EULA für Drittanbieter
1. amazon elasti cache
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Abgeleitet von spymemcached 2.8.1 unter der MIT-Lizenz.
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
2. eckig
Die MIT-Lizenz
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3. Angular Ui Bootstrap
Die MIT-Lizenz
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
4. angular2 jwt
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Auth0, Inc. <support@auth0.com (http://auth0.com)
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT
5. apache common io
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
6. Apache Tomcat
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
7. apache tomcat native bibliothek
Die folgende Software kann in diesem Produkt enthalten sein:
Apache Tomcat Native Bibliothek
Datei NOTICE.txt der Komponente: Apache Tomcat Native Library Copyright 2002-2010 The Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation(http://www.apache.org/) entwickelt wurde.
Diese Komponente ist lizenziert unter Abschnitt A.24, „Apache License Version 2.0, January 2004�. https://github.com/apache/tomcat-native/blob/main/LICENSE
8. async js
Diese Software ist unter der MIT-Lizenz lizenziert. MIT-Lizenz
Copyright Â(C) 2010 Elijah Grey, der sich auch Eli Grey nennt.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
9. Bootstrap-Twitter
Bootstrap (Twitter)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
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Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Angular
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Angular
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
12. ca juliusdavies
Apache-Lizenz Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Bitte beachten Sie, dass dies auf die gleiche Weise wie die MIT-Lizenz zu lesen ist.
LIZENZ Copyright (c) 2000 - 2015 The Legion of the Bouncy Castle Inc.(http://www.bouncycastle.org)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
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Copyright 2014 Klaus Hartl
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Die MIT-Lizenz (MIT)
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Die MIT-Lizenz
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17. codemirror
MIT-Lizenz
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
18. com amazonaws
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
- Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
- Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
- Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
- Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Hinweis: Für bestimmte, gekennzeichnete Softwaredateien, die in der begleitenden Software enthalten sind oder mit ihr vertrieben werden, können andere Lizenzbedingungen gelten, wenn diese Bedingungen in dem Verzeichnis enthalten sind, das die begleitende Software enthält. Diese anderen Lizenzbedingungen gelten dann anstelle der oben genannten Softwarelizenzbedingungen.
19. com fasterxml jackson
Diese Kopie des Jackson JSON Processor Streaming Parsers/Generators ist lizenziert unter der ApacheSoftware) License, Version 2.0 ("die Lizenz"). Einzelheiten zu den Verbreitungsrechten und zu den besonderen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke finden Sie in der Lizenz.
Sie können eine Kopie der Lizenz unter folgender Adresse erhalten:
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
20. com google code gson
Apache-Lizenz Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
21. com lmax
Apache-Lizenz Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
22. gemeinsamer Codec
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
23. Gemeine Sammlungen
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
24. Gemeinsamer http-Client
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
25. commons lang
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
26. d3 js
Urheberrecht (c) 2010, Stanford Visualization Group
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name der Stanford University noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
27. d3js
Urheberrecht 2010-2017 Mike Bostock
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28. einfaches Tortendiagramm
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013 Robert Fleischmann
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
29. voller Kalender
Copyright (c) 2015 Adam Shaw
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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30. geoip Geolithdaten
Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International
Die Creative Commons Corporation („Creative Commons“) ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatung an. Die Verbreitung der öffentlichen Lizenzen von Creative Commons begr�ndet keine Anwalt-Mandanten- oder sonstige Beziehung. Creative Commons stellt seine Lizenzen und zugehörigen Informationen auf einer „wie-ist-Basis“ zur Verf�gung. Creative Commons �bernimmt keine Gew�hrleistung f�r seine Lizenzen, f�r Material, das unter deren Bedingungen lizenziert wurde, oder f�r damit verbundene Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung f�r Sch�den, die sich aus deren Nutzung ergeben, weitestgehend aus.
Verwendung öffentlicher Creative Commons-Lizenzen
Die öffentlichen Creative-Commons-Lizenzen bieten eine Reihe von Standardbedingungen, die Urheber und andere Rechteinhaber nutzen können, um Originalwerke und anderes Material, das dem Urheberrecht und bestimmten anderen Rechten unterliegt, die in der unten aufgeführten öffentlichen Lizenz angegeben sind, zu teilen. Die folgenden Überlegungen dienen nur zu Informationszwecken, sind nicht erschöpfend und sind nicht Teil unserer Lizenzen.
Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere öffentlichen Lizenzen sind für diejenigen bestimmt, die befugt sind, der Öffentlichkeit die Erlaubnis zu erteilen, Material in einer Weise zu nutzen, die ansonsten durch das Urheberrecht und bestimmte andere Rechte eingeschränkt ist. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber sollten die Bedingungen der von ihnen gewählten Lizenz lesen und verstehen, bevor sie diese anwenden. Lizenzgeber sollten sich auch alle erforderlichen Rechte sichern, bevor sie unsere Lizenzen anwenden, damit die Öffentlichkeit das Material erwartungsgemäß weiterverwenden kann. Lizenzgeber sollten Material, das nicht unter die Lizenz fällt, deutlich kennzeichnen. Dazu gehört auch anderes CC-lizenziertes Material oder Material, das unter einer Ausnahme oder Einschränkung des Urheberrechts verwendet wird. Weitere Überlegungen für Lizenzgeber.
Überlegungen für die Öffentlichkeit: Durch die Verwendung einer unserer öffentlichen Lizenzen erteilt der Lizenzgeber der Ã-ffentlichkeit die Erlaubnis, das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen zu verwenden. Wenn die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendeinem Grund nicht erforderlich ist - beispielsweise aufgrund einer geltenden Ausnahme oder BeschrÃ?nkung des Urheberrechts -, wird diese Nutzung nicht durch die Lizenz geregelt. Unsere Lizenzen gewÃ?hren nur urheberrechtliche und bestimmte andere Rechte, zu deren GewÃ?hrung der Lizenzgeber befugt ist. Die Nutzung des lizenzierten Materials kann auch aus anderen Gründen eingeschränkt sein, z. B. weil andere das Urheberrecht oder andere Rechte an dem Material haben. Ein Lizenzgeber kann besondere Anforderungen stellen, z. B. dass alle Änderungen gekennzeichnet oder beschrieben werden müssen.
Auch wenn unsere Lizenzen dies nicht vorschreiben, sind Sie angehalten, diesen Wünschen nachzukommen, sofern dies sinnvoll ist. Weitere Überlegungen für die Öffentlichkeit.
Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Public License
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert) akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International Public License ("Public License") und erklären sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. Soweit diese Öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden Ihnen die Lizenzrechte in Anbetracht Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte in Anbetracht der Vorteile, die der Lizenzgeber durch die Bereitstellung des Lizenzmaterials unter diesen Bedingungen erhält.
Abschnitt 1 - Definitionen.
a. Bearbeitetes Material bedeutet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, das von dem Lizenzmaterial abgeleitet ist oder auf diesem basiert und in dem das Lizenzmaterial übersetzt, verändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig in einer Weise modifiziert wird, die eine Erlaubnis gemäß dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten des Lizenzgebers erfordert. Wenn es sich bei dem lizenzierten Material um ein Musikwerk, eine Aufführung oder eine Tonaufnahme handelt, wird angepasstes Material im Sinne dieser Lizenz immer dann produziert, wenn das lizenzierte Material zeitlich mit einem bewegten Bild synchronisiert wird.
b. Die Lizenz des Adapters bezeichnet die Lizenz, die Sie auf Ihr Urheberrecht und ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zu adaptiertem Material in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz anwenden.
c. BY-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistete Lizenz, die von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser Öffentlichen Lizenz anerkannt wurde.
d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bedeutet Urheberrecht und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verwandt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Sende-, Tonträger- und Sui-generis-Datenbankrechte, ohne Rücksicht darauf, wie die Rechte bezeichnet oder kategorisiert werden. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte keine Urheberrechte und ähnlichen Rechte.
e. Wirksame technische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die mangels entsprechender Befugnisse nicht durch Gesetze umgangen werden dürfen, die die Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags und/oder ähnlicher internationaler Vereinbarungen erfüllen.
f. Ausnahmen und Beschränkungen bedeutet faire Nutzung, fairer Umgang und/oder jede andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gilt.
g. Lizenzbestandteile bezeichnet die im Namen einer Creative Commons Public License aufgeführten Lizenzattribute. Die Lizenzelemente dieser öffentlichen Lizenz sind Attribution und ShareAlike.
h. Lizenziertes Material bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese öffentliche Lizenz angewendet hat.
i. Lizenzierte Rechte bedeutet die Rechte, die Ihnen unter den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt werden, die sich auf alle Urheberrechte und ähnliche Rechte beschränken, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten und zu deren Lizenzierung der Lizenzgeber befugt ist.
j. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz gewährt.
k. Weitergabe bedeutet, Material der Öffentlichkeit mit allen Mitteln oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, die eine Genehmigung im Rahmen der lizenzierten Rechte erfordern, wie z. B. Vervielfältigung, öffentliche Ausstellung, öffentliche Aufführung, Vertrieb, Verbreitung, Kommunikation oder Import, und Material der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, auch auf eine Art und Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit das Material von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl abrufen können.
l. Datenbankrechte sui generis sind andere Rechte als das Urheberrecht, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in ihrer geänderten und/oder nachfolgenden Fassung ergeben, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte irgendwo auf der Welt.
m. Sie bedeutet die natürliche oder juristische Person, die die lizenzierten Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2 - Geltungsbereich.
a. Lizenzerteilung.
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte an dem lizenzierten Material für:
A. das lizenzierte Material ganz oder teilweise zu vervielfältigen und weiterzugeben; und
B. Angepasstes Material produzieren, vervielfältigen und weitergeben.
2. Ausnahmen und Beschränkungen. Um Zweifel auszuschließen, gilt diese Öffentliche Lizenz nicht, wenn Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre Nutzung zutreffen, und Sie müssen sich nicht an ihre Bestimmungen und Bedingungen halten.
3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) festgelegt.
4. Media und Formate; technische Modifikationen erlaubt. Der Lizenzgeber ermächtigt Sie, die lizenzierten Rechte in allen heute bekannten oder in Zukunft geschaffenen Medien und Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf die Geltendmachung von Rechten oder Befugnissen, die es Ihnen verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die zur Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich sind, einschließlich technischer Modifikationen, die zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen erforderlich sind. Für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz führt die bloße Vornahme von Änderungen, die durch diesen Abschnitt 2(a)(4) gestattet sind, niemals zu Angepasstem Material.
5. Nachgeschaltete Empfänger.
A. Angebot des Lizenzgebers - Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des Lizenzmaterials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte unter den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz auszuüben.
B. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers - Adaptiertes Material. Jeder EmpfÃ?nger von adaptiertem Material von Ihnen erhÃ?lt automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte an dem adaptierten Material unter den Bedingungen der von Ihnen beantragten Adapterlizenz auszuÃ?ben.
C. Keine nachgelagerten Beschränkungen. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen für das lizenzierte Material anbieten oder auferlegen oder wirksame technische Maßnahmen auf das lizenzierte Material anwenden, wenn dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird.
6. Keine Befürwortung. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Erlaubnis dar oder kann als Erlaubnis ausgelegt werden, zu behaupten oder zu implizieren, dass Sie mit dem Lizenzgeber oder anderen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) für eine Namensnennung vorgesehen sind, verbunden sind oder dass Ihre Nutzung des Lizenzmaterials vom Lizenzgeber gesponsert, gebilligt oder mit einem offiziellen Status versehen wird.
b. Andere Rechte.
1. Moralische Rechte, wie z.B. das Recht auf Integrität, werden unter dieser Öffentlichen Lizenz nicht lizenziert, ebenso wenig wie Publizitäts-, Datenschutz- und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; der Lizenzgeber verzichtet jedoch, soweit möglich, auf die Geltendmachung solcher Rechte, die ihm zustehen, in dem begrenzten Umfang, der erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der lizenzierten Rechte zu ermöglichen, jedoch nicht darüber hinaus.
2. Patent- und Markenrechte werden unter dieser öffentlichen Lizenz nicht lizenziert.
3. Soweit möglich, verzichtet der Lizenzgeber auf das Recht, von Ihnen für die Ausübung der lizenzierten Rechte Lizenzgebühren zu verlangen, sei es direkt oder über eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder obligatorischen Lizenzsystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, derartige Lizenzgebühren zu erheben.
Abschnitt 3 - Lizenzbedingungen.
Die Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.
a. Zuschreibung.
1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in modifizierter Form), müssen Sie:
A. Folgendes aufzubewahren, wenn es vom Lizenzgeber zusammen mit dem lizenzierten Material geliefert wird:
i. Nennung des/der Urheber(s) des Lizenzmaterials und anderer Personen, die als Urheber benannt werden sollen, in jeder vom Lizenzgeber geforderten angemessenen Weise (einschließlich eines Pseudonyms, falls benannt);
ii. einen Urheberrechtshinweis;
iii. einen Hinweis, der auf diese öffentliche Lizenz verweist;
iv. einen Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss;
v. einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist;
B. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben und einen Hinweis auf frühere Veränderungen aufbewahren; und
C. darauf hinweisen, dass das lizenzierte Material unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text dieser Öffentlichen Lizenz oder den URI oder Hyperlink zu ihr angeben.
2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf jede angemessene Weise erfüllen, die auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext basiert, in dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. So kann es beispielsweise angemessen sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem Sie einen URI oder Hyperlink zu einer Ressource bereitstellen, die die erforderlichen Informationen enthält.
3. Auf Verlangen des Lizenzgebers sind Sie verpflichtet, die in Abschnitt 3(a)(1)(A) geforderten Informationen zu entfernen, soweit dies nach vernünftigem Ermessen durchführbar ist.
b. ShareAlike.
Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die folgenden Bedingungen, wenn Sie von Ihnen produziertes adaptiertes Material weitergeben.
1. Die Adapterlizenz Sie müssen eine Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, dieser Version oder einer neueren, oder eine BY-SA-kompatible Lizenz anwenden.
2. Sie müssen den Text, den URI oder den Hyperlink zu der von Ihnen angewandten Lizenz des Adapters einfügen. Sie können diese Bedingung auf jede angemessene Art und Weise erfüllen, die auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext basiert, in dem Sie angepasstes Material freigeben.
3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder auferlegen oder wirksame technische Maßnahmen auf das angepasste Material anwenden, die die Ausübung der unter der von Ihnen angewandten Adapterlizenz gewährten Rechte einschränken.
Abschnitt 4 - Datenbankrechte sui generis.
Wenn die lizenzierten Rechte Sui Generis Datenbankrechte beinhalten, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten:
a. Zur Klarstellung: Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und weiterzugeben;
b. wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Datenbankinhalts in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben, dann ist die Datenbank, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihr einzelner Inhalt), angepasstes Material, auch für die Zwecke von Abschnitt 3(b); und
c. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) einhalten, wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank freigeben.
Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 4 ergänzt und ersetzt nicht Ihre Verpflichtungen gemäß dieser Öffentlichen Lizenz, wenn die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.
Abschnitt 5 - Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
a. Sofern vom Lizenzgeber nicht gesondert zugesagt, bietet der Lizenzgeber das Lizenzmaterial im Rahmen seiner Möglichkeiten so an, wie es ist und wie es verfügbar ist, und gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf das Lizenzmaterial, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder auf andere Weise. Dies beinhaltet, ohne Einschränkung, Garantien für das Eigentum, die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Nichtverletzung von Rechten Dritter, das Nichtvorhandensein latenter oder anderer Mängel, die Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Fehlern, unabhängig davon, ob diese bekannt sind oder nicht. Wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder teilweise nicht zulässig sind, gilt dieser Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie.
b. Soweit möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber unter keinen Umständen aufgrund irgendeiner Rechtstheorie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, exemplarische oder andere Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser Öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des Lizenzmaterials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden hingewiesen wurde. Wo eine Haftungsbeschränkung ganz oder teilweise nicht zulässig ist, gilt diese Beschränkung möglicherweise nicht für Sie.
c. Der oben vorgesehene Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung sind so auszulegen, dass sie einem absoluten Haftungsausschluss und einer absoluten Haftungsbefreiung möglichst nahe kommen.
Abschnitt 6 - Laufzeit und Beendigung.
a. Diese öffentliche Lizenz gilt für die Dauer der hier lizenzierten Urheberrechte und ähnlichen Rechte. Wenn Sie jedoch diese Öffentliche Lizenz nicht einhalten, erlöschen Ihre Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz automatisch.
b. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, wird es wiederhergestellt:
1. automatisch ab dem Datum, an dem der Verstoß abgestellt wird, sofern er innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Entdeckung des Verstoßes abgestellt wird; oder
2. nach ausdrücklicher Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
c. Um Zweifel auszuschließen, berührt dieser Abschnitt 6(b) nicht das Recht des Lizenzgebers, Rechtsmittel für Ihre Verstöße gegen diese öffentliche Lizenz einzulegen.
d. Um Zweifel auszuschließen, kann der Lizenzgeber das Lizenzmaterial auch unter separaten Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des Lizenzmaterials jederzeit einstellen; dies führt jedoch nicht zur Beendigung dieser öffentlichen Lizenz.
e. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 überdauern die Beendigung dieser öffentlichen Lizenz.
Abschnitt 7 - Sonstige Bestimmungen und Bedingungen.
a. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die von Ihnen mitgeteilt werden, sind für den Lizenzgeber nicht bindend, es sei denn, Sie haben ausdrücklich zugestimmt.
b. Jegliche Vereinbarungen, Absprachen oder Verträge bezüglich des Lizenzmaterials, die hier nicht aufgeführt sind, sind von den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz getrennt und unabhängig.
Abschnitt 8 - Auslegung.
a. Um Zweifel auszuschließen, soll diese Öffentliche Lizenz nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Nutzung des Lizenzmaterials, die ohne die Erlaubnis dieser Öffentlichen Lizenz rechtmäßig erfolgen könnte, einschränkt, begrenzt oder Bedingungen auferlegt.
b. Wird eine Bestimmung dieser Lizenz als nicht durchsetzbar erachtet, so wird sie, soweit möglich, automatisch so weit umgestaltet, wie es für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Wenn die Bestimmung nicht umgestaltet werden kann, wird sie von dieser Öffentlichen Lizenz abgetrennt, ohne die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen zu beeinträchtigen.
c. Keine Bedingung dieser öffentlichen Lizenz wird außer Kraft gesetzt und keine Nichterfüllung wird anerkannt, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt ausdrücklich zu.
d. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder einen Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich des Verzichts auf die Rechtsverfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde, und kann auch nicht als solche ausgelegt werden.
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31. getuikit
Copyright (c) YOOtheme GmbH
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
32. Grunzen
Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende, https://jquery.org/
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen vieler Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionsübersicht unter https://github.com/gruntjs/grunt.
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
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Alle Dateien, die sich im Verzeichnis node_modules befinden, sind extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und ihre eigenen Lizenzen haben; wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.
33. javamail cddl
GEMEINSAME ENTWICKLUNGS- UND VERTRIEBSLIZENZ (CDDL) Version 1.1
1. Definitionen.
1.1. „Beitragender“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.
1.2. Die "Version des Mitwirkenden" ist die Kombination aus der ursprünglichen Software, den früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden (sofern vorhanden), und den Änderungen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen wurden.
1.3. „Geschützte Software“ bedeutet (a) die Software oder (b) Modifikationen oder (c) die Kombination von Dateien, die Software enthalten, mit Dateien, die Modifikationen enthalten, jeweils einschließlich Teilen davon.
1.4. „Ausführbar“ bedeutet die Abgedeckte Software in einer anderen Form als dem Quellcode.
1.5. „Erstentwickler“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Software erstmals unter dieser Lizenz zur Verfügung stellt.
1.6. „Größeres Werk“ bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.
1.7. „Lizenz“ bedeutet dieses Dokument.
1.8. „Lizenzierbar“ bedeutet, das Recht zu haben, alle hierin übertragenen Rechte in größtmöglichem Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben.
1.9. „Änderungen“ bedeutet den Quellcode und die ausführbare Form eines der folgenden Elemente:
A. Jede Datei, die durch Hinzufügung, Löschung oder Änderung des Inhalts einer Datei entsteht, die Software oder frühere Modifikationen enthält;
B. Jede neue Datei, die irgendeinen Teil der Software oder einer früheren Modifikation enthält; oder
C. Jede neue Datei, die beigetragen oder anderweitig unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.
1.10. „Originalsoftware“ bezeichnet den Quellcode und die ausf�hrbare Form von Computersoftwarecode, der urspr�nglich unter dieser Lizenz freigegeben wurde.
1.11. „Patentanspr�che“ bedeutet alle Patentanspr�che, die jetzt im Besitz des Erteilers sind oder sp�ter erworben werden, einschließlich, aber nicht beschr�nkt auf Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsanspr�che, in allen Patenten, f�r die der Erteiler die Lizenz erteilt.
1.12. „Quellcode“ bezeichnet (a) die allgemeine Form von Computersoftware-Code, an dem Änderungen vorgenommen werden, und (b) die zugehörige Dokumentation, die in oder mit diesem Code enthalten ist.
1.13. „Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natÃ?rliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausÃ?bt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhÃ?lt. Bei juristischen Personen schließt „Sie“ jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
2. Lizenzerteilung.
2.1. Der anfängliche Zuschuss für Entwickler.
Unter der Voraussetzung, dass Sie Abschnitt 3.1 unten einhalten, und vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum, gewährt Ihnen der Erstentwickler hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Erstentwickler lizenziert werden können, die Software (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, darzustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf von Software verletzt werden, die Software (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
(c) Die in den Abschnitten 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Erstentwickler die Software zum ersten Mal vertreibt oder auf andere Weise einem Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung stellt.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz gewährt: (1) für Code, den Sie aus der Software löschen, oder (2) für Verletzungen, die durch: (i) die Veränderung der Software oder (ii) die Kombination der Software mit anderer Software oder Geräten.
2.2. Beitragszahler Zuschuss.
Unter der Voraussetzung, dass Sie Abschnitt 3.1 einhalten, und vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht exklusive Lizenz:
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die der Mitwirkende lizenzieren kann, um die von diesem Mitwirkenden erstellten Modifikationen (oder Teile davon) zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, darzustellen, vorzuführen, in Unterlizenz zu vergeben und zu vertreiben, entweder in unveränderter Form, mit anderen Modifikationen, als Abgedeckte Software und/oder als Teil eines größeren Werks; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkerversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden, verletzt werden, Folgendes herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen und/oder anderweitig darüber zu verfügen: (1) Änderungen, die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) vorgenommen wurden; und (2) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden mit seiner Mitwirkerversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden.
(c) Die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Beitragende die Änderungen zum ersten Mal verbreitet oder auf andere Weise einem Dritten zugänglich macht.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz erteilt:
(1) für jeden Code, den der Contributor aus der Contributor-Version gelöscht hat;
(2) für Verstöße, die durch: (i) Änderungen der Version des Mitwirkenden durch Dritte oder (ii) die Kombination der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen mit anderer Software (außer als Teil der Version des Mitwirkenden) oder anderen Geräten; oder
(3) unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn der Mitwirkende keine Änderungen vorgenommen hat.
3. Vertriebsverpflichtungen.
3.1. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Abgedeckte Software , die Sie in ausführbarer Form weitergeben oder anderweitig zur Verfügung stellen, muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, und diese Quellcodeform darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergegeben werden. Sie müssen jeder Kopie der Quellcodeform der Abgedeckten Software , die Sie vertreiben oder anderweitig zur Verfügung stellen, eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie müssen die Empfänger einer solchen Abgedeckten Software in ausführbarer Form darüber informieren, wie sie diese Abgedeckte Software in Quellcodeform in angemessener Weise auf einem oder durch ein Medium erhalten können, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
3.2. Änderungen.
Die Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz. Sie versichern, dass Sie glauben, dass Ihre Modifikationen Ihre ursprüngliche(n) Schöpfung(en) sind und/oder dass Sie über ausreichende Rechte verfügen, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3.3. Erforderliche Bekanntmachungen.
Sie müssen in jede Ihrer Modifikationen einen Hinweis aufnehmen, der Sie als Mitwirkenden der Modifikation ausweist. Sie dürfen keine in der Abgedeckten Software enthaltenen Hinweise auf Urheberrechte, Patente oder Marken, Lizenzhinweise oder beschreibenden Text, der auf einen Mitwirkenden oder den ursprünglichen Entwickler hinweist, entfernen oder verändern.
3.4. Anwendung der zusätzlichen Bedingungen.
Sie dürfen keine Bedingungen für Abgedeckte Software in Quellcodeform anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger hierunter verändern oder einschränken. Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung ausschließlich von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3.5. Verteilung der ausführbaren Versionen.
Sie dürfen die ausführbare Form der Abgedeckten Software unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen einer Lizenz Ihrer Wahl weitergeben, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und dass die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcodeform gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten zu beschränken oder zu verändern. Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder Mitwirkenden. Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3.6. Größere Werke.
Sie dürfen ein größeres Werk erstellen, indem Sie die Abgedeckte Software mit anderem Code, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt, kombinieren und das größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software erfüllt sind.
4. Versionen der Lizenz.
4.1. Neue Versionen.
Oracle ist der ursprüngliche Lizenzverwalter und kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Außer wie in Abschnitt 4.3 vorgesehen, ist niemand außer dem Lizenzverwalter berechtigt, diese Lizenz zu ändern.
4.2. Auswirkung der neuen Versionen.
Sie dürfen die Abgedeckte Software immer unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, weiter nutzen, vertreiben oder anderweitig verfügbar machen. Wenn der ursprüngliche Entwickler einen Hinweis in die Software einfügt, der es verbietet, diese unter einer späteren Version der Lizenz zu vertreiben oder anderweitig verfügbar zu machen, müssen Sie die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, vertreiben und verfügbar machen. Andernfalls können Sie sich auch dafür entscheiden, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen einer späteren Version der Lizenz, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde, zu verwenden, zu vertreiben oder anderweitig verfügbar zu machen.
4.3. Geänderte Versionen.
Wenn Sie ein Erstentwickler sind und eine neue Lizenz für Ihre Software erstellen wollen, dürfen Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie: (a) die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass die Lizenz von dieser Lizenz abweicht); und (b) auf andere Weise deutlich machen, dass die Lizenz Bedingungen enthält, die von dieser Lizenz abweichen.
5. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.
DIE GEDECKTE SOFTWARE WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF DER BASIS "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DER GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE GEDECKTE SOFTWARE FEHLERFREI, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BESTIMMT ODER NICHT VERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER ABGEDECKTEN SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EINE ABGEDECKTE SOFTWARE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR DIE NOTWENDIGE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DER BETROFFENEN SOFTWARE IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
6. BEENDIGUNG.
6.1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bestimmungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
6.2. Wenn Sie gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie einen solchen Anspruch geltend machen, wird als „Teilnehmer“ bezeichnet) eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) mit der Behauptung erheben, dass die Software (d.h. die Mitwirkerversion, wenn der Teilnehmer ein Mitwirkender ist, oder die Software , wenn der Teilnehmer der Erstentwickler ist) direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann erlöschen alle Rechte, die Ihnen direkt oder indirekt von diesem Teilnehmer, dem Erstentwickler (wenn der Erstentwickler nicht der Teilnehmer ist) und allen Mitwirkenden unter den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, mit einer Frist von 60 Tagen durch den Teilnehmer mit Wirkung für die Zukunft und automatisch nach Ablauf dieser Frist enden, es sei denn, Sie ziehen innerhalb dieser 60 Tage Ihren Anspruch in Bezug auf die Software des Teilnehmers gegenüber dem Teilnehmer entweder einseitig oder aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Teilnehmer zurück.
6.3. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Teilnehmer geltend machen, der besagt, dass die Software des Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, und dieser Anspruch vor der Einleitung eines Patentverletzungsprozesses beigelegt wird (z. B. durch eine Lizenz oder einen Vergleich), dann wird der angemessene Wert der von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Bestimmung des Betrags oder Werts einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
6.4. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 6.1 oder 6.2 bleiben alle Endbenutzerlizenzen, die von Ihnen oder einem Vertriebspartner vor der Kündigung rechtsgültig erteilt wurden (mit Ausnahme von Lizenzen, die Ihnen von einem Vertriebspartner erteilt wurden), auch nach der Kündigung bestehen.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, WEDER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, HAFTEN SIE, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, EIN ANDERER BEITRAGSZAHLER ODER EIN VERTREIBER DER ABGEDECKTEN SOFTWARE ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN GEGENÜBER EINER PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, COMPUTERAUSFÄLLE ODER -FEHLFUNKTIONEN ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ZURÜCKZUFÜHREN SIND, SOWEIT DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON BEILÄUFIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.
8. U.S. REGIERUNG ENDVERBRAUCHER.
Die Abgedeckte Software ist ein „kommerzielles Produkt“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ (wie dieser Begriff in 48 C.F.R. § 252.227-7014(a)(1) definiert ist) und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Abgedeckte Software nur mit den hierin festgelegten Rechten. Diese Klausel über die Rechte der US-Regierung tritt an die Stelle aller anderen FAR-, DFAR- oder sonstigen Klauseln oder Bestimmungen, die sich mit den Rechten der Regierung an Computersoftware im Rahmen dieser Lizenz befassen, und ersetzt diese.
9. VERSCHIEDENES.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sollte sich eine Bestimmung dieser Lizenz als nicht durchsetzbar erweisen, so wird diese Bestimmung nur insoweit geändert, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt dem Recht der Gerichtsbarkeit, die in einem in der Software enthaltenen Hinweis angegeben ist (sofern das anwendbare Recht, falls vorhanden, nichts anderes vorsieht), unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen dieser Gerichtsbarkeit. Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegt der Gerichtsbarkeit der Gerichte, die in einem in der Software enthaltenen Hinweis angegeben sind, wobei die unterlegene Partei für die Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -auslagen, verantwortlich ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, gelten nicht für diese Lizenz. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für die Einhaltung der Exportverwaltungsvorschriften der Vereinigten Staaten (und der Exportkontrollgesetze und -vorschriften anderer Länder) verantwortlich sind, wenn Sie die Abgedeckte Software verwenden, vertreiben oder anderweitig verfügbar machen.
10. VERANTWORTUNG FÜR ANSPRÜCHE.
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung ihrer Rechte unter dieser Lizenz entstehen, und Sie erklären sich bereit, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Basis zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder soll als ein Eingeständnis der Haftung angesehen werden.
BEKANNTMACHUNG GEMÄSS ABSCHNITT 9 DER GEMEINSAMEN ENTWICKLUNGS- UND VERTRIEBSLIZENZ (CDDL)
Der unter der CDDL veröffentlichte Code unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien (unter Ausschluss von Kollisionsnormen). Jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegen der Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des Northern District of California und der staatlichen Gerichte des Staates Kalifornien, mit Gerichtsstand in Santa Clara County, Kalifornien.
34. javamail gnu
GNU-Klassenpfad-Lizenz
Classpath wird unter den Bedingungen der GNU General Public License mit der folgenden Klarstellung und speziellen Ausnahme verbreitet.
Die statische oder dynamische Verknüpfung dieser Bibliothek mit anderen Modulen stellt ein kombiniertes Werk dar, das auf dieser Bibliothek basiert. Daher gelten die Bedingungen der GNU General Public License für die gesamte Kombination.
Als besondere Ausnahme erteilen Ihnen die Urheberrechtsinhaber dieser Bibliothek die Erlaubnis, diese Bibliothek mit unabhängigen Modulen zu verknüpfen, um eine ausführbare Datei zu erstellen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module, und die resultierende ausführbare Datei unter Bedingungen Ihrer Wahl zu kopieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen für jedes verknüpfte unabhängige Modul auch die Lizenzbedingungen dieses Moduls. Ein unabhängiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Bibliothek abgeleitet ist oder auf ihr basiert. Wenn Sie diese Bibliothek modifizieren, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek ausdehnen, sind aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Wenn Sie dies nicht wünschen, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version.
Als solche kann sie verwendet werden, um eine große Klasse von Anwendungen und Applets auszuführen, zu erstellen und zu verbreiten. Wenn GNU Classpath in unveränderter Form als Kern-Klassenbibliothek für eine virtuelle Maschine, einen Compiler für die Java-Sprache oder für ein in der Java-Programmiersprache geschriebenes Programm verwendet wird, hat dies keinen Einfluss auf die Lizenzierung für die direkte Weitergabe dieser Programme.
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Die GNU General Public License (GPL)
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
Präambel
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, die Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Die Software wird urheberrechtlich geschützt, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Außerdem möchten wir zum Schutz der einzelnen Autoren und zu unserem eigenen Schutz sicherstellen, dass jeder versteht, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit eventuelle Probleme, die von anderen eingebracht werden, nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.
Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverbreiter eines freien Programms einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
1. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, dass es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das "Programm" bezieht sich im folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk" bedeutet entweder das Programm oder ein davon abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Nachfolgend ist die Übersetzung ohne Einschränkung in dem Begriff "Modifikation" enthalten). Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
2. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms in der Form, in der Sie ihn erhalten, auf jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Gewährleistungsausschluß deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen, alle Hinweise auf diese Lizenz und auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unverändert beibehalten und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu ändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen und diese Änderungen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.
c) Wenn das geänderte Programm normalerweise Befehle interaktiv liest, wenn es ausgeführt wird, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Hinweis enthält, daß es keine Garantie gibt (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk keinen Hinweis ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke angesehen werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnis für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstreckt, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
4. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie außerdem eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
a) den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,
b) ihm ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als Ihre Kosten für die physische Durchführung der Quellendistribution, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu überlassen, die unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verteilen ist; oder,
c) Legen Sie die Informationen bei, die Sie über das Angebot zur Weitergabe des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Verbreitung erlaubt.
und nur dann, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form mit einem solchen Angebot erhalten haben, in Übereinstimmung mit Unterabschnitt b).
Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für ein ausführbares Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
6. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke einverstanden.
7. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu ändern. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
8. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung des Programms.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
9. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
10. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für das Programm und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
11. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
12. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
13. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weiterverbreiten und verändern kann.
Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
eine Zeile, die den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion enthält.
Copyright (C)
Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder unter Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) einer späteren Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Wenn das Programm interaktiv ist, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es in einem interaktiven Modus startet:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors Gnomovision kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie w' anzeigen. Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen gerne weitergeben dürfen; geben Sie
c' für Einzelheiten anzeigen.
Die hypothetischen Befehle w' zeigen und
show c' sollte die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, auch anders heißen als w' zeigen und
c' anzeigen; es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer zu Ihrem Programm passt.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Beispiel; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche ab.
im Programm `Gnomovision' (das Compiler durchläuft)
geschrieben von James Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Präsident von Vice
Diese General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.
35. Jodelzeit
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
36. jquery
Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende, https://js.foundation/
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen von vielen Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionsübersicht unter https://github.com/jquery/jquery.
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
====
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
====
Alle Dateien, die sich in den Verzeichnissen node_modules und external befinden, sind extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und ihre eigenen Lizenzen haben; wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.
37. json Web-Token
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Auth0, Inc. <support@auth0.com (http://auth0.com)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
38. Lader
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2016 Connor Atherton
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
39. lodash
Copyright JS Foundation and other contributors <https://js.foundation/>
Based on Underscore.js, copyright Jeremy Ashkenas, DocumentCloud and Investigative Reporters & Editors <http://underscorejs.org/>
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen von vielen Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionsübersicht unter https://github.com/lodash/lodash.
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
====
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
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Das Urheberrecht und verwandte Rechte für Beispielcode werden über CC0 aufgehoben. Beispielcode ist definiert als der gesamte Quellcode, der innerhalb der Prosa der Dokumentation angezeigt wird.
CC0: http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
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Bei den Dateien in den Verzeichnissen node_modules und vendor handelt es sich um extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und eigene Lizenzen haben. Wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.
40. Maven
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
41. moment js
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Saeid Zebardast
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
42. Mongo-Java-Treiber
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
43. nano scroller js
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014 maxaon
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
44. ng2 datetime
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Nikola Kalinov
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
45. nginfinite Schriftrolle
Urheberrecht (c) 2012 Brandon Tilley
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
46. schöner Schnitt
NicEdit Lizenz
Copyright (c) 2007-2008 Brian Kirchoff(http://nicedit.com)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
47. open sans
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
48. org apache commons
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
49. org apache logging log4j
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
50. org apache santuario
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
51. org apache taglibs
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
52. org bouncycastle
Copyright (c) 2000 - 2017 Die Hüpfburgenlegion Inc.(https://www.bouncycastle.org)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
53. org ini4j
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
54. org mockito
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2007 Mockito-Mitarbeiter
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
55. org mongodb
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright (C) 2008-2017 10gen, Inc.
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
56. org opensaml
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
57. org owasp esapi
Die BSD-Lizenz
Copyright (c) 2007, Die OWASP-Stiftung
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten. Weiterverteilungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben. Weder der Name der OWASP Foundation noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
58. org spring framework
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
59. raphael
Die MIT-Lizenz
Urheberrecht (c) 2008-2010 Dmitry Baranovskiy
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
60. Rahmen für die Segel
Lizenzen
Segel
Das Sails-Framework ist Open-Source und wird unter der MIT-Lizenz vertrieben.
61. Spinkit
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Tobias Ahlin
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
62. sprintf js
Copyright (c) 2007-present, Alexandru Mărășteanu <hello@alexei.ro>
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name dieser Software noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
63. Sommernote
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015~ Summernote Team(https://github.com/orgs/summernote/people)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
64. Skript eingeben
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
65. ui sortierbar
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012 das AngularUI Team, https://github.com/angular-ui
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
66. Geschwindigkeit
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
67. webpack raphael
Die MIT-Lizenz
Urheberrecht (c) 2008-2010 Dmitry Baranovskiy
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
68. Wirbel
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2015 Nick Bottomley
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
69. xalan
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
70. xerces
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
73. 7-Zip
7-Zip ~~ Lizenz zur Nutzung und Verbreitung \
7-Zip Copyright (C) 1999-2017 Igor Pavlov.
Lizenzen für Dateien sind:
1) 7z.dll: GNU LGPL + unRAR-Beschränkung 2) Alle anderen Dateien: GNU LGPL
Die GNU LGPL + unRAR-Beschränkung bedeutet, dass Sie sowohl die Regeln der GNU LGPL als auch die Regeln der unRAR-Beschränkung befolgen müssen.
Hinweis: Sie können 7-Zip auf jedem Computer verwenden, auch auf einem Computer in einer kommerziellen Organisation. Sie brauchen sich nicht zu registrieren oder für 7-Zip zu bezahlen.
GNU LGPL-Informationen
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder späteren Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General Public License für weitere Details.
Eine Kopie der GNU Lesser General Public License können Sie unter http://www.gnu.org/ erhalten.
##
unRAR-Beschränkung
Die Dekompressionsmaschine für RAR-Archive wurde unter Verwendung des Quellcodes des Programms unRAR entwickelt. Alle Urheberrechte am ursprünglichen unRAR-Code liegen bei Alexander Roshal.
Die Lizenz für den originalen unRAR-Code hat die folgende Einschränkung:
Die unRAR-Quellen dürfen nicht dazu verwendet werden, den RAR-Komprimierungsalgorithmus nachzubauen, da dieser urheberrechtlich geschützt ist. Die Weitergabe modifizierter unRAR-Quellen in separater Form oder als Teil anderer Software ist erlaubt, sofern in der Dokumentation und den Quellkommentaren deutlich darauf hingewiesen wird, dass der Code nicht zur Entwicklung eines mit RAR (WinRAR) kompatiblen Archivierungsprogramms verwendet werden darf.
-- Igor Pawlow
74. Angular Datentabellen
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) Louis Lin <louis.lin.87@gmail.com> (l-lin.github.io)
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
75. Angular UI Bootstrap
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012-2017 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112
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76. Angular UI Router
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2015 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling
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77. AngularJS
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2017 Google, Inc. http://angularjs.org
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
78. Aspose
http://www.aspose.com/corporate/purchase/end-user-license-agreement.aspx
** **
79. Bootstrap auswählen
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013-2015 bootstrap-select
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
80. CrashRpt
Copyright (c) 2003, Die Autoren des CrashRpt-Projekts.
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
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81. Krypto-JS
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82. cURL
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83. DatenTabellen
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84. einrollen
Die MIT-Lizenz (MIT) Copyright Â(C) 2014 Jason T. Stoudt
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85. exiftool
Die "künstlerische Lizenz"
Präambel
Die Absicht dieses Dokuments ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen ein Paket kopiert werden darf, so dass der Urheberrechtsinhaber einen gewissen Anschein von künstlerischer Kontrolle über die Entwicklung des Pakets behält, während er den Nutzern des Pakets das Recht einräumt, das Paket auf mehr oder weniger übliche Weise zu nutzen und zu verbreiten, sowie das Recht, angemessene Änderungen vorzunehmen.
Definitionen:
"Paket" bezieht sich auf die vom Urheberrechtsinhaber verbreitete Dateisammlung und die durch Textänderung erstellten Derivate dieser Dateisammlung.
Der Begriff "Standardversion" bezieht sich auf ein solches Paket, wenn es nicht oder in Übereinstimmung mit den Wünschen des Urheberrechtsinhabers wie unten angegeben geändert wurde.
"Urheberrechtsinhaber" ist derjenige, der im Urheberrecht oder in den Urheberrechten für das Paket genannt ist.
"Sie" sind Sie, wenn Sie daran denken, dieses Paket zu kopieren oder weiterzugeben.
"Angemessene Kopiergebühr" ist alles, was Sie auf der Grundlage von Medienkosten, Vervielfältigungskosten, Zeitaufwand der beteiligten Personen usw. rechtfertigen können. (Sie müssen diese Gebühr nicht gegenüber dem Urheberrechtsinhaber rechtfertigen, sondern nur gegenüber der Computergemeinschaft insgesamt als Markt, der die Gebühr tragen muss).
"Frei verfügbar" bedeutet, dass für das Objekt selbst keine Gebühr erhoben wird, obwohl für die Bearbeitung des Objekts Gebühren anfallen können. Es bedeutet auch, dass die Empfänger den Artikel unter den gleichen Bedingungen, unter denen sie ihn erhalten haben, weitergeben dürfen.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quelltextes der Standardversion dieses Pakets ohne Einschränkung anfertigen und weitergeben, vorausgesetzt, Sie duplizieren alle ursprünglichen Urheberrechtsvermerke und zugehörigen Haftungsausschlüsse.
2. Sie können Fehlerkorrekturen, Portabilitätskorrekturen und andere Änderungen vornehmen, die aus der Public Domain oder vom Urheberrechtsinhaber stammen. Ein auf diese Weise modifiziertes Paket gilt weiterhin als Standardversion.
3. Sie dürfen Ihre Kopie dieses Pakets auf jede andere Weise verändern, vorausgesetzt, Sie fügen in jede geänderte Datei einen auffälligen Hinweis ein, aus dem hervorgeht, wie und wann Sie die Datei geändert haben, und vorausgesetzt, Sie tun mindestens EINES der folgenden Dinge:
a) Ihre Modifikationen in die Public Domain stellen oder anderweitig frei verfügbar machen, z. B. indem Sie die Modifikationen im Usenet oder einem gleichwertigen Medium veröffentlichen oder die Modifikationen auf einer großen Archivseite wie uunet.uu.net einstellen oder indem Sie dem Urheberrechtsinhaber erlauben, Ihre Modifikationen in die Standardversion des Pakets aufzunehmen.
b) das geänderte Paket nur innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation verwenden.
c) alle nicht standardisierten ausführbaren Dateien umzubenennen, so dass die Namen nicht mit den standardisierten ausführbaren Dateien kollidieren, die ebenfalls zur Verfügung gestellt werden müssen, und eine separate Handbuchseite für jede nicht standardisierte ausführbare Datei zur Verfügung zu stellen, in der die Unterschiede zur Standardversion klar dokumentiert sind.
d) andere Vertriebsvereinbarungen mit dem Urheberrechtsinhaber zu treffen.
4. Sie dürfen die Programme dieses Pakets im Objektcode oder in ausführbarer Form weitergeben, vorausgesetzt, Sie tun mindestens EINES der folgenden Dinge:
a) eine Standardversion der ausführbaren Dateien und der Bibliotheksdateien verteilen, zusammen mit Anweisungen (in der Handbuchseite oder ähnlichem), wo man die Standardversion erhalten kann.
b) die Distribution mit dem maschinenlesbaren Quelltext des Pakets mit Ihren Modifikationen begleiten.
c) Geben Sie nicht standardisierten ausführbaren Dateien nicht standardisierte Namen und dokumentieren Sie die Unterschiede deutlich in Handbuchseiten (oder ähnlichem), zusammen mit Hinweisen, wo Sie die Standardversion erhalten können.
d) andere Vertriebsvereinbarungen mit dem Urheberrechtsinhaber zu treffen.
5. Sie können eine angemessene Kopiergebühr für die Verbreitung dieses Pakets verlangen. Sie können jede beliebige Gebühr für den Support dieses Pakets erheben. Sie dürfen keine Gebühr für dieses Paket selbst verlangen. Sie dürfen dieses Paket jedoch zusammen mit anderen (möglicherweise kommerziellen) Programmen als Teil einer größeren (möglicherweise kommerziellen) Softwaredistribution weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie dieses Paket nicht als Ihr eigenes Produkt bewerben. Sie dürfen den Interpreter dieses Pakets in ein ausführbares Programm von Ihnen einbetten (durch Verlinkung); dies gilt als bloße Form der Aggregation, vorausgesetzt, dass die vollständige Standardversion des Interpreters auf diese Weise eingebettet wird.
