerstattungen gewährt, und die Gebühren bleiben in voller Höhe fällig und zahlbar.
11.2 Soweit das Antragsformular eine Stornierung durch den Teilnehmer ausdrücklich zulässt, kann der Teilnehmer das Paket durch schriftliche Mitteilung an OPSWAT stornieren, wie im Antragsformular vorgesehen.
12. KÜNDIGUNG
12.1 Jede Partei kann den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag begangen hat und diese Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Verletzung (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, der erforderlich ist, um die Verletzung rechtzeitig vor dem Ereignis zu beheben) behoben hat (sofern diese Verletzung behoben werden kann).
12.2 Falls OPSWAT die Vereinbarung gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6 oder aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Teilnehmer kündigt, ist OPSWAT nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer erhaltenen Gebühren zurückzuerstatten, und OPSWAT haftet dem Teilnehmer gegenüber nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus einer solchen Kündigung der Vereinbarung ergeben.
12.3 OPSWAT kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Teilnehmer kündigen, wenn OPSWAT nach eigenem Ermessen entscheidet, dass die Bereitstellung des Pakets für den Teilnehmer nicht im Interesse der Veranstaltung oder der berechtigten geschäftlichen Interessen von OPSWATliegt. Falls OPSWAT die Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 12.3 kündigt, werden dem Teilnehmer alle im Voraus gezahlten Gebühren zurückerstattet, und OPSWAT haftet dem Teilnehmer gegenüber nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus einer solchen Kündigung der Vereinbarung ergeben.
12.4 Der Teilnehmer erkennt an, dass im Falle einer Kündigung durch OPSWAT die Rückerstattung der gezahlten Gebühren sein einziges Rechtsmittel ist, und dass jegliche andere Haftung von OPSWAT hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; ENTSCHÄDIGUNG
13.1 OPSWAT übernimmt keine Garantie für die Veranstaltung oder den Veranstaltungsort im Allgemeinen und im Besonderen für den Nutzen oder das Ergebnis (geschäftlich oder anderweitig), das der Teilnehmer durch die Teilnahme an der Veranstaltung erzielen kann. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen schließt OPSWAT im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang alle Bedingungen, Bestimmungen, Zusicherungen und Garantien in Bezug auf die Veranstaltung, den Veranstaltungsort und das Paket aus, unabhängig davon, ob diese durch Gesetz oder kraft Gesetz oder anderweitig auferlegt werden und nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung genannt sind.
13.2 OPSWAT Group haftet dem Teilnehmer gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung (oder dem vollständigen oder teilweisen Ausfall) von Dienstleistungen oder Gütern, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder dem Paket bereitgestellt werden, erleidet oder erleidet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erbringung von Dienstleistungen durch den Veranstaltungsort und das Hotel (falls im Paket enthalten).
13.3 OPSWAT Die Gruppe haftet gegenüber dem Teilnehmer nicht für indirekte, Folge-, besondere, zufällige oder strafende Verluste oder Schäden, Verlust von Profits, Geschäftsverlust, Verlust von Gelegenheiten, Verlust von Firmenwert, Verlust oder Korruption von Daten oder jede andere Art von wirtschaftlichem Verlust oder Schaden, einschließlich Schäden an oder Verlust (oder Diebstahl) von Eigentum. OPSWAT Die maximale Gesamthaftung der Gruppe gegenüber dem Teilnehmer im Rahmen der Vereinbarung oder anderweitig in Verbindung mit der Veranstaltung und/oder dem Paket ist auf den Gesamtbetrag der vom Teilnehmer an OPSWAT in Verbindung mit der jeweiligen Veranstaltung gezahlten Gebühren beschränkt.
13.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, OPSWAT Group zu verteidigen und schadlos zu halten und OPSWAT Group in Bezug auf Verluste oder Schäden an Eigentum oder Verletzungen oder den Tod von Personen, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers verursacht werden, vollständig und wirksam schadlos zu halten.
13.5 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt die Haftung aus oder beschränkt sie, die nach den geltenden Gesetzen nicht ausgeschlossen werden kann.
13.6 Abschnitt 13 (Haftungsbeschränkung; Entschädigung) gilt auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung.
14. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
14.1 Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann jede Partei vertrauliche Informationen an die andere Partei weitergeben, definiert als nicht-öffentliche Informationen, die (a) als "vertraulich" (oder ähnlich) gekennzeichnet oder identifiziert sind, oder (b) (entweder schriftlich oder mündlich) von einer Art sind, die eine vernünftige Person als vertraulich verstehen sollte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Informationen Dritter, Rabatte, Preisgestaltung, strategische Pläne, Produktpläne, Produktdesigns, Architektur, Technologie und technische Informationen, Sicherheitsprozesse, Sicherheitsprüfungen, Geschäfts- und Marketingpläne, Geschäftsprozesse, Kreditkarten-/Bankinformationen und Informationen aus dem Teilnehmerkonto.
14.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht die Informationen, die nach den schriftlichen Aufzeichnungen der empfangenden Partei: (a) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren; (b) der empfangenden Partei von einem Dritten offengelegt wurden, der das Recht hatte, eine solche Offenlegung ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen vorzunehmen; (c) oder ohne Verschulden der empfangenden Partei der Öffentlichkeit allgemein zugänglich geworden sind; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden.