6. Die Skripte und Bibliotheksdateien, die als Eingabe in die Programme dieses Pakets geliefert oder als Ausgabe von diesen erzeugt werden, fallen nicht automatisch unter das Urheberrecht dieses Pakets, sondern gehören demjenigen, der sie erzeugt hat, und dürfen kommerziell verkauft und mit diesem Paket zusammengefügt werden. Wenn solche Skripte oder Bibliotheksdateien mit diesem Paket über die so genannten "undump"- oder "unexec"-Methoden zur Erzeugung eines binären ausführbaren Abbilds zusammengefasst werden, dann ist die Verteilung eines solchen Abbilds weder als Verteilung dieses Pakets auszulegen noch fällt sie unter die Beschränkungen der Absätze 3 und 4, vorausgesetzt, dass Sie ein solches ausführbares Abbild nicht als Standardversion dieses Pakets darstellen.
7. C-Unterprogramme (oder vergleichbar kompilierte Unterprogramme in anderen Sprachen), die von Ihnen bereitgestellt und in dieses Paket eingebunden werden, um Unterprogramme und Variablen der durch dieses Paket definierten Sprache zu emulieren, gelten nicht als Teil dieses Pakets, sondern sind gleichwertig mit Eingaben gemäß Absatz 6, sofern diese Unterprogramme die Sprache nicht in einer Weise verändern, die dazu führen würde, dass sie die Regressionstests für die Sprache nicht bestehen.
8. Die Zusammenführung dieses Pakets mit einer kommerziellen Distribution ist immer erlaubt, vorausgesetzt, dass die Verwendung dieses Pakets eingebettet ist, d.h. wenn kein offenkundiger Versuch unternommen wird, die Schnittstellen dieses Pakets für den Endbenutzer der kommerziellen Distribution sichtbar zu machen. Eine solche Verwendung ist nicht als Weitergabe dieses Pakets auszulegen.
9. Der Name des Copyright-Inhabers darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
10. DIESES PAKET WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER HANDELSFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Das Ende
86. Datei(1)
$Datei: LEGAL.NOTICE,v 1.15 2006/05/03 18:48:33 christos Exp $
Copyright (c) Ian F. Darwin 1986, 1987, 1989, 1990, 1991, 1992, 1994, 1995.
Software geschrieben von Ian F. Darwin und anderen;
beibehalten 1994- Christos Zoulas.
Diese Software unterliegt nicht den Exportbestimmungen des US-Handelsministeriums und darf in jedes Land oder jeden Planeten exportiert werden.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe von Quellcode muss den obigen Copyright-Hinweis unmittelbar am Anfang der Datei unverändert beibehalten sowie diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR UND DEN MITWIRKENDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
87. HTMLTidy
Copyright Â(C) 1998-2003 World Wide Web Consortium (Massachusetts Institute of Technology, European Research Consortium for Informatics and Mathematics, Keio University). Alle Rechte vorbehalten.
Copyright Â(C) 2003-2015 durch weitere Mitwirkende.
Diese Software und die Dokumentation werden „so wie sie sind“ zur Verf�gung gestellt, und die Inhaber der Urheberrechte und die mitwirkenden Autoren �bernehmen keine ausdr�cklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gew�hrleistungen, einschließlich, aber nicht beschr�nkt auf die Gew�hrleistung der Marktf�higkeit oder der Eignung f�r einen bestimmten Zweck oder daf�r, dass die Verwendung der Software oder der Dokumentation keine Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
Die Urheberrechtsinhaber und die mitwirkenden Autoren haften nicht für direkte, indirekte, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Software oder der Dokumentation ergeben, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diesen Quellcode oder Teile davon, die Dokumentation und die ausführbaren Dateien für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten, ohne dass dafür Gebühren anfallen, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
Der Ursprung dieses Quellcodes darf nicht falsch dargestellt werden. Veränderte Versionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als Originalquelle dargestellt werden. Dieser Copyright-Hinweis darf nicht aus dem Quellcode oder einer geänderten Version des Quellcodes entfernt oder verändert werden.
Die Inhaber des Copyrights und die beitragenden Autoren erlauben ausdrücklich, ohne Gebühr, die Verwendung dieses Quellcodes als Komponente zur Unterstützung der Hypertext Markup Language in kommerziellen Produkten und ermutigen dazu. Wenn Sie diesen Quellcode in einem Produkt verwenden, ist eine Danksagung nicht erforderlich, aber erwünscht.
88. ImageMagick
Bevor wir uns dem Text der Lizenz zuwenden, lassen Sie uns kurz zusammenfassen, was die Lizenz in einfachen Worten besagt:
Sie ermöglicht es Ihnen:
- ImageMagick-Software ganz oder teilweise für persönliche, unternehmensinterne oder kommerzielle Zwecke frei herunterladen und verwenden;
- ImageMagick-Software in Paketen oder Distributionen zu verwenden, die Sie erstellen;
- gegen eine Bibliothek unter einer anderen Lizenz verlinken;
- Code unter einer anderen Lizenz mit einer Bibliothek unter dieser Lizenz zu verknüpfen;
- Code in ein Werk unter einer anderen Lizenz einzubinden;
- die Patentgewährung auf jeden Code auszudehnen, der den Code unter dieser Lizenz verwendet;
- und den Patentschutz zu verlängern.
Sie verbietet es Ihnen:
- Software, die von ImageMagick stammt, ohne die richtige Namensnennung weiterzuverbreiten;
- Marken, die ImageMagick Studio LLC gehören, in einer Weise zu verwenden, die den Eindruck erwecken könnte, dass ImageMagick Studio LLC Ihre Verbreitung befürwortet;
- Marken, die Eigentum von ImageMagick Studio LLC sind, in einer Weise zu verwenden, die den Eindruck erwecken könnte, dass Sie die betreffende ImageMagick-Software erstellt haben.
Das müssen Sie tun:
- eine Kopie der Lizenz in jede Weitergabe, die ImageMagick-Software enthält, aufzunehmen;
- für alle Distributionen, die ImageMagick-Software enthalten, eine eindeutige Zuordnung zu ImageMagick Studio LLC vorzunehmen.
Das müssen Sie nicht:
- den Quellcode der ImageMagick-Software selbst oder aller Änderungen, die Sie daran vorgenommen haben, in jede von Ihnen zusammengestellte Weitergabe, die die Software enthält, aufzunehmen;
- Änderungen, die Sie an der Software vornehmen, an ImageMagick Studio LLC zurückzusenden (obwohl ein solches Feedback erwünscht ist).
Einige weitere Klarstellungen sind zu nennen:
- ImageMagick ist frei und kostenlos erhältlich;
- Sie dürfen ImageMagick auf einer DVD einbinden, solange Sie die Bedingungen der Lizenz einhalten;
- Sie können modifizierten Code kostenlos weitergeben oder ihn unter den Bedingungen der ImageMagick-Lizenz verkaufen oder das Ergebnis unter einer anderen Lizenz weitergeben, aber Sie müssen die Verwendung der ImageMagick-Software anerkennen;
- die Lizenz ist mit der GPL V3 kompatibel.
- wenn Sie die ImageMagick-Software exportieren, überprüfen Sie die Exportklassifizierung.
Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung
Es folgen die rechtsverbindlichen und maßgeblichen Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung von ImageMagick:
Copyright 1999-2017 ImageMagick Studio LLC, eine Non-Profit-Organisation, die sich für die freie Verfügbarkeit von Softwarelösungen für die Bildverarbeitung einsetzt.
1. Definitionen.
Unter Lizenz sind die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung zu verstehen, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
Lizenzgeber ist der Inhaber des Urheberrechts oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
Rechtsträger ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet Kontrolle (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder das Management einer solchen Einheit vertraglich oder anderweitig zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen Einheit.
Sie (oder Ihr) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter Quellform ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter Objektform ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
Werk bedeutet das Werk der Urheberschaft, ob in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
Abgeleitete Werke sind alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf dem Schutzgegenstand beruhen (oder von ihm abgeleitet sind) und deren redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein Originalwerk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
Der Begriff "Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
Mitwirkende sind der Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Patentlizenz, den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
- Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
- Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
- Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
- Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
Wie Sie die Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die ImageMagick-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis bei, wobei Sie die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifizierungsinformationen ersetzen (lassen Sie die Klammern weg). Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der ImageMagick-Lizenz (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
https://www.imagemagick.org/script/license.php
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
89. jQuery
Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende, https://js.foundation/
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen von vielen Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionsübersicht unter https://github.com/jquery/jquery.
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
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90. jQuery AjaxQ Copyright (c) 2008 Oleg Podolsky(oleg.podolsky@gmail.com)
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91. jQuery Cookie
Copyright 2014 Klaus Hartl
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92. jQuery DataTables
Copyright (C) 2008-2017, SpryMedia Ltd.
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93. jQuery UI
Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende, https://jquery.org/
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen von vielen Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionsübersicht unter https://github.com/jquery/jquery-ui.
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
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Das Urheberrecht und die damit verbundenen Rechte für den Beispielcode werden durch CC0 aufgehoben. Beispielcode ist definiert als der gesamte Quellcode, der im Verzeichnis demos enthalten ist.
CC0: http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
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Alle Dateien, die sich in den Verzeichnissen node_modules und external befinden, sind extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und ihre eigenen Lizenzen haben; wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.
94. libXML
Die MIT-Lizenz
SPDX-Kurzbezeichnung: MIT
Copyright <YEAR> <COPYRIGHT HOLDER>
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95. linq.js
Microsoft Public License (Ms-PL)
Diese Lizenz regelt die Nutzung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
1. Begriffsbestimmungen
Die Begriffe "Vervielfältigung", "Reproduktion", "abgeleitete Werke" und "Verbreitung" haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-Urheberrechtsgesetz.
Ein "Beitrag" ist die ursprüngliche Software oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software.
Ein "Mitwirkender" ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt.
"Lizenzierte Patente" sind die Patentansprüche eines Beitragsleistenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
2. Einräumung von Rechten
(A) Urheberrechtseinräumung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder abgeleiteter Werke, die Sie erstellen.
(B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, um seinen Beitrag in der Software oder davon abgeleitete Werke in der Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
3. Bedingungen und Beschränkungen
(A) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden.
(B) Wenn Sie eine Patentklage gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten einreichen, von denen Sie behaupten, dass sie durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch.
(C) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise, die in der Software enthalten sind, beibehalten.
(D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt.
(E) Die Software wird "so wie sie ist" lizenziert. Sie tragen das Risiko für die Nutzung der Software. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit nach Ihren örtlichen Gesetzen zulässig, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.
96. mongodb
LIZENZ
Die meisten MongoDB-Quelldateien (Ordner src/mongo und darunter) werden zur Verfügung gestellt
unter den Bedingungen der GNU Affero General Public License (AGPL). Siehe
einzelne Dateien für Details.
Eine Ausnahme bilden die Dateien in den Bereichen client/, debian/, rpm/,
utils/mongoutils und alle Unterverzeichnisse davon sind verfügbar unter
die Bedingungen der Apache-Lizenz, Version 2.0.
97. morris.js
Copyright (c) 2012-2014, Olly Smith Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
98. NRTFTree GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/> Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed.
Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt um die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.
1. Zusätzliche Definitionen.
Wie hierin verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.
"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das unter diese Lizenz fällt, mit Ausnahme einer Anwendung oder eines kombinierten Werks, wie unten definiert.
Eine "Anwendung" ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek zur Verfügung gestellte Schnittstelle nutzt, aber ansonsten nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als eine Art der Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle.
Ein "kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die bestimmte Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als "Verknüpfte Version" bezeichnet.
Der "Minimale korrespondierende Quelltext" für ein kombiniertes Werk ist der korrespondierende Quelltext für das kombinierte Werk, mit Ausnahme des Quellcodes für Teile des kombinierten Werks, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version beruhen.
Der "entsprechende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk bezeichnet den Objektcode und/oder den Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des kombinierten Werks aus der Anwendung benötigt werden, jedoch mit Ausnahme der Systembibliotheken des kombinierten Werks.
2. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.
Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß Abschnitt 3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.
3. Übermittlung geänderter Fassungen.
Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek modifizieren und in Ihren Modifikationen eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten verweist, die von einer Anwendung bereitgestellt werden müssen, die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), dann können Sie eine Kopie der modifizierten Version übermitteln:
a) im Rahmen dieser Lizenz, vorausgesetzt, Sie bemühen sich nach Treu und Glauben, sicherzustellen, dass für den Fall, dass eine Anwendung die Funktion oder die Daten nicht zur Verfügung stellt, die Einrichtung weiterhin funktioniert und ihren Zweck erfüllt, sofern dies sinnvoll ist, oder
b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Erlaubnisse dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.
4. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.
Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie können solchen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie, wenn das enthaltene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist, beide der folgenden Punkte erfüllen:
a) bei jeder Kopie des Objektcodes deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind.
b) Legen Sie dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
5. Kombinierte Werke.
Sie dürfen ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die in ihrer Gesamtheit die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Modifikationen nicht einschränken, wenn Sie auch jeden der folgenden Punkte beachten:
a) bei jeder Kopie des Sammelwerkes deutlich darauf hinweisen, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Verwendung von dieser Lizenz abgedeckt sind.
b) Legen Sie dem kombinierten Werk eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
c) Bei einem kombinierten Werk, das während der Ausführung Urheberrechtsvermerke anzeigt, ist der Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek in diese Vermerke aufzunehmen sowie ein Verweis, der den Benutzer auf die Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments verweist.
d) Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:
0) Den minimalen korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz und den korrespondierenden Anwendungscode in einer Form weitergeben, die es dem Nutzer erlaubt, die Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version zu rekombinieren oder neu zu verlinken, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen, und zwar in der Art und Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Weitergabe des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist.
1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der verlinkten Version schnittstellenkompatibel ist, ordnungsgemäß funktioniert.
e) Installationsinformationen zur Verfügung stellen, jedoch nur, wenn Sie andernfalls verpflichtet wären, solche Informationen gemäß Abschnitt 6 der GNU GPL zur Verfügung zu stellen, und nur in dem Umfang, in dem diese Informationen notwendig sind, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks zu installieren und auszuführen, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie die Option 4d0 nutzen, müssen die Installationsinformationen dem minimalen korrespondierenden Quellcode und dem korrespondierenden Anwendungscode beigefügt werden. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in der Art und Weise bereitstellen, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist).
6. Kombinierte Bibliotheken.
Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die keine Anwendungen sind und nicht unter diese Lizenz fallen, nebeneinander stellen und eine solche kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie beide der folgenden Punkte erfüllen:
a) der kombinierten Bibliothek ein Exemplar desselben Werkes beifügen, das auf der Bibliothek basiert, ohne mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert zu sein, die unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
7. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License "oder eine spätere Version" auf sie zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser veröffentlichten Version oder einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, können Sie jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert, eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.
99. OpenMcdf
Mozilla Public License Version 2.0
1. Begriffsbestimmungen
1.1. "Mitwirkender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Abgedeckte Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder sie besitzt.
1.2. "Mitwirkende Version" ist die Kombination aus den Beiträgen anderer (sofern vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und dem Beitrag des betreffenden Mitwirkenden.
1.3. "Beitrag" bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
1.4. "Abgedeckte Software" bezeichnet die Quellcodeform, der der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form dieser Quellcodeform und Modifikationen dieser Quellcodeform, jeweils einschließlich Teilen davon.
1.5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen" bedeutet
(a) dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder
(b) dass die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder einer früheren Version der Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.
1.6. "Ausführbare Form" bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.
1.7. "Größeres Werk" bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das keine Abgedeckte Software ist.
1.8. "Lizenz" bezeichnet dieses Dokument.
1.9. "Lizenzierbar" bedeutet, das Recht zu haben, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte im größtmöglichen Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.
1.10. "Änderungen" bedeutet eine der folgenden Maßnahmen:
(a) jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder
(b) jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.
1.11. "Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in einem von diesem Mitwirkenden lizenzierbaren Patent, die ohne die Gewährung der Lizenz durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkerversion verletzt würden.
1.12. "Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0, oder jede spätere Version dieser Lizenzen.
1.13. "Quellcodeform" bezeichnet die Form des Werks, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.
1.14. "Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
2. Lizenzerteilung und Bedingungen
2.1. Zuschüsse
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Beitragende eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung, Änderung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung und sonstigen Verwertung seiner Beiträge entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks erhält; und
(b) unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden entweder seine Beiträge oder seine Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen.
2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen abgeleitet. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:
(a) für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
(b) für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen und die Modifikationen Dritter an der Abgedeckten Software oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor Version); oder
(c) unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn keine Beiträge geleistet werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Ergebnis Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.
2.5. Vertretung
Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fairer Gebrauch
Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer Äquivalente haben.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.
3. Zuständigkeiten
3.1. Verteilung des Quellformulars
Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.
3.2. Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:
(a) diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, und zwar zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
(b) Sie dürfen eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben oder sie unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, daß die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte der Empfänger an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz zu beschränken oder zu verändern.
3.3. Verteilung eines größeren Werkes
Sie sind berechtigt, ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl zu erstellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination von Abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu vertreiben, so dass der Empfänger des Größeren Werks nach seiner Wahl die Abgedeckte Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiter vertreiben kann.
3.4. Bekanntmachungen
Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.
3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung ausschließlich von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
Wenn es Ihnen aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Anordnung oder einer Vorschrift unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, dann müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Beendigung
5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.
5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
6. Gewährleistungsausschluss *
- ------------------------- *
- *
- Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz in der vorliegenden Form zur Verfügung gestellt.
- ohne jegliche Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, oder *
- gesetzlich vorgeschrieben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien, dass die *
- Abgedeckte Software ist frei von Mängeln, handelsüblich, geeignet für einen *
- bestimmten Zweck oder nicht verletzend. Das gesamte Risiko in Bezug auf die *
- Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. *
- Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, werden Sie *
- (und nicht ein Beitragszahler) die Kosten für die erforderlichen Wartungsarbeiten übernehmen, *
- Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss stellt eine *
- wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Keine Nutzung der Abgedeckten Software ist *
- unter dieser Lizenz erlaubt, außer im Rahmen dieses Haftungsausschlusses. *
- *
7. Haftungsbeschränkung *
- -------------------------- *
- *
- Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung *
- (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, wird jeder *
- Mitwirkende, oder jeder, der die Abgedeckte Software als *
- für direkte, indirekte oder sonstige Schäden haftbar gemacht werden, die Ihnen gegenüber entstehen.
- besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art *
- einschließlich, ohne Einschränkung, Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Verlust von *
- Kulanz, Arbeitsniederlegung, Computerausfall oder -störung oder jede *
- und alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, auch wenn diese Partei *
- über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden ist. Diese *
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Tod oder *
- Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit dieser Partei zurückzuführen sind, an den *
- soweit das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. Einige *
- Die Rechtsprechung lässt den Ausschluss oder die Beschränkung von * nicht zu.
- Neben- oder Folgeschäden, so dass dieser Ausschluss und *
- Die Einschränkung gilt nicht für Sie. *
- *
8. Rechtsstreitigkeiten
Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes verhandelt werden, in dem die beklagte Partei ihren Hauptsitz hat, und solche Rechtsstreitigkeiten unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.
9. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Auswirkungen der neuen Versionen
Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und für diese Software eine neue Lizenz erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).
10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz inkompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine unter http://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten .
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.
100. OpenXML-SDK
Microsoft Public License (MS-PL)
Diese Lizenz regelt die Nutzung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
1. Definitionen Die Begriffe "Vervielfältigung", "Reproduktion", "abgeleitete Werke" und "Vertrieb" haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht. Ein "Beitrag" ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software. Ein "Mitwirkender" ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt. "Lizenzierte Patente" sind die Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
2. Gewährung von Rechten (A) Urheberrechtseinräumung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung von Bearbeitungen seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder von Ihnen erstellter Bearbeitungen. (B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, seinen Beitrag in der Software oder davon abgeleitete Werke in der Software zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
3. Bedingungen und Einschränkungen (A) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden. (B) Wenn Sie einen Mitwirkenden wegen Patenten verklagen, von denen Sie behaupten, dass sie durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch. (C) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Zuordnungshinweise, die in der Software vorhanden sind, beibehalten. (D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt. (E) Die Software wird "wie sie ist" lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung der Software. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit nach Ihren örtlichen Gesetzen zulässig, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.
101. php.js
Copyright (c) 2007-2016 Kevin van Zonneveld(http://kvz.io) und Mitwirkende(http://locutus.io/authors)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
102. PowerTools für Open XML
Microsoft Public License (Ms-PL)
Diese Lizenz regelt die Nutzung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
1. Begriffsbestimmungen
Die Begriffe "Vervielfältigung", "Reproduktion", "abgeleitete Werke" und "Verbreitung" haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-Urheberrechtsgesetz.
Ein "Beitrag" ist die ursprüngliche Software oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software.
Ein "Mitwirkender" ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt.
"Lizenzierte Patente" sind die Patentansprüche eines Beitragsleistenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
2. Einräumung von Rechten
(A) Urheberrechtseinräumung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder abgeleiteter Werke, die Sie erstellen.
(B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, um seinen Beitrag in der Software oder davon abgeleitete Werke in der Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
3. Bedingungen und Beschränkungen
(A) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden.
(B) Wenn Sie eine Patentklage gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten einreichen, von denen Sie behaupten, dass sie durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch.
(C) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise, die in der Software enthalten sind, beibehalten.
(D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt.
(E) Die Software wird "so wie sie ist" lizenziert. Sie tragen das Risiko für die Nutzung der Software. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit nach Ihren örtlichen Gesetzen zulässig, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.
103. Protokollpuffer
Diese Lizenz gilt für alle Teile von Protocol Buffers, außer für die folgenden:
- Atomicops-Unterstützung für generischen gcc, zu finden in src/google/protobuf/stubs/atomicops_internals_generic_gcc.h. Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt durch Red Hat Inc.
- Atomicops-Unterstützung für AIX/POWER, zu finden in src/google/protobuf/stubs/atomicops_internals_power.h. Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt durch Bloomberg Finance LP.
Copyright 2014, Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Der vom Protocol Buffer Compiler erzeugte Code gehört dem Eigentümer der Eingabedatei, die bei seiner Erzeugung verwendet wurde. Dieser Code ist nicht eigenständig und erfordert eine Unterstützungsbibliothek, die mit ihm verknüpft wird. Diese Unterstützungsbibliothek fällt selbst unter die oben genannte Lizenz.
104. PugiXml
Diese Bibliothek ist unter den Bedingungen der MIT-Lizenz für jedermann kostenlos verfügbar:
Urheberrecht (c) 2006-2017 Arseny Kapoulkine
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
105. qpdf
Dies ist das QPDF-Paket. Informationen dazu finden Sie unter http://qpdf.sourceforge.net. Das Quellcode-Repository wird auf github gehostet: https://github.com/qpdf/qpdf.
QPDF ist urheberrechtlich geschützt (c) 2005-2015 Jay Berkenbilt
Diese Software darf unter den Bedingungen der Version 2 der Artistic-Lizenz weitergegeben werden, die in der Quelldistribution als "Artistic-2.0" zu finden ist. Sie wird "wie besehen" ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
QPDF hängt von den externen Bibliotheken "zlib" und "pcre" ab. Diese sind in praktisch allen Linux-Distributionen enthalten und leicht verfügbar; Informationen zum Herunterladen finden Sie in der Dokumentation. Für Windows können Sie vorgefertigte Binärversionen dieser Bibliotheken für einige Compiler herunterladen; siehe README-windows.txt für weitere Details.
QPDF benötigt einen C++ Compiler, der mit STL arbeitet. Ihr Compiler muss auch "long long" unterstützen. Fast alle modernen Compiler tun dies. Wenn Sie versuchen, qpdf auf einen Compiler zu portieren, der "long long" nicht unterstützt, könnten Sie alle Vorkommen von "long long" in "long" im Quellcode ändern, wobei Sie beachten sollten, dass dies die Binärkompatibilität mit anderen Builds von qpdf unterbrechen würde. Dies würde sicherlich verhindern, dass qpdf mit Dateien arbeitet, die größer als 2 GB sind, aber die restliche Funktionalität würde höchstwahrscheinlich einwandfrei funktionieren. Wenn Sie qpdf auf diese Weise gebaut haben und es seine Testsuite mit deaktivierter Unterstützung für große Dateien bestanden hat, konnten Sie sicher sein, dass Sie ein ansonsten funktionierendes qpdf hatten.
Lizenzierungsbedingungen für eingebettete Software
QPDF nutzt zlib und pcre für seine Funktionalität. Diese Pakete können separat von ihren eigenen Download-Speicherorten heruntergeladen werden, oder sie können im external-libs-Bereich der qpdf-Download-Site heruntergeladen werden.
Die Rijndael-Verschlüsselungsimplementierung, die als Grundlage für die Unterstützung der AES-Verschlüsselung und -Entschlüsselung verwendet wird, stammt aus der gemeinfreien Implementierung von Philip J. Erdelsky. Die Dateien libqpdf/rijndael.cc und libqpdf/qpdf/rijndael.h bleiben gemeinfrei. Sie wurden bezogen von
http://www.efgh.com/software/rijndael.htm, http://www.efgh.com/software/rijndael.txt
Der eingebettete sha2-Code stammt aus sphlib 3.0
https://github.com/aidansteele/sphlib
Dieser Code hat die folgende Lizenz:
Urheberrecht (c) 2007-2011 Projet RNRT SAPHIR
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
106. Raphael
Die MIT-Lizenz
Urheberrecht (c) 2008-2010 Dmitry Baranovskiy
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
107. spin.js
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2011-2015 Felix Gnass [fgnass at gmail dot com]
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
108. ui-select
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013-2014 AngularUI
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
109. wkhtmltox
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/> Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed.
Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt um die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.
- Zusätzliche Definitionen.
Wie hierin verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.
"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das unter diese Lizenz fällt, mit Ausnahme einer Anwendung oder eines kombinierten Werks, wie unten definiert.
Eine "Anwendung" ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek zur Verfügung gestellte Schnittstelle nutzt, aber ansonsten nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als eine Art der Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle.
Ein "kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die bestimmte Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als "Verknüpfte Version" bezeichnet.
Der "Minimale korrespondierende Quelltext" für ein kombiniertes Werk ist der korrespondierende Quelltext für das kombinierte Werk, mit Ausnahme des Quellcodes für Teile des kombinierten Werks, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version beruhen.
Der "entsprechende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk bezeichnet den Objektcode und/oder den Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des kombinierten Werks aus der Anwendung benötigt werden, jedoch mit Ausnahme der Systembibliotheken des kombinierten Werks.
1. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.
Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß Abschnitt 3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.
2. Übermittlung von geänderten Versionen.
Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek modifizieren und in Ihren Modifikationen eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten verweist, die von einer Anwendung bereitgestellt werden müssen, die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), dann können Sie eine Kopie der modifizierten Version übermitteln:
a) im Rahmen dieser Lizenz, vorausgesetzt, Sie bemühen sich nach Treu und Glauben, sicherzustellen, dass für den Fall, dass eine Anwendung die Funktion oder die Daten nicht zur Verfügung stellt, die Einrichtung weiterhin funktioniert und ihren Zweck erfüllt, sofern dies sinnvoll ist, oder
b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Erlaubnisse dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.
3. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.
Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie können solchen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie, wenn das enthaltene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist, beide der folgenden Punkte erfüllen:
a) bei jeder Kopie des Objektcodes deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind.
b) Legen Sie dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
4. Kombinierte Werke.
Sie dürfen ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die in ihrer Gesamtheit die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Modifikationen nicht einschränken, wenn Sie auch jeden der folgenden Punkte beachten:
a) bei jeder Kopie des Sammelwerkes deutlich darauf hinweisen, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Verwendung von dieser Lizenz abgedeckt sind.
b) Legen Sie dem kombinierten Werk eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
c) Bei einem kombinierten Werk, das während der Ausführung Urheberrechtsvermerke anzeigt, ist der Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek in diese Vermerke aufzunehmen sowie ein Verweis, der den Benutzer auf die Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments verweist.
d) Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:
0) Den minimalen korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz und den korrespondierenden Anwendungscode in einer Form weitergeben, die es dem Nutzer erlaubt, die Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version zu rekombinieren oder neu zu verlinken, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen, und zwar in der Art und Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Weitergabe des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist.
1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der verlinkten Version schnittstellenkompatibel ist, ordnungsgemäß funktioniert.
e) Installationsinformationen zur Verfügung stellen, jedoch nur, wenn Sie andernfalls verpflichtet wären, solche Informationen gemäß Abschnitt 6 der GNU GPL zur Verfügung zu stellen, und nur in dem Umfang, in dem diese Informationen notwendig sind, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks zu installieren und auszuführen, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie die Option 4d0 nutzen, müssen die Installationsinformationen dem minimalen korrespondierenden Quellcode und dem korrespondierenden Anwendungscode beigefügt werden. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in der Art und Weise bereitstellen, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist).
5. Kombinierte Bibliotheken.
Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die keine Anwendungen sind und nicht unter diese Lizenz fallen, nebeneinander stellen und eine solche kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie beide der folgenden Punkte erfüllen:
a) der kombinierten Bibliothek ein Exemplar desselben Werkes beifügen, das auf der Bibliothek basiert, ohne mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert zu sein, die unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
6. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License "oder eine spätere Version" auf sie zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser veröffentlichten Version oder einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, können Sie jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert, eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.
110. Xerxes-C++
/*
- Lizenziert an die Apache Software Foundation (ASF) unter einer oder mehreren
- Lizenzvereinbarungen für Mitwirkende. Siehe die NOTICE-Datei, die mit
- dieses Werks für zusätzliche Informationen zum Urheberrecht.
- Die ASF lizenziert diese Datei unter der Apache License, Version 2.0
- (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit folgenden Bestimmungen verwenden
- die Lizenz. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
- http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
- Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, darf Software
- die unter dieser Lizenz verteilt wird, wird auf einer "AS IS" BASIS verteilt,
- OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
- Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Berechtigungen und
- Einschränkungen unter der Lizenz.
*/
111 . zlibnet
GNU Library General Public License (LGPL)
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA Es ist jedermann gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie gilt auch als Nachfolgerin der GNU Library Public License, Version 2, daher die Versionsnummer 2.1].
Präambel
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell gekennzeichnete Softwarepakete - typischerweise Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie auch verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zuerst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die normale General Public License in jedem einzelnen Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden Verteiler zu schützen, möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollständigen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.
In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
1. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
2. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in geeigneter Weise einen angemessenen Urheberrechtshinweis und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben, und das Datum der Änderung angeben.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werkes mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
4. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
5. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verbreitet werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
6. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
7. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und, wenn das Werk ein mit der Bibliothek verknüpftes ausführbares Programm ist, das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein geändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer geänderten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die geänderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Absatz 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Nutzer bereits ein Exemplar dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie dem Nutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
8. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
9. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verknüpfen oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, in Unterlizenz zu vergeben, mit ihr zu verknüpfen oder sie zu verbreiten, ist ungültig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
10. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
11. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verbreiten, Verknüpfen mit der Bibliothek oder zum Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen und Konditionen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
12. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
13. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
14. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
15. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
16. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
17. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
112. cyrussasl
/* CMU libsasl
- Tim Martin
- Rob Earhart
- Rob Siemborski
*/
/*
- Copyright (c) 1998-2003 Carnegie Mellon University. Alle Rechte vorbehalten.
- Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
- Änderung, sind zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind
- erfüllt sind:
1. Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Copyright beibehalten werden
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den oben genannten Urheberrechtsvermerk wiedergeben
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in
- die Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit dem
- Vertrieb.
3. Der Name "Carnegie Mellon University" darf nicht verwendet werden, um
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- Details, bitte kontaktieren Sie
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- 5000 Forbes Avenue
- Pittsburgh, PA 15213-3890
- (412) 268-4387, Fax: (412) 268-7395
- tech-transfer@andrew.cmu.edu
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- Danksagung:
- "Dieses Produkt enthält von Computing Services entwickelte Software
- an der Carnegie Mellon University(http://www.cmu.edu/computing/)."")
- DIE CARNEGIE MELLON UNIVERSITÄT LEHNT JEDE GARANTIE AB IN BEZUG AUF
- DIESER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT
- UND EIGNUNG, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DIE CARNEGIE MELLON UNIVERSITY
- FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER JEGLICHE SCHÄDEN
- DIE SICH AUS DEM VERLUST DER NUTZUNG, VON DATEN ODER GEWINNEN ERGEBEN, SEI ES IN
- EINE KLAGE AUS VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNG, DIE
- AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE.
*/
113. diff_match_patch
/*
- Urheberrecht 2008 Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.
- Autor: fraser@google.com (Neil Fraser)
- Autor: mikeslemmer@gmail.com (Mike Slemmer)
- Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz");
- Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden.
- Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
- http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
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- OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
- Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Berechtigungen und
- Einschränkungen unter der Lizenz.
- Diff Match und Patch
- http://code.google.com/p/google-diff-match-patch/
*/
114. Flachpuffer
Apache License Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright 2014 Google Inc.
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
115. gason Die MIT-Lizenz (MIT)
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
116. httpluamodul
Dieses Modul ist unter der BSD-Lizenz lizenziert.
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117. lpeg
Copyright (C) 2013 Lua.org, PUC-Rio.
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118. LuaJIT
LuaJIT - ein Just-In-Time-Compiler für Lua. http://luajit.org/
Urheberrecht (C) 2005-2014 Mike Pall. Alle Rechte vorbehalten.
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[MIT-Lizenz: http://www.opensource.org/licenses/mit-license.php ]
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[ LuaJIT enthält Code aus Lua 5.1/5.2, der folgende Lizenzbedingungen hat: ]
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===============================================================================
[ LuaJIT enthält Code von dlmalloc, der diese Lizenzanweisung hat: ]
Dies ist eine Version (auch bekannt als dlmalloc) von malloc/free/realloc, die von Doug Lea geschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, wie unter http://creativecommons.org/licenses/publicdomain erklärt.
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119. nginx
Copyright (C) 2002-2015 Igor Sysoev Copyright (C) 2011-2015 Nginx, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR UND DEN MITWIRKENDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
120. nginxhttpheadersmoremodule
Die Codebasis ist direkt dem Standard-Header-Modul in Nginx 0.8.24 entlehnt. Dieser Teil des Codes ist urheberrechtlich geschützt durch Igor Sysoev.
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Copyright (c) 2010-2013, Bernd Dorn.
Dieses Modul steht unter den Bedingungen der BSD-Lizenz.
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Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten. Weiterverteilungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
121. openldap
Urheberrecht 1998-2016 Die OpenLDAP-Stiftung
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist nur in der durch die OpenLDAP Public License genehmigten Form gestattet.
A copy of this license is available in the file LICENSE in the top-level directory of the distribution or, alternatively, at <http://www.OpenLDAP.org/license.html>.
OpenLDAP ist eine eingetragene Marke der OpenLDAP Foundation.
Einzelne Dateien und/oder beigesteuerte Pakete können dem Urheberrecht anderer Parteien unterliegen und/oder zusätzlichen Beschränkungen unterworfen sein.
This work is derived from the University of Michigan LDAP v3.3 distribution. Information concerning this software is available at <http://www.umich.edu/~dirsvcs/ldap/ldap.html>.
Dieses Werk enthält auch Material aus öffentlichen Quellen.
Additional information about OpenLDAP can be obtained at <http://www.openldap.org/>.
Teile davon Copyright 1998-2012 Kurt D. Zeilenga. Teile des Urheberrechts 1998-2006 Net Boolean Incorporated. Auszüge Urheberrecht 2001-2006 IBM Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist nur in der durch die OpenLDAP Public License genehmigten Form gestattet.
Teile davon Copyright 1999-2008 Howard Y.H. Chu. Teile davon Urheberrecht 1999-2008 Symas Corporation. Auszüge Urheberrecht 1998-2003 Hallvard B. Furuseth. Auszüge Urheberrecht 2007-2011 Gavin Henry. Auszüge Urheberrecht 2007-2011 Suretec Systems Ltd. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern dieser Hinweis beibehalten wird. Die Namen der Urheberrechtsinhaber dürfen nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor. Diese Software wird ``wie sie ist'' ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.
Teile davon Copyright (c) 1992-1996 Regents of the University of Michigan. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform ist gestattet, sofern dieser Hinweis erhalten bleibt und die Universität von Michigan in Ann Arbor genannt wird. Der Name der Universität darf nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor. Diese Software wird ``wie sie ist'' ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.
Die OpenLDAP Public License Version 2.8, 17. August 2003
Der Weitervertrieb und die Verwendung dieser Software und der zugehörigen Dokumentation (Software"), mit oder ohne Änderungen, sind gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Weiterverbreitungen in Quellform müssen die Urheberrechtserklärungen und -vermerke beibehalten,
2. Weiterverteilungen in binärer Form müssen die geltenden Urheberrechtserklärungen und -hinweise, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben und
3. Weiterverbreitungen müssen eine wortgetreue Kopie dieses Dokuments enthalten.
Die OpenLDAP Foundation kann diese Lizenz von Zeit zu Zeit überarbeiten. Jede Revision wird durch eine Versionsnummer gekennzeichnet. Sie dürfen diese Software unter den Bedingungen dieser Lizenzrevision oder unter den Bedingungen einer späteren Revision der Lizenz verwenden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DER OPENLDAP FOUNDATION UND IHREN BEITRAGSZAHLERN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE OPENLDAP FOUNDATION, IHRE BEITRAGSZAHLER ODER DER/DIE AUTOR(EN) ODER EIGENTÜMER DER SOFTWARE HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES) HANDELT, DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Die Namen der Autoren und der Inhaber der Urheberrechte dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder des sonstigen Handels mit dieser Software verwendet werden. Das Urheberrecht an dieser Software verbleibt zu jeder Zeit bei den Urheberrechtsinhabern.
OpenLDAP ist eine eingetragene Marke der OpenLDAP Foundation.
Copyright 1999-2003 The OpenLDAP Foundation, Redwood City, Kalifornien, USA. Alle Rechte vorbehalten. Das Kopieren und Verteilen von wortwörtlichen Kopien dieses Dokuments ist gestattet.
122. pb4lua
pb4lua ist urheberrechtlich geschützte freie Software, die unter der MIT-Lizenz vertrieben wird (die gleiche Lizenz wie Lua 5.1). Der vollständige Text der Lizenz folgt:
pb4lua (c) 2010 Philipp Janda
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DER AUTOR ODER DER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
123. pcre
PCRE-LIZENZ
PCRE ist eine Bibliothek von Funktionen zur Unterstützung regulärer Ausdrücke, deren Syntax und Semantik so nah wie möglich an die der Sprache Perl 5 angelehnt ist.
Release 7 von PCRE wird unter den Bedingungen der "BSD"-Lizenz vertrieben, wie unten angegeben. Die Dokumentation für PCRE, die sich im Verzeichnis "doc" befindet, wird unter denselben Bedingungen wie die Software selbst vertrieben.
Die grundlegenden Bibliotheksfunktionen wurden in C geschrieben und sind freistehend. Die Distribution enthält auch eine Reihe von C++-Wrapper-Funktionen.
DIE GRUNDLEGENDEN BIBLIOTHEKSFUNKTIONEN
Geschrieben von: Philip Hazel E-Mail-Lokalteil: ph10 E-Mail-Domäne: cam.ac.uk
Computerdienst der Universität Cambridge, Cambridge, England.
Copyright (c) 1997-2009 University of Cambridge Alle Rechte vorbehalten.
DIE C++-WRAPPER-FUNKTIONEN
Beigesteuert von: Google Inc.
Urheberrecht (c) 2007-2008, Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.
DIE "BSD"-LIZENZ
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name der University of Cambridge noch der Name von Google Inc. noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Ende
124. protobuf
Die BSD 3-Klausel-Lizenz Das Folgende ist eine BSD 3-Klausel ("BSD New" oder "BSD Simplified") Lizenzvorlage. Um Ihre eigene Lizenz zu erstellen, ändern Sie die Werte von OWNER, ORGANIZATION und YEAR von den hier angegebenen Originalwerten ab und ersetzen sie durch Ihre eigenen.
Hinweis: Sie können Klausel 3 weglassen und trotzdem OSD-konform sein. Trotz des umgangssprachlichen Namens "BSD New" ist dies nicht die neueste Version der BSD-Lizenz; ihr folgte die noch neuere Version BSD-2-Clause, die manchmal auch als "Simplified BSD License" bezeichnet wird. Am 9. Januar 2008 genehmigte der OSI-Vorstand die BSD-2-Klausel, die unter anderem von FreeBSD verwendet wird. Sie lässt die abschließende "no-endorsement"-Klausel weg und entspricht damit in etwa der MIT-Lizenz.
Historischer Hintergrund: Die ursprüngliche Lizenz für BSD Unix hatte vier Klauseln. Die Werbeklausel (die dritte der vier Klauseln) verlangte, dass Sie die Verwendung von U.C. Berkeley Code in Ihrer Werbung für jedes Produkt, das diesen Code verwendet, anerkennen. Sie wurde am 22. Juli 1999 vom Direktor des Office of Technology Licensing der Universität von Kalifornien offiziell außer Kraft gesetzt. Er erklärt, dass Klausel 3 "hiermit vollständig gestrichen" wird. Die Vier-Klausel-Lizenz wurde vom OSI nicht genehmigt. Die nachstehende Lizenz enthält die Werbeklausel nicht.
Dieses Präludium ist nicht Teil der Lizenz.
<OWNER> = Regents of the University of California <ORGANIZATION> = University of California, Berkeley <YEAR> = 1998
In der ursprünglichen BSD-Lizenz lautete das Vorkommen von "copyright holder" in der dritten Klausel "ORGANIZATION", Platzhalter für "University of California". In der ursprünglichen BSD-Lizenz lauten beide Vorkommen des Ausdrucks "COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS" im Disclaimer "REGENTS AND CONTRIBUTORS".
Hier ist die Lizenzvorlage:
Copyright (c) <YEAR>, <OWNER> All rights reserved.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
125.Qt
Qt wurde mit der Überzeugung entwickelt, dass die Entwicklung offen ist und den Entwicklern Freiheit und Wahlmöglichkeiten bietet. Um dies zu unterstützen, lizenziert The Qt Company Qt auch unter verschiedenen Open-Source-Lizenzen, wobei einige Module unter LGPLv2.1, LGPLv3 oder GPL v3 und einige andere Module nur unter LGPLv3 verfügbar sind. Um die wahre Bedeutung der offenen Entwicklung zu bewahren und den Geist der freien Software aufrechtzuerhalten, ist es unerlässlich, dass die Regeln und Vorschriften der Open-Source-Lizenzen, die von der Free Software Foundation gefordert werden, befolgt werden. Um mehr über die GPL zu erfahren, besuchen Sie bitte: http://www.gnu.org/licenses.
126. qtservice
Copyright (C) 2013 Digia Plc und/oder seine Tochtergesellschaft(en).
Kontakt: http://www.qt-project.org/legal
Diese Datei ist Teil der Qt Solutions Komponente.
Sie dürfen diese Datei unter den Bedingungen der BSD-Lizenz wie folgt verwenden:
"Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name der Digia Plc und ihrer Tochtergesellschaft(en) noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE AUCH IMMER SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE."
127. qt_eventdispatcher_libev
Copyright (c) 2012-2013 Vladimir Kolesnikov <vladimir@free-sevastopol.com>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
128. bissig
Copyright (c) 2011 Die Snappy-Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
129. Bitdefender SDK
(C) Bitdefender 1997-2020
130. ajv
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015-2017 Evgeny Poberezkin
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
131. amazon-cognito-identity-js
Amazon Software Diese Amazon Software („Lizenz“) regelt Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der beiliegenden Software wie unten angegeben.
1. Definitionen „Lizenzgeber“ bedeutet jede natürliche oder juristische Person, die ihr Werk vertreibt.
„Software“ bezeichnet das unter dieser Lizenz zur Verf�gung gestellte Originalwerk der Urheberschaft.
„Werk“ bedeutet die Software und alle Zus�tze oder abgeleiteten Werke der Software , die unter dieser Lizenz zur Verf�gung gestellt werden.
Die Ausdr�cke „Wiedergabe“, „Wiedervervielf�ltigung“, „abgeleitete Werke“ und „Vertrieb“ haben die Bedeutung, wie sie im US-Urheberrechtsgesetz vorgesehen ist; vorausgesetzt jedoch, dass f�r die Zwecke dieser Lizenz abgeleitete Werke keine Werke umfassen, die von den Schnittstellen des Schutzgegenstandes trennbar bleiben oder diese lediglich verlinken (oder mit dem Namen verbinden).
Werke, einschließlich der Software, werden unter dieser Lizenz „zug�nglich gemacht“, indem in oder mit dem Werk entweder (a) ein Urheberrechtsvermerk, der auf die Anwendbarkeit dieser Lizenz auf das Werk hinweist, oder (b) eine Kopie dieser Lizenz aufgenommen wird.
2. Lizenzerteilung
2.1 Gewährung des Urheberrechts. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Lizenzgeber eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verteilung seines Werks und aller daraus resultierenden abgeleiteten Werke in jeder Form.
2.2 Patentgewährung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewÃ?hrt Ihnen jeder Lizenzgeber eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, gebÃ?hrenfreie Patentlizenz, seinen Schutzgegenstand ganz oder teilweise herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig zu Ã?bertragen. Die vorstehende Lizenz gilt nur fÃ?r die vom Lizenzgeber lizenzierbaren PatentansprÃ?che, die durch den Schutzgegenstand des Lizenzgebers (oder einen Teil davon) einzeln verletzt wÃ?rden, und schließt jegliche Kombinationen mit anderen Materialien oder Technologien aus.
3. Beschränkungen
3.1 Weiterverbreitung. Sie dürfen den Schutzgegenstand nur dann vervielfältigen oder verbreiten, wenn (a) Sie dies unter dieser Lizenz tun, (b) Sie Ihrer Verbreitung eine vollständige Kopie dieser Lizenz beifügen und (c) Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- oder Zuordnungshinweise, die im Schutzgegenstand enthalten sind, unverändert beibehalten.
3.2 Abgeleitete Werke. Sie können festlegen, dass zus�tzliche oder andere Bedingungen f�r die Nutzung, Vervielf�ltigung und Verbreitung Ihrer abgeleiteten Werke des Schutzgegenstandes („Ihre Bedingungen“) nur dann gelten, wenn (a) Ihre Bedingungen vorsehen, dass die Nutzungsbeschr�nkung in Abschnitt 3.3 f�r Ihre abgeleiteten Werke gilt, und (b) Sie die spezifischen abgeleiteten Werke angeben, die Ihren Bedingungen unterliegen. Ungeachtet Ihrer Bedingungen gilt diese Lizenz (einschließlich der Weiterverbreitungsbedingungen in Abschnitt 3.1) weiterhin f�r den Schutzgegenstand selbst.
3.3 Nutzungsbeschränkung. Die Werke und alle davon abgeleiteten Werke dürfen nur mit den Webdiensten, Computerplattformen oder Anwendungen verwendet werden, die von Amazon.com, Inc. oder seinen verbundenen Unternehmen, einschließlich Amazon Web Services, Inc.
3.4 Patentansprüche. Wenn Sie eine Patentklage gegen einen Lizenzgeber erheben oder androhen (einschließlich einer Klage, Gegenklage oder Widerklage in einem Rechtsstreit), um Patente durchzusetzen, von denen Sie behaupten, dass sie durch einen Schutzgegenstand verletzt werden, erlöschen Ihre Rechte aus dieser Lizenz gegenüber diesem Lizenzgeber (einschließlich der in den Abschnitten 2.1 und 2.2 gewährten Rechte) sofort.
3.5 Markenzeichen. Diese Lizenz gewÃ?hrt keine Rechte zur Verwendung von Namen, Logos oder Marken des Lizenzgebers oder seiner verbundenen Unternehmen, es sei denn, dies ist notwendig, um die in dieser Lizenz beschriebenen Hinweise zu reproduzieren.
3.6 Beendigung. Wenn Sie gegen eine Bestimmung dieser Lizenz verstoßen, erlöschen Ihre Rechte aus dieser Lizenz (einschließlich der in den Abschnitten 2.1 und 2.2 gewährten Rechte) sofort.
4. Ausschluss der Gewährleistung. DAS WERK WIRD OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, ZUR VERFÜGUNG gestellt. SIE TRAGEN DAS RISIKO DER UNTER DIESER LIZENZ DURCHGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN. IN EINIGEN STAATEN ist der AUSSCHLUSS EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE NICHT GELTEN KANN.
5. Beschränkung der Haftung. SOFERN NICHT DURCH GELTENDES RECHT UNTERSAGT, HAFTET DER LIZENZGEBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, WEDER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH DIREKTER, INDIREKTER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ, DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN FIRMENWERT, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENE GEWINNE ODER DATEN, COMPUTERAUSFÄLLE ODER -FEHLFUNKTIONEN ODER ANDERE KOMMERZIELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE), SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Datum des Inkrafttretens â€" 18. April 2008 Â(C) 2008 Amazon.com, Inc. oder seine Tochtergesellschaften. Alle Rechte vorbehalten.
132. Winkelbewegungen
Die MIT-Lizenz
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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133. angular-cdk
Die MIT-Lizenz
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134. eckig-gemeinsam
Die MIT-Lizenz
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135. Angular-Compiler
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136. angular-Kern
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137. angular-flex-layout
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138. eckige Formen
Die MIT-Lizenz
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
139. angular-http
Die MIT-Lizenz
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
140. eckiges-Material
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141. angular-platform-browser
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142. angular-plattform-browser-dynamisch
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143. angular-platform-server
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144. angular-router
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145. angular2-recaptcha
Copyright (c) 2017 xmaestro
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
146. Apache
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
147. Archivar
Copyright (c) 2012-2014 Chris Talkington, Mitwirkende.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
148. aws-lambda
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2019 AWS Pilot
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
149. aws-sdk
Apache License Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
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Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
150. aws-xray-sdk
Apache License Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei Sie die in Klammern "{}" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright {yyyy} {Name des Rechteinhabers}
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
151. aws-xray-sdk-core
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei Sie die in Klammern "{}" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright {yyyy} {Name des Rechteinhabers}
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
152. aws-xray-sdk-express
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei Sie die in Klammern "{}" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright {yyyy} {Name des Rechteinhabers}
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
153. aws-xray-sdk-mysql
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei Sie die in Klammern "{}" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright {yyyy} {Name des Rechteinhabers}
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
154. aws-xray-sdk-postgres
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei Sie die in Klammern "{}" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright {yyyy} {Name des Rechteinhabers}
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
155. babel-compat-data
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014-present Sebastian McKenzie und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
156. Körper-Parser
(Die MIT-Lizenz)
Copyright (c) 2014 Jonathan Ong <me@jongleberry.com>
Copyright (c) 2014-2015 Douglas Christopher Wilson <doug@somethingdoug.com>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
157. Bootstrap
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2011-2018 Twitter, Inc.
Copyright (c) 2011-2018 Die Bootstrap-Autoren
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158. Kamelgehäuse
MIT-Lizenz
Copyright (c) Sindre Sorhus <sindresorhus@gmail.com (https://sindresorhus.com)
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159. Klassentransformator
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2015-2020 Umed Khudoiberdiev
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
160. Klon
Copyright Â(C) 2011-2015 Paul Vorbach <paul@vorba.ch>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erh�lt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschr�nkt mit der Software zu handeln, einschließlich des Rechts, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu �ndern, zusammenzuf�hren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie Personen, denen die Software zur Verf�gung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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DIE SOFTWARE WIRD "WIE SIE IST", OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
161. core-js
Copyright (c) 2014-2019 Denis Pushkarev
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
162. Locke
URHEBERRECHTS- UND GENEHMIGUNGSHINWEIS
Copyright (c) 1996 - 2017, Daniel Stenberg, daniel@haxx.se, und viele Mitwirkende, siehe die DANKE-Datei.
Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verteilen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Mit Ausnahme der in diesem Hinweis enthaltenen Angaben darf der Name eines Urheberrechtsinhabers ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software verwendet werden.
163. tief-gleich
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012, 2013, 2014 James Halliday <mail@substack.net>, 2009 Thomas Robinson <280north.com>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
164. fs
ISC License (ISC) Copyright <YEAR> <OWNER>
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
165. fs-extra
(Die MIT-Lizenz)
Copyright (c) 2011-2017 JP Richardson
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
166. generator-html5-seite
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
167. hat
MIT-Lizenz
Copyright (c) Sindre Sorhus <sindresorhus@gmail.com> (sindresorhus.com)
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168. gzip
GZIP
Urheberrecht (C) 2012 Charcoal Design
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. Die Autoren können in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation willkommen, ist aber nicht erforderlich.
Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
Dieser Hinweis darf nicht aus dem Quelltext entfernt oder verändert werden.
169. hammerjs
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (C) 2011-2014 by Jorik Tangelder (Eight Media)
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170. Lenker
Copyright (C) 2011-2019 von Yehuda Katz
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171. ioredis
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015-2019 Zihua Li
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172. ip-adresse
Urheberrecht (C) 2011 von Beau Gunderson
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173. jsonfile
(Die MIT-Lizenz)
Copyright (c) 2012-2015, JP Richardson <jprichardson@gmail.com>
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
174. jsonwebtoken
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Auth0, Inc. <support@auth0.com (http://auth0.com)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
175. jwk-to-pem
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei Sie die in Klammern "{}" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Urheberrecht 2015 D2L Gesellschaft
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
176. jwt-cpp
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2018 Dominik Thalhammer
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
177. lodash
Copyright OpenJS Foundation and other contributors <https://openjsf.org/>
Based on Underscore.js, copyright Jeremy Ashkenas, DocumentCloud and Investigative Reporters & Editors <http://underscorejs.org/>
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen von vielen Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionsübersicht unter https://github.com/lodash/lodash.
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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Das Urheberrecht und verwandte Rechte für Beispielcode werden über CC0 aufgehoben. Beispielcode ist definiert als der gesamte Quellcode, der innerhalb der Prosa der Dokumentation angezeigt wird.
CC0: http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
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Bei den Dateien in den Verzeichnissen node_modules und vendor handelt es sich um extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und eigene Lizenzen haben. Wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.
178. mkdirp
Urheberrecht 2010 James Halliday(mail@substack.net)
Dieses Projekt ist freie Software, die unter der MIT/X11-Lizenz veröffentlicht wird:
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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179. Moment
Copyright (c) JS Foundation und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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180. Momentbereich
Es handelt sich um freie und unbelastete Software, die für die Öffentlichkeit freigegeben ist.
Es steht jedem frei, diese Software zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu vertreiben, entweder in Form des Quellcodes oder als kompilierte Binärdatei, für jeden Zweck, kommerziell oder nicht kommerziell, und mit allen Mitteln.
In Gerichtsbarkeiten, die Urheberrechtsgesetze anerkennen, widmen der Autor oder die Autoren dieser Software alle urheberrechtlichen Ansprüche an der Software der Öffentlichkeit. Wir machen diese Widmung zum Nutzen der Allgemeinheit und zum Nachteil unserer Erben und Nachfolger. Wir beabsichtigen, dass diese Widmung ein offenkundiger Akt des Verzichts auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software gemäß dem Urheberrechtsgesetz ist.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
For more information, please refer to <http://unlicense.org/>
181. ms-rl
Diese Lizenz regelt die Nutzung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
1. Definitionen Die Begriffe "Vervielfältigung", "Reproduktion", "abgeleitete Werke" und "Vertrieb" haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht. Ein "Beitrag" ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software. Ein "Mitwirkender" ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt. "Lizenzierte Patente" sind die Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
2. Gewährung von Rechten (A) Urheberrechtseinräumung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung von Bearbeitungen seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder von Ihnen erstellter Bearbeitungen. (B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, seinen Beitrag in der Software oder davon abgeleitete Werke in der Software zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
3. Bedingungen und Einschränkungen (A) Gegenseitige Gewährung - Für jede von Ihnen weitergegebene Datei, die Code aus der Software enthält (im Quellcode- oder Binärformat), müssen Sie den Empfängern den Quellcode dieser Datei zusammen mit einer Kopie dieser Lizenz zur Verfügung stellen, die dann für diese Datei gilt. Sie können andere Dateien, die vollständig Ihre eigene Arbeit sind und keinen Code der Software enthalten, unter den von Ihnen gewählten Bedingungen lizenzieren. (B) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden. (C) Wenn Sie eine Patentklage gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten einreichen, die Ihrer Meinung nach durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch. (D) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Zuordnungshinweise, die in der Software vorhanden sind, beibehalten. (E) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt. (F) Die Software wird "wie sie ist" lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung der Software. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit nach Ihren örtlichen Gesetzen zulässig, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.
182. ng2-Passwort-Stärkeleiste
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Robert Nadler und Bruno Scopelliti
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183. ngx-device-detector
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2016 Ahsan Ayaz
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184. Knoten-Cache
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 mpneuried
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185. node-gyp
(Die MIT-Lizenz)
Copyright (c) 2012 Nathan Rajlich <nathan@tootallnate.net>
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186. npm-check-updates
Urheberrecht 2013 Tomas Junnonen
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
187. nss-Werkzeug
Mozilla Public License Version 2.0
1. Begriffsbestimmungen
1.1. "Mitwirkender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Abgedeckte Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder sie besitzt.
1.2. "Mitwirkende Version" ist die Kombination aus den Beiträgen anderer (sofern vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und dem Beitrag des betreffenden Mitwirkenden.
1.3. "Beitrag" bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
1.4. "Abgedeckte Software" bezeichnet die Quellcodeform, der der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form dieser Quellcodeform und Modifikationen dieser Quellcodeform, jeweils einschließlich Teilen davon.
1.5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen" bedeutet
(a) dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder
(b) dass die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder einer früheren Version der Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.
1.6. "Ausführbare Form" bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.
1.7. "Größeres Werk" bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das keine Abgedeckte Software ist.
1.8. "Lizenz" bezeichnet dieses Dokument.
1.9. "Lizenzierbar" bedeutet, das Recht zu haben, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte im größtmöglichen Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.
1.10. "Änderungen" bedeutet eine der folgenden Maßnahmen:
(a) jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder
(b) jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.
1.11. "Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in einem von diesem Mitwirkenden lizenzierbaren Patent, die ohne die Gewährung der Lizenz durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkerversion verletzt würden.
1.12. "Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0, oder jede spätere Version dieser Lizenzen.
1.13. "Quellcodeform" bezeichnet die Form des Werks, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.
1.14. "Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
2. Lizenzerteilung und Bedingungen
2.1. Zuschüsse
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Beitragende eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung, Änderung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung und sonstigen Verwertung seiner Beiträge entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks erhält; und
(b) unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden entweder seine Beiträge oder seine Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen.
2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen abgeleitet. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:
(a) für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
(b) für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen und die Modifikationen Dritter an der Abgedeckten Software oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor Version); oder
(c) unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn keine Beiträge geleistet werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Ergebnis Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.
2.5. Vertretung
Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fairer Gebrauch
Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer Äquivalente haben.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.
3. Zuständigkeiten
3.1. Verteilung des Quellformulars
Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.
3.2. Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:
(a) diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, und zwar zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
(b) Sie dürfen eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben oder sie unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, daß die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte der Empfänger an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz zu beschränken oder zu verändern.
3.3. Verteilung eines größeren Werkes
Sie sind berechtigt, ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl zu erstellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination von Abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu vertreiben, so dass der Empfänger des Größeren Werks nach seiner Wahl die Abgedeckte Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiter vertreiben kann.
3.4. Bekanntmachungen
Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.
3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung ausschließlich von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
Wenn es Ihnen aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Anordnung oder einer Vorschrift unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, dann müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Beendigung
5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.
5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
6. Gewährleistungsausschluss
- ------------------------- *
- *
- Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz in der vorliegenden Form zur Verfügung gestellt.
- ohne jegliche Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, oder *
- gesetzlich vorgeschrieben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien, dass die *
- Abgedeckte Software ist frei von Mängeln, handelsüblich, geeignet für einen *
- bestimmten Zweck oder nicht verletzend. Das gesamte Risiko in Bezug auf die *
- Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. *
- Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, werden Sie *
- (und nicht ein Beitragszahler) die Kosten für die erforderlichen Wartungsarbeiten übernehmen, *
- Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss stellt eine *
- wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Keine Nutzung der Abgedeckten Software ist *
- unter dieser Lizenz erlaubt, außer im Rahmen dieses Haftungsausschlusses. *
- *
7. Begrenzung der Haftung
- -------------------------- *
- *
- Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung *
- (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, wird jeder *
- Mitwirkende, oder jeder, der die Abgedeckte Software als *
- für direkte, indirekte oder sonstige Schäden haftbar gemacht werden, die Ihnen gegenüber entstehen.
- besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art *
- einschließlich, ohne Einschränkung, Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Verlust von *
- Kulanz, Arbeitsniederlegung, Computerausfall oder -störung oder jede *
- und alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, auch wenn diese Partei *
- über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden ist. Diese *
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Tod oder *
- Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit dieser Partei zurückzuführen sind, an den *
- soweit das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. Einige *
- Die Rechtsprechung lässt den Ausschluss oder die Beschränkung von * nicht zu.
- Neben- oder Folgeschäden, so dass dieser Ausschluss und *
- Die Einschränkung gilt nicht für Sie. *
- *
8. Rechtsstreitigkeiten
Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes verhandelt werden, in dem die beklagte Partei ihren Hauptsitz hat, und solche Rechtsstreitigkeiten unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.
9. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Auswirkungen der neuen Versionen
Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und für diese Software eine neue Lizenz erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).
10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz inkompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine unter http://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten .
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.
188. openssl
LIZENZPROBLEME
Das OpenSSL-Toolkit steht unter einer Doppellizenz, d.h. sowohl die Bedingungen der OpenSSL-Lizenz als auch die der ursprünglichen SSLeay-Lizenz gelten für das Toolkit. Siehe unten für die aktuellen Lizenztexte.
OpenSSL-Lizenz
/* ====================================================================
- Copyright (c) 1998-2017 Das OpenSSL-Projekt. Alle Rechte vorbehalten.
- Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
- Änderung, sind zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind
- erfüllt sind:
1. Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Copyright beibehalten werden
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den oben genannten Urheberrechtsvermerk wiedergeben
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in
- die Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit dem
- Vertrieb.
3. Alle Werbematerialien, in denen die Merkmale oder die Verwendung dieses
- muss die Software die folgende Bestätigung anzeigen:
- "Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt entwickelt wurde.
- zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit.(http://www.openssl.org/)"")
4. Die Namen "OpenSSL Toolkit" und "OpenSSL Project" dürfen nicht verwendet werden, um
- Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, zu unterstützen oder zu fördern, ohne
- vorherige schriftliche Genehmigung. Für eine schriftliche Genehmigung wenden Sie sich bitte an
- openssl-core@openssl.org.
5. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen nicht als "OpenSSL" bezeichnet werden.
- noch darf "OpenSSL" ohne vorherige schriftliche Genehmigung in ihrem Namen erscheinen.
- Genehmigung des OpenSSL-Projekts.
6. Weiterverteilungen in jeglicher Form müssen Folgendes beibehalten
- Danksagung:
- "Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt entwickelt wurde.
- zur Verwendung im OpenSSL Toolkit(http://www.openssl.org/)"")
- DIESE SOFTWARE WIRD VOM OpenSSL PROJEKT ``im Ist-Zustand'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE
- AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
- STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
- ZWECK WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL DARF DAS OpenSSL PROJEKT ODER
- SEINE MITWIRKENDEN HAFTEN NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER
- BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER
- NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN;
- NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN)
- UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG HANDELT,
- VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES)
- DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN
- AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN.
- ====================================================================
- Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young geschrieben wurde.
- (eay@cryptsoft.com). Dieses Produkt enthält Software, die von Tim
- Hudson(tjh@cryptsoft.com).
- /
Original SSLeay-Lizenz
/* Urheberrecht (C) 1995-1998 Eric Young(eay@cryptsoft.com)
- Alle Rechte vorbehalten.
- Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die
- von Eric Young(eay@cryptsoft.com).
- Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist.
- Diese Bibliothek ist für die kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung frei, solange
- die folgenden Bedingungen werden beachtet. Die folgenden Bedingungen
- gelten für den gesamten Code in dieser Distribution, sei es der RC4, RSA,
- lhash, DES, usw., Code; nicht nur den SSL-Code. Die SSL-Dokumentation
- die in dieser Distribution enthalten ist, unterliegt denselben Copyright-Bedingungen
- mit der Ausnahme, dass der Inhaber Tim Hudson ist(tjh@cryptsoft.com).
- Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young, und daher sind alle Urheberrechtsvermerke in
- Der Code darf nicht entfernt werden.
- Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Urheber genannt werden.
- als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek.
- Dies kann in Form einer Textnachricht beim Programmstart erfolgen oder
- in der Dokumentation (online oder in Textform), die mit dem Paket geliefert wird.
- Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
- Änderung, sind zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind
- erfüllt sind:
1. Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das Urheberrecht erhalten bleiben
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den oben genannten Urheberrechtsvermerk wiedergeben
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der
- die Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit der Verteilung geliefert werden.
3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen
- muss die folgende Bestätigung angezeigt werden:
- "Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von
- Eric Young(eay@cryptsoft.com)"
- Das Wort "kryptographisch" kann weggelassen werden, wenn die Routinen aus der Bibliothek
- verwendet werden, haben nichts mit Kryptographie zu tun :-).
4. Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus
- das Verzeichnis apps (Anwendungscode) müssen Sie eine Bestätigung einfügen:
- "Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson(tjh@cryptsoft.com) geschrieben wurde"
- DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND
- ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE
- STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
- WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL SIND DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN HAFTBAR
- FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN
- SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN)
- ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG)
- WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, VERSCHULDENSUNABHÄNGIG
- HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE
- AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINER
- SCHÄDEN.
- Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich verfügbare Version oder
- Ableitung dieses Codes nicht geändert werden kann, d.h. dieser Code kann nicht einfach
- kopiert und unter eine andere Vertriebslizenz gestellt werden
- (einschließlich der GNU Public Licence).
- /
189. openvpn
OpenVPN-Lizenz
OpenVPN-Zugang Server Endbenutzer-Lizenzvertrag (OpenVPN-AS EULA)
Copyright Notice: OpenVPN Access Server License; Copyright (c) 2009-2019 OpenVPN Inc.. All rights reserved. “OpenVPN� is a trademark of OpenVPN Inc. Redistribution of OpenVPN Access Server binary forms and related documents, are permitted provided that redistributions of OpenVPN Access Server binary forms and related documents reproduce the above copyright notice as well as a complete copy of this EULA. You agree not to reverse engineer, decompile, disassemble, modify, translate, make any attempt to discover the source code of this software, or create derivative works from this software. The OpenVPN Access Server is bundled with other open source software components, some of which fall under different licenses. By using OpenVPN or any of the bundled components, you agree to be bound by the conditions of the license for each respective component. A copy of the EULA is also distributed with the Access Server in the file /usr/local/openvpn_as/license.txt. This software is provided “as is� and any expressed or implied warranties, including, but not limited to, the implied warranties of merchantability and fitness for a particular purpose are disclaimed. In no event shall OpenVPN Inc. be liable for any direct, indirect, incidental, special, exemplary, or consequential damages (including, but not limited to, procurement of substitute goods or services; loss of use, data, or profits; or business interruption) however caused and on any theory of liability, whether in contract, strict liability, or tort (including negligence or otherwise) arising in any way out of the use of this software, even if advised of the possibility of such damage. OpenVPN Inc. is the sole distributor of OpenVPN Access Server licenses. This agreement and licenses granted by it may not be assigned, sublicensed, or otherwise transferred by licensee without prior written consent of OpenVPN Inc. Any licenses violating this provision will be subject to revocation and deactivation, and will not be eligible for refunds. A purchased license entitles you to use this software for the duration of time denoted on your activation key on any one (1) particular device, up to the concurrent user limit specified by your license. Multiple activation keys may be activated to achieve a desired concurrency limit on this given device. Unless otherwise prearranged with OpenVPN Inc., concurrency counts on activation keys are not to be divided for use amongst multiple devices. Upon activation of the first purchased activation key in this software, you agree to forego any free licenses or keys that were given to you for demonstration purposes, and as such, the free licenses will not appear after the activation of a purchased key. You are responsible for the timely activation of these licenses on your desired server of choice. Refunds on purchased activation keys are only possible within 30 days of purchase of activation key, and then only if the activation key has not already been activated on a system. To request a refund, contact us through our support ticket system using the account you have used to purchase the activation key. Exceptions to this policy may be given for machines under failover mode, and when the feature is used as directed in the OpenVPN Access Server user manual. In these circumstances, a user is granted one (1) activation key (per original activation key) for use solely on failover purposes free of charge. Other failover and/or load balancing use cases will not be eligible for this exception, and a separate activation key would have to be acquired to satisfy the licensing requirements. To request a license exception, please file a support ticket in the OpenVPN Access Server ticketing system. A staff member will be responsible for determining exception eligibility, and we reserve the right to decline any requests not meeting our eligibility criteria, or requests which we believe may be fraudulent in nature. Activating an activation key ties it to the specific hardware/software combination that it was activated on, and activated activation keys are nontransferable. Substantial software and/or hardware changes may invalidate an activated license. In case of substantial software and/or hardware changes, caused by for example, but not limited to failure and subsequent repair or alterations of (virtualized) hardware/software, our software product will automatically attempt to contact our online licensing systems to renegotiate the licensing state. On any given activation key, you are limited to three (3) automatic renegotiations within the activation key lifetime. After these renegotiations are exhausted, the activation key is considered invalid, and the activation state will be locked to the last valid system configuration it was activated on. OpenVPN Inc. reserves the right to grant exceptions to this policy for license holders under extenuating circumstances, and such exceptions can be requested through a ticket via the OpenVPN Access Server ticketing system. Once an activated activation key expires or becomes invalid, the concurrency limit on our software product will decrease by the amount of concurrent connections previously granted by the activation key. If all of your purchased activation key(s) have expired, the product will revert to demonstration mode, which allows a maximum of two (2) concurrent users to be connected to your server. Prior to your license expiration date(s), OpenVPN Inc. will attempt to remind you to renew your license(s) by sending periodic email messages to the licensee email address on record. You are solely responsible for the timely renewal of your activation key(s) prior to their expiration if continued operation is expected after the license expiration date(s). OpenVPN Inc. will not be responsible for any misdirected and/or undeliverable email messages, nor does it have an obligation to contact you regarding your expiring activation keys. Any valid activation key holder is entitled to use our ticketing system for support questions or issues specifically related to the OpenVPN Access Server product. To file a ticket, go to our website at https://openvpn.net/ and sign in using the account that was registered and used to purchase the activation key(s). You can then access the support ticket system through our website and submit a support ticket. Tickets filed in the ticketing system are answered on a best-effort basis. OpenVPN Inc. staff reserve the right to limit responses to users of our demo / expired licenses, as well as requests that substantively deviate from the OpenVPN Access Server product line. Tickets related to the open source version of OpenVPN will not be handled here. Purchasing an activation key does not entitle you to any special rights or privileges, except the ones explicitly outlined in this user agreement. Unless otherwise arranged prior to your purchase with OpenVPN Inc., software maintenance costs and terms are subject to change after your initial purchase without notice. In case of price decreases or special promotions, OpenVPN Inc. will not retrospectively apply credits or price adjustments toward any licenses that have already been issued. Furthermore, no discounts will be given for license maintenance renewals unless this is specified in your contract with OpenVPN Inc.
OpenVPN-Marke
â€"â€"â€"â€"â€"â€"
„OpenVPN“ ist eine Marke von OpenVPN Inc.
OpenVPN-Community-Edition-Lizenz:
â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"-
OpenVPN wird unter der GPL-Lizenz Version 2 vertrieben (siehe unten).
Spezielle Ausnahme für die Verknüpfung von OpenVPN mit OpenSSL:
Darüber hinaus erteilt OpenVPN Inc. als besondere Ausnahme die Erlaubnis, den Code dieses Programms mit der OpenSSL-Bibliothek (oder mit modifizierten Versionen von OpenSSL, die dieselbe Lizenz wie OpenSSL verwenden) zu verknüpfen und verknüpfte Kombinationen aus beiden zu vertreiben. Sie müssen die GNU General Public License in jeder Hinsicht für den gesamten verwendeten Code, außer für OpenSSL, befolgen. Wenn Sie diese Datei modifizieren, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Datei ausdehnen, sind aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Wenn Sie dies nicht tun wollen, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version.
LZO-Lizenz:
â€"â€"â€"â€"
LZO ist Copyright (C) Markus F.X.J. Oberhumer,
und ist unter der GPL lizenziert.
Spezielle Ausnahme für die Verknüpfung von OpenVPN mit OpenSSL und LZO:
Hiermit erteile ich dem OpenVPN-Projekt ( https://openvpn.net/) eine Sondergenehmigung, die LZO-Bibliothek mit der OpenSSL-Bibliothek ( http://www.openssl.org) zu verknüpfen.
- Markus F.X.J. Oberhumer
TAP-Win32/TAP-Win64 Treiberlizenz:
â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"
Dieser Gerätetreiber wurde inspiriert durch den CIPE-Win32-Treiber von
Damion K. Wilson.
Der Quell- und Objektcode des TAP-Win32/TAP-Win64-Treibers unterliegt dem Copyright (C) 2002-2013 OpenVPN Technologies, Inc. und ist unter der GPL Version 2 veröffentlicht (siehe unten).
Windows DDK-Beispiele:
â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"
Die Windows-Binärdistribution enthält devcon.exe, ein Microsoft DDK-Beispiel, das unter den Bedingungen der DDK EULA weitergegeben wird.
NSIS-Lizenz:
â€"â€"â€"â€"-
Urheberrecht (C) 2002-2003 Joost Verburg
Diese Software wird ‘as-is’ zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie. In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
2. Geänderte Versionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
3. Dieser Hinweis darf aus keiner Verteilung entfernt oder verändert werden.
OpenSSL-Lizenz:
â€"â€"â€"â€"â€"-
Das OpenSSL-Toolkit steht unter einer Doppellizenz, d.h. sowohl die Bedingungen der OpenSSL-Lizenz als auch die der ursprünglichen SSLeay-Lizenz gelten für das Toolkit. Siehe unten für die aktuellen Lizenztexte. Eigentlich sind beide Lizenzen BSD-ähnliche Open-Source-Lizenzen. Im Falle von Lizenzproblemen im Zusammenhang mit OpenSSL wenden Sie sich bitte an openssl-core@openssl.org.
Copyright (c) 1998-2003 Das OpenSSL-Projekt. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erw�hnen, m�ssen die folgende Best�tigung enthalten: �Dieses Produkt enth�lt Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde. ( http://www.openssl.org/)�%C3%A2%E2%82%AC%EF%BF%BD)
4. Die Namen „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dÃ?rfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstÃ?tzen oder zu bewerben. Für eine schriftliche Genehmigung wenden Sie sich bitte an openssl-core@openssl.org.
5. Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, d�rfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des OpenSSL-Projekts weder „OpenSSL“ genannt werden noch „OpenSSL“ in ihrem Namen erscheinen.
6. Weiterverteilungen in jeglicher Form m�ssen die folgende Best�tigung enthalten: „Dieses Produkt enth�lt Software, die vom OpenSSL-Projekt f�r die Verwendung im OpenSSL Toolkit ( http://www.openssl.org/)�%C3%A2%E2%82%AC%EF%BF%BD)
DIESE SOFTWARE WIRD VON THE OpenSSL PROJECT "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN ABGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND THE OpenSSL PROJECT ODER SEINE BEITRAGGEBER HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINN; ODER UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
====================================================================
Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young ( eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde. Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson ( tjh@cryptsoft.com) geschrieben wurde.
Original SSLeay-Lizenz
â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"â€"
Urheberrecht (C) 1995-1998 Eric Young ( eay@cryptsoft.com)
Alle Rechte vorbehalten.
Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young ( eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde. Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist.
Diese Bibliothek ist frei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung, solange die folgenden Bedingungen beachtet werden. Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Code in dieser Distribution, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code; nicht nur für den SSL-Code. Die SSL-Dokumentation, die dieser Distribution beiliegt, unterliegt denselben Copyright-Bedingungen, mit der Ausnahme, dass der Inhaber Tim Hudson ( tjh@cryptsoft.com) ist.
Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young, und daher dÃ?rfen alle Urheberrechtsvermerke im Code nicht entfernt werden. Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek genannt werden. Dies kann in Form einer Textmeldung beim Programmstart oder in der mit dem Paket gelieferten Dokumentation (online oder in Textform) erfolgen.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwÃ?hnen, mÃ?ssen die folgende BestÃ?tigung enthalten: â€�Dieses Produkt enthält kryptografische Software, geschrieben von Eric Young ( eay@cryptsoft.com)â€�. Das Wort ‘cryptographic’ kann weggelassen werden, wenn die verwendeten Routinen aus der Bibliothek keinen kryptographischen Bezug haben :-).
4. Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem apps-Verzeichnis (Anwendungscode) einbinden, mÃ?ssen Sie eine BestÃ?tigung einfÃ?gen: â€�Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson ( tjh@cryptsoft.com)â€� geschrieben wurde.
DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich verfügbare Version oder Ableitung dieses Codes dürfen nicht geändert werden, d.h. dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter eine andere Vertriebslizenz gestellt werden [einschließlich der GNU Public Licence].
wxWindows-Bibliothekslizenz, Version 3.1
======================================
Copyright (C) 1998-2005 Julian Smart, Robert Roebling und andere
Es ist jedem gestattet, dieses Lizenzdokument wortwörtlich zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es darf nicht verändert werden.
WXWINDOWS BIBLIOTHEK LIZENZ
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen der GNU Library General Public Licence, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder in Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) in einer späteren Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Library General Public Licence für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU Library General Public Licence zusammen mit dieser Software erhalten haben, normalerweise in einer Datei namens COPYING.LIB. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA.
AUSNAHMEGENEHMIGUNG
1. Ausnahmsweise erlauben die Urheberrechtsinhaber dieser Bibliothek die zusätzliche Verwendung des in dieser Version der Bibliothek enthaltenen Textes, wie er unter der wxWindows Library Licence lizenziert ist, wobei entweder Version 3.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) eine spätere Version der Lizenz, wie sie von den Urheberrechtsinhabern von Version 3.1 des Lizenzdokuments veröffentlicht wurde, anzuwenden ist.
2. Die Ausnahme ist, dass Sie unter Ihren eigenen Bedingungen binäre Objektcode-Versionen von Werken, die auf der Bibliothek basieren, verwenden, kopieren, verknüpfen, modifizieren und verbreiten dürfen.
3. Wenn Sie Code aus Dateien, die unter den Bedingungen der GNU General Public Licence oder der GNU Library General Public Licence verbreitet werden, in eine Kopie dieser Bibliothek kopieren, wie es diese Lizenz erlaubt, gilt die Ausnahme nicht für den Code, den Sie auf diese Weise hinzufügen. Um eine Irreführung über den Status solcher modifizierter Dateien zu vermeiden, müssen Sie diesen Ausnahmehinweis aus diesem Code löschen und/oder den Hinweis auf die Lizenzbedingungen entsprechend anpassen.
4. Wenn Sie eigene Modifikationen für diese Bibliothek schreiben, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie diese Ausnahme für Ihre Modifikationen gelten lassen wollen. Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie den Ausnahmehinweis aus diesem Code löschen und/oder den Hinweis auf die Lizenzbedingungen entsprechend anpassen.
OpenLDAP
â€"â€"â€"
Die öffentliche OpenLDAP-Lizenz
Version 2.8, 17. August 2003
Weitervertrieb und Verwendung dieser Software und der zugehörigen Dokumentation
(„Software“), mit oder ohne Ãnderung, sind erlaubt, sofern die folgenden Bedingungen erfÃ?llt sind:
1. Weiterverbreitungen in Quellform müssen die Urheberrechtserklärungen und -vermerke beibehalten,
2. Weiterverteilungen in binärer Form müssen die geltenden Urheberrechtserklärungen und -hinweise, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben und
3. Weiterverbreitungen müssen eine wortgetreue Kopie dieses Dokuments enthalten.
Die OpenLDAP Foundation kann diese Lizenz von Zeit zu Zeit überarbeiten. Jede Revision wird durch eine Versionsnummer gekennzeichnet. Sie dürfen diese Software unter den Bedingungen dieser Lizenzrevision oder unter den Bedingungen einer späteren Revision der Lizenz verwenden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DER OPENLDAP-STIFTUNG UND IHREN MITWIRKERN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE OPENLDAP FOUNDATION, IHRE MITWIRKENDEN ODER DER/DIE AUTOR(EN) ODER EIGENTÜMER DER SOFTWARE HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE AUCH IMMER SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Die Namen der Autoren und der Inhaber der Urheberrechte dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder des sonstigen Handels mit dieser Software verwendet werden. Das Urheberrecht an dieser Software verbleibt zu jeder Zeit bei den Urheberrechtsinhabern.
OpenLDAP ist eine eingetragene Marke der OpenLDAP Foundation.
Copyright 1999-2003 The OpenLDAP Foundation, Redwood City, Kalifornien, USA. Alle Rechte vorbehalten. Das Kopieren und Verteilen von wortwörtlichen Kopien dieses Dokuments ist gestattet.
PYTHON SOFTWARE FOUNDATION LIZENZ VERSION 2
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1. Diese LIZENZVEREINBARUNG besteht zwischen der Python Software Foundation („PSF“) und der Einzelperson oder Organisation („Lizenznehmer“), die auf diese Software („Python“) in Quell- oder Binärform und die dazugehörige Dokumentation zugreift oder sie anderweitig nutzt.
2. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gew�hrt PSF dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, geb�hrenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielf�ltigung, Analyse, zum Testen, zur öffentlichen Auff�hrung und/oder Darstellung, zur Erstellung abgeleiteter Werke, zum Vertrieb und zur anderweitigen Nutzung von Python allein oder in einer abgeleiteten Version, vorausgesetzt, dass die Lizenzvereinbarung von PSF und der Urheberrechtsvermerk von PSF, d.h., „Copyright (c) 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Python Software Foundation; Alle Rechte vorbehalten“, in Python allein oder in einer vom Lizenznehmer erstellten abgeleiteten Version beibehalten werden.
3. Für den Fall, dass der Lizenznehmer ein abgeleitetes Werk erstellt, das auf Python oder einem Teil davon basiert oder dieses einbezieht, und das abgeleitete Werk wie hierin vorgesehen anderen zur Verfügung stellen möchte, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit bereit, in ein solches Werk eine kurze Zusammenfassung der an Python vorgenommenen Änderungen aufzunehmen.
4. PSF stellt dem Lizenznehmer Python auf der Basis "wie besehen" zur Verfügung. PSF MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT. ALS BEISPIEL, ABER NICHT EINSCHRÄNKEND, GIBT PSF KEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DASS DIE VERWENDUNG VON PYTHON KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT.
5. PSF HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN BENUTZERN VON PYTHON NICHT FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER MODIFIKATION, DEM VERTRIEB ODER DER ANDERWEITIGEN VERWENDUNG VON PYTHON ODER EINEM DERIVAT DAVON ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
6. Diese Lizenzvereinbarung endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß gegen ihre Bestimmungen und Bedingungen.
7. Keine Bestimmung dieses Lizenzvertrags ist so zu verstehen, dass sie eine Agenturbeziehung, eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen PSF und dem Lizenznehmer begründet. Dieser Lizenzvertrag gewährt keine Erlaubnis, die Marken oder den Handelsnamen von PSF im Sinne einer Marke zu verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu unterstützen oder zu fördern.
8. Durch das Kopieren, Installieren oder anderweitige Verwenden von Python erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.
CURL
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URHEBERRECHTS- UND GENEHMIGUNGSHINWEIS
Copyright (c) 1996 – 2009, Daniel Stenberg, < daniel@haxx.se>.
Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verteilen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "WIE SIE IST", OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Mit Ausnahme der in diesem Hinweis enthaltenen Angaben darf der Name eines Urheberrechtsinhabers ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software verwendet werden.
Verdreht
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Urheberrecht (c) 2001-2008
Allen Short, Andrew Bennetts, Apple Computer, Inc, Benjamin Bruheim, Bob Ippolito, Canonical Limited, Christopher Armstrong, David Reid, Donovan Preston, Eric Mangold, Itamar Shtull-Trauring, James Knight, Jason A. Mobarak, Jean-Paul Calderone, Jonathan Lange, Jonathan D. Simms, Jürgen Hermann, Kevin Turner, Mary Gardiner, Matthew Lefkowitz, Massachusetts Institute of Technology, Moshe Zadka, Paul Swartz, Pavel Pergamenshchik, Ralph Meijer, Sean Riley, Software Freedom Conservancy, Travis B. Hartwell, Thomas Herve, Eyal Lotem, Antoine Pitrou, Andy Gayton.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erh�lt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschr�nkt mit der Software zu handeln, einschließlich des Rechts, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuf�hren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verf�gung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
SQLite-Urheberrecht
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SQLite ist gemeinfrei.
Der gesamte lieferbare Code in SQLite wurde von den Autoren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Alle Code-Autoren und Vertreter der Unternehmen, für die sie arbeiten, haben eidesstattliche Erklärungen unterschrieben, in denen sie ihre Beiträge der Allgemeinheit widmen, und die Originale dieser unterschriebenen eidesstattlichen Erklärungen werden in einem feuersicheren Raum in den Hauptbüros von Hwaci aufbewahrt. Es steht jedem frei, den originalen SQLite-Code zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu verbreiten, entweder in Form des Quellcodes oder als kompilierte Binärdatei, für jeden Zweck, kommerziell oder nicht-kommerziell, und mit jedem Mittel.
Der vorherige Absatz bezieht sich auf den lieferbaren Code in SQLite â€" die Teile der SQLite-Bibliothek, die Sie tatsächlich bündeln und mit einer größeren Anwendung ausliefern. Teile der Dokumentation und einiger Code, der als Teil des Build-Prozesses verwendet wird, können unter andere Lizenzen fallen. Die Details sind hier unklar. Wir machen uns nicht so viele Gedanken Ã?ber die Lizenzierung der Dokumentation und des Build-Codes, da diese Dinge nicht Teil der auslieferbaren SQLite-Kernbibliothek sind.
Der gesamte lieferbare Code in SQLite wurde von Grund auf neu geschrieben. Es wurde kein Code von anderen Projekten oder aus dem offenen Internet übernommen. Jede Codezeile kann bis zu ihrem ursprünglichen Autor zurückverfolgt werden, und alle diese Autoren verfügen über Public-Domain-Widmungen in der Datei. Die SQLite-Codebasis ist also sauber und wird nicht durch lizenzierten Code aus anderen Projekten verunreinigt.
Verge web layout vorlage
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Basierend auf der Konvergenzvorlage
http://www.freecsstemplates.org
GNU Public License (GPL)
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OpenVPN, LZO und die TAP-Win32-Distributionen sind
lizenziert unter der GPL Version 2 (siehe COPYRIGHT.GPL).
In der Windows-Binärdistribution von OpenVPN ist die GPL im Folgenden wiedergegeben.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
Präambel
Die Lizenzen fÃ?r die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verÃ?ndern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verÃ?ndern â€" sie soll sicherstellen, dass die Software fÃ?r alle Benutzer frei ist. Diese General Public License gilt fÃ?r den größten Teil der Software der Free Software Foundation und fÃ?r jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, die Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten:
(1) das Urheberrecht an der Software und
(2) Ihnen diese Lizenz anbieten, die Ihnen die legale Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.
Zum Schutz der einzelnen Autoren und zu unserem eigenen Schutz möchten wir außerdem sicherstellen, dass jeder versteht, dass es f�r diese freie Software keine Garantie gibt. Wenn die Software von jemand anderem verändert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die EmpfÀnger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit etwaige Probleme, die von anderen eingebracht werden, nicht den Ruf der ursprÌnglichen Autoren schÀdigen.
Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverbreiter eines freien Programms individuell Patentlizenzen erwerben und damit das Programm proprietÃ?r machen. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
1. Diese Lizenz gilt f�r jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enth�lt, dass es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das „Programm“ bezieht sich im Folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein „auf dem Programm basierendes Werk“ bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enth�lt, entweder wortgetreu oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache �bersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschr�nkung in dem Begriff „Ver�nderung“ enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ angesprochen.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
2. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie auff�llig und angemessen einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Haftungsausschluss; lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gew�hrleistung beziehen, intakt; und geben allen anderen Empf�ngern des Programms eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu ändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen und diese Änderungen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Sie müssen dafür sorgen, daß die geänderten Dateien auffällige Hinweise tragen, aus denen hervorgeht, daß Sie die Dateien geändert haben, sowie das Datum jeder Änderung. b) Sie müssen dafür sorgen, daß jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird. c) Wenn das geänderte Programm normalerweise interaktiv Befehle liest, wenn es ausgeführt wird, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Benutzung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Hinweis enthält, daß es keine Garantie gibt (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk keinen Hinweis ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke angesehen werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnis für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstreckt, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
4. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie führen auch eine der folgenden Maßnahmen durch: a) Sie fügen dem Programm den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode bei, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium verbreitet werden muss; oder b) ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die physische Verbreitung des Quellcodes, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu überlassen, die unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium verbreitet werden muss, oder c) die Informationen, die Sie bezüglich des Angebots zur Verbreitung des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Weitergabe zulässig und nur, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form zusammen mit einem solchen Angebot erhalten haben, wie in Unterabschnitt b beschrieben).
Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für ein ausführbares Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz.
Die Lizenzen von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte im Rahmen dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien ihre Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen.
6. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke einverstanden.
7. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erh�lt der Empf�nger automatisch eine Lizenz des urspr�nglichen Lizenzgebers zur Vervielf�ltigung, Verbreitung oder Ver�nderung des Programms gem�ß diesen Bestimmungen und Bedingungen. Sie dürfen den Empf�ngern keine weiteren Beschr�nkungen bei der Aus�bung der hierin gew�hrten Rechte auferlegen.
Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
8. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung des Programms.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
9. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
10. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erh�lt eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die f�r das Programm und „jede sp�tere Version“ gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder sp�teren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie jede Version w�hlen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
11. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
12. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. AUSSER WENN ANDERWEITIG SCHRIFTLICH VEREINBART, GEBEN DIE URHEBER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
13. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann. Dazu fügen Sie dem Programm die folgenden Hinweise bei. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der GewÃ?hrleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die „Copyright“-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollstÃ?ndige Hinweis zu finden ist.
<one line to give the program’s name and a brief idea of what it does.>
Copyright (C) <year> <name of author>
Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License Version 2, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder verändern.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten finden Sie in der GNU General Public License. Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA Fügen Sie auch Informationen darüber bei, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Wenn das Programm interaktiv ist, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es in einem interaktiven Modus startet:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors
Gnomovision hat ABSOLUT KEINE GARANTIE; für Details geben Sie `show w’ ein.
Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben können; geben Sie `show c’ ein, um Einzelheiten zu erfahren.
Die hypothetischen Befehle w’ anzeigen und
show c’ sollte die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, auch anders heißen als w’ anzeigen und
show c’; es könnten auch Mausklicks oder MenÃ?s sein â€" was immer zu Ihrem Programm passt. Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen „Urheberrechtsausschluss“ fÃ?r das Programm zu unterschreiben, falls erforderlich. Hier ist ein Beispiel; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an dem von James Hacker geschriebenen Programm "Gnomovision" (das sich an Compilern versucht) ab.
<signature of Ty Coon>, 1 April 1989
Ty Coon, Präsident von Vice
Diese General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.
190. pem
Copyright (c) 2012 Andris Reinman Copyright (c) 2016 Josef Fröhle
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
191. Vorausverpflichtung
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Arnout Kazemier, Martijn Swaagman, die Mitwirkenden.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
192. primeng
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016-2019 PrimeTek
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
193. Proxy-Polyfill
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei Sie die in Klammern "{}" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright {yyyy} {Name des Rechteinhabers}
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
194. qt
Komponenten, die von MetaDefender Access verwendet werden: Qt Core -Qt Core ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Außerdem ist es unter Lizenzen für freie Software erhältlich. Seit Qt 5.4 sind diese Lizenzen für freie Software die GNU Lesser General Public License, Version 3, oder die GNU General Public License, Version 2. Siehe Qt-Lizenzierung für weitere Details.
Qt Gui - Qt GUI ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Darüber hinaus ist es unter freien Software-Lizenzen verfügbar. Seit Qt 5.4 sind diese freien Softwarelizenzen die GNU Lesser General Public License, Version 3, oder die GNU General Public License, Version 2. Siehe Qt-Lizenzierung für weitere Details.
Qt Network - Qt Network ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Darüber hinaus ist es unter der GNU Lesser General Public License, Version 3, oder der GNU General Public License, Version 2, erhältlich. Siehe Qt Licensing für weitere Details. Qt Network kann das OpenSSL Toolkit als Backend verwenden. Die Bibliothek wird dann gegen OpenSSL in einer Weise gelinkt, die die Einhaltung der OpenSSL-Lizenz erfordert. Um die Verknüpfung von OpenSSL mit Qt Network unter der GPL zu ermöglichen, gelten folgende Ausnahmen von der GPL: Zusätzlich, als besondere Ausnahme, geben die oben aufgeführten Urheberrechtsinhaber die Erlaubnis, den Code ihrer Version von Qt mit der "OpenSSL"-Bibliothek des OpenSSL-Projekts (oder modifizierten Versionen der "OpenSSL"-Bibliothek, die dieselbe Lizenz wie die Originalversion verwenden) zu verknüpfen und die verknüpften ausführbaren Dateien zu verteilen.
Sie müssen die GNU General Public License Version 2 in jeder Hinsicht für den gesamten verwendeten Code mit Ausnahme des "OpenSSL"-Codes einhalten. Wenn Sie diese Datei modifizieren, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Datei ausdehnen, sind aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Wenn Sie dies nicht wünschen, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version dieser Datei.
Qt Qml - Qt QML ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Darüber hinaus ist es unter freien Softwarelizenzen verfügbar. Seit Qt 5.4 sind diese Lizenzen für freie Software die GNU Lesser General Public License, Version 3, oder die GNU General Public License, Version 2. Siehe Qt Licensing für weitere Details. Darüber hinaus kann Qt QML in Qt 5.15.0 Module von Drittanbietern unter den folgenden Lizenzen enthalten: JavaScriptCore Macro Assembler BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
Qt Quick - Qt Quick ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Darüber hinaus ist es unter freien Software-Lizenzen erhältlich. Seit Qt 5.4 sind diese Lizenzen für freie Software die GNU Lesser General Public License, Version 3, oder die GNU General Public License, Version 2. Siehe Qt-Lizenzierung für weitere Details.
Qt QuickControls - Qt Quick Controls ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Darüber hinaus ist es unter der GNU Lesser General Public License, Version 3, oder der GNU General Public License, Version 2, erhältlich. Siehe Qt Licensing für weitere Details. Darüber hinaus enthält Qt Quick Controls möglicherweise Module von Drittanbietern, die den folgenden Lizenzen unterliegen: Schattenwerte von Angular Material MIT Lizenz
Qt Svg - Qt SVG ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Darüber hinaus ist es unter der GNU Lesser General Public License, Version 3, oder der GNU General Public License, Version 2, erhältlich. Siehe Qt Licensing für weitere Details. Darüber hinaus enthält Qt SVG Code von Drittanbietern, der unter den folgenden erlaubten Lizenzen steht: XSVG MIT "Old Style" Lizenz
Qt Widgets - Das Modul Qt Widgets ist unter kommerziellen Lizenzen von The Qt Company erhältlich. Darüber hinaus ist es unter freien Softwarelizenzen verfügbar. Seit Qt 5.4 sind diese Lizenzen für freie Software die GNU Lesser General Public License, Version 3, oder die GNU General Public License, Version 2. Siehe Qt-Lizenzierung für weitere Details
195. rapidjson
Tencent freut sich, die Open-Source-Community durch die Bereitstellung von RapidJSON zu unterstützen.
Copyright (C) 2015 THL A29 Limited, ein Tencent-Unternehmen, und Milo Yip. Alle Rechte vorbehalten.
Wenn Sie eine Kopie der RapidJSON-Binärdatei von Tencent heruntergeladen haben, beachten Sie bitte, dass die RapidJSON-Binärdatei unter der MIT-Lizenz lizenziert ist. Wenn Sie eine Kopie des RapidJSON-Quellcodes von Tencent heruntergeladen haben, beachten Sie bitte, dass der RapidJSON-Quellcode unter der MIT-Lizenz lizenziert ist, mit Ausnahme der unten aufgeführten Komponenten von Drittanbietern, für die andere Lizenzbedingungen gelten. Wenn Sie RapidJSON in Ihre eigenen Projekte integrieren, müssen Sie möglicherweise die MIT-Lizenz sowie die anderen Lizenzen einhalten, die für die in RapidJSON enthaltenen Komponenten von Drittanbietern gelten. Um die problematische JSON-Lizenz in Ihren eigenen Projekten zu vermeiden, genügt es, das Verzeichnis bin/jsonchecker/ auszuschließen, da dies der einzige Code ist, der unter der JSON-Lizenz steht. Eine Kopie der MIT-Lizenz ist in dieser Datei enthalten.
Andere Abhängigkeiten und Lizenzen:
Software , lizenziert unter der BSD-Lizenz:
Die msinttypes r29 Copyright (c) 2006-2013 Alexander Chemeris Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTEN UND BEITRAGSZAHLERN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE REGENTEN UND BEITRAGSZAHLER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Software , lizenziert unter der JSON-Lizenz:
json.org Copyright (c) 2002 JSON.org Alle Rechte vorbehalten.
JSON_checker Copyright (c) 2002 JSON.org Alle Rechte vorbehalten.
Bedingungen der JSON-Lizenz:
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
Die Software soll für das Gute und nicht für das Böse eingesetzt werden.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Bedingungen der MIT-Lizenz:
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
196. raw-socket
Copyright (c) 2018 NoSpaceships Ltd hello@nospaceships.com
Copyright (c) 2013 Stephen Vickers stephen.vickers.sv@gmail.com
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
197. recaptcha2
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2015 Khashayar Fereidani
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
198. reflect-metadata
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
199. Anfrage
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
200. anfrage-versprechen-nativ
ISC-Lizenz
Copyright (c) 2020, Nicolai Kamenzky und Mitwirkende
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
201. rxjs
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
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Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
202. rxjs-compat
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright (c) 2015-2018 Google, Inc., Netflix, Inc. und Microsoft Corp. sowie deren Mitarbeiter
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
203. serverlos
Copyright (c) 2019 Serverless, Inc. http://www.serverless.com
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
204. serverloser-dynamodb-client
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2016 99X Technologie
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
205. serverless-prune-plugin
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2017 Clay Gregory
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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206. shiftcoders-dynamo-easy
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2017 shiftcode GmbH(info@shiftcode.ch)
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
207. Slack-Client
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014-2019 Slack Technologies, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
208. socialtables-saml-protocol
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zurechnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
209. stack-trace
Copyright (c) 2011 Felix Geisendörfer(felix@debuggable.com)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
210. Stream-Puffer
Es handelt sich um freie und unbelastete Software, die für die Öffentlichkeit freigegeben ist.
Es steht jedem frei, diese Software zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu vertreiben, entweder in Form des Quellcodes oder als kompilierte Binärdatei, für jeden Zweck, kommerziell oder nicht kommerziell, und mit allen Mitteln.
In Gerichtsbarkeiten, die Urheberrechtsgesetze anerkennen, widmen der Autor oder die Autoren dieser Software alle urheberrechtlichen Ansprüche an der Software der Öffentlichkeit. Wir machen diese Widmung zum Nutzen der Allgemeinheit und zum Nachteil unserer Erben und Nachfolger. Wir beabsichtigen, dass diese Widmung ein offenkundiger Akt des Verzichts auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software gemäß dem Urheberrechtsgesetz ist.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
For more information, please refer to <http://unlicense.org/>
211. betäuben
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2017 Dmitriy Tsvettsikh
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212. telnet-openvpn
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2017 smithp1992
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
213. tslib
Urheberrecht (c) Microsoft Corporation.
Es wird hiermit die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu ändern und/oder zu vertreiben.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
214. udp-Paket
Copyright <YEAR> <COPYRIGHT HOLDER>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
215. nutzen
Copyright Joyent, Inc. und andere Node-Mitwirkende. Alle Rechte vorbehalten. Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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216. uuid
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2010-2016 Robert Kieffer und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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217. webpack
Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
218. wix
Das WiX-Toolset wird unter der Microsoft Reciprocal License (MS-RL) veröffentlicht. Eine wechselseitige Lizenz wird verwendet, um sicherzustellen, dass andere, die auf den Bemühungen der WiX-Community aufbauen, der WiX-Community etwas zurückgeben. Insbesondere verlangt die Lizenz, dass Korrekturen und Verbesserungen des WiX-Toolsatzes unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden müssen.
Manchmal wird die wechselseitige Lizenz fälschlicherweise so interpretiert, dass sie auch für Bundles, Pakete und benutzerdefinierte Aktionen gilt, die mit dem WiX-Toolset erstellt wurden. Die Outercurve Foundation hat zuvor die folgende Erklärung zur Klarstellung bereitgestellt, die nun von der .NET Foundation bekräftigt wird:
Das WiX-Toolset (WiX) wird unter der Microsoft Reciprocal License (MS-RL) lizenziert. Die MS-RL regelt den Vertrieb der unter ihr lizenzierten Software sowie abgeleitete Werke und enthält die Definition eines abgeleiteten Werks, die im US-Urheberrechtsgesetz enthalten ist. Die OuterCurve Foundation (und die .NET Foundation) ist nicht der Ansicht, dass die von WiX erzeugten Installationspakete unter die Definition eines abgeleiteten Werks fallen, nur weil sie mit WiX erstellt wurden. Daher fallen die von WiX erzeugten Installationspakete in der Regel nicht in den Geltungsbereich der MS-RL, und Ihr Quellcode, Ihre Binärdateien, Bibliotheken, Routinen oder andere Softwarekomponenten, die in von WiX erzeugte Installationspakete integriert sind, können anderen Lizenzbedingungen unterliegen.
Der vollständige Text der MS-RL-Lizenz ist im Folgenden wiedergegeben. Er ist auch in der Datei LICENSE.TXT zu finden, die dem Quellcode beigefügt ist.
Microsoft Reciprocal License (MS-RL) Diese Lizenz regelt die Nutzung der mitgelieferten Software. Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
Definitionen
Die Begriffe "Vervielfältigung", "Reproduktion", "abgeleitete Werke" und "Vertrieb" haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht. Ein "Beitrag" ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software. Ein "Mitwirkender" ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt. "Lizenzierte Patente" sind die Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
Gewährung von Rechten
(A) Urheberrechtseinräumung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder abgeleiteter Werke, die Sie erstellen. (B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, seinen Beitrag in der Software oder davon abgeleitete Werke in der Software zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
Bedingungen und Beschränkungen
(A) Gegenseitige Gewährung - Für jede Datei, die Sie weitergeben und die Code aus der Software enthält (im Quellcode- oder Binärformat), müssen Sie den Empfängern den Quellcode dieser Datei zusammen mit einer Kopie dieser Lizenz zur Verfügung stellen, die dann für diese Datei gilt. Sie können andere Dateien, die vollständig Ihre eigene Arbeit sind und keinen Code der Software enthalten, unter den von Ihnen gewählten Bedingungen lizenzieren. (B) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden. (C) Wenn Sie eine Patentklage gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten einreichen, die Ihrer Meinung nach durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch. (D) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Zuordnungshinweise, die in der Software vorhanden sind, beibehalten. (E) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt. (F) Die Software wird "wie sie ist" lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung der Software. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit nach Ihren örtlichen Gesetzen zulässig, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.
219. ws
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2011 Einar Otto Stangvik <einaros@gmail.com>
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220. zlib
zlib.h -- Schnittstelle der allgemeinen Komprimierungsbibliothek 'zlib' Version 1.2.11, 15. Januar 2017
Copyright (C) 1995-2017 Jean-loup Gailly und Mark Adler
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. Die Autoren können in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
3. Dieser Hinweis darf nicht aus der Quellendistribution entfernt oder abgeändert werden.
Jean-loup Gailly Mark Adler jloup@gzip.org madler@alumni.caltech.edu
221. zone.js
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2019 Google LLC. http://angular.io/license
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Copyright (c) 2010-2019 Google LLC. http://angular.io/license
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN. */
222. ag-grid-Gemeinschaft
Dieses Projekt besteht aus vielen Paketen. Es gibt zwei Lizenztypen: MIT und Kommerziell.
Für jedes Paket gibt es eine eigene Lizenzdatei, in der die Lizenz für das jeweilige Paket erläutert wird.
Die folgenden Pakete sind MIT-lizenziert:
- ag-grid-gemeinschaft
- ag-grid-angular
- ag-grid-angular-cli-Beispiel
- ag-grid-aurelia
- ag-grid-aurelia-beispiel
- ag-grid-docs
- ag-grid-react
- ag-grid-react-Beispiel
- ag-grid-vue
- ag-grid-vue-Beispiel
Die folgenden Pakete sind kommerziell lizenziert:
- ag-grid-enterprise
Die kommerzielle Lizenz für ag-grid-enterprise finden Sie in der Datei packages/ag-grid-enterprise/LICENSE.md
223. eckig
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2019 Google LLC. http://angular.io/license
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224. Angular Local Storage
Die MIT-Lizenz (MIT)
Angular Local Storage Copyright (c) 2016 Gregory Pike
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225. Angular UI Raster
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2015 das AngularUI Team, https://angular-ui.github.io/
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226. kantig-lebendig
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2015 Google, Inc. http://angularjs.org
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227. angular-base64
ORIGINAL-LIZENZ:
Copyright (c) 2010 Nick Galbreath http://code.google.com/p/stringencoders/source/browse/#svn/trunk/javascript
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VERÄNDERUNGEN:
Copyright (c) 2013 Pete Martin https://github.com/ninjatronic/
Veröffentlicht unter der gleichen Lizenz wie der Originalcode.
228. angular-bootstrap-checkbox
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Sebastian Hammerl, Getslash GmbH
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229. eckige-Kekse
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Angular
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230. angular-messages
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2015 Google, Inc. http://angularjs.org
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231. angular-mocks
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2015 Google, Inc. http://angularjs.org
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232. Drehimpuls
Die MIT-Lizenz (MIT)
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
233. eckig-nickelförmig
Die MIT-Lizenz
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
234. angular-Ressource
Die MIT-Lizenz
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235. schräg-sanitisieren
Die MIT-Lizenz
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236. winkel-übersetzen
Die MIT-Lizenz (MIT)
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237. AngularJS
Die MIT-Lizenz
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238. animate-css
Lizenz Animate.css ist unter der MIT-Lizenz lizenziert.(http://opensource.org/licenses/MIT)
239. Args
Copyright (c) 2011 Brian Ball und Mitwirkende
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240. autofill-Ereignis
Die MIT-Lizenz
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
241. AWS SDK
Apache License Version 2.0, Januar 2004 BEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG, VERWENDUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund der Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung durch Sie entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird. ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
242. bootstrap
Die MIT-Lizenz (MIT)
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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243. bootstrap-notify
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
244. bootstrap-sass
Die MIT-Lizenz (MIT)
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
245. Zwischenablage
Lizenz
MIT-Lizenz (C) Zeno Rocha
246. Costura Fody
Die MIT-Lizenz SPDX Kurzbezeichnung: MIT
Further resources on the MIT License Copyright <YEAR> <COPYRIGHT HOLDER>
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247. CSV-Helfer
Doppellizenzierung unter MS-PL und Apache 2.0
Microsoft Public License (MS-PL)
Diese Lizenz regelt die Nutzung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
1. Definitionen Die Begriffe "Vervielfältigung", "Reproduktion", "abgeleitete Werke" und "Vertrieb" haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht. Ein "Beitrag" ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software. Ein "Mitwirkender" ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt. "Lizenzierte Patente" sind die Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
2. Gewährung von Rechten (A) Urheberrechtseinräumung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung von Bearbeitungen seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder von Ihnen erstellter Bearbeitungen. (B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, seinen Beitrag in der Software oder davon abgeleitete Werke in der Software zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
3. Bedingungen und Einschränkungen (A) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden. (B) Wenn Sie einen Mitwirkenden wegen Patenten verklagen, von denen Sie behaupten, dass sie durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch. (C) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Zuordnungshinweise, die in der Software vorhanden sind, beibehalten. (D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt. (E) Die Software wird "wie sie ist" lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung der Software. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit nach Ihren örtlichen Gesetzen zulässig, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.
Apache License, Version 2.0 Apache License Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zurechnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
248. Del
MIT-Lizenz
Copyright (c) Sindre Sorhus <sindresorhus@gmail.com> (sindresorhus.com)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
249. Desktop.Analyzer
MICROSOFT SOFTWARE LIZENZBEDINGUNGEN
MICROSOFT .NET BIBLIOTHEK
Diese Lizenzbedingungen sind eine Vereinbarung zwischen der Microsoft Corporation (oder, je nachdem, wo Sie wohnen, einer ihrer Tochtergesellschaften) und Ihnen. Bitte lesen Sie sie. Sie gelten für die oben genannte Software, einschließlich des Mediums, auf dem Sie die Software erhalten haben, sofern vorhanden. Die Bedingungen gelten auch für alle Microsoft
Â- Aktualisierungen,
Â- Zuschläge,
Â- Internet-basierte Dienste, und
Â- Unterstützungsdienste
für diese Software, es sei denn, diesen Artikeln liegen andere Bedingungen bei. Wenn dies der Fall ist, gelten diese Bedingungen.
DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIESE BEDINGUNGEN. WENN SIE SIE NICHT AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN.
WENN SIE DIESE LIZENZBEDINGUNGEN EINHALTEN, HABEN SIE DIE NACHSTEHENDEN, UNBEFRISTETEN RECHTE.
1. INSTALLATIONS- UND NUTZUNGSRECHTE.
a. Installation und Verwendung. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Kopien der Software installieren und verwenden, um Ihre Programme zu entwerfen, zu entwickeln und zu testen.
b. Programme von Drittanbietern. Die Software kann Programme von Drittanbietern enthalten, die Microsoft, nicht der Drittanbieter, im Rahmen dieses Vertrags an Sie lizenziert. Etwaige Hinweise zu den Programmen von Drittanbietern sind nur zu Ihrer Information enthalten.
2. DATEN. Die Software kann Informationen über Sie und Ihre Nutzung der Software sammeln und an Microsoft senden. Microsoft kann diese Informationen verwenden, um seine Produkte und Dienste zu verbessern. Weitere Informationen zur Datenerfassung und -nutzung finden Sie in der Hilfedokumentation und in der Datenschutzerklärung unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=528096. Durch die Nutzung der Software erklären Sie sich mit diesen Praktiken einverstanden.
3. ZUSÄTZLICHE LIZENZRECHTLICHE ANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
a. VERTEILBARER CODE. Die Software besteht aus verteilbarem Code. „Verteilbarer Code“ ist Code, den Sie in von Ihnen entwickelten Programmen weitergeben dürfen, wenn Sie die nachstehenden Bedingungen einhalten.
i . Recht zur Nutzung und Verbreitung.
Â- Sie dÃ?rfen die Objektcodeform der Software kopieren und weitergeben.
Â- Verbreitung durch Dritte. Sie können den Vertreibern Ihrer Programme erlauben, den verteilbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu verteilen.
ii. Verteilungsanforderungen. Für jeden verteilbaren Code, den Sie verteilen, müssen Sie
Â- fügen Sie in Ihren Programmen wichtige Hauptfunktionen hinzu;
Â- von VertriebshÃ?ndlern und externen Endnutzern verlangen, dass sie Bedingungen zustimmen, die sie mindestens so stark schÃ?tzen wie diese Vereinbarung;
Â- Ihren gültigen Copyright-Hinweis auf Ihren Programmen anzeigen; und
Â- Microsoft von allen Ansprüchen, einschließlich Anwaltskosten, im Zusammenhang mit der Verbreitung oder Verwendung Ihrer Programme freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.
iii. Vertriebsbeschränkungen. Sie dürfen nicht
Â- jegliche Urheberrechts-, Marken- oder Patentvermerke im verteilbaren Code zu Ã?ndern;
Â- die Marken von Microsoft in den Namen Ihrer Programme oder in einer Weise zu verwenden, die den Eindruck erweckt, dass Ihre Programme von Microsoft stammen oder von Microsoft gebilligt werden;
Â- den verteilbaren Code in bösartige, betrÃ?gerische oder ungesetzliche Programme einzubinden; oder
Â- den Quellcode eines verteilbaren Codes so zu verÃ?ndern oder zu verbreiten, dass irgendein Teil davon einer Ausgeschlossenen Lizenz unterliegt. Eine Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für die Nutzung, Veränderung oder Weitergabe verlangt, dass
Â- der Code in Form des Quellcodes offengelegt oder verbreitet wird; oder
Â- andere haben das Recht, sie zu ändern.
4. UMFANG DER LIZENZ. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gibt Ihnen nur einige Rechte zur Nutzung der Software. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Sofern das anwendbare Recht Ihnen trotz dieser Einschränkung keine weitergehenden Rechte einräumt, dürfen Sie die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden. Dabei müssen Sie alle technischen Beschränkungen in der Software einhalten, die Ihnen nur eine bestimmte Nutzung erlauben. Sie dürfen nicht
Â- alle technischen Beschränkungen der Software zu umgehen;
Â- die Software zurÃ?ckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist trotz dieser EinschrÃ?nkung nach geltendem Recht ausdrÃ?cklich erlaubt;
Â- die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können;
Â- Miete, Leasing oder Verleih der Software;
Â- die Software oder diesen Vertrag an einen Dritten zu Ã?bertragen; oder
Â- Nutzung der Software für kommerzielle Software-Hosting-Dienste.
5. BACKUP-KOPIE. Sie dürfen eine Sicherungskopie der Software erstellen. Sie dürfen diese nur zur Neuinstallation der Software verwenden.
6. DOKUMENTATION. Jede Person, die gültigen Zugang zu Ihrem Computer oder internen Netzwerk hat, darf die Dokumentation für Ihre internen Referenzzwecke kopieren und verwenden.
7. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten. Sie müssen alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -vorschriften einhalten, die für die Software gelten. Zu diesen Gesetzen gehören Einschränkungen in Bezug auf Bestimmungsort, Endbenutzer und Endverwendung. Weitere Informationen finden Sie unter www.microsoft.com/exporting.
8. SUPPORTLEISTUNGEN. Da diese Software „wie sie ist“, können wir keine Supportleistungen für sie anbieten.
9. GESAMTE VEREINBARUNG. Dieser Vertrag sowie die Bedingungen für Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportdienste, die Sie nutzen, stellen den gesamten Vertrag für die Software und die Supportdienste dar.
10. ANWENDBARES RECHT.
a. Vereinigte Staaten. Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten erworben haben, ist das Recht des Bundesstaates Washington für die Auslegung dieses Vertrages maßgeblich und gilt für Ansprüche wegen Vertragsverletzung, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Gesetze des Staates, in dem Sie leben, regeln alle anderen Ansprüche, einschließlich der Ansprüche nach den staatlichen Verbraucherschutzgesetzen, Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb und aus unerlaubter Handlung.
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes.
11. RECHTSWIRKUNG. Diese Vereinbarung beschreibt bestimmte gesetzliche Rechte. Nach den Gesetzen Ihres Landes haben Sie möglicherweise weitere Rechte. Sie können auch Rechte gegenüber der Partei haben, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte nach den Gesetzen Ihres Landes, wenn die Gesetze Ihres Landes dies nicht zulassen.
12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE WIRD LIZENSIERT „WIE SIE SIND.“ SIE TRAGEN DAS RISIKO DER NUTZUNG VON IT. MICROSOFT GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN. SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ZUSÄTZLICHE VERBRAUCHERRECHTE ODER GESETZLICHE GARANTIEN GEMÄSS IHREN LOKALEN GESETZEN, DIE DURCH DIESEN VERTRAG NICHT GEÄNDERT WERDEN KÖNNEN. SOWEIT DIES NACH IHREN LOKALEN GESETZEN ZULÄSSIG IST, SCHLIESST MICROSOFT DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AUS.
FÜR AUSTRALIEN - Sie haben gesetzliche Garantien gemäß dem australischen Verbraucherrecht und nichts in diesen Bedingungen soll diese Rechte beeinträchtigen.
13. EINSCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON RECHTSMITTELN UND SCHÄDEN. SIE KÖNNEN VON MICROSOFT UND SEINEN LIEFERANTEN NUR DIREKTEN SCHADENERSATZ BIS ZU EINEM BETRAG VON 5,00 US-DOLLAR VERLANGEN. SIE KÖNNEN KEINE ANDEREN SCHÄDEN GELTEND MACHEN, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE, BESONDERE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN.
Diese Einschränkung gilt für
Â- alles, was mit der Software, den Dienstleistungen, den Inhalten (einschliesslich des Codes) auf den Internetseiten Dritter oder mit den Programmen Dritter zusammenhÃ?ngt; und
Â- AnsprÃ?che wegen Vertragsbruch, Verletzung der GewÃ?hrleistung, Garantie oder Bedingung, verschuldensunabhÃ?ngiger Haftung, FahrlÃ?ssigkeit oder anderer unerlaubter Handlungen in dem nach geltendem Recht zulÃ?ssigen Umfang.
Dies gilt auch dann, wenn Microsoft von der Möglichkeit der Schäden wusste oder hätte wissen müssen. Die obige Einschränkung oder der Ausschluss gilt möglicherweise nicht für Sie, da Ihr Land den Ausschluss oder die Einschränkung von beiläufigen Schäden, Folgeschäden oder anderen Schäden möglicherweise nicht zulässt.
Bitte beachten Sie: Da diese Software in Quebec, Kanada, vertrieben wird, sind einige Klauseln dieser Vereinbarung in französischer Sprache wiedergegeben.
Bemerkung : Ce logiciel Ã(C)tant distribuÃ(C) au QuÃ(C)bec, Canada, certaines des clauses dans ce contrat sont fournies ci-dessous en français.
AUSSCHLUSS VON DER GARANTIE. Le logiciel visÃ(C) par une licence est offert Â" tel quel Â". Toute utilisation de ce logiciel est à votre seule risque et pÃ(C)ril. Microsoft übernimmt keine weitere ausdrückliche Garantie. Sie können zusÃ?tzliche Rechte gemÃ?ß dem lokalen Verbraucherschutzrecht in Anspruch nehmen, die durch diesen Vertrag nicht geÃ?ndert werden können. Ausgenommen hiervon sind die nach örtlichem Recht zulässigen Garantien der Marktqualität, der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck und der Abwesenheit von Vertragsverletzungen.
EINSCHRÄNKUNG DER SCHÄDEN UND AUSSCHLUSS DER VERANTWORTUNG FÜR SCHÄDEN. Vous pouvez obtenir de Microsoft et de ses fournisseurs une indemnisation en cas de dommages directs uniquement à hauteur de 5,00 $ US. Sie können keine EntschÃ?digung fÃ?r andere SchÃ?den verlangen, einschließlich spÃ?zialer, indirekter SchÃ?den oder Zubehör und SchÃ?den an den BÃ(C)nÃ(C)fices.
Diese Einschränkung gilt für alle:
Â- alles, was mit der Logik, den Diensten oder dem Inhalt (einschließlich des Codes) auf den Internet-Seiten oder in den Programmen zusammenhängt; und
Â- die Reklamationen im Sinne einer Vertrags- oder Garantieverletzung oder im Sinne einer strengen Verantwortlichkeit, eines Versäumnisses oder eines anderen Fehlers innerhalb des durch das geltende Recht zugelassenen Rahmens.
Sie gilt auch dann, wenn Microsoft einen solchen Schaden kennt oder kennen sollte. Wenn Ihr Land den Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung für indirekte Schäden, Zubehör oder andere Schäden nicht zulässt, kann es sein, dass die Einschränkung oder der Ausschluss nicht auf Ihren Vertrag anwendbar ist.
JURISTISCHE WIRKUNG. Der vorliegende Vertrag enthält bestimmte rechtliche Rechte. Sie können weitere Rechte haben, die in den Gesetzen Ihres Landes festgelegt sind. Der Vertrag modifiziert nicht die Rechte, die Ihnen das Recht Ihres Landes einräumt, wenn dieses Recht dies nicht zulässt.
250. Dot Net Software , die für die DotNetZip-Bibliothek und -Tools gelten
Da DotNetZip Arbeiten enthält, die von anderen Projekten abgeleitet sind, müssen Sie die Bestimmungen und Bedingungen für jedes dieser Projekte einhalten. Zu diesen Lizenzen gehören BSD, Apache und zlib.
Um die Software zu verwenden, müssen Sie die Lizenzen akzeptieren. Wenn Sie die Lizenzen nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
Das ursprüngliche geistige Eigentum an DotNetZip wird unter der Ms-PL bereitgestellt:
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Microsoft Public License (Ms-PL)
Diese Lizenz regelt die Nutzung der begleitenden Software, der DotNetZip Bibliothek ("die Software"). Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
1. Begriffsbestimmungen
Die Begriffe "Vervielfältigung", "Reproduktion", "abgeleitete Werke" und "Verbreitung" haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-Urheberrechtsgesetz.
Ein "Beitrag" ist die ursprüngliche Software oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software.
Ein "Mitwirkender" ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt.
"Lizenzierte Patente" sind die Patentansprüche eines Beitragsleistenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
2. Einräumung von Rechten
(A) Urheberrechtseinräumung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder abgeleiteter Werke, die Sie erstellen.
(B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, um seinen Beitrag in der Software oder davon abgeleitete Werke in der Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
3. Bedingungen und Beschränkungen
(A) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden.
(B) Wenn Sie eine Patentklage gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten einreichen, von denen Sie behaupten, dass sie durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch.
(C) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise, die in der Software enthalten sind, beibehalten.
(D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt.
(E) Die Software wird "so wie sie ist" lizenziert. Sie tragen das Risiko für die Nutzung der Software. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit nach Ihren örtlichen Gesetzen zulässig, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.
Der verwaltete ZLIB-Code in Ionic.Zlib.dll und Ionic.Zip.dll ist von jzlib abgeleitet.
jzlib ( https://github.com/ymnk/jzlib ) wird unter einer BSD-ähnlichen (3 Klauseln)
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Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Die Namen der Autoren dürfen nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben. DIESE SOFTWARE WIRD ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN KANN JCRAFT, INC. ODER DIE MITWIRKENDEN AN DIESER SOFTWARE SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Die jzlib-Bibliothek selbst ist eine Neuimplementierung von ZLIB v1.1.3 in reinem Java.
zlib wird unter der zlib-Lizenz bereitgestellt:
Copyright (C) 1995-2004 Jean-loup Gailly und Mark Adler Die ZLIB-Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt, so wie sie ist. In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung dieser Software entstehen. Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
3. Dieser Hinweis darf nicht aus einer Quellendistribution entfernt oder abgeändert werden. Jean-loup Gailly jloup@gzip.org
Mark Adler madler@alumni.caltech.edu
Der verwaltete BZIP2-Code, der in Ionic.BZip2.dll und Ionic.Zip.dll enthalten ist, ist ein modifizierter Code, der auf dem Java-Code der Apache-Commons-Compress-Bibliothek basiert.
Apache Commons Compress ( http://commons.apache.org/proper/commons-compress/ ) wird unter der Apache 2 Lizenz bereitgestellt: Apache Commons Compress Copyright 2002-2014 The Apache Software Foundation
Lizenziert an die Apache Software Foundation (ASF) unter einer oder mehreren Lizenzvereinbarungen für Mitwirkende. Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie in der NOTICE-Datei, die mit diesem Werk verteilt wird. Die ASF lizenziert diese Datei an Sie unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 erhalten. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. In der Lizenz finden Sie die spezifischen Bestimmungen zu den Rechten und Beschränkungen unter der Lizenz.
Vielen Dank an Julian Seward für die ursprüngliche C-Implementierung von BZip2 ( http://www.bzip.org/ ).
251. Fody
Die MIT-Lizenz SPDX Kurzbezeichnung: MIT
Further resources on the MIT License Copyright <YEAR> <COPYRIGHT HOLDER>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
252. Schriftart-awesome
Lizenz
Die Font Awesome-Schriftart steht unter der SIL OFL 1.1-Lizenz: http://scripts.sil.org/OFL Font Awesome CSS-, LESS- und Sass-Dateien stehen unter der MIT-Lizenz: https://opensource.org/licenses/mit-license.html Die Font Awesome-Dokumentation steht unter der CC BY 3.0-Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/ Die Namensnennung ist ab Font Awesome 3.0 nicht mehr erforderlich, wird aber sehr geschätzt: Font Awesome von Dave Gandy - http://fontawesome.io Alle Details: http://fontawesome.io/license/
253. fortawesome
Font Awesome Kostenlose Lizenz
Font Awesome Free ist kostenlos, quelloffen und GPL-freundlich. Sie können sie für kommerzielle Projekte, Open-Source-Projekte oder wirklich fast alles verwenden, was Sie wollen. Vollständige Font Awesome Free Lizenz: https://fontawesome.com/license/free.
# Icons: CC BY 4.0 Lizenz(https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) Im Font Awesome Free Download gilt die CC BY 4.0 Lizenz für alle Icons, die als SVG und JS Dateitypen verpackt sind.
# Schriftarten: SIL OFL 1.1 Lizenz(https://scripts.sil.org/OFL) Im Font Awesome Free Download gilt die SIL OFL Lizenz für alle Icons, die als Web- und Desktop-Font-Dateien verpackt sind.
# Code: MIT-Lizenz(https://opensource.org/licenses/MIT) Im Font Awesome Free Download gilt die MIT-Lizenz für alle Dateien, die keine Schriftarten oder Symbole sind.
# Die MIT-, SIL OFL- und CC BY-Lizenzen erfordern eine Namensnennung. Heruntergeladene Font Awesome Free-Dateien enthalten bereits eingebettete Kommentare mit ausreichender Namensnennung, sodass Sie bei normaler Verwendung dieser Dateien nichts weiter tun müssen.
Wir haben die Attributionskommentare kurz gehalten, so dass wir Sie bitten, nicht aktiv daran zu arbeiten, sie aus Dateien zu entfernen, insbesondere aus dem Code. Sie sind eine großartige Möglichkeit für Leute, etwas über Font Awesome zu lernen.
# Markensymbole Alle Markensymbole sind Marken der jeweiligen Eigentümer. Die Verwendung dieser Markensymbole bedeutet nicht, dass Font Awesome den Markeninhaber unterstützt oder umgekehrt. Bitte verwenden Sie die Markensymbole nur für die Darstellung des Unternehmens, des Produkts oder der Dienstleistung, auf die sie sich beziehen.
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254. git-zweig
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014-2018, Jon Schlinkert.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
255. hammerjs
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (C) 2011-2017 by Jorik Tangelder (Eight Media)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
256. highcharts
Dies ist das Repository für die JavaScript-Diagrammbibliotheken von Highsoft: Highcharts, Highstock und Highmaps.
Die Bibliotheken stehen unter verschiedenen Lizenzen zur Verfügung, je nachdem, ob sie für den kommerziellen/staatlichen Gebrauch oder für ein persönliches oder gemeinnütziges Projekt bestimmt sind.
Lesen Sie hier mehr über Lizenzierungsalternativen:
- Highcharts: https://shop.highsoft.com/highcharts
- Highstock: https://shop.highsoft.com/highstock
- Highmaps: https://shop.highsoft.com/highmaps
257. jquery
Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende, https://js.foundation/
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen von vielen Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionsübersicht unter https://github.com/jquery/jquery.
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
====
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
====
Alle Dateien, die sich in den Verzeichnissen node_modules und external befinden, sind extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und ihre eigenen Lizenzen haben; wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.
258. log4net
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
259. Newtonsoft Json
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2007 James Newton-King
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
260. ng-annotieren
Copyright (c) 2013-2016 Olov Lassus <olov.lassus@gmail.com>
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261. ng-file-upload
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013 danialfarid
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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262. ng-idle
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013 Mike Grabski
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263. ngclipboard
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Sachin N
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
264. nginx
/*
- Urheberrecht (C) 2002-2019 Igor Sysoev
- Copyright (C) 2011-2019 Nginx, Inc.
- Alle Rechte vorbehalten.
- Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
- Änderung, sind zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind
- erfüllt sind:
1. Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Copyright beibehalten werden
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den oben genannten Urheberrechtsvermerk wiedergeben
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der
- die Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit der Verteilung geliefert werden.
- DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR UND DEN MITWIRKENDEN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND
- ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE
- STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
- WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL SIND DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN HAFTBAR
- FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN
- SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN)
- ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG)
- WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, VERSCHULDENSUNABHÄNGIG
- HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE
- AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINER
- SCHÄDEN.
*/
265. node-sass
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2016 Andrew Nesbitt
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
266. Gespenst
ISC-Lizenz
Copyright (c) 2016, Amir Raminfar findamir@gmail.com
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
267. PhantomJS
Copyright 2012 The Obvious Corporation. http://obvious.com/
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
Apache License Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
268. Http-Multipart-Parser
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht © 2022 Jake Woods, Jeremie Desautels
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
269. Rest Sharp
Apache License Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen; und Sie müssen dafür sorgen, daß alle geänderten Dateien einen auffälligen Hinweis tragen, der besagt, daß Sie die Dateien geändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie weitergeben, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zurechnungshinweise aus der Quellform des Schutzgegenstandes beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
270. rxjs
Apache License Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright (c) 2015-2018 Google, Inc., Netflix, Inc. und Microsoft Corp. sowie deren Mitarbeiter
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
271. Sharp Zip Lib
Die Bibliothek ist unter der GPL mit der folgenden Ausnahme veröffentlicht:
Die statische oder dynamische Verknüpfung dieser Bibliothek mit anderen Modulen stellt ein kombiniertes Werk dar, das auf dieser Bibliothek basiert. Daher gelten die Bedingungen der GNU General Public License für die gesamte Kombination.
Als besondere Ausnahme erteilen Ihnen die Urheberrechtsinhaber dieser Bibliothek die Erlaubnis, diese Bibliothek mit unabhängigen Modulen zu verknüpfen, um eine ausführbare Datei zu erstellen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module, und die resultierende ausführbare Datei unter Bedingungen Ihrer Wahl zu kopieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen für jedes verknüpfte unabhängige Modul auch die Lizenzbedingungen dieses Moduls. Ein unabhängiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Bibliothek abgeleitet ist oder auf ihr basiert. Wenn Sie diese Bibliothek modifizieren, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek ausdehnen, sind aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Wenn Sie dies nicht wünschen, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version.
Anmerkung: Die Ausnahme wurde geändert, um die neueste GNU Classpath Ausnahme zu reflektieren. Ältere Versionen von #ziplib hatten eine andere Ausnahme, aber die neue ist klarer und bricht nicht die Kompatibilität mit der alten.
Im Klartext bedeutet dies, dass Sie diese Bibliothek in kommerziellen Closed-Source-Anwendungen verwenden können.
272. System.Data.SqlLocalDb
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
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GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA Es ist jedermann gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, jedoch ist es nicht erlaubt, es zu verändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie gilt auch als Nachfolgerin der GNU Library Public License, Version 2, daher die Versionsnummer 2.1].
Präambel
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell gekennzeichnete Softwarepakete - typischerweise Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie auch verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zuerst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die normale General Public License in jedem einzelnen Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden Verteiler zu schützen, möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollständigen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.
In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE BEDINGUNGEN FÜR VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND MODIFIKATION
1. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
2. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in geeigneter Weise einen angemessenen Urheberrechtshinweis und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben, und das Datum der Änderung angeben.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werkes mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
4. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
5. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verbreitet werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
6. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
7. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und, wenn das Werk ein mit der Bibliothek verknüpftes ausführbares Programm ist, das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein geändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer geänderten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die geänderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Absatz 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Nutzer bereits ein Exemplar dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie dem Nutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
8. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
9. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verknüpfen oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, in Unterlizenz zu vergeben, mit ihr zu verknüpfen oder sie zu verbreiten, ist ungültig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
10. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
11. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verbreiten, Verknüpfen mit der Bibliothek oder zum Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen und Konditionen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
12. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
13. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
14. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
15. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
16. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
17. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).
Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
<one line to give the library's name and a brief idea of what it does.> Copyright (C) <year> <name of author>
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder späteren Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterzeichnen, falls erforderlich. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an der von James Random Hacker geschriebenen Bibliothek `Frob' (eine Bibliothek zum Tweaken von Reglern) ab.
<signature of Ty Coon>, 1 April 1990 Ty Coon, President of Vice
Das ist alles, was es zu sagen gibt!
274. tslib
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, und zwar neben oder als Zusatz zum Text der NOTICE-Datei des Werks, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Schutzgegenstandes entspricht ansonsten den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
275. UI Bootstrap
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012-2017 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
276. ui-mask
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 AngularUI
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
277. ui-router
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2015 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
278. ui-select
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013-2014 AngularUI
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
279. ui-tinymce
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012 das AngularUI Team, https://angular-ui.github.io/
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
280. WixSharp
Die MIT-Lizenz (MIT) Copyright (c) 2014 Oleg Shilo
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
281. YamlDotNet
Lizenz YamlDotNet Copyright (c) 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 Antoine Aubry
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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282. Zone
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2016-2018 Google, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
283. webm-Lizenz
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Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name von Google noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
284. Eklipse Temurin
Informationen zur Lizenzvergabe finden Sie unter https://projects.eclipse.org/projects/adoptium.temurin.
285. Abwurfzone
LIZENZ
(Die MIT-Lizenz)
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
286. libtins
LIZENZ
Copyright (c) 2012-2017, Matias Fontanini
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
287. AspectJ Runtime v.1.9.6
LIZENZ
Eclipse Public License - v 2.0 verfügbar unter https://github.com/eclipse/org.aspectj/blob/master/LICENSE
288. AspectJ Runtime v.1.9.7
LIZENZ
Eclipse Public License - v 2.0 verfügbar unter https://github.com/eclipse/org.aspectj/blob/master/LICENSE
289. AspectJ-Weber
LIZENZ
Eclipse Public License - v 2.0 verfügbar unter https://github.com/eclipse/org.aspectj/blob/master/LICENSE
290. Jakarta Mail v. 1.4.4
CDDL verfügbar unter GPL 2.0 mit Classpath Exception verfügbar unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html ** **
291. Anmerkungen zu Jakarta API
LIZENZ
Eclipse Public License - v 2.0 mit der GNU Classpath Exception verfügbar unter https://www.eclipse.org/legal/epl-2.0/ und https://www.gnu.org/software/classpath/license.html
292. Java-Architektur für XML-Bindung
LIZENZ
GPLv2 mit Klassenpfad-Ausnahme oder CDDL 1.1 verfügbar unter https://github.com/javaee/jaxb-v2/blob/master/LICENSE
293. JavaBeans-Aktivierungsrahmen API jar
LIZENZ
CDDL-1.1 verfügbar unter https://github.com/javaee/activation/blob/master/LICENSE.txt
294. Javax.annotation API
CDDL 1.1 oder Sun GPL mit Classpath Exception v2.0 verfügbar unter https://github.com/javaee/javax.annotation/blob/master/LICENSE
295. JUnit Jupiter (Aggregator)
LIZENZ
Eclipse Public License - v 2.0 verfügbar unter https://github.com/junit-team/junit5/blob/main/LICENSE.md
296. qos-ch/Logback v_1.2.3
Logback LICENSE
Logback: das zuverlässige, generische, schnelle und flexible Logging-Framework.