14.3 Beide Parteien verpflichten sich: (a) die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, mit der eine Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen behandelt, jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt; (b) die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nur in Verbindung mit diesen Bedingungen und den Dienstleistungen zu verwenden; und (c) vertrauliche Informationen nur an Dritte weiterzugeben, die diese Informationen zur Durchführung dieser Vereinbarung oder für die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung benötigen und eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, die vertrauliche Informationen als vertraulich behandelt oder Vertraulichkeitsverpflichtungen (z. B.z. B. Regeln der beruflichen Verantwortung), die nicht weniger restriktiv sind als dieser Abschnitt 15 (Vertrauliche Informationen).
14.4 Wird die empfangende Partei durch anwendbare Gesetze aufgefordert oder gezwungen, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen ("erzwungene Offenlegung"), so stellt die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen durch die empfangende Partei keinen Verstoß gegen diese Bedingungen dar, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigt, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist durch anwendbare Gesetze untersagt, so dass die offenlegende Partei ein angemessenes Rechtsmittel einlegen kann. Die empfangende Partei ist verpflichtet, (a) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, der für die Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich ist, (b) gegenüber dem Dritten, der die Offenlegung verlangt, den privilegierten und vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen geltend zu machen, (c) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei zusammenzuarbeiten, um sie vor der Offenlegung zu schützen und/oder eine Schutzanordnung zu erwirken, die den Umfang der erzwungenen Offenlegung auf Kosten der offenlegenden Partei einschränkt, und (d) die erzwungenen Offenlegungen auch in anderer Hinsicht vertraulich zu behandeln.
14.5 Vertrauliche Informationen bleiben stets das Eigentum ihres Besitzers.
14.6 Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung oder auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei gibt die empfangende Partei unverzüglich alle materiellen Materialien (z.B. Notizen) und Kopien davon, die die vertraulichen Informationen enthalten, an die offenlegende Partei zurück oder vernichtet sie, soweit dies wirtschaftlich und technisch machbar ist. Die empfangende Partei ist jedoch berechtigt, Kopien der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei aufzubewahren, die (a) elektronisch in Datenarchiven oder Back-up-Systemen gespeichert sind oder (b) der Einhaltung der für die empfangende Partei geltenden Gesetze dienen, vorausgesetzt, dass diese Kopien den Bestimmungen dieser Bedingungen unterliegen, solange sie sich im Besitz der empfangenden Partei befinden.
14.7 Abschnitt 14 (Vertrauliche Informationen) gilt über den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.
15. STREITIGKEITEN; GERICHTSBARKEIT
Diese Vereinbarung wird in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Florida, U.S.A., ausgelegt und durchgesetzt, ohne Bezugnahme auf dessen Rechtswahlregeln. Alle Zahlungsstreitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sollen, soweit möglich, gütlich beigelegt werden. Andernfalls erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der ausschließliche Gerichtsstand und die ausschließliche Zuständigkeit der Bundes- und Staatsgerichte in Tampa, Florida, U.S.A., gilt.
16. VERSCHIEDENES
16.1 Höhere Gewalt. Wird OPSWAT durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert oder verzögert, so gilt eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung nicht als Vertragsverletzung, und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen Verlust oder Schaden aus diesem Grund.
16.2 Der Vertrag begründet weder eine Partnerschaft oder ein Joint Venture noch eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder zwischen Auftraggeber und Bevollmächtigtem und kann auch nicht als solche angesehen werden.
16.3 Wenn und soweit es einen Widerspruch zwischen dieser Vereinbarung und dem Antragsformular gibt, sind die Bestimmungen des Antragsformulars maßgebend.
16.4 Jede Partei erkennt an, dass die Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das Ereignis darstellt und dass sie sich nicht auf mündliche oder schriftliche Zusicherungen der anderen Partei verlässt. Eine Änderung der Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von jeder der Vertragsparteien oder in ihrem Namen unterzeichnet ist.
16.5 Die Rechte aus dem Vertrag können vom Teilnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von OPSWAT abgetreten werden. Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
16.6 Bekanntmachungen.Mitteilungen einer Partei an eine andere Partei bedürfen der Schriftform und sind nach bestätigter Zustellung wie folgt wirksam: (i) wenn sie an den Teilnehmer gerichtet sind, per E-Mail oder an die im Antragsformular angegebene oder anderweitig vom Teilnehmer angegebene Anschrift; und (ii) wenn sie an OPSWAT gerichtet sind, per E-Mail anLegal@OPSWAT.comoder 5411 Skycenter Drive, #900, Tampa, FL 33607, Attn: Legal. Eine Mitteilung muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um eine Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung handelt. Per E-Mail übermittelte Mitteilungen gelten als abgegeben und erhalten, wenn die E-Mail versandt wird. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Zustellung von Gerichtsverfahren per Post einverstanden. Um Zweifel auszuschließen, gilt eine Mitteilung zum Zeitpunkt der Zustellung als zugestellt, wenn sie persönlich oder durch einen Kurier zugestellt wird, und innerhalb von zwei Arbeitstagen, wenn sie durch vorausbezahlte Post erster Klasse zugestellt wird.
16.7 Die Nichtausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
16.8 Wird eine Bestimmung des Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden, so gilt diese Bestimmung oder ein Teil dieser Bestimmung im erforderlichen Umfang als nicht Bestandteil des Vertrages, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bleibt davon unberührt.