Copyright (c) 1999-2015, QOS.ch. Alle Rechte vorbehalten.
Dieses Programm und die begleitenden Materialien sind doppelt lizenziert, entweder unter den Bedingungen der Eclipse Public License v1.0, wie von der Eclipse Foundation veröffentlicht, oder (nach Wahl des Lizenznehmers) unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 2.1, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht.
Die Lizenz ist erhältlich unter https://github.com/qos-ch/logback/blob/master/LICENSE.txt.
297. qos-ch/Logback v_1.2.9
Logback LICENSE
Logback: das zuverlässige, generische, schnelle und flexible Logging-Framework.
Copyright (c) 1999-2015, QOS.ch. Alle Rechte vorbehalten.
Dieses Programm und die begleitenden Materialien sind doppelt lizenziert, entweder unter den Bedingungen der Eclipse Public License v1.0, wie von der Eclipse Foundation veröffentlicht, oder (nach Wahl des Lizenznehmers) unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 2.1, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht.
Die Lizenz ist erhältlich unter https://github.com/qos-ch/logback/blob/master/LICENSE.txt****
298. qos-ch/Logback v_1.2.10
Logback LICENSE
Logback: das zuverlässige, generische, schnelle und flexible Logging-Framework.
Copyright (c) 1999-2015, QOS.ch. Alle Rechte vorbehalten.
Dieses Programm und die begleitenden Materialien sind doppelt lizenziert, entweder unter den Bedingungen der Eclipse Public License v1.0, wie von der Eclipse Foundation veröffentlicht, oder (nach Wahl des Lizenznehmers) unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 2.1, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht.
Die Lizenz ist erhältlich unter https://github.com/qos-ch/logback/blob/master/LICENSE.txt.
299. org.junit.jupiter:junit-jupiter-api
LIZENZ
https://github.com/junit-team/junit5/blob/main/LICENSE.md****
300. org.junit.jupiter:junit-jupiter-engine
LIZENZ
https://github.com/junit-team/junit5/blob/main/LICENSE.md
301. org.junit.jupiter:junit-jupiter-patams
LIZENZ
https://github.com/junit-team/junit5/blob/main/LICENSE.md
302. org.junit.jupiter:junit-jupiter-commons
LIZENZ
https://github.com/junit-team/junit5/blob/main/LICENSE.md
303. kryptographisch
LICENSE.
Dieses Produkt steht unter einer Doppellizenz, entweder unter der Apach-2.0 oder der LGPL-3.0 Lizenz. Siehe LICENSE-apache2 und LICENSE-lgpl für eine vollständige Beschreibung der Lizenzen, die unter https://github.com/vt-middleware/cryptacular verfügbar sind.
304. Yara
LICENSE.
Copyright (c) 2007-2016. Die YARA-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
305.Thymianblatt/thymeleaf
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306. Thymianblatt/Thymianblatt-Frühling
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307. riptideio/pymodbus
LIZENZ
Copyright (c) 2011 Galen Collins.
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308. swaldman/c3p0
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen von EITHER weiterverteilen und/oder modifizieren:
1. Die GNU Lesser General Public License (LGPL), Version 2.1, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht
OR
2. Die Eclipse Public License (EPL), Version 1.0
Sie können wählen, welche Lizenz Sie akzeptieren, wenn Sie dieses Werk weiterverbreiten oder verändern wollen. Sie können Ableitungen dieses Werks unter der von Ihnen gewählten Lizenz anbieten, oder Sie können die gleiche Lizenz wählen, die Ihnen hier angeboten wurde.
Diese Software wird in der Hoffnung vertrieben, dass sie nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Sie sollten zusammen mit dieser Software Kopien der LGPL v2.1 und der EPL v1.0 erhalten haben; siehe die Dateien LICENSE-EPL und LICENSE-LGPL.
Falls nicht, ist der Text dieser Lizenzen derzeit verfügbar unter
LGPL v2.1: [https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.en.html](LGPL v2.1: http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html)
EPL v1.0: [http://www.eclipse.org/org/documents/epl-v10.php](EPL v1.0: http://www.eclipse.org/org/documents/epl-v10.php)
309. java-native-zugriff/jna
SPDX-Lizenz-Kennzeichnung: Apache-2.0 OR LGPL-2.1
Java Native Access (JNA) ist lizenziert unter der LGPL, Version 2.1 oder höher, oder (ab Version 4.0) der Apache License, Version 2.0.
Sie können frei entscheiden, welche Lizenz Sie auf Ihr Projekt anwenden möchten.
Sie können eine Kopie der LGPL-Lizenz unter http://www.gnu.org/licenses/licenses.html erhalten.
Eine Kopie ist auch in dem herunterladbaren Quellcode-Paket enthalten, das JNA enthält, und zwar in der Datei "LGPL2.1", die sich im selben Verzeichnis wie diese Datei befindet.
Eine Kopie der Apache-Lizenz finden Sie unter: http://www.apache.org/licenses/
Eine Kopie ist auch in dem herunterladbaren Quellcode-Paket enthalten, das JNA enthält, und zwar in der Datei "AL2.0", die sich im selben Verzeichnis wie diese Datei befindet.
Kommerzielle Unterstützung kann verfügbar sein, bitte E-Mail
twall[at]users[dot]sf[dot]net.
310. JRobin
Lizenziert unter LGPL-Lizenz unter http://www.gnu.org/licenses/licenses.html****
311.LibreOffice
(Für die Installation von MD Vault)
Lizensiert unter der Mozilla Public License, Version 2.0. Sie können eine Kopie der Lizenz unter https://www.mozilla.org/en-US/MPL/2.0/ erhalten . Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/LibreOffice/core.
312. ngx-extended-pdf-viewer
(Für die Funktion "Dateivorschau" in MetaDefender Managed File Transfer )
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
313. TanStack Tisch
(Für MMA und Sandbox)
MIT-Lizenz
Urheberrecht (c) 2016 Tanner Linsley
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
314. NATS-Nachrichtensystem
(Für MetaDefender Managed File Transfer )
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.
315. nanohttpd
(Für MetaDefender Endpoint)
Copyright (c) 2012-2013 von Paul S. Hawke, 2001,2005-2013 von Jarno Elonen, 2010 von Konstantinos Togias Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name der NanoHttpd-Organisation noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
316. SPD-Protokoll 1.10.0
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Gabi Melman.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
-- HINWEIS: Von dieser Software verwendete Abhängigkeiten von Drittanbietern -- Diese Software hängt von der fmt lib (MIT-Lizenz) ab, und Benutzer müssen deren Lizenz einhalten: https://github.com/fmtlib/fmt/blob/master/LICENSE
317. QuaZip 1.3
Diese Datei enthält Informationen über die Lizenzierung der QuaZip-Bibliothek. Sie ist die endgültige Quelle für solche Informationen und hat Vorrang vor allen Copyright-Hinweisen, die im Quellcode zu finden sein könnten. Alle diese Copyright-Hinweise sind nur dazu da, auf diese Datei zu verweisen, was sie auch tun sollten, mit Ausnahme der Hinweise im ursprünglichen ZIP/UNZIP-Paket (MiniZip), das in der QuaZip-Bibliothek in einem modifizierten Zustand enthalten ist, wie es seine Lizenz erlaubt.
Wenn eine Quelldatei einen Copyright-Hinweis enthält, der diese Datei weder als eindeutig zum MiniZip-Projekt gehörend kennzeichnet noch auf diese Datei verweist, dann ist das ein Fehler und sollte an https://github.com/stachenov/quazip/issues gemeldet werden.
Die QuaZip-Bibliothek steht unter der GNU Lesser General Public License V2.1 mit einer Ausnahme für statisches Linking.
Das ursprüngliche ZIP/UNZIP-Paket (MiniZip) unterliegt dem Urheberrecht von Gilles Vollant und Mitwirkenden, siehe quazip/(un)zip.h-Dateien für Details. Im Grunde ist es die zlib-Lizenz.
STATISCHE VERKNÜPFUNGSAUSNAHME
Die Inhaber des Urheberrechts erteilen Ihnen die Erlaubnis, diese Bibliothek mit unabhängigen Modulen zu verknüpfen, um eine ausführbare Datei zu erstellen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module, und die resultierende ausführbare Datei unter Bedingungen Ihrer Wahl zu kopieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie auch für jedes verknüpfte unabhängige Modul die Bedingungen der Lizenz dieses Moduls erfüllen. Ein unabhängiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Bibliothek abgeleitet ist oder auf ihr basiert. Wenn Sie diese Bibliothek verändern, müssen Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek ausweiten.
Der Text der Lizenz ist unter https://github.com/stachenov/quazip/blob/master/COPYING verfügbar . Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/stachenov/quazip.
318. gRPC 1.46.0
Lizenziert unter Apache License 2.0. Der Text der Lizenz ist unter https://github.com/grpc/grpc/blob/master/LICENSE verfügbar .
319. yaml-cpp 0.7.0
Copyright (c) 2008-2015 Jesse Beder.
Lizensiert unter der MIT-Lizenz. Der Text der Lizenz ist unter https://github.com/jbeder/yaml-cpp/blob/master/LICENSE verfügbar .
320. ExifTool von Phil Harvey
Es handelt sich um freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen von entweder weitergeben und/oder verändern:
a) die GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde ; entweder Version 1 oder (nach Ihrer Wahl) eine spätere Version, oder
b) die "Künstlerische Lizenz".
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://exiftool.org/.
321. libiconv
Unter der Library General Public License 2.0 lizenziert. Der Text der Lizenz ist verfügbar unter https://github.com/xbmc/libiconv/blob/master/COPYING.LIB. Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://www.gnu.org/software/libiconv/#downloading.
322. Qt Core, Qt Network,Qt 5 Core Kompatibilitäts-APIs, undQt Concurrent
Lizensiert unter der GNU Lesser General Public License, Version 3. Sie können eine Kopie der Lizenz unter https://www.gnu.org/licenses/lgpl-3.0.html erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://www.qt.io/download.
323. Trivy
Lizenziert unter Apache License 2.0. Sie können eine Kopie der Lizenz unter https://github.com/aquasecurity/trivy/blob/main/LICENSE erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/aquasecurity/trivy.
324.tac_plus
Copyright (c) 1996-2023 Marc Huber <Marc.Huber@web.de>.
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Die Endbenutzerdokumentation, die der Weitergabe beiliegt, muss, falls vorhanden, die folgende Anerkennung enthalten: Dieses Produkt enthält Software, die von Marc Huber(Marc.Huber@web.de) entwickelt wurde.
Alternativ kann dieser Hinweis auch in der Software selbst erscheinen, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.
DIESE SOFTWARE WIRD ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
325.mosquitto
Dieses Projekt ist doppelt lizenziert unter der Eclipse Public License 2.0 und der Eclipse Distribution License 1.0. Sie können eine Kopie der Eclipse Public License 2.0 unter https://github.com/eclipse/mosquitto/blob/master/epl-v20 und eine Kopie der Eclipse Distribution License 1.0 unter https://github.com/eclipse/mosquitto/blob/master/edl-v10 erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/eclipse/mosquitto.
326. re2
Copyright (c) 2009 Die RE2-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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327. ingwer
Copyright (c) 2017 melpon
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
328. abseilen-cpp
Lizenziert unter Apache License Version 2.0. Sie können eine Kopie der Apache License Version 2.0 unter https://github.com/abseil/abseil-cpp/blob/master/LICENSE erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/abseil/abseil-cpp.
329. c-ares
Copyright (c) 2007 - 2018, Daniel Stenberg mit vielen Mitwirkenden, siehe Datei AUTHORS.
Copyright 1998 durch das Massachusetts Institute of Technology.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software und ihre Dokumentation für jeden Zweck und ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Copyright-Hinweis in allen Kopien erscheint und dass sowohl dieser Copyright-Hinweis als auch dieser Erlaubnis-Hinweis in der begleitenden Dokumentation erscheinen und dass der Name von M.I.T. nicht in der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Software ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Genehmigung verwendet wird. M.I.T. gibt keine Zusicherungen über die Eignung dieser Software für einen bestimmten Zweck ab. Sie wird "wie besehen" ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.
330. echarts
Lizenziert unter Apache License Version 2.0. Sie können eine Kopie der Apache License Version 2.0 unter https://github.com/apache/echarts/blob/master/LICENSE erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/apache/echarts.
331. pybind11
https://github.com/pybind/pybind11_json?tab=BSD-3-Clause-1-ov-file#readme
Copyright (c) 2016 Wenzel Jakob <wenzel.jakob@epfl.ch>, All rights reserved.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Bitte beachten Sie auch die Datei .github/CONTRIBUTING.md, in der die Lizenzierung von externen Beiträgen zu diesem Projekt, einschließlich Patches, Pull Requests usw., erläutert wird.
332. ICU
Die Lizenz für ICU finden Sie hier: https://github.com/unicode-org/icu/blob/main/LICENSE.
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://icu.unicode.org/.
333. OpenJDK
OpenJDK ist lizenziert unter der GNU General Public License (GPL) Version 2 mit der Ausnahme "classpath". Die Lizenz für OpenJDK finden Sie hier: https://openjdk.org/legal/gplv2+ce.html.
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://openjdk.org/.
334. OpenLDAP
Die öffentliche OpenLDAP-Lizenz
Version 2.8, 17. August 2003
Der Weitervertrieb und die Verwendung dieser Software und der zugehörigen Dokumentation (Software"), mit oder ohne Änderungen, sind gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Weiterverbreitungen in Quellform müssen die Urheberrechtserklärungen und -vermerke beibehalten,
2. Weiterverteilungen in binärer Form müssen die geltenden Urheberrechtserklärungen und -hinweise, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben und
3. Weiterverbreitungen müssen eine wortgetreue Kopie dieses Dokuments enthalten.
Die OpenLDAP Foundation kann diese Lizenz von Zeit zu Zeit überarbeiten. Jede Revision wird durch eine Versionsnummer gekennzeichnet. Sie dürfen diese Software unter den Bedingungen dieser Lizenzrevision oder unter den Bedingungen einer späteren Revision der Lizenz verwenden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DER OPENLDAP FOUNDATION UND IHREN
BEITRAGSZAHLER ``WIE BESEHEN'' UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL SIND DIE OPENLDAP FOUNDATION, IHRE MITWIRKENDEN ODER DER/DIE AUTOR(EN) ODER EIGENTÜMER DER SOFTWARE HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Die Namen der Autoren und der Inhaber der Urheberrechte dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder des sonstigen Handels mit dieser Software verwendet werden. Das Urheberrecht an dieser Software verbleibt zu jeder Zeit bei den Urheberrechtsinhabern.
OpenLDAP ist eine eingetragene Marke der OpenLDAP Foundation.
Copyright 1999-2003 The OpenLDAP Foundation, Redwood City, Kalifornien, USA. Alle Rechte vorbehalten. Das Kopieren und Verteilen von wortwörtlichen Kopien dieses Dokuments ist gestattet.
335. QR-Code-Generator
Urheberrecht © 2022 Projekt Nayuki. (MIT-Lizenz)
https://www.nayuki.io/page/qr-code-generator-library
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
Die Software wird ohne Mängelgewähr und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. In keinem Fall haften die Autoren oder die Urheberrechtsinhaber für Ansprüche, Schäden oder sonstige Haftungen, sei es aufgrund von Verträgen, unerlaubten Handlungen oder anderweitig, die sich aus der Software oder aus der Nutzung der Software oder dem sonstigen Umgang mit der Software ergeben.
336. ZBarWin64
Lizensiert unter der GNU Lesser General Public License, Version 2.1. Die Lizenz ist hier zu finden: https://github.com/dani4/ZBarWin64/blob/master/LICENSE
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie hier: https://github.com/dani4/ZBarWin64/tree/master
337. OpenCV
Lizenziert unter Apache License Version 2.0. Sie können eine Kopie der Apache License Version 2.0 unter https://github.com/opencv/opencv/blob/4.x/LICENSE erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/opencv/opencv/tree/4.x.
338. ceesroele / toxic_spans
MIT-Lizenz
Urheberrecht (c) 2022 Cees Roele
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
339. ipavlopoulos / toxic_spans
Lizenziert unter der Creative Commons 1.0 Universal-Lizenz. Sie können eine Kopie der Creative Commons 1.0 Universal Lizenz unter https://github.com/ipavlopoulos/toxic_spans/blob/master/LICENSE erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/ipavlopoulos/toxic_spans.
340. nsfw_model
Dieses Projekt enthält urheberrechtlich geschütztes Material Dritter unter verschiedenen Lizenzen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist dieses Projekt wie folgt lizenziert:
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2020 Die nsfw_model-Entwickler
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
341. CFileVersionInfo
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://www.codeproject.com/Articles/4615/CFileVersionInfo-Getting-the-File-Version-Informat.
Präambel
Diese Lizenz regelt Ihre Nutzung des Schutzgegenstandes. Diese Lizenz soll es Entwicklern ermöglichen, den Quellcode und die ausführbaren Dateien, die als Teil des Werkes zur Verfügung gestellt werden, in jeder Anwendung in jeder Form zu verwenden.
Die wichtigsten Punkte, die den Bedingungen der Lizenz unterliegen, sind:
- Quellcode und ausführbare Dateien können in kommerziellen Anwendungen verwendet werden;
- Quellcode und ausführbare Dateien können weiterverteilt werden; und
- Der Quellcode kann verändert werden, um abgeleitete Werke zu erstellen.
- Es wird kein Anspruch auf Eignung, Garantie oder Gewährleistung jeglicher Art erhoben. Die Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt.
- Der/die Artikel, die das Werk begleiten, dürfen nicht ohne die Zustimmung des Autors verbreitet oder veröffentlicht werden.
Diese Lizenz wird zwischen Ihnen, der natürlichen oder juristischen Person, die den gemäß dieser Lizenz lizenzierten Schutzgegenstand liest oder anderweitig nutzt, und der natürlichen oder juristischen Person, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet ("Autor"), geschlossen.
Lizenz
DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CODE PROJECT OPEN LICENSE ("LIZENZ") BEREITGESTELLT. DAS WERK IST DURCH URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, DIE NICHT DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERRECHT GENEHMIGT IST, IST VERBOTEN.
DURCH DIE AUSÜBUNG JEGLICHER RECHTE AN DEM HIER BEREITGESTELLTEN WERK AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. DER AUTOR GEWÄHRT IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE IN ANBETRACHT IHRER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN. WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ NICHT AKZEPTIEREN UND AN SIE GEBUNDEN SIND, DÜRFEN SIE DAS WERK NICHT NUTZEN.
1. Definitionen.
a. " Artikel" bezeichnet alle vom Autor verfassten Artikel, in denen beschrieben wird, wie der Quellcode und die ausführbaren Dateien für das Werk von einem Nutzer verwendet werden können.
b. "Autor" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
c. " Abgeleitetes Werk" bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits bestehenden Werken basiert.
d. "Ausführbare Dateien" beziehen sich auf die ausführbaren Dateien, Binärdateien, Konfigurationsdateien und alle erforderlichen Datendateien, die in den Arbeiten enthalten sind.
e. " Verlag" bezeichnet den Anbieter der Website, der Zeitschrift, der CD-ROM, der DVD oder eines anderen Mediums, von dem oder über das Sie den Schutzgegenstand erhalten haben.
f. "Quellcode" bezieht sich auf die Sammlung von Quellcode und Konfigurationsdateien, die zur Erstellung der ausführbaren Dateien verwendet werden.
g. " Standardversion" bezieht sich auf ein solches Werk, wenn es nicht oder mit Zustimmung des Urhebers geändert wurde, wobei diese Zustimmung im freien Ermessen des Urhebers liegt.
h. Der Begriff "Werk" bezieht sich auf die Sammlung der vom Verlag vertriebenen Dateien, einschließlich des Quellcodes, der ausführbaren Dateien, der Binärdateien, der Datendateien, der Dokumentation, der Whitepapers und der Artikel.
i. " Sie" sind eine natürliche oder juristische Person, die den Schutzgegenstand nutzen und ihre Rechte gemäß dieser Lizenz ausüben möchte.
2. Fair Use/Rechte der fairen Nutzung. Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, Rechte zu reduzieren, zu begrenzen oder einzuschränken, die sich aus der fairen Nutzung, dem fairen Umgang, dem Erstverkauf oder anderen Beschränkungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen geltenden Gesetzen ergeben.
3. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Autor hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte an dem Werk wie unten angegeben:
a. Sie dürfen die Standardversion des Quellcodes oder der ausführbaren Dateien in Ihren eigenen Anwendungen verwenden.
b. Sie dürfen Fehlerkorrekturen, Portabilitätskorrekturen und andere Modifikationen anwenden, die Sie aus der Public Domain oder vom Autor erhalten haben. Ein auf diese Weise modifiziertes Werk gilt weiterhin als Standardversion und unterliegt dieser Lizenz.
c. Sie dürfen Ihr Exemplar dieses Werks (mit Ausnahme der Artikel) in irgendeiner Weise ändern, um ein abgeleitetes Werk zu schaffen, vorausgesetzt, Sie fügen in jede geänderte Datei einen auffälligen Hinweis ein, der angibt, wie, wann und wo Sie diese Datei geändert haben.
d. Sie dürfen die Standardversion der ausführbaren Dateien und des Quellcodes oder abgeleiteter Werke zusammen mit anderen (möglicherweise kommerziellen) Programmen als Teil einer größeren (möglicherweise kommerziellen) Softwaredistribution weitergeben.
e. Die Artikel, in denen das Werk besprochen wird und die der Autor in irgendeiner Form veröffentlicht hat, dürfen nicht ohne seine Zustimmung verbreitet oder neu veröffentlicht werden. Der Autor behält das Urheberrecht an allen diesen Artikeln. Sie dürfen die ausführbaren Dateien und den Quellcode gemäß dieser Lizenz verwenden, aber Sie dürfen die Artikel ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Autors nicht erneut veröffentlichen oder anderweitig verbreiten oder zugänglich machen.
Von Ihnen gelieferte Unterprogramme oder Module, die mit dem Quellcode oder den ausführbaren Dateien dieses Werks verknüpft sind, gelten nicht als Teil dieses Werks und unterliegen nicht den Bedingungen dieser Lizenz.
4. Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Autor hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.
5. Beschränkungen. Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz unterliegt ausdrücklich den folgenden Einschränkungen und wird durch diese begrenzt:
a. Sie erklären sich damit einverstanden, keine der ursprünglichen Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise sowie zugehörige Haftungsausschlüsse zu entfernen, die im Quellcode oder in den ausführbaren Dateien erscheinen können.
b. Sie erklären sich damit einverstanden, nicht zu werben oder in irgendeiner Weise anzudeuten, dass dieses Werk Ihr eigenes Produkt ist.
c. Der Name des Autors darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors nicht verwendet werden, um Produkte, die von dem Werk abgeleitet sind, zu unterstützen oder zu bewerben.
d. Sie verpflichten sich, keinen Teil des Schutzgegenstandes zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen. Dies hindert Sie nicht daran, den Schutzgegenstand oder einen Teil davon in eine größere Softwaredistribution einzubinden, die selbst verkauft wird. Der Schutzgegenstand selbst darf jedoch nicht verkauft, vermietet oder verpachtet werden.
e. Sie dürfen die ausführbaren Dateien und den Quellcode nur unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben und müssen jeder Kopie der ausführbaren Dateien oder des Quellcodes, die Sie weitergeben, eine Kopie dieser Lizenz oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz beifügen und sicherstellen, daß jeder, der diese ausführbaren Dateien und den Quellcode erhält, zustimmt, daß die Bedingungen dieser Lizenz für diese ausführbaren Dateien und/oder den Quellcode gelten. Sie dürfen keine Bedingungen für den Schutzgegenstand anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger verändern oder einschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Gewährleistungsausschluss beziehen, unverändert beibehalten. Sie dürfen die ausführbaren Dateien oder den Quellcode nicht zusammen mit technischen Maßnahmen verbreiten, die den Zugang oder die Nutzung des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bestimmungen dieser Lizenz nicht vereinbar ist.
f. Sie verpflichten sich, den Schutzgegenstand nicht für illegale, sittenwidrige oder unangemessene Zwecke oder auf Seiten mit illegalem, sittenwidrigem oder unangemessenem Material zu verwenden. Der Schutzgegenstand unterliegt den geltenden Exportgesetzen. Sie verpflichten sich, alle derartigen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die nach Erhalt des Schutzgegenstandes auf diesen Anwendung finden können.
6. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss. DIESES WERK WIRD OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN ODER GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, "WIE ES IST", "WO ES IST" UND "WIE VERFÜGBAR". SIE, DER NUTZER, ÜBERNEHMEN DAS GESAMTE RISIKO DER NUTZUNG, EINSCHLIESSLICH URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN, PATENTVERLETZUNGEN, EIGNUNG USW. DER AUTOR LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN FÜR DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ODER EINE GARANTIE FÜR DAS EIGENTUM ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, ODER DAFÜR, DASS DAS WERK (ODER EIN TEIL DAVON) KORREKT, NÜTZLICH, FEHLERFREI ODER FREI VON VIREN IST. SIE MÜSSEN DIESEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS WEITERGEBEN, WENN SIE DAS WERK ODER ABGELEITETE WERKE VERBREITEN.
7. Schadloshaltung. Sie erklären sich damit einverstanden, den Autor und den Verlag zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Ansprüche, Klagen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Rechts- oder Anwaltskosten), die sich aus der Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie ergeben oder damit zusammenhängen.
8. Beschränkung der Haftung. MIT AUSNAHME DES GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UMFANGS HAFTEN DER AUTOR ODER DER HERAUSGEBER IHNEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ODER ANDERWEITIG ERGEBEN, SELBST WENN DER AUTOR ODER DER HERAUSGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
9. Beendigung.
a. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen eine der Bedingungen dieser Lizenz verstoßen. Die Lizenzen von natürlichen oder juristischen Personen, die von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz abgeleitete Werke erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, sofern diese natürlichen oder juristischen Personen diese Lizenzen weiterhin in vollem Umfang einhalten. Die Abschnitte 1, 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 überdauern jede Beendigung dieser Lizenz.
b. Wenn Sie eine Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder sonstige Verletzungsklage gegen einen Mitwirkenden wegen einer von Ihnen behaupteten Verletzung durch den Schutzgegenstand erheben, endet Ihre Lizenz für den Schutzgegenstand automatisch.
c. Vorbehaltlich der obigen Bedingungen ist diese Lizenz zeitlich unbegrenzt (für die Dauer des geltenden Urheberrechts an dem Schutzgegenstand). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Autor das Recht vor, den Schutzgegenstand jederzeit unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verbreitung des Schutzgegenstandes einzustellen; vorausgesetzt jedoch, daß eine solche Entscheidung nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt wurde oder gewährt werden muß) zu widerrufen, und daß diese Lizenz in vollem Umfang in Kraft bleibt, sofern sie nicht wie oben angegeben beendet wird.
10. Herausgeber. Die Parteien bestätigen hiermit, dass der Verlag unter keinen Umständen für den Gegenstand dieser Lizenz verantwortlich ist und keine Haftung übernimmt. Der Verlag übernimmt keinerlei Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Schutzgegenstand und haftet weder Ihnen noch einer anderen Partei gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden jeglicher Art, einschließlich und ohne Einschränkung für allgemeine, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des Schutzgegenstandes jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.
11. Sonstiges
a. Diese Lizenz unterliegt dem Recht am Hauptsitz des Autors oder, wenn der Autor eine natürliche Person ist, dem Recht am Ort des Hauptwohnsitzes des Autors.
b. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz, und eine solche Bestimmung ist ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien so weit umzugestalten, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlich ist.
c. Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als abbedungen und keine Verletzung als zugestimmt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung erfolgt schriftlich und wird von der Partei unterzeichnet, die mit einem solchen Verzicht oder einer solchen Zustimmung belastet wird.
d. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin lizenzierten Schutzgegenstand dar. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die hier nicht aufgeführt sind. Der Autor ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen erscheinen könnten. Diese Lizenz darf nicht ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Autors und von Ihnen geändert werden.
342. PCRE2
PCRE2-LIZENZ
-------------
PCRE2 ist eine Bibliothek von Funktionen zur Unterstützung regulärer Ausdrücke, deren Syntax und Semantik so nah wie möglich an die der Sprache Perl 5 angelehnt ist.
Die Versionen 10.00 und höher von PCRE2 werden unter den Bedingungen der "BSD"-Lizenz vertrieben, wie unten angegeben, mit einer Ausnahme für bestimmte binäre Weiterverbreitungen. Die Dokumentation für PCRE2, die sich im Verzeichnis "doc" befindet, wird unter denselben Bedingungen wie die Software selbst vertrieben. Die Daten im Verzeichnis "testdata" sind nicht urheberrechtlich geschützt und gehören zur Public Domain.
Die grundlegenden Bibliotheksfunktionen wurden in C geschrieben und sind eigenständig. Ebenfalls in der Distribution enthalten ist ein Just-in-Time-Compiler, der zur Optimierung des Musterabgleichs verwendet werden kann. Dies ist eine optionale Funktion, die bei der Erstellung der Bibliothek weggelassen werden kann.
DIE GRUNDLEGENDEN BIBLIOTHEKSFUNKTIONEN
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Geschrieben von: Philip Hazel
E-Mail Lokalteil: Philip.Hazel
E-Mail-Domäne: gmail.com
Ausgeschieden aus dem Computerdienst der Universität Cambridge, Cambridge, England.
Copyright (c) 1997-2021 Universität von Cambridge
Alle Rechte vorbehalten.
UNTERSTÜTZUNG DER JUST-IN-TIME-KOMPILIERUNG VON PCRE2
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Geschrieben von: Zoltan Herczeg
E-Mail-Lokalteil: hzmester
E-Mail-Domäne: freemail.hu
Copyright(c) 2010-2021 Zoltan Herczeg
Alle Rechte vorbehalten.
STAPELLOSER JUST-IN-TIME-COMPILER
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Geschrieben von: Zoltan Herczeg
E-Mail-Lokalteil: hzmester
E-Mail-Domäne: freemail.hu
Urheberrecht(c) 2009-2021 Zoltan Herczeg
Alle Rechte vorbehalten.
DIE "BSD"-LIZENZ
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Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen die oben genannten Urheberrechtsvermerke, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
* Weiterverteilungen in Binärform müssen die oben genannten Urheberrechtsvermerke, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
* Weder der Name der University of Cambridge noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
AUSNAHME FÜR BIBLIOTHEKSÄHNLICHE PAKETE
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Die zweite Bedingung in der BSD-Lizenz (für die Weitergabe von Binärpaketen) gilt nicht für die gesamte Softwarekette. Wenn Binärpaket A PCRE2 enthält, muss es die Bedingung einhalten, aber wenn Paket B Software ist, die Paket A enthält, gilt die Bedingung nicht für Paket B, es sei denn, es verwendet PCRE2 unabhängig.
343. sqlite3
Der gesamte Code und die Dokumentation in SQLite wurde von den Autoren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Alle Code-Autoren und Vertreter der Unternehmen, für die sie arbeiten, haben eidesstattliche Erklärungen unterschrieben, in denen sie ihre Beiträge der Public Domain widmen, und die Originale dieser unterzeichneten eidesstattlichen Erklärungen werden in einem feuersicheren Raum in den Hauptbüros von Hwaci aufbewahrt. Alle Mitwirkenden sind Bürger von Ländern, die es erlauben, dass kreative Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es steht jedem frei, den originalen SQLite-Code zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu verteilen, entweder in Form des Quellcodes oder als kompilierte Binärdatei, für jeden Zweck, kommerziell oder nicht-kommerziell, und mit jedem Mittel.
Der vorige Absatz gilt für den lieferbaren Code und die Dokumentation in SQLite - die Teile der SQLite-Bibliothek, die Sie tatsächlich bündeln und mit einer größeren Anwendung ausliefern. Einige Skripte, die als Teil des Build-Prozesses verwendet werden (zum Beispiel die "configure"-Skripte, die von autoconf generiert werden), können unter andere Open-Source-Lizenzen fallen. Nichts aus diesen Build-Skripten gelangt jedoch jemals in die endgültige SQLite-Bibliothek. Daher sollten die Lizenzen, die mit diesen Skripten verbunden sind, kein Faktor bei der Beurteilung Ihrer Rechte zum Kopieren und Verwenden der SQLite-Bibliothek sein.
Der gesamte lieferbare Code in SQLite wurde von Grund auf neu geschrieben. Es wurde kein Code von anderen Projekten oder aus dem offenen Internet übernommen. Jede Codezeile kann bis zu ihrem ursprünglichen Autor zurückverfolgt werden, und alle diese Autoren verfügen über Public-Domain-Widmungen in der Datei. Die SQLite-Codebasis ist also sauber und wird nicht durch lizenzierten Code aus anderen Projekten verunreinigt.
344. Eichhörnchen
Urheberrecht (c) 2003-2022 Alberto Demichelis
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
-----------------------------------------------------
ENDE DES URHEBERRECHTS
345. WinPcap
Copyright (c) 1999 - 2005 NetGroup, Politecnico di Torino (Italien).
Copyright (c) 2005 - 2010 CACE Technologies, Davis (Kalifornien).
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Weder der Name des Politecnico di Torino, CACE Technologies noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Lawrence Berkeley Laboratory und ihren Mitarbeitern entwickelt wurde.
Dieses Produkt enthält Software, die von der Kungliga Tekniska Högskolan und ihren Mitarbeitern entwickelt wurde.
Dieses Produkt enthält Software, die von Yen Yen Lim und der North Dakota State University entwickelt wurde.
Teile davon Copyright (c) 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995, 1996, 1997 The Regents of the University of California. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen den folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Berkeley und ihren Mitarbeitern entwickelt wurde."
4. Weder der Name der Universität noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM INSTITUT UND DEN BEITRAGSZAHLERN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE REGENTEN ODER BEITRAGSZAHLER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Teile davon Copyright (c) 1983 Regents of the University of California. Alle Rechte vorbehalten.
Der Weitervertrieb und die Verwendung in Quell- und Binärform sind gestattet, sofern der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Absatz in allen derartigen Formen vervielfältigt werden und in jeglicher Dokumentation, in Werbematerialien und anderen Materialien im Zusammenhang mit einem solchen Vertrieb und einer solchen Verwendung darauf hingewiesen wird, dass die Software von der University of California, Berkeley, entwickelt wurde. Der Name der Universität darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, zu unterstützen oder zu bewerben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.
DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Teile Copyright (c) 1995, 1996, 1997 Kungliga Tekniska Högskolan (Königlich-Technisches Institut, Stockholm, Schweden). Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen die folgende Bestätigung enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die von der Kungliga Tekniska Högskolan und ihren Mitwirkenden entwickelt wurde."
4. Weder der Name der Universität noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM INSTITUT UND DEN BEITRAGSZAHLERN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DAS INSTITUT ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Teile davon Copyright (c) 1997 Yen Yen Lim und North Dakota State University. Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Alle Werbematerialien, in denen Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnt werden, müssen den folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die von Yen Yen Lim und der North Dakota State University entwickelt wurde".
4. Der Name des Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Teile davon Copyright (c) 1993 von Digital Equipment Corporation.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verteilen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien erscheinen und dass der Name der Digital Equipment Corporation in der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Dokuments oder der Software nicht ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Genehmigung verwendet wird.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT UND DIGITAL EQUIPMENT CORP. LEHNT JEDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DIGITAL EQUIPMENT CORPORATION FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VERWENDUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
Teile davon Copyright (C) 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 WIDE Project. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. Weder der Name des Projekts noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM PROJEKT UND DEN BEITRAGSZAHLERN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DAS PROJEKT ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Teile davon Copyright (c) 1996 Juniper Networks, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, vorausgesetzt, dass: (1) bei der Weitergabe des Quellcodes der obige Copyright-Hinweis und dieser Absatz in vollem Umfang beibehalten werden, (2) bei der Weitergabe von Binärcode der obige Copyright-Hinweis und dieser Absatz in vollem Umfang in die Dokumentation oder andere mit der Weitergabe bereitgestellte Materialien aufgenommen werden. Der Name Juniper Networks darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Teile davon Copyright (c) 2001 Daniel Hartmeier Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Teile davon Copyright 1989 von Carnegie Mellon.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, dieses Programm für jeden Zweck und ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, dass dieser Urheberrechts- und Genehmigungsvermerk auf allen Kopien und in der Begleitdokumentation erscheint, der Name Carnegie Mellon nicht ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung in der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Verbreitung des Programms verwendet wird und in der Begleitdokumentation darauf hingewiesen wird, dass das Kopieren und die Verbreitung mit Genehmigung von Carnegie Mellon und der Stanford University erfolgen. Carnegie Mellon macht keine Zusicherungen über die Eignung dieser Software für irgendeinen Zweck. Sie wird ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.
346. tinyxml
TinyXML wird unter der zlib-Lizenz veröffentlicht:
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. Die Autoren können in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
3. Dieser Hinweis darf nicht aus der Quellendistribution entfernt oder abgeändert werden.
347. json11
Copyright (c) 2013 Dropbox, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
348. JSON für modernes C++
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2022 Niels Lohmann
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
349. bootstrap.js
Lizenziert unter Apache License Version 2.0. Eine Kopie der Apache License Version 2.0 erhalten Sie unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0. Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://getbootstrap.com/2.3.2/.
350. html5
MIT-Lizenz
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
351. verschönern
Lizenziert unter Apache License Version 2.0. Sie können eine Kopie der Apache License Version 2.0 unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/googlearchive/code-prettify.
352. tipue-suche
Tipue Suche Copyright (c) 2019 Tipue
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
353. yajl
Copyright (c) 2007-2014, Lloyd Hilaiel <me@lloyd.io>
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
354. lua
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355. libarchive
Die libarchive-Distribution als Ganzes unterliegt dem Copyright von Tim Kientzle und ist Gegenstand des am Ende dieser Datei wiedergegebenen Copyright-Hinweises.
Jede einzelne Datei in dieser Distribution sollte einen klaren Copyright-/Lizenzhinweis am Anfang der Datei haben. Sollte dies nicht der Fall sein, lassen Sie es mich bitte wissen und ich werde es korrigieren. Das Folgende soll den Copyright-Status der einzelnen Dateien zusammenfassen; die tatsächlichen Angaben in den Dateien sind maßgeblich.
* Alle C-Quellen (einschließlich der .c- und .h-Dateien) und Dokumentationsdateien unterliegen dem Copyright-Vermerk, der am Ende dieser Datei abgedruckt ist, mit Ausnahme der unten aufgeführten.
* Die folgenden Quelldateien unterliegen ebenfalls ganz oder teilweise dem 3-Klausel-Urheberrecht der UC Regents; bitte lesen Sie die einzelnen Quelldateien für weitere Einzelheiten:
libarchive/archive_read_support_filter_compress.c
libarchive/archive_write_add_filter_compress.c
libarchive/mtree.5
* Die folgenden Quelldateien sind öffentlich zugänglich:
libarchive/archive_getdate.c
* Die folgenden Quelldateien sind dreifach lizenziert mit der Möglichkeit, zwischen CC0 1.0 Universal, OpenSSL oder Apache 2.0 Lizenzen zu wählen:
libarchive/archive_blake2.h
libarchive/archive_blake2_impl.h
libarchive/archive_blake2s_ref.c
libarchive/archive_blake2sp_ref.c
* Die Build-Dateien - einschließlich Makefiles, configure-Skripte und Hilfsskripte, die als Teil des Kompilierungsprozesses verwendet werden - haben sehr unterschiedliche Lizenzbedingungen. Bitte überprüfen Sie die einzelnen Dateien, bevor Sie sie weitergeben, um festzustellen, ob diese Einschränkungen für Sie gelten.
Ich beabsichtige, für alle neuen Quelltexte die unten stehende Lizenz zu verwenden und hoffe, dass ich im Laufe der Zeit Code mit anderen Lizenzen durch neue Implementierungen ersetzen kann, die die unten stehende Lizenz verwenden. Die unterschiedliche Lizenzierung der Build-Skripte scheint ein unvermeidliches Durcheinander zu sein.
Copyright (c) 2003-2018 <author(s)>
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss an dieser Stelle und unverändert beibehalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR/VON DEN AUTOREN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER/DIE AUTOR(EN) FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE AUCH IMMER SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
356. minizip-ng
Die Bedingungen für die Nutzung und Verbreitung sind die gleichen wie bei zlib:
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. Die Autoren können in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
3. Dieser Hinweis darf nicht aus der Quellendistribution entfernt oder abgeändert werden.
357. XZ Utils (liblzma)
This software includes code from XZ Utils <https://tukaani.org/xz/>. liblzma is in the public domain.
358. FFmpeg
Lizenziert unter GNU Lesser General Public License Version 2.1. Sie können eine Kopie der GNU Lesser General Public License Version 2.1 Lizenz unter https://github.com/FFmpeg/FFmpeg/blob/master/COPYING.LGPLv2.1 erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/FFmpeg/FFmpeg.
359.libavcodec/jfdctfst.c
Diese Datei ist Teil der Software der Independent JPEG Group.
Die Autoren geben KEINE GARANTIE oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf diese Software, ihre Qualität, Genauigkeit, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Diese Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt, und Sie, der Benutzer, übernehmen das gesamte Risiko in Bezug auf ihre Qualität und Genauigkeit.
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt (C) 1994-1996, Thomas G. Lane.
Alle Rechte vorbehalten, außer den unten angegebenen.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software (oder Teile davon) für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu verändern und zu vertreiben, ohne dass dafür Gebühren anfallen, sofern diese Bedingungen eingehalten werden:
(1) Wenn ein Teil des Quellcodes dieser Software weitergegeben wird, muss diese README-Datei enthalten sein, wobei dieser Hinweis auf das Urheberrecht und den Ausschluss der Gewährleistung unverändert bleiben muss; und alle Ergänzungen, Löschungen oder Änderungen an den Originaldateien müssen in der begleitenden Dokumentation deutlich angegeben werden.
(2) Wird nur ausführbarer Code weitergegeben, so muss in der Begleitdokumentation darauf hingewiesen werden, dass "diese Software teilweise auf der Arbeit der Independent JPEG Group basiert".
(3) Die Erlaubnis zur Nutzung dieser Software wird nur erteilt, wenn der Nutzer die volle Verantwortung für alle unerwünschten Folgen übernimmt; die Autoren übernehmen KEINE HAFTUNG für Schäden jeglicher Art.
Diese Bedingungen gelten für jede vom IJG-Code abgeleitete oder darauf basierende Software, nicht nur für die unveränderte Bibliothek. Wenn Sie unsere Arbeit verwenden, sollten Sie uns anerkennen.
Die Verwendung des Namens der IJG-Autoren oder des Firmennamens in der Werbung für diese Software oder von ihr abgeleitete Produkte ist NICHT gestattet. Diese Software darf nur als "die Software der Independent JPEG Group" bezeichnet werden.
Wir erlauben und fördern ausdrücklich die Verwendung dieser Software als Grundlage für kommerzielle Produkte, vorausgesetzt, dass alle Garantie- oder Haftungsansprüche vom Produktanbieter übernommen werden.
Diese Datei enthält eine schnelle, nicht sehr genaue Integer-Implementierung der Vorwärts-DCT (Discrete Cosine Transform).
Eine 2-D-DCT kann durch eine 1-D-DCT für jede Zeile, gefolgt von einer 1-D-DCT für jede Spalte, durchgeführt werden. Es gibt auch direkte Algorithmen, aber sie sind viel komplexer und scheinen nicht schneller zu sein, wenn sie auf Code reduziert werden.
Diese Implementierung basiert auf dem Algorithmus von Arai, Agui und Nakajima für skalierte DCT. Ihre Originalarbeit (Trans. IEICE E-71(11):1095) ist auf Japanisch, aber der Algorithmus ist im JPEG-Lehrbuch von Pennebaker & Mitchell beschrieben (siehe Abschnitt REFERENCES in der Datei README). Der folgende Code basiert direkt auf Abbildung 4-8 in P&M.
Eine 8-Punkt-DCT kann zwar nicht mit weniger als 11 Multiplikationen durchgeführt werden, aber es ist möglich, die Berechnung so zu gestalten, dass viele der Multiplikationen einfache Skalierungen der endgültigen Ausgaben sind. Diese Multiplizierungen können dann in die Multiplikationen oder Divisionen durch die JPEG-Quantisierungstabelleneinträge eingefügt werden. Bei der AA&N-Methode müssen nur noch 5 Multiplikationen und 29 Additionen in der DCT selbst durchgeführt werden.
Der Hauptnachteil dieser Methode besteht darin, dass bei der Festkommamathematik die Genauigkeit durch die ungenaue Darstellung der skalierten Quantisierungswerte verloren geht. Je kleiner der Eintrag in der Quantisierungstabelle ist, desto ungenauer ist der skalierte Wert, so dass diese Implementierung bei Dateien mit hoher Qualität schlechter abschneidet als bei solchen mit niedriger Qualität.
360. libavcodec/jfdctint_template.c
Diese Datei ist Teil der Software der Independent JPEG Group.
Die Autoren geben KEINE GARANTIE oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf diese Software, ihre Qualität, Genauigkeit, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Diese Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt, und Sie, der Benutzer, übernehmen das gesamte Risiko in Bezug auf ihre Qualität und Genauigkeit.
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt (C) 1991-1996, Thomas G. Lane.
Alle Rechte vorbehalten, außer den unten angegebenen.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software (oder Teile davon) für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu verändern und zu vertreiben, ohne dass dafür Gebühren anfallen, sofern diese Bedingungen eingehalten werden:
(1) Wenn ein Teil des Quellcodes dieser Software weitergegeben wird, muss diese README-Datei enthalten sein, wobei dieser Hinweis auf das Urheberrecht und den Ausschluss der Gewährleistung unverändert bleiben muss; und alle Ergänzungen, Löschungen oder Änderungen an den Originaldateien müssen in der begleitenden Dokumentation deutlich angegeben werden.
(2) Wird nur ausführbarer Code weitergegeben, so muss in der Begleitdokumentation darauf hingewiesen werden, dass "diese Software teilweise auf der Arbeit der Independent JPEG Group basiert".
(3) Die Erlaubnis zur Nutzung dieser Software wird nur erteilt, wenn der Nutzer die volle Verantwortung für alle unerwünschten Folgen übernimmt; die Autoren übernehmen KEINE HAFTUNG für Schäden jeglicher Art.
Diese Bedingungen gelten für jede vom IJG-Code abgeleitete oder darauf basierende Software, nicht nur für die unveränderte Bibliothek. Wenn Sie unsere Arbeit verwenden, sollten Sie uns anerkennen.
Die Verwendung des Namens der IJG-Autoren oder des Firmennamens in der Werbung für diese Software oder von ihr abgeleitete Produkte ist NICHT gestattet. Diese Software darf nur als "die Software der Independent JPEG Group" bezeichnet werden.
Wir erlauben und fördern ausdrücklich die Verwendung dieser Software als Grundlage für kommerzielle Produkte, vorausgesetzt, dass alle Garantie- oder Haftungsansprüche vom Produktanbieter übernommen werden.
Diese Datei enthält eine langsame, aber genaue Integer-Implementierung der Vorwärts-DCT (Discrete Cosine Transform).
Eine 2-D-DCT kann durch eine 1-D-DCT für jede Zeile, gefolgt von einer 1-D-DCT für jede Spalte, durchgeführt werden. Es gibt auch direkte Algorithmen, aber sie sind viel komplexer und scheinen nicht schneller zu sein, wenn sie auf Code reduziert werden.
Diese Implementierung basiert auf einem Algorithmus, der in C. Loeffler, A. Ligtenberg und G. Moschytz, "Practical Fast 1-D DCT Algorithms with 11 Multiplications", Proc. Int'l. Conf. on Acoustics, Speech, and Signal Processing 1989 (ICASSP '89), S. 988-991.
Der dort beschriebene primäre Algorithmus verwendet 11 Multiplikationen und 29 Additionen. Wir verwenden ihre alternative Methode mit 12 Multiplikationen und 32 Additionen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass kein Datenpfad mehr als eine Multiplikation enthält; dies ermöglicht eine sehr einfache und genaue Implementierung in skalierter Festkommaarithmetik mit einer minimalen Anzahl von Verschiebungen.
361. libavcodec/jrevdct.c
Diese Datei ist Teil der Software der Independent JPEG Group.
Die Autoren geben KEINE GARANTIE oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf diese Software, ihre Qualität, Genauigkeit, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Diese Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt, und Sie, der Benutzer, übernehmen das gesamte Risiko in Bezug auf ihre Qualität und Genauigkeit.
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt (C) 1991, 1992, Thomas G. Lane.
Alle Rechte vorbehalten, außer den unten angegebenen.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software (oder Teile davon) für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu verändern und zu vertreiben, ohne dass dafür Gebühren anfallen, sofern diese Bedingungen eingehalten werden:
(1) Wenn ein Teil des Quellcodes dieser Software weitergegeben wird, muss diese README-Datei enthalten sein, wobei dieser Hinweis auf das Urheberrecht und den Ausschluss der Gewährleistung unverändert bleiben muss; und alle Ergänzungen, Löschungen oder Änderungen an den Originaldateien müssen in der begleitenden Dokumentation deutlich angegeben werden.
(2) Wird nur ausführbarer Code weitergegeben, so muss in der Begleitdokumentation darauf hingewiesen werden, dass "diese Software teilweise auf der Arbeit der Independent JPEG Group basiert".
(3) Die Erlaubnis zur Nutzung dieser Software wird nur erteilt, wenn der Nutzer die volle Verantwortung für alle unerwünschten Folgen übernimmt; die Autoren übernehmen KEINE HAFTUNG für Schäden jeglicher Art.
Diese Bedingungen gelten für jede vom IJG-Code abgeleitete oder darauf basierende Software, nicht nur für die unveränderte Bibliothek. Wenn Sie unsere Arbeit verwenden, sollten Sie uns anerkennen.
Die Verwendung des Namens der IJG-Autoren oder des Firmennamens in der Werbung für diese Software oder von ihr abgeleitete Produkte ist NICHT gestattet. Diese Software darf nur als "die Software der Independent JPEG Group" bezeichnet werden.
Wir erlauben und fördern ausdrücklich die Verwendung dieser Software als Grundlage für kommerzielle Produkte, vorausgesetzt, dass alle Garantie- oder Haftungsansprüche vom Produktanbieter übernommen werden.
Diese Datei enthält die grundlegende Unterroutine für die inverse DCT-Transformation.
Diese Implementierung basiert auf einem Algorithmus, der in C. Loeffler, A. Ligtenberg und G. Moschytz, "Practical Fast 1-D DCT Algorithms with 11 Multiplications", Proc. Int'l. Conf. on Acoustics, Speech, and Signal Processing 1989 (ICASSP '89), S. 988-991. Der dort beschriebene primäre Algorithmus verwendet 11 Multiplikationen und 29 Additionen. Wir verwenden ihre alternative Methode mit 12 Multiplikationen und 32 Additionen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass kein Datenpfad mehr als eine Multiplikation enthält; dies ermöglicht eine sehr einfache und genaue Implementierung in skalierter Festkommaarithmetik mit einer minimalen Anzahl von Verschiebungen.
Ich habe viele Änderungen vorgenommen, um zu versuchen, die spärliche Natur der DCT-Matrizen, die wir erhalten, auszunutzen. Obwohl die Logik umständlich ist, ist sie einfach und der resultierende Code ist viel schneller.
Eine bessere Möglichkeit wäre, den DCT-Block als dünnbesetzte Matrix zu übergeben, vielleicht mit kodierten Differenzfällen.
362. Parsing-Ausdruck-Grammatik-Vorlagenbibliothek (PEGTL)
Boost Software Lizenz - Version 1.0 - 17. August 2003
Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation, die unter diese Lizenz fällt (dieSoftware"), erhält, die Erlaubnis erteilt, die Software kostenlos zu verwenden, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen und Dritten, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, und zwar unter den folgenden Bedingungen:
Die Urheberrechtsvermerke in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und des folgenden Haftungsausschlusses, müssen in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem Quellsprachprozessor erzeugt wurde.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDJEMAND, DER DIE SOFTWARE VERTREIBT, FÜR SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
363. C++-Bibliothek für mathematische Ausdrücke
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
364. opencv_3rdparty
Urheberrecht (C) 2001 Fabrice Bellard
FFmpeg ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder späteren Version.
FFmpeg wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich sein wird, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License zusammen mit FFmpeg erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA.
Sie können eine Kopie der GNU Lesser General Public License Version 2.1 Lizenz unter https://github.com/opencv/opencv_3rdparty/blob/ffmpeg/4.x_20230622/license.txt erhalten .
Eine Kopie des herunterladbaren Quellcodes finden Sie unter https://github.com/opencv/opencv_3rdparty/tree/ffmpeg/4.x_20230622.
365. google/magika
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und modifiziert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
366. TalAloni/SMBLibrary
GNU Lesser General Public License (LGPL), Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc . https://fsf.org/ ;
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält
die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public
Lizenz, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.
0. Zusätzliche Definitionen.
Wie hier verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser
General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU
General Public License.
"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das von dieser Lizenz geregelt wird,
außer einer Anmeldung oder einem kombinierten Werk, wie unten definiert.
Eine "Anwendung" ist jedes Werk, das eine Schnittstelle nutzt, die
von der Bibliothek, die aber nicht auf der Bibliothek basiert.
Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als Modus
eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle zu verwenden.
Ein "kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung eines
Anwendung mit der Bibliothek. Die jeweilige Version der Bibliothek
mit dem das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als "Linked
Version".
Die "Minimale korrespondierende Quelle" für ein kombiniertes Werk ist die
Entsprechender Quelltext für das kombinierte Werk, ausgenommen jeglicher Quellcode
für Teile des kombinierten Werks, die für sich betrachtet
basiert auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version.
Der "Korrespondierende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk ist der
Objektcode und/oder Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten
und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des Kombinierten Werks aus dem
Anwendung, jedoch ohne die Systembibliotheken des Sammelwerkes.
1. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.
Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß den Abschnitten 3 und 4 dieser Lizenz übertragen
ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.
2. Übermittlung von geänderten Versionen.
Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek ändern und in Ihren Änderungen eine
facility bezieht sich auf eine Funktion oder Daten, die von einer Anwendung bereitgestellt werden
die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das bei der Verwendung von
aufgerufen wird), dann können Sie eine Kopie der geänderten
Version:
a) unter dieser Lizenz, vorausgesetzt, Sie bemühen sich in gutem Glauben
sicherstellen, dass für den Fall, dass ein Antrag nicht die
Funktion oder Daten, ist die Einrichtung weiterhin in Betrieb und führt
welcher Teil seines Zwecks sinnvoll bleibt, oder
b) unter der GNU GPL, ohne die zusätzlichen Genehmigungen der
Diese Lizenz gilt für diese Kopie.
3. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.
Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material enthalten aus
eine Header-Datei, die Teil der Bibliothek ist. Sie können ein solches Objekt übermitteln
Code unter Bedingungen Ihrer Wahl, vorausgesetzt, dass, wenn der integrierte
Das Material beschränkt sich nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur
Layouts und Accessors, oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen
(zehn oder weniger Zeilen lang), führen Sie die beiden folgenden Schritte aus:
a) Geben Sie bei jeder Kopie des Objektcodes einen deutlichen Hinweis darauf, dass die
Bibliothek verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung
die von dieser Lizenz abgedeckt werden.
b) Legen Sie dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieser Lizenz bei.
Dokument.
4. Kombinierte Werke.
Sie können ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die,
zusammengenommen, schränken die Änderung der
Teile der Bibliothek, die in dem kombinierten Werk enthalten sind, und umgekehrt
Technik für die Fehlersuche bei solchen Änderungen, wenn Sie auch jede der
die folgenden:
a) Mit jedem Exemplar des Gesamtwerks ist ein deutlicher Hinweis anzubringen, dass
die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung
die von dieser Lizenz abgedeckt werden.
b) dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieser Lizenz beizufügen
Dokument.
c) Für ein kombiniertes Werk, das Urheberrechtsvermerke während
Ausführung den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek unter
diese Hinweise sowie einen Verweis, der den Nutzer auf die
Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments.
d) Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:
0) Übermittlung der minimalen korrespondierenden Quelle unter den Bedingungen dieser
Lizenz und den zugehörigen Anwendungscode in einer Form
geeignet für und unter Bedingungen, die es dem Nutzer ermöglichen
die Anwendung mit einer geänderten Version der Anwendung rekombinieren oder neu verknüpfen
die Verknüpfte Fassung, um ein geändertes Kombiniertes Werk zu erstellen, in der
Art und Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung von
Entsprechende Quelle.
1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der
Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit
eine Kopie der Bibliothek, die sich bereits auf dem Computer des Benutzers befindet
System und (b) mit einer geänderten Version ordnungsgemäß funktionieren
der Bibliothek, die mit der verlinkten Version schnittstellenkompatibel ist.
e) Bereitstellung von Installationsinformationen, jedoch nur, wenn Sie sonst
gemäß Abschnitt 6 der Verordnung über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zur Bereitstellung dieser Informationen verpflichtet werden.
GNU GPL, und nur in dem Maße, in dem diese Informationen
notwendig, um eine geänderte Version des Programms zu installieren und auszuführen
Kombinierte Arbeit, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der
Anwendung mit einer geänderten Version der verlinkten Version. (Falls
Sie die Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen mit
die minimale korrespondierende Quelle und die korrespondierende Anwendung
Code. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie den Installationscode angeben
Informationen in der in Abschnitt 6 der GNU GPL festgelegten Weise
zur Übermittlung der korrespondierenden Quelle).
5. Kombinierte Bibliotheken.
Sie können Bibliothekseinrichtungen, die ein Werk sind, das auf dem
Bibliothek nebeneinander in einer einzigen Bibliothek zusammen mit einer anderen Bibliothek
Einrichtungen, bei denen es sich nicht um Anträge handelt und die nicht unter diese
Lizenz, und übermitteln Sie eine solche kombinierte Bibliothek unter den Bedingungen Ihrer
Sie haben die Wahl, wenn Sie beide der folgenden Punkte erfüllen:
a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einem Exemplar desselben Werks, das auf
in der Bibliothek, nicht in Verbindung mit anderen Bibliothekseinrichtungen,
die unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen werden.
b) Bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil der Bibliothek
ist ein Werk, das auf der Bibliothek basiert und erklärt, wo man die
begleitende unkombinierte Form desselben Werks.
6. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann überarbeitete und/oder neue Versionen veröffentlichen
der GNU Lesser General Public License von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche neuen
Versionen werden dem Geist der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber
im Detail abweichen, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version wird mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die
Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, gibt an, dass eine bestimmte nummerierte Version
der GNU Lesser General Public License "oder einer späteren Version".
gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen und
die Bedingungen dieser veröffentlichten Fassung oder einer späteren Fassung
veröffentlicht von der Free Software Foundation. Wenn die Bibliothek wie Sie
erhalten hat, keine Versionsnummer der GNU Lesser
General Public License, können Sie jede Version der GNU Lesser
General Public License, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann
ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License
gelten, so ist die öffentliche Erklärung des Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert
eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.
https://github.com/TalAloni/SMBLibrary/blob/master/License.txt
367. GNU Core Utilitiesv9.5
GNU Lesser General Public License (LGPL), Version 3, 29. Juni 2008
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
Präambel
Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.
Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten einräumen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.
Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.
Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
0. Definitionen.
"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.
"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, z. B. für Halbleitermasken.
"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.
Ein Werk zu "verändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, ohne eine exakte Kopie zu erstellen. Das daraus resultierende Werk wird als "geänderte Fassung" des früheren Werks oder als ein Werk "auf der Grundlage" des früheren Werks bezeichnet.
Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.
Ein Werk zu "übertragen" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetz, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darauf hinweist, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder -optionen präsentiert, wie etwa ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in der Liste dieses Kriterium.
1. Quellcode.
Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Unter "Objektcode" ist jede Form eines Werks zu verstehen, die kein Quellcode ist.
Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.
Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform öffentlich verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.
Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Form von Objektcode ist der gesamte Quelltext, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zu den korrespondierenden Quellen gehören beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie der Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch eine intime Datenkommunikation oder einen Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.
Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.
2. Grundlegende Berechtigungen.
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe, die beim Ausführen eines betroffenen Werks entsteht, fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn die Ausgabe aufgrund ihres Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.
Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten die Bedingungen dieser Lizenz ein, indem Sie alles Material übertragen, für das Sie nicht das Urheberrecht besitzen. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.
Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.
3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.
Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.
4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.
Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk veröffentlichen, alle Hinweise, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten unzulässigen Bedingungen für den Code gelten, unangetastet lassen, alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unangetastet lassen und allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm aushändigen.
Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.
Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:
a) Das Werk muss einen auffälligen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum angeben.
b) Das Werk muß auffällige Hinweise tragen, die besagen, daß es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise unversehrt zu lassen".
c) Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen von Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
d) Wenn das Werk über interaktive Benutzeroberflächen verfügt, muss jede von ihnen angemessene rechtliche Hinweise anzeigen; wenn das Programm jedoch über interaktive Schnittstellen verfügt, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, muss Ihr Werk sie nicht dazu bringen, dies zu tun.
Eine Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu benutzt werden, den Zugang oder die Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werkes in ein Aggregat bewirkt nicht, daß diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats Anwendung findet.
6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.
Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:
a) den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln oder darin zu verkörpern, zusammen mit dem korrespondierenden Quellcode, der auf einem dauerhaften physischen Medium fixiert ist, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
b) den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software in dem Produkt, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
c) Übermittlung einzelner Kopien des Objektcodes mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung des korrespondierenden Quellcodes. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
d) Sie übermitteln den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus (kostenlos oder kostenpflichtig) anbieten, und Sie bieten einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (der von Ihnen oder einem Dritten betrieben wird), der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
e) den Objektcode im Wege der Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, sofern Sie andere Peers darüber informieren, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks gemäß Absatz 6d kostenlos der Allgemeinheit angeboten werden.
Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.
Ein "Nutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) etwas, das für den Einbau in eine Wohnung konzipiert oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifelsfälle zugunsten des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich der Begriff "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder von der Art und Weise, in der der bestimmte Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwarten wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.
"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das weitere Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder gestört wird, nur weil eine Modifikation vorgenommen wurde.
Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk im ROM installiert wurde).
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.
Der übermittelte Quellcode und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quellcodes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Kennwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
7. Zusätzliche Begriffe.
"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Erlaubnisse, die auf das gesamte Programm anwendbar sind, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Erlaubnisse nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Erlaubnissen verwendet werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Erlaubnisse.
Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):
a) die Gewährleistung ausschließen oder die Haftung abweichend von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz beschränken; oder
b) die Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenzuschreibungen in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die in den Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden, zu verlangen; oder
c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen, oder die Vorschrift, dass geänderte Versionen des Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden müssen; oder
d) Einschränkung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken; oder
e) die Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
f) Die Forderung, dass jeder, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, die Lizenzgeber und Autoren dieses Materials für jede Haftung entschädigt, die diesen Lizenzgebern und Autoren durch diese vertraglichen Übernahmen direkt auferlegt wird.
Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen werden als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10 betrachtet. Wenn das Programm, so wie Sie es erhalten haben, oder irgendein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, daß es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, daß die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.
Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.
Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. Beendigung.
Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).
Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.
Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.
Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.
9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Nutzung der Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.
10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.
Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Eine "Einheitstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen wird, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Vervielfältigung eines erfassten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch die Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorherigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks vom Rechtsvorgänger, wenn dieser sie hat oder sie mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.
Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.
11. Patente.
Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz gestattet. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als "Mitwirkerversion" des Mitwirkenden bezeichnet.
Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch irgendeine nach dieser Lizenz erlaubte Art der Herstellung, der Benutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt werden würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.
In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quelltext des Werks nicht für jedermann über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der entsprechende Quelltext auf diese Weise verfügbar ist, oder (2) dafür sorgen, daß Sie selbst nicht in den Genuß der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommen, oder (3) dafür sorgen, daß die Patentlizenz in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist, auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass ohne die Patentlizenz Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.
Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.
Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, ihre Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des Softwarevertriebs tätig ist, nach der Sie an den Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks leisten, und nach der der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten würden, eine Lizenz gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung vor dem 28. März 2007 eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor diesem Zeitpunkt erteilt.
Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Einreden gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach geltendem Patentrecht zustehen.
12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.
13. Verwendung unter der GNU Affero General Public License.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.
14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General Public License "oder eine spätere Version" für es gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie eine beliebige, jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.
Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.
Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen geben. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.
15. Ausschluss der Gewährleistung.
ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. Begrenzung der Haftung.
IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.
Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen örtlich wirksam werden können, wenden die überprüfenden Gerichte das örtliche Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
368. fontconfig
fontconfig/COPYING
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UNERLAUBTE HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER
LEISTUNG DIESER SOFTWARE.
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fontconfig/fc-case/CaseFolding.txt
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Unicode und das Unicode-Logo sind eingetragene Marken der Unicode, Inc. in den USA und anderen Ländern.
Für die Nutzungsbedingungen siehe http://www.unicode.org/terms_o...
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fontconfig/src/fcatomic.h
/*
* Mutex-Operationen. Ursprünglich von HarfBuzz kopiert.
*
* Copyright © 2007 Chris Wilson
* Copyright © 2009,2010 Red Hat, Inc.
* Copyright © 2011,2012,2013 Google, Inc.
*
* Die Erlaubnis wird hiermit erteilt, ohne schriftliche Vereinbarung und ohne
* Lizenz- oder Lizenzgebühren für die Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieses
* Software und ihre Dokumentation für jeden Zweck, vorausgesetzt, dass die
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* alle Kopien dieser Software.
*
* DER INHABER DES URHEBERRECHTS HAFTET IN KEINEM FALL GEGENÜBER EINER PARTEI FÜR
* DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN
* DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE UND IHRER DOKUMENTATION ERGEBEN, AUCH WENN
* WENN DER INHABER DES URHEBERRECHTS AUF DIE MÖGLICHKEIT EINER SOLCHEN MASSNAHME HINGEWIESEN WURDE
* SCHADEN.
*
* DER URHEBERRECHTSINHABER LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH,
* ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND
* EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE HIERUNTER BEREITGESTELLTE SOFTWARE IST
* UND DER URHEBERRECHTSINHABER HAT KEINE VERPFLICHTUNG, DIE
* WARTUNG, UNTERSTÜTZUNG, AKTUALISIERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ÄNDERUNGEN BEREITSTELLEN.
*
* Mitwirkende(r):
* Chris Wilson
* Red Hat Autor(en): Behdad Esfahbod
* Google Autor(en): Behdad Esfahbod
*/
--------------------------------------------------------------------------------
fontconfig/src/fcfoundry.h
/*
Copyright © 2002-2003 bei Juliusz Chroboczek
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
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alle Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT
DIE SOFTWARE.
*/
--------------------------------------------------------------------------------
fontconfig/src/fcmd5.h
/*
* Dieser Code implementiert den MD5-Algorithmus zur Überprüfung von Nachrichten.
* Der Algorithmus geht auf Ron Rivest zurück. Dieser Code wurde
* geschrieben von Colin Plumb im Jahr 1993, es wird kein Urheberrecht beansprucht.
* Dieser Code ist öffentlich zugänglich; machen Sie damit, was Sie wollen.
*
* Äquivalenter Code ist bei RSA Data Security, Inc. erhältlich.
* Dieser Code wurde mit diesem getestet und ist gleichwertig,
* außer, dass Sie keine zwei Seiten Rechtssprache einfügen müssen
* mit jeder Kopie.
*
* Um den Message Digest eines Byte-Blocks zu berechnen, deklarieren Sie ein
* MD5Context-Struktur, Übergabe an MD5Init, Aufruf von MD5Update als
* auf Puffern voller Bytes benötigt, und rufen dann MD5Final auf, das
* füllt ein übergebenes 16-Byte-Array mit dem Digest.
*/
--------------------------------------------------------------------------------
fontconfig/src/fcmutex.h
/*
* Atomare int- und Zeigeroperationen. Ursprünglich von HarfBuzz kopiert.
*
* Copyright © 2007 Chris Wilson
* Copyright © 2009,2010 Red Hat, Inc.
* Copyright © 2011,2012,2013 Google, Inc.
*
* Die Erlaubnis wird hiermit erteilt, ohne schriftliche Vereinbarung und ohne
* Lizenz- oder Lizenzgebühren für die Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieses
* Software und ihre Dokumentation für jeden Zweck, vorausgesetzt, dass die
* Der obige Copyright-Hinweis und die beiden folgenden Absätze erscheinen in
* alle Kopien dieser Software.
*
* DER INHABER DES URHEBERRECHTS HAFTET IN KEINEM FALL GEGENÜBER EINER PARTEI FÜR
* DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN
* DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE UND IHRER DOKUMENTATION ERGEBEN, AUCH WENN
* WENN DER INHABER DES URHEBERRECHTS AUF DIE MÖGLICHKEIT EINER SOLCHEN MASSNAHME HINGEWIESEN WURDE
* SCHADEN.
*
* DER URHEBERRECHTSINHABER LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH,
* ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND
* EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE HIERUNTER BEREITGESTELLTE SOFTWARE IST
* UND DER URHEBERRECHTSINHABER HAT KEINE VERPFLICHTUNG, DIE
* WARTUNG, UNTERSTÜTZUNG, AKTUALISIERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ÄNDERUNGEN BEREITSTELLEN.
*
* Mitwirkende(r):
* Chris Wilson
* Red Hat Autor(en): Behdad Esfahbod
* Google Autor(en): Behdad Esfahbod
*/
--------------------------------------------------------------------------------
fontconfig/src/ftglue.[ch]
/* ftglue.c: Glue-Code zum Kompilieren des OpenType-Codes aus
* FreeType 1 verwendet nur die öffentliche API von FreeType 2
*
* Von David Turner, The FreeType Project(www.freetype.org)
*
* Dieser Code wird ausdrücklich in den öffentlichen Bereich gestellt.
*
* ==========================================================================
*
* Die OpenType-Parser-Codes wurden ursprünglich als Erweiterung von
* FreeType 1.x. Sein Quellcode wurde in die Bibliothek eingebettet,
* und nutzte viele interne FreeType-Funktionen für den Umgang mit Speicher und
* Stream i/o.
*
* Als er für Pango und Qt "gerettet" wurde, wurde der Code auf FreeType 2 "portiert",
* was im Grunde bedeutet, dass einige Makrotricks durchgeführt wurden, um
* direkt auf FT2 _interne_ Funktionen zugreifen.
*
* Diese Funktionen waren nie Teil von FT2 public API, und _das_ hat sich zwischen
* verschiedene Versionen. Dies führte bei vielen Nutzern zu einem Chaos: Wenn sie ein Upgrade der
* FreeType-Bibliothek auf ihrem System, konnten sie Gnome nicht mehr ausführen, da
* Pango weigerte sich, eine Verbindung herzustellen.
*
* Zum Glück lässt sich dieses Problem vollständig vermeiden, denn
* die Strukturtypen FT_StreamRec und FT_MemoryRec, die beschreiben, wie
* Speicher- und Stream-Implementierungen sind mit dem Rest der Schriftart verbunden
* Bibliothek, waren schon immer Teil der Öffentlichkeit API, und haben sich nie geändert.
*
* Was wir also tun, ist, innerhalb des OpenType-Parsers die wenigen Funktionen neu zu implementieren, die
* Funktionen, die von ihnen abhängen. Dies fügt nur ein oder zwei Kilobytes an
* Code und stellt sicher, dass der Parser mit _jeder_ Version arbeiten kann
* von FreeType auf Ihrem System installiert. Wie süß... !
*
* Beachten Sie, dass wir davon ausgehen, dass Pango keine anderen internen Funktionen verwendet.
* von FreeType. In alten Versionen war das der Fall, aber dies sollte nicht mehr
* der Fall sein. (Ich drücke die Daumen).
*
* - David Turner
* - Das FreeType-Projekt(www.freetype.org)
*
* PS: Dieser "Klebstoff"-Code wird ausdrücklich in den öffentlichen Bereich gestellt.
*/
https://gitlab.freedesktop.org...
anhhuytran/ZBar-Visuelles-Studio
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie zählt auch
als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher
die Versionsnummer 2.1].
Präambel
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell gekennzeichnete Softwarepakete - typischerweise Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie auch verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zuerst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die normale General Public License in jedem einzelnen Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden Verteiler zu schützen, möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollständigen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.
In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Gewährleistungsausschluss; Sie lassen alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie verteilen eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben, und das Datum der Änderung angeben.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werkes mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verbreitet werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und, wenn das Werk ein mit der Bibliothek verknüpftes ausführbares Programm ist, das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein geändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer geänderten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die geänderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Absatz 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Nutzer bereits ein Exemplar dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie dem Nutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
369. qt/qtwebengine
Copyright 2015 Die Chromium-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
Änderung, sind zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind
erfüllt:
* Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Copyright beibehalten werden.
Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
* Weiterverbreitungen in binärer Form müssen die oben genannten Punkte wiedergeben.
Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss
in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem
Vertrieb.
* Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der
Beitragende können verwendet werden, um Produkte zu unterstützen oder zu fördern, die von
diese Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu verwenden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT
"WIE BESEHEN" UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL DARF DAS URHEBERRECHT
EIGENTÜMER ODER MITWIRKENDE HAFTEN NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN,
BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL,
DATEN ODER GEWINNE; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDE
HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAGLICHE HAFTUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT
(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG
DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
Version 1.3, 3. November 2008
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1. ANWENDBARKEIT UND DEFINITIONEN
Diese Lizenz gilt für jedes Handbuch oder andere Werk, egal in welchem Medium, das
enthält einen vom Urheberrechtsinhaber angebrachten Hinweis, dass es
unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet werden. Ein solcher Hinweis gewährt eine
weltweite, unentgeltliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung dieser
Arbeit unter den hier genannten Bedingungen. Das "Dokument", unten,
bezieht sich auf eine solche Anleitung oder Arbeit. Jedes Mitglied der Öffentlichkeit ist ein
Lizenznehmer, und wird mit "Sie" angesprochen. Sie akzeptieren die Lizenz, wenn Sie
das Werk in einer Weise zu vervielfältigen, zu verändern oder zu verbreiten, die eine Genehmigung erfordert
nach dem Urheberrechtsgesetz.
Eine "modifizierte Version" des Dokuments ist jedes Werk, das die
Dokument oder einen Teil davon, entweder wortwörtlich kopiert, oder mit
Änderungen und/oder Übersetzung in eine andere Sprache.
Ein "sekundärer Abschnitt" ist ein benannter Anhang oder ein Abschnitt im vorderen Teil von
das Dokument, das sich ausschließlich mit dem Verhältnis der
Herausgebern oder Autoren des Dokuments auf die Gesamtheit des Dokuments
Thema (oder zu verwandten Themen) und enthält nichts, was unter
direkt in diesem übergeordneten Thema. (Wenn sich das Dokument also in
Teil eines Lehrbuchs der Mathematik, ein Abschnitt der Sekundarstufe darf nicht erklären
keine Mathematik). Die Beziehung könnte eine Frage der Geschichte sein
im Zusammenhang mit dem Thema oder mit verwandten Angelegenheiten, oder von juristischer Seite,
kommerziellen, philosophischen, ethischen oder politischen Standpunkt in Bezug auf
sie.
Die "Unveränderlichen Abschnitte" sind bestimmte Unterabschnitte, deren Titel
werden in der Bekanntmachung als solche der unveränderlichen Abschnitte bezeichnet
die besagt, dass das Dokument unter dieser Lizenz freigegeben ist. Wenn ein
Abschnitt nicht der obigen Definition von "sekundär" entspricht, dann ist er nicht
als unveränderlich bezeichnet werden darf. Das Dokument kann Null enthalten
Unveränderliche Abschnitte. Wenn das Dokument keine unveränderlichen
Dann gibt es keine Abschnitte.
Die "Covertexte" sind bestimmte kurze Textpassagen, die aufgelistet sind,
als Front-Cover-Text oder Back-Cover-Text, in dem Hinweis, dass
das Dokument wird unter dieser Lizenz freigegeben. Ein Front-Cover Text kann
darf höchstens 5 Wörter und ein Rückseitentext höchstens 25 Wörter lang sein.
Eine "transparente" Kopie des Dokuments bedeutet eine maschinenlesbare Kopie,
die in einem Format dargestellt werden, dessen Spezifikation dem Nutzer zur Verfügung steht
allgemeine Öffentlichkeit, die für die Überarbeitung des Dokuments geeignet ist
mit allgemeinen Texteditoren oder (bei Bildern, die aus
Pixel) generische Malprogramme oder (für Zeichnungen) einige weit verbreitete
Zeichnungseditor, der sich für die Eingabe in Textformatierer oder
für die automatische Übersetzung in eine Vielzahl von Formaten, die für die Eingabe geeignet sind
für Textformatierer. Eine Kopie in einer ansonsten transparenten Datei
Format, dessen Markierung bzw. fehlende Markierung so gestaltet wurde, dass sie die
oder eine nachträgliche Änderung durch die Leser zu verhindern, ist nicht transparent.
Ein Bildformat ist nicht transparent, wenn es für einen wesentlichen Teil der
des Textes. Eine Kopie, die nicht "Transparent" ist, wird "Opak" genannt.
Beispiele für geeignete Formate für Transparentkopien sind
ASCII ohne Markierung, Texinfo-Eingabeformat, LaTeX-Eingabeformat, SGML
oder XML unter Verwendung einer öffentlich zugänglichen DTD, und standardkonforme einfache
HTML, PostScript oder PDF, die von Menschen verändert werden können. Beispiele für
Zu den transparenten Bildformaten gehören PNG, XCF und JPG. Undurchsichtige Formate
enthalten proprietäre Formate, die nur von folgenden Personen gelesen und bearbeitet werden können
proprietäre Textverarbeitungsprogramme, SGML oder XML, für die die DTD und/oder
Verarbeitungswerkzeuge sind nicht allgemein verfügbar, und die
maschinell erzeugtes HTML, PostScript oder PDF, das von einem Textverarbeitungsprogramm
Prozessoren nur für Ausgabezwecke.
Die "Titelseite" ist bei einem gedruckten Buch die Titelseite selbst,
sowie die folgenden Seiten, die erforderlich sind, um das Material leserlich darzustellen
Diese Lizenz verlangt, dass der Titel auf der Titelseite erscheint. Für Werke in
Formate, die keine Titelseite als solche haben, "Titelseite" bedeutet
den Text in der Nähe der prominentesten Stelle, an der der Titel des Werks erscheint,
vor dem Beginn des Hauptteils des Textes.
Der "Verleger" ist jede natürliche oder juristische Person, die Kopien von
das Dokument der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ein Abschnitt "mit dem Titel XYZ" ist eine benannte Untereinheit des Dokuments, deren
Der Titel lautet entweder genau XYZ oder enthält XYZ in Klammern nach
Text, der XYZ in eine andere Sprache übersetzt. (Hier steht XYZ für eine
die Bezeichnung des unten genannten Abschnitts, z. B. "Danksagungen",
"Widmungen", "Vermerke" oder "Geschichte"). Den "Titel bewahren"
eines solchen Abschnitts, wenn Sie das Dokument ändern, bedeutet, dass es ein
Abschnitt "Berechtigt XYZ" gemäß dieser Definition.
Das Dokument kann neben dem Hinweis Gewährleistungsausschlüsse enthalten, die
besagt, dass diese Lizenz für das Dokument gilt. Diese Garantie
Haftungsausschlüsse gelten als durch Verweis in dieses Dokument aufgenommen
Lizenz, jedoch nur in Bezug auf den Ausschluss von Garantien: jede andere
dieser Gewährleistungsausschluss nichtig ist und
keine Auswirkung auf die Bedeutung dieser Lizenz.
2. WORTWÖRTLICHES KOPIEREN
Sie dürfen das Dokument in jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, entweder
kommerziell oder nicht-kommerziell, vorausgesetzt, dass diese Lizenz, die
Urheberrechtsvermerke und der Lizenzhinweis, dass diese Lizenz gilt
zum Dokument in allen Kopien wiedergegeben werden, und dass Sie keine zusätzlichen
anderen Bedingungen als denen dieser Lizenz. Sie dürfen nicht verwenden
technische Maßnahmen zur Verhinderung oder Kontrolle des Lesens oder der weiteren
Vervielfältigung der von Ihnen erstellten oder verbreiteten Kopien. Sie können jedoch akzeptieren
Entschädigung im Austausch für Kopien. Wenn Sie eine ausreichend große
Anzahl der Kopien müssen Sie auch die Bedingungen in Abschnitt 3 beachten.
Sie können auch Kopien unter den gleichen Bedingungen wie oben beschrieben ausleihen und
Sie dürfen Kopien öffentlich ausstellen.
3. KOPIEREN IN MENGE
Wenn Sie gedruckte Kopien veröffentlichen (oder Kopien in Medien, die üblicherweise
gedruckten Umschlägen) des Dokuments, die mehr als 100 Stück umfassen, und die
Lizenzhinweis des Dokuments einen Umschlagtext verlangt, müssen Sie den
Kopien in Umschlägen, die deutlich und lesbar alle diese Umschläge tragen
Texte: Vorderseitentexte auf der vorderen Umschlagseite und Rückseitentexte auf der hinteren Umschlagseite
die Rückseite des Umschlags. Beide Umschläge müssen außerdem folgende Angaben deutlich und lesbar enthalten
Sie als Herausgeber dieser Exemplare. Der vordere Umschlag muss Folgendes enthalten
den vollständigen Titel, wobei alle Wörter des Titels gleichermaßen hervorgehoben sind, und
sichtbar. Sie können die Abdeckungen zusätzlich mit anderem Material versehen.
Vervielfältigung mit Änderungen, die sich auf den Einband beschränken, sofern sie die
den Titel des Dokuments und erfüllen diese Bedingungen, können behandelt werden
als wortwörtliches Kopieren in anderer Hinsicht.
Wenn die erforderlichen Texte für eine der beiden Deckungen zu umfangreich sind, um sie unterzubringen
leserlich zu machen, sollten Sie die ersten (so viele wie möglich) aufführen
vernünftig) auf dem eigentlichen Umschlag und den Rest auf angrenzenden
Seiten.
Wenn Sie undurchsichtige Kopien der Dokumentennummerierung veröffentlichen oder verbreiten
mehr als 100, müssen Sie entweder ein maschinenlesbares Transparent
Kopie zusammen mit jeder undurchsichtigen Kopie oder in oder mit jeder undurchsichtigen Kopie angeben
ein Computer-Netzwerk-Standort, von dem aus die allgemeine Netznutzung
die Öffentlichkeit hat Zugang zum Herunterladen unter Verwendung von Netzwerkprotokollen, die dem öffentlichen Standard entsprechen
eine vollständige, transparente Kopie des Dokuments, die kein zusätzliches Material enthält.
Wenn Sie sich für letztere Option entscheiden, müssen Sie mit der gebotenen Vorsicht vorgehen,
wenn Sie mit der Verteilung von undurchsichtigen Kopien in großen Mengen beginnen, um sicherzustellen
dass diese Transparent-Kopie an dem angegebenen Datum zugänglich bleibt
bis mindestens ein Jahr nach der letzten Verteilung einer
Undurchsichtige Kopie (direkt oder über Ihre Vertreter oder Einzelhändler) dieser
Ausgabe für die Öffentlichkeit.
Es ist erwünscht, aber nicht erforderlich, dass Sie sich mit den Autoren der
Dokument vor der Weitergabe einer großen Anzahl von Kopien, um
die Möglichkeit geben, Ihnen eine aktualisierte Version des Dokuments zukommen zu lassen
Dokument.
4. VERÄNDERUNGEN
Sie dürfen eine geänderte Version des Dokuments unter folgenden Bedingungen kopieren und verbreiten
die Bedingungen der Abschnitte 2 und 3, vorausgesetzt, Sie geben
die modifizierte Version unter genau dieser Lizenz, wobei die modifizierte
Version, die die Rolle des Dokuments einnimmt und somit die Verbreitung lizenziert
und Änderung der geänderten Fassung an jeden, der eine Kopie besitzt
davon. Darüber hinaus müssen Sie diese Dinge in der geänderten Version tun:
A. Verwenden Sie auf der Titelseite (und ggf. auf den Umschlägen) einen Titel, der sich von den anderen unterscheidet
von denen des Dokuments und von denen der früheren Versionen
(die, falls vorhanden, in der Rubrik Geschichte aufgeführt werden sollten)
des Dokuments). Sie können denselben Titel wie eine frühere Version verwenden
wenn der ursprüngliche Herausgeber dieser Version seine Zustimmung gibt.
B. Führen Sie auf der Titelseite eine oder mehrere Personen oder Einrichtungen als Autoren auf
verantwortlich für die Urheberschaft der Änderungen in der geänderten
Version, zusammen mit mindestens fünf der wichtigsten Autoren der
Dokument (alle Hauptautoren, wenn es weniger als fünf Autoren hat),
es sei denn, sie befreien Sie von dieser Verpflichtung.
C. Geben Sie auf der Titelseite den Namen des Herausgebers der
Geänderte Version, als Herausgeber.
D. Bewahren Sie alle Urheberrechtsvermerke des Dokuments auf.
E. Fügen Sie einen entsprechenden Copyright-Vermerk für Ihre Änderungen hinzu
neben den anderen Urheberrechtsvermerken.
F. Unmittelbar nach den Urheberrechtsvermerken ist ein Lizenzhinweis einzufügen
der Öffentlichkeit die Erlaubnis zu erteilen, die geänderte Version unter der
Bedingungen dieser Lizenz in der im nachstehenden Nachtrag dargestellten Form.
G. Bewahren Sie in diesem Lizenzhinweis die vollständigen Listen der unveränderlichen Abschnitte
und die in der Lizenzmitteilung des Dokuments angegebenen erforderlichen Umschlagtexte.
H. Fügen Sie eine unveränderte Kopie dieser Lizenz bei.
I. Beibehaltung des Abschnitts "Geschichte", Beibehaltung seines Titels und Hinzufügung
dazu einen Artikel, der mindestens den Titel, das Jahr, die neuen Autoren und
Herausgeber der geänderten Fassung, wie auf der Titelseite angegeben. Wenn
es keinen Abschnitt "Geschichte" im Dokument gibt, erstellen Sie einen
unter Angabe des Titels, des Jahres, der Autoren und des Herausgebers des Dokuments als
auf der Titelseite angegeben, dann fügen Sie einen Artikel hinzu, der die geänderte
Version wie im vorherigen Satz angegeben.
J. Behalten Sie den im Dokument angegebenen Netzwerkstandort bei, falls vorhanden, für
den öffentlichen Zugang zu einer transparenten Kopie des Dokuments, und ebenso
die im Dokument für frühere Versionen angegebenen Netzwerkstandorte
auf der sie basiert. Diese können im Abschnitt "Geschichte" platziert werden.
Sie können einen Netzwerkstandort für ein Werk weglassen, das veröffentlicht wurde unter
mindestens vier Jahre vor dem Dokument selbst, oder wenn das Original
der Herausgeber der Version, auf die sie sich bezieht, die Erlaubnis erteilt.
K. Für jeden Abschnitt mit der Überschrift "Danksagungen" oder "Widmungen",
Behalten Sie den Titel des Abschnitts bei, und behalten Sie im Abschnitt alle
Inhalt und Tonfall der Danksagungen der einzelnen Mitwirkenden
und/oder darin enthaltene Widmungen.
L. Erhalten Sie alle unveränderlichen Abschnitte des Dokuments,
in ihrem Text und in ihren Überschriften unverändert bleiben. Abschnittsnummern
oder das Äquivalent werden nicht als Teil der Titel der Abschnitte betrachtet.
M. Streichen Sie alle Abschnitte mit der Überschrift "Vermerke". Ein solcher Abschnitt
dürfen nicht in der geänderten Fassung enthalten sein.
N. Benennen Sie einen bestehenden Abschnitt nicht in "Vermerke" um.
oder im Widerspruch zu einem unveränderlichen Abschnitt stehen.
O. Bewahren Sie alle Gewährleistungsausschlüsse auf.
Enthält die geänderte Fassung neue Abschnitte im vorderen Teil oder
Anhänge, die als sekundäre Abschnitte eingestuft werden und kein Material enthalten
aus dem Dokument kopiert werden, können Sie nach eigenem Ermessen einige oder alle
dieser Abschnitte als unveränderlich. Fügen Sie dazu ihre Titel in die
Liste der unveränderlichen Abschnitte im Lizenzhinweis der geänderten Version.
Diese Titel müssen sich von allen anderen Abschnittsbezeichnungen unterscheiden.
Sie können einen Abschnitt mit der Überschrift "Vermerke" hinzufügen, sofern er Folgendes enthält
nichts als Befürwortungen Ihrer geänderten Version durch verschiedene
Parteien - z. B. Erklärungen über Peer-Reviews oder dass der Text
von einer Organisation als die maßgebliche Definition eines
Standard.
Sie können eine Passage von bis zu fünf Wörtern als Front-Cover-Text und eine
eine Passage von bis zu 25 Wörtern als Back-Cover-Text, am Ende der Liste
der Umschlagtexte in der geänderten Fassung. Nur eine Passage der
Der Text auf der Vorderseite und einer der Texte auf der Rückseite können hinzugefügt werden durch (oder
durch Vereinbarungen, die von einer einzelnen Einrichtung getroffen wurden. Wenn das Dokument bereits
einen Umschlagtext für denselben Umschlag enthält, der zuvor von Ihnen hinzugefügt wurde oder
durch eine Vereinbarung, die von derselben Einrichtung getroffen wurde, in deren Namen Sie handeln,
dürfen Sie keine weitere hinzufügen, aber Sie dürfen die alte ersetzen, wenn Sie ausdrücklich
die Erlaubnis des früheren Herausgebers, der die alte Version hinzugefügt hat.
Der/die Autor(en) und der/die Herausgeber des Dokuments verpflichten sich durch diese Lizenz nicht
die Erlaubnis zu erteilen, ihre Namen zu Werbezwecken zu verwenden oder zu behaupten oder
keine Billigung einer geänderten Version implizieren.
5. KOMBINATION VON DOKUMENTEN
Sie können das Dokument mit anderen Dokumenten kombinieren, die im Rahmen dieser
Lizenz, unter den in Abschnitt 4 oben definierten Bedingungen für modifizierte
Versionen, vorausgesetzt, dass Sie in dieser Kombination alle
Unveränderte Abschnitte aller Originaldokumente, unmodifiziert, und
sie alle als unveränderliche Abschnitte Ihrer kombinierten Arbeit in ihrem
Lizenzhinweis, und dass Sie alle Gewährleistungsausschlüsse beachten.
Das kombinierte Werk braucht nur eine Kopie dieser Lizenz zu enthalten, und
können mehrere identische unveränderliche Abschnitte durch einen einzigen ersetzt werden
kopieren. Wenn es mehrere unveränderliche Abschnitte mit demselben Namen gibt, aber
unterschiedliche Inhalte, so ist der Titel jedes dieser Abschnitte eindeutig durch
am Ende in Klammern den Namen des Originals hinzufügen
Autor oder Herausgeber des betreffenden Abschnitts, falls bekannt, oder eine eindeutige Nummer.
Nehmen Sie die gleiche Anpassung an den Abschnittsüberschriften in der Liste der
Unveränderliche Abschnitte im Lizenzhinweis des kombinierten Werks.
In der Kombination müssen Sie alle Abschnitte mit dem Titel "Geschichte" kombinieren
in den verschiedenen Originaldokumenten, die einen Abschnitt mit der Überschrift
"Geschichte"; ebenso die Abschnitte mit der Überschrift "Danksagungen",
und alle Abschnitte mit der Überschrift "Widmungen". Sie müssen alle Abschnitte löschen
Unter dem Titel "Vermerke".
6. SAMMLUNGEN VON DOKUMENTEN
Sie können eine Sammlung erstellen, die aus dem Dokument und anderen
Dokumente, die unter dieser Lizenz veröffentlicht werden, und ersetzen die einzelnen
Kopien dieser Lizenz in den verschiedenen Dokumenten mit einer einzigen Kopie
die in der Sammlung enthalten sind, vorausgesetzt, Sie befolgen die Regeln
dieser Lizenz für die wortgetreue Vervielfältigung jedes der Dokumente in allen
anderen Aspekten.
Sie können ein einzelnes Dokument aus einer solchen Sammlung extrahieren, und
einzeln unter dieser Lizenz weiterzugeben, vorausgesetzt, Sie fügen einen
Kopie dieser Lizenz in das extrahierte Dokument ein, und befolgen Sie diese
Lizenz in Bezug auf die wortgetreue Vervielfältigung dieser
Dokument.
7. AGGREGATION MIT UNABHÄNGIGEN WERKEN
Eine Zusammenstellung des Dokuments oder seiner Derivate mit anderen separaten
und selbständige Dokumente oder Werke, in oder auf einem Datenträger eines Speichers oder
Verbreitungsmedium, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn das Urheberrecht
die sich aus der Zusammenstellung ergeben, werden nicht dazu verwendet, die gesetzlichen Rechte
der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus, was die einzelnen Werke erlauben.
Wenn das Dokument in einem Aggregat enthalten ist, gilt diese Lizenz nicht
für die anderen Werke der Gesamtheit gelten, die nicht selbst
abgeleitete Werke des Dokuments.
Wenn die Anforderung für den Umschlagtext in Abschnitt 3 auf diese Produkte zutrifft
Kopien des Dokuments, wenn das Dokument weniger als die Hälfte der
können die Umschlagtexte des Dokuments in ihrer Gesamtheit auf
Abdeckungen, die das Dokument innerhalb des Aggregats einklammern, oder die
elektronisches Äquivalent der Deckungen, wenn das Dokument in elektronischer Form vorliegt.
Andernfalls müssen sie auf gedruckten Umschlägen erscheinen, die die gesamte
Aggregat.
8. TRANSLATION
Die Übersetzung wird als eine Art Modifikation betrachtet, daher können Sie
Übersetzungen des Dokuments unter den Bedingungen von Abschnitt 4 zu verteilen.
Das Ersetzen von unveränderlichen Abschnitten durch Übersetzungen erfordert besondere
Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber, aber Sie können die
Übersetzungen einiger oder aller unveränderlichen Abschnitte zusätzlich zu den
Originalversionen dieser unveränderlichen Abschnitte. Sie können eine
Übersetzung dieser Lizenz, sowie alle Lizenzhinweise in der
Dokument und alle Gewährleistungsausschlüsse, vorausgesetzt, Sie fügen auch
die englische Originalversion dieser Lizenz und die Originalversionen
dieser Bekanntmachungen und Haftungsausschlüsse. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen
die Übersetzung und die Originalversion dieser Lizenz oder einen Hinweis
oder Haftungsausschluss, ist die ursprüngliche Fassung maßgebend.
Wenn ein Abschnitt des Dokuments den Titel "Danksagungen" trägt,
"Widmungen" oder "Geschichte", die Verpflichtung (Abschnitt 4) zur Bewahrung
des Titels (Abschnitt 1) erfordert in der Regel eine Änderung des eigentlichen
Titel.
9. KÜNDIGUNG
Sie dürfen das Dokument nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren oder verbreiten
außer wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch
anderweitig zu vervielfältigen, zu verändern, Unterlizenzen zu vergeben oder zu verbreiten, ist nichtig, und
werden Ihre Rechte unter dieser Lizenz automatisch beendet.
Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, dann wird Ihre Lizenz
von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber wird (a) vorläufig wiederhergestellt,
es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat ausdrücklich und endgültig
Ihre Lizenz kündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber
Sie nicht mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert, bevor
60 Tage nach der Beendigung.
Außerdem ist Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber
dauerhaft wiederhergestellt werden, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie über die
Verstoß mit angemessenen Mitteln, ist dies das erste Mal, dass Sie
eine Mitteilung über eine Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) von diesem
Urheberrechtsinhaber, und Sie beheben den Verstoß vor Ablauf von 30 Tagen nach
den Erhalt der Mitteilung.
Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt führt nicht zur Beendigung des
Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben unter
diese Lizenz. Wenn Ihre Rechte gekündigt wurden und nicht dauerhaft
wiederhergestellt wird, reicht der Erhalt einer Kopie eines Teils oder des gesamten Materials
gibt Ihnen keine Rechte zur Nutzung.
10. KÜNFTIGE ÜBERARBEITUNGEN DIESER LIZENZ
Die Free Software Foundation kann neue, überarbeitete Versionen der
GNU Free Documentation License von Zeit zu Zeit. Solche neuen Versionen
wird dem Geist der vorliegenden Fassung ähnlich sein, kann sich aber in folgenden Punkten unterscheiden
um auf neue Probleme oder Anliegen einzugehen. Siehe
Jede Version der Lizenz erhält eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn das Dokument angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version dieses
Lizenz "oder einer späteren Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit
nach den Bestimmungen und Bedingungen entweder der angegebenen Version oder
einer späteren Fassung, die von der Kommission veröffentlicht wurde (nicht als Entwurf)
Free Software Foundation. Wenn das Dokument keine Version angibt
Nummer dieser Lizenz, können Sie jede jemals veröffentlichte Version wählen (nicht
als Entwurf) von der Free Software Foundation. Wenn das Dokument
legt fest, dass ein Proxy entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen dieses
Lizenz verwendet werden kann, muss die öffentliche Erklärung des Bevollmächtigten über die Annahme einer
Version berechtigt Sie dauerhaft, diese Version für die
Dokument.
11. RELICENSING
"Massive Multiauthor Collaboration Site" (oder "MMC Site") bezeichnet einen World Wide Web Server, der urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht und außerdem jedem die Möglichkeit bietet, diese Werke zu bearbeiten. Ein öffentliches Wiki, das jeder bearbeiten kann, ist ein Beispiel für einen solchen Server. Eine "Massive Multiauthor Collaboration" (oder "MMC"), die auf der Site enthalten ist, bezeichnet eine Reihe von urheberrechtsfähigen Werken, die auf der MMC-Site veröffentlicht werden.
"CC-BY-SA" bezeichnet die Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0-Lizenz, die von der Creative Commons Corporation, einer gemeinnützigen Gesellschaft mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, veröffentlicht wurde, sowie zukünftige Copyleft-Versionen dieser Lizenz, die von derselben Organisation veröffentlicht werden.
"Einbinden" bedeutet, ein Dokument ganz oder teilweise als Teil eines anderen Dokuments zu veröffentlichen oder wiederzuveröffentlichen.
Eine MMC ist für eine Neulizenzierung geeignet", wenn sie unter dieser Lizenz lizenziert ist und wenn alle Werke, die zuerst unter dieser Lizenz an einem anderen Ort als dieser MMC veröffentlicht wurden und anschließend ganz oder teilweise in die MMC aufgenommen wurden, (1) keine Covertexte oder unveränderlichen Abschnitte hatten und (2) somit vor dem 1. November 2008 aufgenommen wurden.
Der Betreiber einer MMC-Site kann eine auf der Site enthaltene MMC jederzeit vor dem 1. August 2009 unter CC-BY-SA auf derselben Site erneut veröffentlichen, sofern die MMC für eine Neulizenzierung in Frage kommt.
https://github.com/qt/qtwebengine/tree/5.15
370. seladb/PcapPlusPlus
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://github.com/google/magika/blob/main/LICENSE
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und modifiziert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
https://github.com/seladb/PcapPlusPlus
371. urchade/GLiNER
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://github.com/google/magika/blob/main/LICENSE
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und modifiziert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
https://github.com/urchade/GLiNER
372. Distrotech/conntrack-tools
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
Die Lizenzen für die meisten Softwareprodukte sind so konzipiert, dass sie Ihnen die
die Freiheit, sie zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu ist die GNU General Public
Die Lizenz soll Ihnen die Freiheit garantieren, frei zu teilen und zu verändern
Software - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer kostenlos ist. Diese
General Public License gilt für den größten Teil der Freien Software
Software der Foundation und jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten
sie zu benutzen. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird von
stattdessen die GNU Library General Public License). Sie können sie anwenden auf
auch Ihre Programme.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf
Preis. Unsere General Public Licenses sind so konzipiert, dass sie sicherstellen, dass Sie
die Freiheit haben, Kopien von freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen)
diesen Dienst, wenn Sie es wünschen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können
wenn Sie wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon verwenden können
in neue kostenlose Programme; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen vornehmen, die Folgendes untersagen
niemand, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten.
Diese Einschränkungen bedeuten für Sie eine gewisse Verantwortung, wenn Sie
Kopien der Software zu verbreiten oder sie zu verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien eines solchen Programms verbreiten, ist es egal, ob
Sie müssen den Empfängern alle Rechte einräumen, die sie für die
die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie die Informationen erhalten oder erhalten können.
Quellcode. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie wissen, dass ihre
Rechte.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) die Software wird urheberrechtlich geschützt, und
(2) Ihnen diese Lizenz anbieten, die Ihnen die legale Erlaubnis zum Kopieren gibt,
die Software zu verbreiten und/oder zu verändern.
Außerdem möchten wir zum Schutz jedes Autors und von uns sicherstellen, dass
dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese kostenlose
Software. Wenn die Software von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sind wir
wollen, dass die Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht das Original ist, also
dass etwaige Probleme, die von anderen eingebracht werden, sich nicht auf den ursprünglichen
den Ruf der Autoren.
Schließlich ist jedes freie Programm ständig von Software bedroht
Patente. Wir wollen die Gefahr vermeiden, dass die Weiterverteiler eines freien
Programm werden individuell Patentlizenzen erwerben, so dass die
Programm geschützt. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jede
Das Patent muss für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Änderungen folgen.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das Folgendes enthält
ein vom Urheberrechtsinhaber angebrachter Hinweis, dass es verbreitet werden darf
unter den Bedingungen dieser General Public License. Das "Programm", unten,
bezieht sich auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk"
bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz:
d.h. ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält,
entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt
Sprache. (Im Folgenden wird der Begriff "Übersetzung" ohne Einschränkung in
der Begriff "Änderung"). Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Tätigkeiten als die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung sind nicht
von dieser Lizenz nicht erfasst; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt der
Die Ausführung des Programms ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms
ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein Werk darstellt, das auf dem
Programm (unabhängig davon, ob es durch die Ausführung des Programms erstellt wurde).
Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
1. Sie dürfen wortwörtliche Kopien des Programms vervielfältigen und verbreiten
Quellcode in der Form, in der Sie ihn erhalten, auf jedem Medium, vorausgesetzt, Sie
auf jedem Exemplar in auffälliger und angemessener Weise einen entsprechenden Hinweis zu veröffentlichen
Urheberrechtsvermerk und Gewährleistungsausschluss; Beibehaltung aller
Hinweise, die sich auf diese Lizenz und auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen;
und allen anderen Empfängern des Programms eine Kopie dieser Lizenz aushändigen
zusammen mit dem Programm.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben und
können Sie nach eigenem Ermessen den Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern
und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen, und kopieren und
solche Änderungen oder Arbeiten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 1 zu verbreiten
unter der Voraussetzung, dass Sie alle oben genannten Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen die geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen versehen
in der Sie angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie das Datum der Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen, das in
ganz oder teilweise das Programm enthält oder von diesem abgeleitet ist oder
Teile davon, die als Ganzes kostenlos für alle Dritten lizenziert werden
Parteien unter den Bedingungen dieser Lizenz.
c) Wenn das geänderte Programm normalerweise Befehle interaktiv liest
wenn sie ausgeführt wird, müssen Sie dafür sorgen, dass sie, wenn sie gestartet wird, für solche
interaktive Nutzung auf ganz gewöhnliche Art und Weise, zum Drucken oder Anzeigen eines
Ankündigung mit einem entsprechenden Urheberrechtsvermerk und einem
Hinweis, dass es keine Garantie gibt (oder aber, dass Sie die Garantie
eine Garantie) und dass die Nutzer das Programm unter folgenden Bedingungen weiterverteilen dürfen
diese Bedingungen, und wie der Nutzer eine Kopie dieses Dokuments einsehen kann
Lizenz. (Ausnahme: wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber
eine solche Ankündigung normalerweise nicht abdruckt, wird Ihre Arbeit auf der Grundlage
das Programm ist nicht verpflichtet, eine Ankündigung zu drucken).
Diese Anforderungen gelten für das geänderte Werk in seiner Gesamtheit. Wenn
identifizierbare Teile dieses Werks nicht aus dem Programm stammen,
und können vernünftigerweise als unabhängige und getrennte Werke in
selbst, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese
Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke vertreiben. Aber wenn Sie
die gleichen Abschnitte als Teil eines Ganzen zu verteilen, das auf einem Werk basiert
über das Programm, muss die Verteilung des Ganzen zu den Bedingungen der
diese Lizenz, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf den
Gesamtheit und somit für jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte einzufordern oder anzufechten
Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen verfassten Werk; vielmehr geht es darum
das Recht ausüben, den Vertrieb von Derivaten oder
gemeinsame Arbeiten auf der Grundlage des Programms.
Darüber hinaus ist die bloße Zusammenfassung eines anderen Werks, das nicht auf dem Programm
mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Volumen von
ein Speichermedium oder ein Verbreitungsmedium, so fällt das andere Werk nicht unter
den Geltungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) kopieren und verbreiten,
gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form unter den Bedingungen von
Abschnitte 1 und 2, sofern Sie auch eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
a) Legen Sie dem Antrag die vollständige maschinenlesbare
Quellcode, der gemäß den Bestimmungen der Abschnitte
1 und 2 auf einem Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird; oder,
b) ein schriftliches Angebot mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren beifügen
Jahre, einem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als Ihre
Kosten für die physische Verteilung der Strahlenquellen, eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes, die
unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem Datenträger verbreitet werden
die üblicherweise für den Austausch von Software verwendet werden; oder,
c) Legen Sie die Informationen bei, die Sie über das Angebot erhalten haben
um den entsprechenden Quellcode zu verteilen. (Diese Alternative ist
nur für die nichtkommerzielle Verbreitung erlaubt und nur, wenn Sie
das Programm im Objektcode oder in ausführbarer Form mit solchen
ein Angebot gemäß Unterabschnitt b).
Der Quellcode eines Werkes ist die bevorzugte Form des Werkes für
Änderungen am Werk vorzunehmen. Für ein ausführbares Werk muss der vollständige Quelltext
Code ist der gesamte Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle
zugehörige Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Skripte, die zur
die Kompilierung und Installation der ausführbaren Datei kontrollieren. Da jedoch ein
besondere Ausnahme, muss der verteilte Quellcode nicht enthalten
alles, was normal verteilt ist (entweder in der Quelle oder im Binärformat)
Form) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des
Betriebssystem, auf dem die ausführbare Datei läuft, es sei denn, diese Komponente
selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Angebot von
Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus, dann bieten Sie gleichwertige
Zugang zum Kopieren des Quellcodes von der gleichen Stelle gilt als
die Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht
gezwungen, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren oder verbreiten
außer wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch
das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu verbreiten, ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte aus dieser Lizenz.
Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, können jedoch
dieser Lizenz werden ihre Lizenzen nicht gekündigt, solange diese
die Parteien die Vorschriften weiterhin in vollem Umfang einhalten.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, denn Sie haben keine
unterzeichnet. Nichts anderes gibt Ihnen jedoch die Erlaubnis, den Vertrag zu ändern oder
das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Daher müssen Sie
das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) zu verändern oder zu verbreiten
Programm), so erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, und
alle seine Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung oder Änderung
das Programm oder darauf basierende Werke.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weiterverbreiten
Programm), erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von der
Original-Lizenzgeber das Programm zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verändern, sofern die
diese Bestimmungen und Bedingungen. Sie dürfen keine weiteren Auflagen machen
Beschränkungen für die Ausübung der hier gewährten Rechte durch die Empfänger.
Sie sind nicht verantwortlich für die Durchsetzung der Einhaltung folgender Bestimmungen durch Dritte
diese Lizenz.
7. Wenn infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung eines Patents
Verletzung oder aus anderen Gründen (nicht beschränkt auf Patentfragen),
Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder
), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, sind sie nicht
entbindet Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht
so zu verteilen, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen
Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen, dann haben Sie als Konsequenz
dürfen das Programm überhaupt nicht verbreiten. Zum Beispiel, wenn ein Patent
Lizenz würde keine unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch
alle, die direkt oder indirekt über Sie Kopien erhalten, dann
Die einzige Möglichkeit, diese Lizenz zu erfüllen, besteht darin, dass Sie
vollständig auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Wird ein Teil dieses Abschnitts für ungültig oder nicht vollstreckbar erklärt unter
besonderen Umständen, soll der Rest des Abschnitts dazu dienen
gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll in anderen
Umstände.
Dieser Abschnitt zielt nicht darauf ab, Sie dazu zu verleiten, gegen eine
Patente oder andere Schutzrechtsansprüche oder zur Anfechtung der Gültigkeit von
derartige Ansprüche; dieser Abschnitt dient ausschließlich dem Schutz der
Integrität des Systems zur Verteilung freier Software, das
durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt. Viele Menschen haben gemacht
großzügige Beiträge zu der breiten Palette der vertriebenen Software
durch dieses System im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses
System; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist
Software über ein anderes System zu vertreiben, und ein Lizenznehmer kann
diese Wahl auferlegen.
Dieser Abschnitt soll deutlich machen, was als
ist eine Folge der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz.
8. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms eingeschränkt ist in
bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen, die
der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt
kann eine ausdrückliche geografische Vertriebsbeschränkung hinzufügen, die Folgendes ausschließt
diesen Ländern, so dass der Vertrieb nur in oder unter folgenden Ländern zulässig ist
Länder, die dadurch nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall beinhaltet diese Lizenz
die Einschränkung so, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stehen würde.
9. Die Free Software Foundation kann überarbeitete und/oder neue Versionen veröffentlichen
der General Public License von Zeit zu Zeit ändern. Solche neuen Versionen werden
im Geiste der vorliegenden Fassung ähnlich sein, sich aber im Detail unterscheiden können, um
neue Probleme oder Anliegen anzusprechen.
Jede Version wird mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn das Programm
gibt eine Versionsnummer dieser Lizenz an, die für sie gilt, und "jede
spätere Version", haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen zu befolgen
entweder dieser Version oder einer späteren Version, die von der Free
Software . Wenn das Programm keine Versionsnummer von
dieser Lizenz, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software
Stiftung.
10. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden möchten
Programme, deren Vertriebsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor
um Erlaubnis zu fragen. Für Software, die dem Urheberrecht der Free
Software Foundation, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir haben manchmal
Ausnahmen zu machen. Unsere Entscheidung wird von den beiden folgenden Zielen geleitet sein
den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und
die Förderung der gemeinsamen Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen.
KEINE GARANTIE
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GARANTIE.
FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. AUSSER WENN
DIE INHABER DER URHEBERRECHTE UND/ODER ANDERE PARTEIEN SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES ANGEBEN
DAS PROGRAMM "SO WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG STELLEN, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH
ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN VON
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO ALS
ZUR QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS
WENN SICH DAS PROGRAMM ALS DEFEKT ERWEIST, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN REPARATUREN,
REPARATUR ODER KORREKTUR.
12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DAS GELTENDE RECHT SCHREIBT DIES VOR ODER ES WURDE SCHRIFTLICH VEREINBART
WIRD JEDER URHEBERRECHTSINHABER ODER JEDE ANDERE PARTEI, DIE ÄNDERUNGEN UND/ODER
DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT WEITERZUGEBEN, IHNEN GEGENÜBER SCHADENSERSATZPFLICHTIG SEIN,
EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE
AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
DEN VERLUST ODER DIE UNRICHTIGKEIT VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH
SIE ODER DRITTE ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS IN VERBINDUNG MIT EINEM ANDEREN
PROGRAMME), SELBST WENN DER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI ÜBER DIE
MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
https://github.com/Distrotech/conntrack-tools?tab=GPL-2.0-1-ov-file
373. eclipse-ee4j/angus-mail
https://eclipse-ee4j.github.io...;
https://eclipse-ee4j.github.io/angus-mail/
Eclipse Public License - v 2.0
https://www.eclipse.org/legal/...;
DAS BEGLEITENDE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS BEDEUTET DIE AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER.
1. DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
- a) im Falle des ersten Beitragsleistenden der erste Inhalt, der gemäß dieser Vereinbarung verbreitet wird, und
- b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers:
- i) Änderungen am Programm, und
- ii) Ergänzungen zum Programm;
wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von dem jeweiligen Mitwirkenden stammen und von ihm verbreitet werden. Ein Beitrag "stammt" von einem Mitwirkenden, wenn er dem Programm von diesem Mitwirkenden selbst oder von einer Person, die im Namen dieses Mitwirkenden handelt, hinzugefügt wurde. Beiträge umfassen keine Änderungen oder Ergänzungen des Programms, die keine modifizierten Werke sind.
"Mitwirkender" ist jede natürliche oder juristische Person, die das Programm verbreitet.
"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Beitragenden lizenziert werden können und die durch die Verwendung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm zwangsläufig verletzt werden.
"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß diesem Abkommen verteilt werden.
"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm gemäß diesem Vertrag oder einer Sekundärlizenz (je nach Fall) erhält, einschließlich Mitwirkende.
"Abgeleitete Werke" sind alle Werke, ob im Quellcode oder in anderer Form, die auf dem Programm beruhen (oder von ihm abgeleitet sind) und deren redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen.
"Modifizierte Werke" sind alle Werke im Quellcode oder in anderer Form, die aus einer Hinzufügung, Löschung oder Änderung des Programminhalts resultieren, einschließlich - zum Zwecke der Klarheit - jeder neuen Datei in Quellcodeform, die Inhalte des Programms enthält. Zu den geänderten Werken gehören keine Werke, die nur Deklarationen, Schnittstellen, Typen, Klassen, Strukturen oder Dateien des Programms enthalten, und zwar jeweils nur zu dem Zweck, auf das Programm oder geänderte Werke davon zu verweisen, es namentlich zu binden oder zu unterklassifizieren.
"Verbreiten" bedeutet die Handlungen a) des Verbreitens oder b) des Verfügbarmachens in einer Weise, die die Übertragung einer Kopie ermöglicht.
"Quellcode" bezeichnet die Form eines Programms, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, oder jede spätere Version dieser Lizenz, einschließlich aller Ausnahmen oder zusätzlicher Genehmigungen, die vom ursprünglichen Mitwirkenden angegeben wurden.
2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN
- a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz für die Vervielfältigung, die Erstellung abgeleiteter Werke, die öffentliche Darstellung, die öffentliche Aufführung, den Vertrieb und die Vergabe von Unterlizenzen für den Beitrag des Mitwirkenden und für abgeleitete Werke.
- b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz im Rahmen der Lizenzierten Patente für die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Verkaufsangebot, den Import und die anderweitige Übertragung des Beitrags des Mitwirkenden in Form des Quellcodes oder einer anderen Form. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination aus dem Beitrag und dem Programm, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt ist. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird keine Hardware als solche lizenziert.
- c) Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass jeder Mitwirkende zwar die hier dargelegten Lizenzen für seine Beiträge gewährt, aber keine Zusicherung gibt, dass das Programm nicht die Patentrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Einrichtung verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Einrichtung aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder auf andere Weise geltend gemacht werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung für die Sicherung aller anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum, falls vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben, bevor er das Programm verbreitet.
- d) Jeder Mitwirkende versichert, dass er seines Wissens nach über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag verfügt, um die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.
- e) Ungeachtet der Bedingungen einer Sekundärlizenz gewährt kein Mitwirkender einem Empfänger zusätzliche Zuwendungen (außer den in dieser Vereinbarung festgelegten), wenn dieser Empfänger das Programm gemäß den Bedingungen einer Sekundärlizenz erhält (sofern dies gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3 zulässig ist).
3. VORAUSSETZUNGEN
3.1 Wenn ein Mitwirkender das Programm in irgendeiner Form weitergibt, dann:
- a) Das Programm muss auch als Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 zur Verfügung gestellt werden, und der Mitwirkende muss dem Programm eine Erklärung beifügen, dass der Quellcode für das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung steht, und die Empfänger darüber informieren, wie sie ihn in angemessener Weise auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium oder über ein solches erhalten können.
- b) der Mitwirkende darf das Programm unter einer anderen Lizenz als dieser Vereinbarung verbreiten, vorausgesetzt, dass diese Lizenz:
- i) lehnt im Namen aller anderen Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien und Bedingungen ab, einschließlich der Garantien oder Bedingungen des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten sowie der stillschweigenden Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck;
- ii) schließt im Namen aller anderen Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie z. B. entgangene Gewinne, aus;
- iii) nicht versucht, die Rechte des Empfängers am Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 einzuschränken oder zu ändern; und
- iv) verlangt, dass jede spätere Verbreitung des Programms durch irgendeine Partei unter einer Lizenz erfolgt, die die Anforderungen dieses Abschnitts 3 erfüllt.
3.2 Wenn das Programm als Quellcode weitergegeben wird:
- a) das Programm im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden muss, oder wenn das Programm (i) mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert ist, die unter einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt werden, und (ii) der ursprüngliche Urheber dem Quellcode den in Anhang A dieses Vertrages beschriebenen Hinweis beigefügt hat, dann kann das Programm unter den Bedingungen dieser Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, und
- b) ein Exemplar dieser Vereinbarung muss jedem Exemplar des Programms beigefügt werden.
3.3 Die Mitwirkenden sind nicht berechtigt, Urheberrechts-, Patent-, Marken- oder Zuordnungshinweise, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen ("Hinweise"), die in dem Programm enthalten sind, aus den von ihnen verbreiteten Kopien des Programms zu entfernen oder zu ändern, sofern die Mitwirkenden ihre eigenen entsprechenden Hinweise hinzufügen können.
4. KOMMERZIELLE VERBREITUNG
Kommerzielle Vertreiber von Software können bestimmte Verpflichtungen gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern und dergleichen übernehmen. Obwohl diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende begründet. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") daher hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("freigestellter Mitwirkender") zu verteidigen und von jeglichen Verlusten, Schäden und Kosten (zusammenfassend "Verluste") freizustellen, die sich aus Ansprüchen, Klagen und anderen rechtlichen Schritten ergeben, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden vorgebracht werden, soweit diese durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit der Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurden. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung des geistigen Eigentums. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlassen und mit ihm zusammenarbeiten. Der freigestellte Beitragende kann sich auf eigene Kosten an einem solchen Verfahren beteiligen.
So kann beispielsweise ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, einbeziehen. Wenn dieser gewerbliche Mitwirkende dann Leistungsansprüche erhebt oder Garantien in Bezug auf Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein in der Verantwortung dieses gewerblichen Mitwirkenden. Nach diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Garantien abwehren, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diesen Schadenersatz leisten.
5. KEINE GARANTIE
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung der geltenden Gesetze, die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie die Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTGANGENER GEWINNE), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEWÄHRTEN RECHTE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7. ALLGEMEINES
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, und die betreffende Bestimmung wird ohne weitere Maßnahmen der Vertragsparteien so weit umgestaltet, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlich ist.
Leitet der Empfänger einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person ein (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) ein Patent des Empfängers verletzt, so enden die gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
Alle Rechte des Empfängers aus dieser Vereinbarung erlöschen, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und diese Nichteinhaltung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntnisnahme der Nichteinhaltung behebt. Wenn alle Rechte des Empfängers aus diesem Vertrag erlöschen, verpflichtet sich der Empfänger, die Nutzung und Verbreitung des Programms so schnell wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger gewährten Lizenzen in Bezug auf das Programm bleiben jedoch bestehen und haben Bestand.
Jedem ist es gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Steward der Vereinbarung behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der ursprüngliche Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung für die Funktion des "Agreement Steward" an eine geeignete andere Einrichtung übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine eindeutige Versionsnummer. Das Programm (einschließlich der Beiträge) darf immer gemäß der Version der Vereinbarung verteilt werden, unter der es empfangen wurde. Wenn eine neue Version der Vereinbarung veröffentlicht wird, kann der Beitragende das Programm (einschließlich seiner Beiträge) gemäß der neuen Version verbreiten.
Mit Ausnahme der in den Abschnitten 2(a) und 2(b) ausdrücklich genannten Fälle erhält der Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden. Alle Rechte an dem Programm, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten. Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung kann von einer juristischen Person durchgesetzt werden, die nicht zu den Mitwirkenden oder Empfängern gehört. Mit dieser Vereinbarung werden keine Rechte Dritter begründet.
https://eclipse-ee4j.github.io/angus-mail/AngusMail-License;
374. jakartaee/gemeinsame-anmerkungen-api
https://www.eclipse.org/ee4j/ca
Eclipse Public License - v 2.0
https://projects.eclipse.org/license/eclipse-public-license-2.0;
DAS BEGLEITENDE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS BEDEUTET DIE AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER.
1. DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
- a) im Falle des ersten Beitragsleistenden der erste Inhalt, der gemäß dieser Vereinbarung verbreitet wird, und
- b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers:
- i) Änderungen am Programm, und
- ii) Ergänzungen zum Programm;
wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von dem jeweiligen Mitwirkenden stammen und von ihm verbreitet werden. Ein Beitrag "stammt" von einem Mitwirkenden, wenn er dem Programm von diesem Mitwirkenden selbst oder von einer Person, die im Namen dieses Mitwirkenden handelt, hinzugefügt wurde. Beiträge umfassen keine Änderungen oder Ergänzungen des Programms, die keine modifizierten Werke sind.
"Mitwirkender" ist jede natürliche oder juristische Person, die das Programm verbreitet.
"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Beitragenden lizenziert werden können und die durch die Verwendung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm zwangsläufig verletzt werden.
"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß diesem Abkommen verteilt werden.
"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm gemäß diesem Vertrag oder einer Sekundärlizenz (je nach Fall) erhält, einschließlich Mitwirkende.
"Abgeleitete Werke" sind alle Werke, ob im Quellcode oder in anderer Form, die auf dem Programm beruhen (oder von ihm abgeleitet sind) und deren redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen.
"Modifizierte Werke" sind alle Werke im Quellcode oder in anderer Form, die aus einer Hinzufügung, Löschung oder Änderung des Programminhalts resultieren, einschließlich - zum Zwecke der Klarheit - jeder neuen Datei in Quellcodeform, die Inhalte des Programms enthält. Zu den geänderten Werken gehören keine Werke, die nur Deklarationen, Schnittstellen, Typen, Klassen, Strukturen oder Dateien des Programms enthalten, und zwar jeweils nur zu dem Zweck, auf das Programm oder geänderte Werke davon zu verweisen, es namentlich zu binden oder zu unterklassifizieren.
"Verbreiten" bedeutet die Handlungen a) des Verbreitens oder b) des Verfügbarmachens in einer Weise, die die Übertragung einer Kopie ermöglicht.
"Quellcode" bezeichnet die Form eines Programms, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, oder jede spätere Version dieser Lizenz, einschließlich aller Ausnahmen oder zusätzlicher Genehmigungen, die vom ursprünglichen Mitwirkenden angegeben wurden.
2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN
- a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz für die Vervielfältigung, die Erstellung abgeleiteter Werke, die öffentliche Darstellung, die öffentliche Aufführung, den Vertrieb und die Vergabe von Unterlizenzen für den Beitrag des Mitwirkenden und für abgeleitete Werke.
- b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz im Rahmen der Lizenzierten Patente für die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Verkaufsangebot, den Import und die anderweitige Übertragung des Beitrags des Mitwirkenden in Form des Quellcodes oder einer anderen Form. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination aus dem Beitrag und dem Programm, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt ist. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird keine Hardware als solche lizenziert.
- c) Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass jeder Mitwirkende zwar die hier dargelegten Lizenzen für seine Beiträge gewährt, aber keine Zusicherung gibt, dass das Programm nicht die Patentrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Einrichtung verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Einrichtung aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder auf andere Weise geltend gemacht werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung für die Sicherung aller anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum, falls vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben, bevor er das Programm verbreitet.
- d) Jeder Mitwirkende versichert, dass er seines Wissens nach über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag verfügt, um die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.
- e) Ungeachtet der Bedingungen einer Sekundärlizenz gewährt kein Mitwirkender einem Empfänger zusätzliche Zuwendungen (außer den in dieser Vereinbarung festgelegten), wenn dieser Empfänger das Programm gemäß den Bedingungen einer Sekundärlizenz erhält (sofern dies gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3 zulässig ist).
3. VORAUSSETZUNGEN
3.1 Wenn ein Mitwirkender das Programm in irgendeiner Form weitergibt, dann:
- a) Das Programm muss auch als Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 zur Verfügung gestellt werden, und der Mitwirkende muss dem Programm eine Erklärung beifügen, dass der Quellcode für das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung steht, und die Empfänger darüber informieren, wie sie ihn in angemessener Weise auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium oder über ein solches erhalten können.
- b) der Mitwirkende darf das Programm unter einer anderen Lizenz als dieser Vereinbarung verbreiten, vorausgesetzt, dass diese Lizenz:
- i) lehnt im Namen aller anderen Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien und Bedingungen ab, einschließlich der Garantien oder Bedingungen des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten sowie der stillschweigenden Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck;
- ii) schließt im Namen aller anderen Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie z. B. entgangene Gewinne, aus;
- iii) nicht versucht, die Rechte des Empfängers am Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 einzuschränken oder zu ändern; und
- iv) verlangt, dass jede spätere Verbreitung des Programms durch irgendeine Partei unter einer Lizenz erfolgt, die die Anforderungen dieses Abschnitts 3 erfüllt.
3.2 Wenn das Programm als Quellcode weitergegeben wird:
- a) das Programm im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden muss, oder wenn das Programm (i) mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert ist, die unter einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt werden, und (ii) der ursprüngliche Urheber dem Quellcode den in Anhang A dieses Vertrages beschriebenen Hinweis beigefügt hat, dann kann das Programm unter den Bedingungen dieser Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, und
- b) ein Exemplar dieser Vereinbarung muss jedem Exemplar des Programms beigefügt werden.
3.3 Die Mitwirkenden sind nicht berechtigt, Urheberrechts-, Patent-, Marken- oder Zuordnungshinweise, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen ("Hinweise"), die in dem Programm enthalten sind, aus den von ihnen verbreiteten Kopien des Programms zu entfernen oder zu ändern, sofern die Mitwirkenden ihre eigenen entsprechenden Hinweise hinzufügen können.
4. KOMMERZIELLE VERBREITUNG
Kommerzielle Vertreiber von Software können bestimmte Verpflichtungen gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern und dergleichen übernehmen. Obwohl diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende begründet. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") daher hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("freigestellter Mitwirkender") zu verteidigen und von jeglichen Verlusten, Schäden und Kosten (zusammenfassend "Verluste") freizustellen, die sich aus Ansprüchen, Klagen und anderen rechtlichen Schritten ergeben, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden vorgebracht werden, soweit diese durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit der Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurden. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung des geistigen Eigentums. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlassen und mit ihm zusammenarbeiten. Der freigestellte Beitragende kann sich auf eigene Kosten an einem solchen Verfahren beteiligen.
So kann beispielsweise ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, einbeziehen. Wenn dieser gewerbliche Mitwirkende dann Leistungsansprüche erhebt oder Garantien in Bezug auf Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein in der Verantwortung dieses gewerblichen Mitwirkenden. Nach diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Garantien abwehren, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diesen Schadenersatz leisten.
5. KEINE GARANTIE
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung der geltenden Gesetze, die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie die Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTGANGENER GEWINNE), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEWÄHRTEN RECHTE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7. ALLGEMEINES
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, und die betreffende Bestimmung wird ohne weitere Maßnahmen der Vertragsparteien so weit umgestaltet, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlich ist.
Leitet der Empfänger einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person ein (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) ein Patent des Empfängers verletzt, so enden die gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
Alle Rechte des Empfängers aus dieser Vereinbarung erlöschen, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und diese Nichteinhaltung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntnisnahme der Nichteinhaltung behebt. Wenn alle Rechte des Empfängers aus diesem Vertrag erlöschen, verpflichtet sich der Empfänger, die Nutzung und Verbreitung des Programms so schnell wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger gewährten Lizenzen in Bezug auf das Programm bleiben jedoch bestehen und haben Bestand.
Jedem ist es gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Steward der Vereinbarung behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der ursprüngliche Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung für die Funktion des "Agreement Steward" an eine geeignete andere Einrichtung übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine eindeutige Versionsnummer. Das Programm (einschließlich der Beiträge) darf immer gemäß der Version der Vereinbarung verteilt werden, unter der es empfangen wurde. Wenn eine neue Version der Vereinbarung veröffentlicht wird, kann der Beitragende das Programm (einschließlich seiner Beiträge) gemäß der neuen Version verbreiten.
Mit Ausnahme der in den Abschnitten 2(a) und 2(b) ausdrücklich genannten Fälle erhält der Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden. Alle Rechte an dem Programm, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten. Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung kann von einer juristischen Person durchgesetzt werden, die nicht zu den Mitwirkenden oder Empfängern gehört. Mit dieser Vereinbarung werden keine Rechte Dritter begründet.
Anhang A - Formular für die Bekanntmachung von Sekundärlizenzen
Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden sekundären Lizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die in der Eclipse Public License, v. 2.0 festgelegten Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, verfügbar unter
https://www.gnu.org/software/classpath/license.html.
375. vincentlaucsb/csv-parser
https://github.com/vincentlaucsb/csv-parser?tab=MIT-1-ov-file#readme
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2017-2019 Vincent La
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
376. markokr/libacm
Der Kerncode von libacm steht unter der minimalen BSD/ISC-Lizenz.
(Core code = alles außer Plugins.)
Die Plugins für verschiedene Player stehen unter LGPL-Lizenz.
-------------------------------------------------------------------------
Urheberrecht (c) 2004-2010, Marko Kreen
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN.
-------------------------------------------------------------------------
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie gilt auch als Nachfolgerin der GNU Library Public License, Version 2, daher die Versionsnummer 2.1].
https://github.com/markokr/libacm
377. mongodb/mongo
MongoDB ist kostenlos und der Quellcode ist verfügbar. Versionen, die vor dem 16. Oktober 2018 veröffentlicht wurden, werden unter der AGPL veröffentlicht. Alle Versionen, die nach dem 16. Oktober 2018 veröffentlicht wurden, einschließlich Patch-Fixes für frühere Versionen, werden unter der Server Side Public License (SSPL) v1 veröffentlicht. Dateien, die der SSPL unterliegen, werden in ihren Kopfzeilen vermerkt.
https://github.com/mongodb/mongo/tree/r6.0.17?tab=License-1-ov-file
378. postcss/autoprefixer
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright 2013 Andrey Sitnik <andrey@sitnik.ru>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der folgenden Dokumente erhält, die Erlaubnis erteilt, diese kostenlos zu nutzen
diese Software und die zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
der Software ohne Einschränkung, einschließlich der Rechte an
Kopien zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
die Software zu verwenden und dies den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten,
vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL DÜRFEN DIE AUTOREN ODER
URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB
IM RAHMEN EINER KLAGE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEM, DIE SICH AUS, IN ODER DURCH
IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/postcss/autoprefixer
379. axios/axios
Copyright (c) 2014-present Matt Zabriskie & Mitarbeiter
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
380. ctimmerm/axios-mock-adapter
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) Colin Timmermans
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/ctimmerm/axios-mock-adapter.git
381. twbs/bootstrap
https://github.com/ctimmerm/axios-mock-adapter
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2011-2024 Die Bootstrap-Autoren
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in folgenden Dokumenten enthalten sein
alle Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT
DIE SOFTWARE.
https://github.com/twbs/bootstrap.git
382. visionmedia/bytes.js
(Die MIT-Lizenz)
Copyright (c) 2012-2014 TJ Holowaychuk <tj@vision-media.ca>
Copyright (c) 2015 Jed Watson <jed.watson@me.com>
Hiermit wird jeder Person die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
Software"), mit der Software ohne Einschränkungen zu handeln, einschließlich
ohne Einschränkung die Rechte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, sofern sie
die folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE
ANSPRUCH, SCHADENERSATZ ODER SONSTIGE HAFTUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE HANDELT,
UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEM
SOFTWARE ODER DIE NUTZUNG ODER DEN SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/visionmedia/bytes.js.git
383. JedWatson/Klassennamen
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2018 Jed Watson
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/JedWatson/classnames.git
384. webpack-contrib/css-loader
Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
Software"), mit der Software ohne Einschränkungen zu handeln, einschließlich
ohne Einschränkung die Rechte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, sofern sie
die folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE
ANSPRUCH, SCHADENERSATZ ODER SONSTIGE HAFTUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE HANDELT,
UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEM
SOFTWARE ODER DIE NUTZUNG ODER DEN SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/webpack-contrib/css-loader.git
385. motdotla/dotenv
Copyright (c) 2015, Scott Motte
Alle Rechte vorbehalten.
Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
Änderung, sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Bei der Weitergabe des Quellcodes muss der obige Urheberrechtsvermerk beibehalten werden, der
die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
* Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Vermerk enthalten,
diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation
und/oder andere Materialien, die mit der Verteilung geliefert werden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND
HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR
FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN
SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER
DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN), JEDOCH
VERURSACHTEN SCHÄDEN UND AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG,
ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG
DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
https://github.com/motdotla/dotenv.git
386. js-cookie/js-cookie
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2018 Copyright 2018 Klaus Hartl, Fagner Brack, GitHub Contributors
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/js-cookie/js-cookie.git
387. simonbengtsson/jsPDF-AutoTable
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014 Simon Bengtsson, https://github.com/simonbengtsson/jspdf-autotable ;
Hiermit wird jeder Person die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
Software"), mit der Software ohne Einschränkungen zu handeln, einschließlich
ohne Einschränkung die Rechte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, sofern sie
die folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND
NICHT-VERLETZUNG. IN KEINEM FALL KÖNNEN DIE AUTOREN ODER DIE INHABER DER URHEBERRECHTE
HAFTET NICHT FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN, GLEICHGÜLTIG OB IN EINEM RECHTSSTREIT
AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT
MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/simonbengtsson/jsPDF-AutoTable.git
388. auth0/jwt-decode
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Auth0, Inc. <support@auth0.com> (http://auth0.com)
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/auth0/jwt-decode.git
389. lodash/lodash
Copyright OpenJS Foundation and other contributors <https://openjsf.org/> ;
Basierend auf Underscore.js, Copyright Jeremy Ashkenas,
DocumentCloud und Investigative Reporter & Redakteure http://underscorejs.org/;
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen von vielen
Personen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Änderungsübersicht
verfügbar unter https://github.com/lodash/lodash;
Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der folgenden Punkte
unten dokumentiert:
====
Hiermit wird jeder Person die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
Software"), mit der Software ohne Einschränkungen zu handeln, einschließlich
ohne Einschränkung die Rechte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, sofern sie
die folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND
NICHT-VERLETZUNG. IN KEINEM FALL KÖNNEN DIE AUTOREN ODER DIE INHABER DER URHEBERRECHTE
HAFTET NICHT FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN, GLEICHGÜLTIG OB IN EINEM RECHTSSTREIT
AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT
MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
====
Das Urheberrecht und die damit verbundenen Rechte für den Beispielcode werden über CC0 aufgehoben. Beispiel
Code ist definiert als der gesamte Quellcode, der innerhalb der Prosa der
Dokumentation.
CC0: http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ ;
====
Dateien, die sich in den Verzeichnissen node_modules und vendor befinden, sind von außen
Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und ihre eigenen
Lizenzen; wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von denen der
Begriffe oben.
390. Moment/Moment
Copyright (c) JS Foundation und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person unentgeltlich die Erlaubnis erteilt
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentation zu erhalten
Dateien (dieSoftware"), um mit der Software zu handeln, ohne
Einschränkung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzungsrechte,
zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und den Personen zu erlauben, denen die
Die Software wird unter folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt
Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN
DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND
NICHT-VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DÜRFEN DIE AUTOREN ODER URHEBER
INHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNGEN HAFTEN,
UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE KLAGE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEM HANDELT, DIE
VON, AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER
ANDERE HANDLUNGEN MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/moment/moment.git
391. react-bootstrap/react-bootstrap
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014-present Stephen J. Collings, Matthew Honnibal, Pieter Vanderwerff
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in folgenden Dokumenten enthalten sein
alle Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT
DIE SOFTWARE.
https://github.com/react-bootstrap/react-bootstrap.git
392. danilowoz/react-content-loader
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Julian Ćwirko <julian.io>
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in folgenden Dokumenten enthalten sein
alle Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT
DIE SOFTWARE.
https://github.com/danilowoz/react-content-loader.git
393. nkbt/react-copy-to-clipboard
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Nik Butenko
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/nkbt/react-copy-to-clipboard.git
394. alinemorelli/react-gtm
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 HolidayCheck
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der folgenden Dokumente erhält, die Erlaubnis erteilt, diese kostenlos zu nutzen
diese Software und die zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
der Software ohne Einschränkung, einschließlich der Rechte an
Kopien zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
die Software zu verwenden und dies den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten,
vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL DÜRFEN DIE AUTOREN ODER
URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB
IM RAHMEN EINER KLAGE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEM, DIE SICH AUS, IN ODER DURCH
IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/alinemorelli/react-gtm.git
395. staylor/react-helmet-async
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/;
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung und Vervielfältigung,
und Vertrieb gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.
"Lizenzgeber" ist der Inhaber des Urheberrechts oder eine von ihm bevollmächtigte Stelle.
der Urheberrechtsinhaber, der die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist die Vereinigung des handelnden Rechtsträgers und aller
andere Unternehmen, die kontrolliert werden, von denen kontrolliert werden oder mit denen
Kontrolle bei diesem Unternehmen. Für die Zwecke dieser Definition,
"Kontrolle": (i) die unmittelbare oder mittelbare Befugnis, die
direction or management of such entity, whether by contract or
oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der
ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person
Ausübung der durch diese Lizenz gewährten Rechte.
Unter "Quellformular" ist das bevorzugte Formular für die Durchführung von Änderungen zu verstehen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentation
Quell- und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische
Umwandlung oder Übersetzung einer Quellenform, einschließlich aber
nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation,
und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, unabhängig davon, ob es sich um einen Quelltext oder eine
Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch ein
Urheberrechtsvermerk, der im Werk enthalten oder diesem beigefügt ist
(ein Beispiel findet sich im Anhang).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob im Quelltext oder als Objekt
Form, die auf dem Werk basiert (oder davon abgeleitet ist) und für die der
redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstige Änderungen
in ihrer Gesamtheit ein originäres urheberrechtliches Werk darstellen. Für die Zwecke
dieser Lizenz darf der Begriff "Abgeleitete Werke" keine Werke umfassen, die
getrennt werden können oder lediglich mit den Schnittstellen von verknüpft (oder namentlich verbunden) sind,
das Werk und davon abgeleitete Werke.
"Beitrag" ist jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich
die ursprüngliche Fassung des Werks und alle Änderungen oder Ergänzungen
für dieses Werk oder davon abgeleitete Werke, die absichtlich
dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt werden
oder durch eine natürliche oder juristische Person, die zur Einreichung im Namen von
den Urheberrechtsinhaber. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "eingereicht"
jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die
an den Lizenzgeber oder seine Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme,
und Problemverfolgungssysteme, die von oder im Namen der Kommission verwaltet werden
Lizenzgeber zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes, jedoch
mit Ausnahme von Mitteilungen, die auffällig gekennzeichnet sind oder auf andere Weise
die vom Urheberrechtsinhaber schriftlich als "Kein Beitrag" bezeichnet werden.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person
in deren Namen der Lizenzgeber einen Beitrag erhalten hat und
die später in das Werk integriert werden.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung und Erstellung von Bearbeitungen,
öffentlich zu zeigen, öffentlich aufzuführen, Unterlizenzen zu vergeben und zu verbreiten
Werk und solche abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
(mit Ausnahme der in diesem Abschnitt genannten) Patentlizenz zu machen, gemacht zu haben,
den Schutzgegenstand zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen,
wenn diese Lizenz nur für die lizenzierbaren Patentansprüche gilt
von solchen Beitragszahlern, die zwangsläufig durch ihre Tätigkeit verletzt werden
Beitrag(e) allein oder in Kombination mit ihrem/ihren Beitrag(en)
mit dem Werk, für das der Beitrag/die Beiträge eingereicht wurde(n). Wenn Sie
einen Patentrechtsstreit gegen eine Einrichtung (einschließlich einer
Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung, dass die Arbeit
oder ein in das Werk integrierter Beitrag stellt eine direkte
oder eine mittelbare Patentverletzung, dann sind alle Patentlizenzen
die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den betreffenden Schutzgegenstand gewährt wird, erlischt
ab dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der folgenden Dokumente vervielfältigen und verbreiten
Werk oder davon abgeleitete Werke in jedem Medium, mit oder ohne
Änderungen und in Form des Quellcodes oder von Objekten, vorausgesetzt, dass Sie
die folgenden Bedingungen erfüllen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder
Abgeleitete Werke eine Kopie dieser Lizenz; und
(b) Sie müssen alle geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen versehen
dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke Folgendes beibehalten
die Sie verbreiten, alle Urheberrechte, Patente, Marken und
Hinweise auf die Urheberschaft in der Quellform des Werks,
mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die sich nicht auf einen Teil der
die abgeleiteten Werke; und
(d) Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner
Verbreitung, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten
eine lesbare Kopie der enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten
innerhalb einer solchen NOTICE-Datei, mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die nicht
sich auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, in mindestens einem
an einer der folgenden Stellen: in einer NOTICE-Textdatei, die
als Teil der abgeleiteten Werke; innerhalb der Quellform oder
die Dokumentation, wenn sie zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder,
innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und
an den Stellen, an denen normalerweise solche Hinweise auf Dritte erscheinen. Der Inhalt
der NOTICE-Datei dienen nur zu Informationszwecken und
verändern Sie die Lizenz nicht. Sie können Ihre eigene Namensnennung hinzufügen
Hinweise in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, sowie
oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werkes, sofern
dass solche zusätzlichen Zuordnungshinweise nicht so ausgelegt werden können
als Änderung der Lizenz.
Sie können Ihre eigene Copyright-Erklärung zu Ihren Änderungen hinzufügen und
kann zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen vorsehen
für die Nutzung, Reproduktion oder Verbreitung Ihrer Änderungen, oder
für alle diese abgeleiteten Werke als Ganzes, vorausgesetzt, dass Ihre Verwendung,
die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks im Übrigen den folgenden Bestimmungen entspricht
die in dieser Lizenz genannten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes angeben,
jeder absichtlich zur Aufnahme in das Werk eingereichte Beitrag
durch Sie an den Lizenzgeber erfolgt unter den Bedingungen von
dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bedingungen oder Auflagen.
Ungeachtet des Vorstehenden wird durch diese Bestimmungen Folgendes weder ersetzt noch geändert
die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise abgeschlossen haben
mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Markenzeichen
Namen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers,
mit Ausnahme der für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Produkts erforderlichen Angaben
Ursprung des Werkes und die Vervielfältigung des Inhalts der NOTICE-Datei.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder
schriftlich zugestimmt hat, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jede
Der Beitragende stellt seine Beiträge auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung,
OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien oder Bedingungen
des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein verantwortlich für die Bestimmung der
Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks und übernehmen alle
Risiken, die mit Ihrer Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie,
ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig,
es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger
fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart wurde, ist jeder Beitragszahler
haftet Ihnen gegenüber nicht für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller,
Neben- oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus einer
aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der
Arbeit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatz für den Verlust von Geschäftswert,
Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jede andere
andere kommerzielle Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Contributor
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder zusätzlicher Haftung. Beim Weitervertrieb von
die Arbeit oder davon abgeleitete Werke, können Sie sich entscheiden, anzubieten,
und eine Gebühr für die Übernahme von Unterstützung, Garantie und Entschädigung erheben,
oder andere Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte im Einklang mit dieser
Lizenz. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur handeln
in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung, nicht im Namen
eines anderen Mitwirkenden und nur, wenn Sie zustimmen, diesen zu entschädigen,
jeden Mitwirkenden zu verteidigen und von jeglicher Haftung freizustellen
die einem solchen Beitragspflichtigen entstanden sind oder gegen ihn geltend gemacht werden, weil
dass Sie eine solche Garantie oder zusätzliche Haftung akzeptieren.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
https://github.com/staylor/react-helmet-async.git
396. sanniassin/react-input-mask
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Nikita Lobachev
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
https://github.com/sanniassin/react-input-mask.git
397. gilbarbara/react-joyride
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2015, Gil Barbara
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
https://github.com/gilbarbara/react-joyride.git
398. lannex/react-password-strength-bar
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2019 Shin, SeungJae
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/lannex/react-password-strength-bar.git
399. remix-run/react-router
MIT-Lizenz
Copyright (c) React Training LLC 2015-2019 Copyright (c) Remix Software Inc. 2020-2021 Copyright (c) Shopify Inc. 2022-2023
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
https://github.com/remix-run/react-router.git
400. remix-run/react-router
MIT-Lizenz
Copyright (c) React Training LLC 2015-2019 Copyright (c) Remix Software Inc. 2020-2021 Copyright (c) Shopify Inc. 2022-2023
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
https://github.com/remix-run/react-router.git
401. JedWatson/react-select
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2022 Jed Watson
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/JedWatson/react-select.git
402. sass/dart-sass
Copyright (c) 2016, Google Inc.
Hiermit wird jeder Person die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
Software"), mit der Software ohne Einschränkungen zu handeln, einschließlich
ohne Einschränkung die Rechte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, sofern sie
die folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND
NICHT-VERLETZUNG. IN KEINEM FALL KÖNNEN DIE AUTOREN ODER DIE INHABER DER URHEBERRECHTE
HAFTET NICHT FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN, GLEICHGÜLTIG OB IN EINEM RECHTSSTREIT
AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT
MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/sass/dart-sass.git
403. webpack-contrib/style-loader
Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
Software"), mit der Software ohne Einschränkungen zu handeln, einschließlich
ohne Einschränkung die Rechte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, sofern sie
die folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE
ANSPRUCH, SCHADENERSATZ ODER SONSTIGE HAFTUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE HANDELT,
UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEM
SOFTWARE ODER DIE NUTZUNG ODER DEN SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/webpack-contrib/style-loader.git
404. webpack/webpack
Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
Software"), mit der Software ohne Einschränkungen zu handeln, einschließlich
ohne Einschränkung die Rechte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, sofern sie
die folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind
die in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sind.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE
ANSPRUCH, SCHADENERSATZ ODER SONSTIGE HAFTUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE HANDELT,
UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEM
SOFTWARE ODER DIE NUTZUNG ODER DEN SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
405. App-vNext/Polly
BSD 3-Klausel-Lizenz
Copyright (c) 2015-2023, App vNext
Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
Änderung, sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den oben genannten Copyright-Hinweis enthalten, dieser
die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Vermerk enthalten,
diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation
und/oder andere Materialien, die mit der Verteilung geliefert werden.
3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen seiner
Beitragende können verwendet werden, um Produkte zu unterstützen oder zu fördern, die von
diese Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu verwenden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND
HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR
FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN
SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER
DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN), JEDOCH
VERURSACHTEN SCHÄDEN UND AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG,
ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG
DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
https://github.com/App-vNext/Polly.git
406. FluentValidierung/FluentValidierung
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/;
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung und Vervielfältigung,
und Vertrieb gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.
"Lizenzgeber" ist der Inhaber des Urheberrechts oder eine von ihm bevollmächtigte Stelle.
der Urheberrechtsinhaber, der die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist die Vereinigung des handelnden Rechtsträgers und aller
andere Unternehmen, die kontrolliert werden, von denen kontrolliert werden oder mit denen
Kontrolle bei diesem Unternehmen. Für die Zwecke dieser Definition,
"Kontrolle": (i) die unmittelbare oder mittelbare Befugnis, die
Leitung oder Verwaltung einer solchen Einrichtung, sei es durch Vertrag oder
oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der
ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person
Ausübung der durch diese Lizenz gewährten Rechte.
Unter "Quellformular" ist das bevorzugte Formular für die Durchführung von Änderungen zu verstehen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentation
Quell- und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische
Umwandlung oder Übersetzung einer Quellenform, einschließlich aber
nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation,
und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, unabhängig davon, ob es sich um einen Quelltext oder eine
Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch ein
Urheberrechtsvermerk, der im Werk enthalten oder diesem beigefügt ist
(ein Beispiel findet sich im Anhang).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob im Quelltext oder als Objekt
Form, die auf dem Werk basiert (oder davon abgeleitet ist) und für die der
redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstige Änderungen
in ihrer Gesamtheit ein originäres urheberrechtliches Werk darstellen. Für die Zwecke
dieser Lizenz darf der Begriff "Abgeleitete Werke" keine Werke umfassen, die
getrennt werden können oder lediglich mit den Schnittstellen von verknüpft (oder namentlich verbunden) sind,
das Werk und davon abgeleitete Werke.
"Beitrag" ist jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich
die ursprüngliche Fassung des Werks und alle Änderungen oder Ergänzungen
für dieses Werk oder davon abgeleitete Werke, die absichtlich
dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt werden
oder durch eine natürliche oder juristische Person, die zur Einreichung im Namen von
den Urheberrechtsinhaber. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "eingereicht"
jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die
an den Lizenzgeber oder seine Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme,
und Problemverfolgungssysteme, die von oder im Namen der Kommission verwaltet werden
Lizenzgeber zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes, jedoch
mit Ausnahme von Mitteilungen, die auffällig gekennzeichnet sind oder auf andere Weise
die vom Urheberrechtsinhaber schriftlich als "Kein Beitrag" bezeichnet werden.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person
in deren Namen der Lizenzgeber einen Beitrag erhalten hat und
die später in das Werk integriert werden.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung und Erstellung von Bearbeitungen,
öffentlich zu zeigen, öffentlich aufzuführen, Unterlizenzen zu vergeben und zu verbreiten
Werk und solche abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
(mit Ausnahme der in diesem Abschnitt genannten) Patentlizenz zu machen, gemacht zu haben,
den Schutzgegenstand zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen,
wenn diese Lizenz nur für die lizenzierbaren Patentansprüche gilt
von solchen Beitragszahlern, die zwangsläufig durch ihre Tätigkeit verletzt werden
Beitrag(e) allein oder in Kombination mit ihrem/ihren Beitrag(en)
mit dem Werk, für das der Beitrag/die Beiträge eingereicht wurde(n). Wenn Sie
einen Patentrechtsstreit gegen eine Einrichtung (einschließlich einer
Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung, dass die Arbeit
oder ein in das Werk integrierter Beitrag stellt eine direkte
oder eine mittelbare Patentverletzung, dann sind alle Patentlizenzen
die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den betreffenden Schutzgegenstand gewährt wird, erlischt
ab dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der folgenden Dokumente vervielfältigen und verbreiten
Werk oder davon abgeleitete Werke in jedem Medium, mit oder ohne
Änderungen und in Form des Quellcodes oder von Objekten, vorausgesetzt, dass Sie
die folgenden Bedingungen erfüllen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder
Abgeleitete Werke eine Kopie dieser Lizenz; und
(b) Sie müssen alle geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen versehen
dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke Folgendes beibehalten
die Sie verbreiten, alle Urheberrechte, Patente, Marken und
Hinweise auf die Urheberschaft in der Quellform des Werks,
mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die sich nicht auf einen Teil der
die abgeleiteten Werke; und
(d) Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner
Verbreitung, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten
eine lesbare Kopie der enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten
innerhalb einer solchen NOTICE-Datei, mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die nicht
sich auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, in mindestens einem
an einer der folgenden Stellen: in einer NOTICE-Textdatei, die
als Teil der abgeleiteten Werke; innerhalb der Quellform oder
die Dokumentation, wenn sie zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder,
innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und
an den Stellen, an denen normalerweise solche Hinweise auf Dritte erscheinen. Der Inhalt
der NOTICE-Datei dienen nur zu Informationszwecken und
verändern Sie die Lizenz nicht. Sie können Ihre eigene Namensnennung hinzufügen
Hinweise in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, sowie
oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werkes, sofern
dass solche zusätzlichen Zuordnungshinweise nicht so ausgelegt werden können
als Änderung der Lizenz.
Sie können Ihre eigene Copyright-Erklärung zu Ihren Änderungen hinzufügen und
kann zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen vorsehen
für die Nutzung, Reproduktion oder Verbreitung Ihrer Änderungen, oder
für alle diese abgeleiteten Werke als Ganzes, vorausgesetzt, dass Ihre Verwendung,
die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks im Übrigen den folgenden Bestimmungen entspricht
die in dieser Lizenz genannten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes angeben,
jeder absichtlich zur Aufnahme in das Werk eingereichte Beitrag
durch Sie an den Lizenzgeber erfolgt unter den Bedingungen von
dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bedingungen oder Auflagen.
Ungeachtet des Vorstehenden wird durch diese Bestimmungen Folgendes weder ersetzt noch geändert
die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise abgeschlossen haben
mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Markenzeichen
Namen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers,
mit Ausnahme der für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Produkts erforderlichen Angaben
Ursprung des Werkes und die Vervielfältigung des Inhalts der NOTICE-Datei.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder
schriftlich zugestimmt hat, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jede
Der Beitragende stellt seine Beiträge auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung,
OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien oder Bedingungen
des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein verantwortlich für die Bestimmung der
Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks und übernehmen alle
Risiken, die mit Ihrer Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie,
ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig,
es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger
fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart wurde, ist jeder Beitragszahler
haftet Ihnen gegenüber nicht für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller,
Neben- oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus einer
aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der
Arbeit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatz für den Verlust von Geschäftswert,
Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jede andere
andere kommerzielle Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Contributor
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder zusätzlicher Haftung. Beim Weitervertrieb von
die Arbeit oder davon abgeleitete Werke, können Sie sich entscheiden, anzubieten,
und eine Gebühr für die Übernahme von Unterstützung, Garantie und Entschädigung erheben,
oder andere Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte im Einklang mit dieser
Lizenz. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur handeln
in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung, nicht im Namen
eines anderen Mitwirkenden und nur, wenn Sie zustimmen, diesen zu entschädigen,
jeden Mitwirkenden zu verteidigen und von jeglicher Haftung freizustellen
die einem solchen Beitragspflichtigen entstanden sind oder gegen ihn geltend gemacht werden, weil
dass Sie eine solche Garantie oder zusätzliche Haftung akzeptieren.
407. rabbitmq/rabbitmq-dotnet-client
RabbitMQ.NET-Client-Bibliothek, ist doppelt lizenziert unter
die Apache License v2 und die Mozilla Public License v2.0.
https://github.com/rabbitmq/rabbitmq-dotnet-client.git
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung und Vervielfältigung,
und Vertrieb gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.
"Lizenzgeber" ist der Inhaber des Urheberrechts oder eine von ihm bevollmächtigte Stelle.
der Urheberrechtsinhaber, der die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist die Vereinigung des handelnden Rechtsträgers und aller
andere Unternehmen, die kontrolliert werden, von denen kontrolliert werden oder mit denen
Kontrolle bei diesem Unternehmen. Für die Zwecke dieser Definition,
"Kontrolle": (i) die unmittelbare oder mittelbare Befugnis, die
Leitung oder Verwaltung einer solchen Einrichtung, sei es durch Vertrag oder
oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der
ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person
Ausübung der durch diese Lizenz gewährten Rechte.
Unter "Quellformular" ist das bevorzugte Formular für die Durchführung von Änderungen zu verstehen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentation
Quell- und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische
Umwandlung oder Übersetzung einer Quellenform, einschließlich aber
nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation,
und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, unabhängig davon, ob es sich um einen Quelltext oder eine
Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch ein
Urheberrechtsvermerk, der im Werk enthalten oder diesem beigefügt ist
(ein Beispiel findet sich im Anhang).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob im Quelltext oder als Objekt
Form, die auf dem Werk basiert (oder davon abgeleitet ist) und für die der
redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstige Änderungen
in ihrer Gesamtheit ein originäres urheberrechtliches Werk darstellen. Für die Zwecke
dieser Lizenz darf der Begriff "Abgeleitete Werke" keine Werke umfassen, die
getrennt werden können oder lediglich mit den Schnittstellen von verknüpft (oder namentlich verbunden) sind,
das Werk und davon abgeleitete Werke.
"Beitrag" ist jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich
die ursprüngliche Fassung des Werks und alle Änderungen oder Ergänzungen
für dieses Werk oder davon abgeleitete Werke, die absichtlich
dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt werden
oder durch eine natürliche oder juristische Person, die zur Einreichung im Namen von
den Urheberrechtsinhaber. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "eingereicht"
jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die
an den Lizenzgeber oder seine Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme,
und Problemverfolgungssysteme, die von oder im Namen der Kommission verwaltet werden
Lizenzgeber zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes, jedoch
mit Ausnahme von Mitteilungen, die auffällig gekennzeichnet sind oder auf andere Weise
die vom Urheberrechtsinhaber schriftlich als "Kein Beitrag" bezeichnet werden.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person
in deren Namen der Lizenzgeber einen Beitrag erhalten hat und
die später in das Werk integriert werden.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung und Erstellung von Bearbeitungen,
öffentlich zu zeigen, öffentlich aufzuführen, Unterlizenzen zu vergeben und zu verbreiten
Werk und solche abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
(mit Ausnahme der in diesem Abschnitt genannten) Patentlizenz zu machen, gemacht zu haben,
den Schutzgegenstand zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen,
wenn diese Lizenz nur für die lizenzierbaren Patentansprüche gilt
von solchen Beitragszahlern, die zwangsläufig durch ihre Tätigkeit verletzt werden
Beitrag(e) allein oder in Kombination mit ihrem/ihren Beitrag(en)
mit dem Werk, für das der Beitrag/die Beiträge eingereicht wurde(n). Wenn Sie
einen Patentrechtsstreit gegen eine Einrichtung (einschließlich einer
Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung, dass die Arbeit
oder ein in das Werk integrierter Beitrag stellt eine direkte
oder eine mittelbare Patentverletzung, dann sind alle Patentlizenzen
die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den betreffenden Schutzgegenstand gewährt wird, erlischt
ab dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der folgenden Dokumente vervielfältigen und verbreiten
Werk oder davon abgeleitete Werke in jedem Medium, mit oder ohne
Änderungen und in Form des Quellcodes oder von Objekten, vorausgesetzt, dass Sie
die folgenden Bedingungen erfüllen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder
Abgeleitete Werke eine Kopie dieser Lizenz; und
(b) Sie müssen alle geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen versehen
dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke Folgendes beibehalten
die Sie verbreiten, alle Urheberrechte, Patente, Marken und
Hinweise auf die Urheberschaft in der Quellform des Werks,
mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die sich nicht auf einen Teil der
die abgeleiteten Werke; und
(d) Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner
Verbreitung, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten
eine lesbare Kopie der enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten
innerhalb einer solchen NOTICE-Datei, mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die nicht
sich auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, in mindestens einem
an einer der folgenden Stellen: in einer NOTICE-Textdatei, die
als Teil der abgeleiteten Werke; innerhalb der Quellform oder
die Dokumentation, wenn sie zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder,
innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und
an den Stellen, an denen normalerweise solche Hinweise auf Dritte erscheinen. Der Inhalt
der NOTICE-Datei dienen nur zu Informationszwecken und
verändern Sie die Lizenz nicht. Sie können Ihre eigene Namensnennung hinzufügen
Hinweise in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, sowie
oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werkes, sofern
dass solche zusätzlichen Zuordnungshinweise nicht so ausgelegt werden können
als Änderung der Lizenz.
Sie können Ihre eigene Copyright-Erklärung zu Ihren Änderungen hinzufügen und
kann zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen vorsehen
für die Nutzung, Reproduktion oder Verbreitung Ihrer Änderungen, oder
für alle diese abgeleiteten Werke als Ganzes, vorausgesetzt, dass Ihre Verwendung,
die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks im Übrigen den folgenden Bestimmungen entspricht
die in dieser Lizenz genannten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes angeben,
jeder absichtlich zur Aufnahme in das Werk eingereichte Beitrag
durch Sie an den Lizenzgeber erfolgt unter den Bedingungen von
dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bedingungen oder Auflagen.
Ungeachtet des Vorstehenden wird durch diese Bestimmungen Folgendes weder ersetzt noch geändert
die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise abgeschlossen haben
mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Markenzeichen
Namen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers,
mit Ausnahme der für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Produkts erforderlichen Angaben
Ursprung des Werkes und die Vervielfältigung des Inhalts der NOTICE-Datei.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder
schriftlich zugestimmt hat, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jede
Der Beitragende stellt seine Beiträge auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung,
OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien oder Bedingungen
des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein verantwortlich für die Bestimmung der
Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks und übernehmen alle
Risiken, die mit Ihrer Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie,
ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig,
es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger
fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart wurde, ist jeder Beitragszahler
haftet Ihnen gegenüber nicht für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller,
Neben- oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus einer
aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der
Arbeit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatz für den Verlust von Geschäftswert,
Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jede andere
andere kommerzielle Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Contributor
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder zusätzlicher Haftung. Beim Weitervertrieb von
die Arbeit oder davon abgeleitete Werke, können Sie sich entscheiden, anzubieten,
und eine Gebühr für die Übernahme von Unterstützung, Garantie und Entschädigung erheben,
oder andere Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte im Einklang mit dieser
Lizenz. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur handeln
in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung, nicht im Namen
eines anderen Mitwirkenden und nur, wenn Sie zustimmen, diesen zu entschädigen,
jeden Mitwirkenden zu verteidigen und von jeglicher Haftung freizustellen
incurred by, or claims asserted against, such Contributor by reason
dass Sie eine solche Garantie oder zusätzliche Haftung akzeptieren.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Mozilla Public License Version 2.0
==================================
1. Begriffsbestimmungen
--------------
1.1. "Mitwirkender"
ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Beitrag zur
die Erstellung der Abgedeckten Software oder ist deren Eigentümer.
1.2. "Beitragende Version"
ist die Kombination der Beiträge anderer (falls vorhanden), die verwendet werden
von einem Beitragenden und dem Beitrag des betreffenden Beitragenden.
1.3. "Beitrag"
bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
1.4. "Abgedeckte Software"
das Quellcodeformular, dem der ursprüngliche Beitragende beigefügt hat
die Mitteilung in Anhang A, die ausführbare Form dieses Quellcodes
Form und Änderungen dieser Form des Quellcodes, in jedem Fall
einschließlich Teilen davon.
1.5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen"
bedeutet
(a) dass der ursprüngliche Kontributor die beschriebene Mitteilung beigefügt hat
in Anhang B zu der Abgedeckten Software; oder
(b) dass die Abgedeckte Software unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt wurde
Version 1.1 oder früher der Lizenz, aber nicht auch unter der
Bedingungen einer Sekundärlizenz.
1.6. "Ausführbare Form"
bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.
1.7. "Größeres Werk"
bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material kombiniert, in
eine separate Datei oder mehrere Dateien, die keine Abgedeckte Software sind.
1.8. "Lizenz"
bedeutet dieses Dokument.
1.9. "lizenzierbar"
bedeutet, das Recht zu haben, so weit wie möglich zu gewähren,
unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später, alle und
alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte.
1.10. "Änderungen"
bezeichnet einen der folgenden Punkte:
(a) jede Datei in Quellcodeform, die sich aus einer Ergänzung ergibt,
die Löschung oder Änderung des Inhalts der abgedeckten
Software; oder
(b) jede neue Datei in Quellcodeform, die einen Abgedeckten
Software.
1.11. "Patentansprüche" eines Beitragsleistenden
bezeichnet einen oder mehrere Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verfahren,
Verfahrens- und Ausrüstungsansprüche in jedem Patent, das von diesem lizenziert werden kann
Beitrag, der ohne die Erteilung der Genehmigung verletzt worden wäre
Lizenz, durch die Herstellung, den Gebrauch, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, den Besitz
die Einfuhr oder Weitergabe seiner Beiträge oder seiner
Beitragende Version.
1.12. "Sekundärlizenz"
bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU
Lesser General Public License, Version 2.1, der GNU Affero General
Public License, Version 3.0, oder einer späteren Version dieser
Lizenzen.
1.13. "Quellcode-Formular"
ist die Form des Werks, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.
1.14. "Sie" (oder "Ihr")
ist eine natürliche oder juristische Person, die Rechte nach diesem
Lizenz. Für juristische Personen umfasst der Begriff "Sie" jede juristische Person, die
Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für
Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Macht, die unmittelbare
oder indirekt auf die Leitung oder das Management einer solchen Einrichtung einwirken,
ob vertraglich oder anderweitig, oder b) Eigentum an mehr als
fünfzig Prozent (50%) der im Umlauf befindlichen Aktien oder wirtschaftlichen
das Eigentum an einer solchen Einrichtung.
2. Lizenzerteilung und Bedingungen
--------------------------------
2.1. Zuschüsse
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit ein weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht,
nicht-exklusive Lizenz:
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patenten und Marken)
Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Bereitstellung durch einen solchen Beitragenden,
zu verändern, darzustellen, vorzuführen, zu verbreiten und anderweitig zu verwerten
Beiträge, entweder auf unveränderter Basis, mit Änderungen, oder
als Teil eines Größeren Werkes; und
(b) unter Patentansprüchen eines solchen Beitragsleistenden herzustellen, zu benutzen, zu verkaufen, anzubieten
zu verkaufen, herstellen zu lassen, einzuführen oder anderweitig zu übertragen, entweder
Beiträge oder seine Contributor-Version.
2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf jeden Beitrag
werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragszahler zum ersten Mal
vertreibt einen solchen Beitrag.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen Rechte, die unter
diese Lizenz. Es werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen aus der vorliegenden Lizenz abgeleitet.
Vertrieb oder Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz.
Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz durch eine
Mitwirkende:
(a) für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat;
oder
(b) für Verstöße, die durch: (i) Ihre und die eines anderen Dritten
Modifikationen der Abgedeckten Software, oder (ii) die Kombination von deren
Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor
Version); oder
(c) unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn keine
seine Beiträge.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken,
oder Logos eines Mitwirkenden (außer in den Fällen, in denen dies zur Einhaltung der
die Bekanntmachungsvorschriften in Abschnitt 3.4).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Beitragszahler gewährt zusätzliche Zuschüsse aufgrund Ihrer Entscheidung für
die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Vereinbarung zu vertreiben
Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder gemäß den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls
nach den Bestimmungen von Abschnitt 3.3 zulässig).
2.5. Vertretung
Jeder Beitragszahler erklärt, dass er der Ansicht ist, dass seine
Die Beiträge sind seine ursprüngliche(n) Schöpfung(en) oder er verfügt über ausreichende Rechte
die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an ihren Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fairer Gebrauch
Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie unter
geltende urheberrechtliche Grundsätze der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder andere
Äquivalente.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen der erteilten Lizenzen
in Abschnitt 2.1.
3. Zuständigkeiten
-------------------
3.1. Verteilung des Quellformulars
Jede Weitergabe von Abgedeckter Software in Quellcodeform, einschließlich aller
Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, müssen unter
die Bedingungen dieser Lizenz. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass der Quelltext
Die Codeform der Abgedeckten Software unterliegt den Bedingungen dieser
Lizenz, und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht
der Versuch, die Rechte der Empfänger am Quellcode zu ändern oder einzuschränken
Form.
3.2. Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:
(a) diese Abgedeckte Software muss auch im Quellcode zur Verfügung gestellt werden
Formular, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger informieren über
die ausführbare Form, wie sie eine Kopie dieses Quellcodes erhalten können
Formular mit angemessenen Mitteln rechtzeitig und zu einem Preis, der nicht höher ist als
als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
(b) Sie können ein solches ausführbares Formular gemäß den Bedingungen dieses
Lizenz oder eine Unterlizenz zu anderen Bedingungen vergeben, vorausgesetzt, dass die
Die Lizenz für die ausführbare Form versucht nicht, die
die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz.
3.3. Verteilung eines größeren Werkes
Sie dürfen ein größeres Werk unter den von Ihnen gewählten Bedingungen erstellen und verbreiten,
vorausgesetzt, Sie erfüllen auch die Anforderungen dieser Lizenz für
die Abgedeckte Software. Wenn das Größere Werk eine Kombination aus Abgedeckter
Software mit einem Werk, das von einer oder mehreren Sekundärlizenzen geregelt wird, und die
Abgedeckte Software ist nicht inkompatibel mit Sekundärlizenzen, diese
Die Lizenz erlaubt Ihnen, diese Abgedeckte Software zusätzlich zu vertreiben
gemäß den Bedingungen dieser Sekundärlizenz(en), so dass der Empfänger der
des Größeren Werks können nach eigenem Ermessen das Abgedeckte Werk weiterverteilen
Software unter den Bedingungen entweder dieser Lizenz oder einer solchen sekundären
Lizenz(en).
3.4. Bekanntmachungen
Sie dürfen keine Lizenzhinweise entfernen oder deren Inhalt verändern.
(einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse,
oder Haftungsbeschränkungen), die im Quellcode-Formular der
die Abgedeckte Software, mit der Ausnahme, dass Sie alle Lizenzhinweise ändern dürfen, um
in dem Umfang, der erforderlich ist, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu beseitigen.
3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Sie können sich dafür entscheiden, Garantie und Support anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen,
Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Empfängern von Abgedeckten
Software. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun, und nicht für
im Namen eines Mitwirkenden. Sie müssen deutlich machen, dass jeder
eine solche Garantie-, Unterstützungs-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung wird angeboten von
Sie allein, und Sie verpflichten sich hiermit, jeden Mitwirkenden für alle Fälle zu entschädigen
Haftung, die dem Beitragenden aufgrund von Garantie- und Unterstützungsleistungen entstanden ist,
Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen, die Sie anbieten. Sie können zusätzliche
garantieausschlüsse und haftungsbeschränkungen speziell für jede
Zuständigkeit.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
---------------------------------------------------
Wenn es Ihnen unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten
Lizenz in Bezug auf einige oder alle der Abgedeckten Software aufgrund von
Gesetz, Gerichtsbeschluss oder Verordnung, dann müssen Sie: (a) einhalten
die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich zu erfüllen; und (b)
die Beschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Diese Beschreibung muss
in eine Textdatei aufgenommen werden, die in allen Distributionen der abgedeckten
Software unter dieser Lizenz. Außer in dem gesetzlich verbotenen Umfang
oder Verordnung, so muss diese Beschreibung so detailliert sein, dass eine
Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage sein, sie zu verstehen.
5. Beendigung
--------------
5.1. Die unter dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch
wenn Sie eine der Bedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch
konform sind, dann werden die Rechte, die unter dieser Lizenz von einem bestimmten
Beitragspflichtige werden (a) vorläufig wiedereingesetzt, es sei denn, dass und bis
Beitragszahler Ihre Zuwendungen ausdrücklich und endgültig kündigt, und (b) bei einer
fortlaufend, wenn der Beitragende Sie nicht über die
die Nichteinhaltung mit angemessenen Mitteln vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie
wieder in Einklang gebracht werden. Außerdem können Ihre Zuschüsse aus einer bestimmten
Beitragszahler werden fortlaufend wieder eingesetzt, wenn dieser Beitragszahler
Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, ist dies die
das erste Mal, dass Sie eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben
von einem solchen Beitragszahler, und Sie erfüllen die Anforderungen vor Ablauf von 30 Tagen nach
Sie haben die Mitteilung erhalten.
5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie ein Patent geltend machen
Verletzungsansprüche (mit Ausnahme von Feststellungsklagen),
Widerklagen und Gegenklagen), in denen behauptet wird, dass eine Contributor Version
unmittelbar oder mittelbar ein Patent verletzt, so sind die Rechte, die der
Sie von allen Mitwirkenden für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt
2.1 dieser Lizenz erlischt.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß den Abschnitten 5.1 oder 5.2 werden alle
Endnutzer-Lizenzvereinbarungen (ohne Vertriebshändler und Wiederverkäufer), die
von Ihnen oder Ihren Vertriebspartnern unter dieser Lizenz rechtsgültig gewährt worden sind
vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses gilt auch nach der Beendigung.
************************************************************************
* *
* 6. Gewährleistungsausschluss *
* ------------------------- *
* *
* Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz in der vorliegenden Form bereitgestellt.
* Basis, ohne jegliche Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, oder *
* gesetzlich vorgeschrieben, einschließlich, ohne Einschränkung, Garantien, dass die *
* Abgedeckte Software ist frei von Mängeln, handelsüblich, geeignet für einen *
* bestimmten Zweck oder nicht verletzend. Das gesamte Risiko in Bezug auf die *
* Die Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. *
* Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, werden Sie
* (und nicht ein Beitragszahler) die Kosten für notwendige Wartungsarbeiten übernehmen, *
* Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss stellt eine *
* wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Keine Nutzung der Abgedeckten Software ist *
* unter dieser Lizenz erlaubt, außer im Rahmen dieses Haftungsausschlusses. *
* *
************************************************************************
************************************************************************
* *
* 7. Haftungsbeschränkung *
* -------------------------- *
* *
* Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung
* (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, wird jeder *
* Mitwirkende oder jeder, der die Abgedeckte Software als *
* oben erlaubt, haftet Ihnen gegenüber für alle direkten, indirekten, *
* besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art *
* einschließlich, ohne Einschränkung, Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Verlust von *
* Kulanz, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion, oder jede *
* und alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, auch wenn diese Partei *
* über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden ist. Diese *
* Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei Tod oder *
* Personenschäden, die durch die Fahrlässigkeit dieser Partei verursacht wurden, an den *
* soweit das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. Einige *
* Die Rechtsprechung lässt den Ausschluss oder die Einschränkung von * nicht zu.
* zufällige Schäden oder Folgeschäden, so dass dieser Ausschluss und *
* Die Einschränkung gilt nicht für Sie. *
* *
************************************************************************
8. Rechtsstreitigkeiten
-------------
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor dem
Gerichte des Landes, in dem der Beklagte seinen Hauptsitz hat
Geschäftssitzes, und der Rechtsstreit unterliegt dem Recht dieses Sitzes.
ohne Bezugnahme auf seine kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, eine Klage
Widerklagen oder Gegenklagen.
9. Sonstiges
----------------
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz als rechtswidrig angesehen werden
nicht durchsetzbar, so wird eine solche Bestimmung nur insoweit neu gefasst, als
die für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich sind. Jedes Gesetz oder jede Verordnung, die Folgendes vorsieht
dass der Wortlaut eines Vertrages gegen den Verfasser auszulegen ist
dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz gegen einen Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
---------------------------
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt
10.3, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, Änderungen oder
neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version wird mit einem
Versionsnummer zu unterscheiden.
10.2. Auswirkungen der neuen Versionen
Sie dürfen die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version
der Lizenz, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben,
oder gemäß den Bedingungen einer späteren, von der Lizenz veröffentlichten Version
Steward.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und Sie möchten
eine neue Lizenz für diese Software zu erstellen, können Sie eine
modifizierte Version dieser Lizenz, wenn Sie die Lizenz umbenennen und die
jegliche Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters (außer dem Hinweis, dass
eine solche modifizierte Lizenz weicht von dieser Lizenz ab).
10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit dem Sekundärcode nicht kompatibel ist
Lizenzen
Wenn Sie sich entscheiden, Quellcodeformate zu verteilen, die nicht kompatibel sind mit
Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz, die
Die in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Mitteilung muss beigefügt werden.
Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
-------------------------------------------
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public
Lizenz, v. 2.0. Wenn eine Kopie der MPL nicht zusammen mit diesem Programm verteilt wurde
Datei, Sie können eine solche unter http://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten .
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, die Bekanntmachung an einem bestimmten Ort anzubringen
Datei, dann können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE
Datei in einem relevanten Verzeichnis), in dem ein Empfänger wahrscheinlich suchen würde
für eine solche Bekanntmachung.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
---------------------------------------------------------
Dieses Quellcode-Formular ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", da
definiert durch die Mozilla Public License, v. 2.0.
408. serilog/serilog
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/;
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und
Verteilung im Sinne der Abschnitte 1 bis 9 dieses Dokuments.
"Lizenzgeber" ist der Inhaber des Urheberrechts oder die vom Urheberrechtsinhaber bevollmächtigte Stelle.
Eigentümer, der die Lizenz vergibt.
"Rechtsträger" ist die Vereinigung des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger
die dieses Unternehmen beherrschen, von ihm beherrscht werden oder mit ihm unter gemeinsamer Beherrschung stehen.
Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Macht
indirekt die Leitung oder das Management einer solchen Einrichtung zu veranlassen, sei es durch
Vertrag oder anderweitig, oder (ii) Eigentum von fünfzig Prozent (50%) oder mehr an der
ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
"Sie" (oder "Ihr") ist eine natürliche oder juristische Person, die
durch diese Lizenz gewährten Rechte.
Unter "Quellformular" ist das bevorzugte Formular für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich
aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfiguration
Dateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Umformung oder
Übersetzung einer Quellform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode,
generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" ist das urheberrechtlich geschützte Werk in Form von Quellen oder Objekten, das
die unter der Lizenz verfügbar sind, wie durch einen Copyright-Hinweis angegeben, der in der Lizenz enthalten ist
in oder an dem Werk (ein Beispiel findet sich im Anhang).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das
auf dem Werk basiert (oder davon abgeleitet ist) und für das die redaktionellen Überarbeitungen gelten,
Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Änderungen stellen in ihrer Gesamtheit eine
Originalwerk der Urheberschaft. Für die Zwecke dieser Lizenz sind abgeleitete Werke
umfasst nicht Werke, die von anderen Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verbindung (oder Bindung durch
Name) zu den Schnittstellen des Werks und der davon abgeleiteten Werke.
"Beitrag" ist jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalfassung
des Werks und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Werks oder abgeleiteter Werke
die dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird
vom Inhaber des Urheberrechts oder von einer zur Einreichung berechtigten natürlichen oder juristischen Person
im Namen des Urheberrechtsinhabers. Für die Zwecke dieser Definition,
"Übermittlung": jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die
an den Lizenzgeber oder seine Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und
Systeme zur Verfolgung von Ausgaben, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen verwaltet werden, für
zum Zweck der Diskussion und Verbesserung der Arbeit, jedoch unter Ausschluss der Kommunikation
die auffällig gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich vom Urheberrechtsinhaber bezeichnet sind
Eigentümer als "Kein Beitrag".
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, die in seinem Namen
von denen der Lizenzgeber einen Beitrag erhalten hat und die anschließend
in das Werk integriert.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, jeder Mitwirkende hiermit
gewährt Ihnen ein unbefristetes, weltweites, nicht-exklusives, kostenloses und gebührenfreies Recht,
unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung und zur Erstellung abgeleiteter Werke,
den Schutzgegenstand öffentlich zu zeigen, öffentlich aufzuführen, Unterlizenzen zu vergeben und zu verbreiten und
Abgeleitete Werke in Form von Quellen oder Objekten.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, jeder Mitwirkende hiermit
gewährt Ihnen ein unbefristetes, weltweites, nicht-exklusives, kostenloses und gebührenfreies Recht,
unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz zur Herstellung, zum Besitz
den Schutzgegenstand herzustellen, zu benutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen, wenn
eine solche Lizenz gilt nur für die Patentansprüche, für die der betreffende Beitragende eine Lizenz erteilt hat
die notwendigerweise durch ihre Beiträge allein oder in Kombination mit anderen Beiträgen verletzt werden
ihres Beitrags/ihrer Beiträge mit dem Werk, zu dem dieser Beitrag/diese Beiträge geleistet wurden
eingereicht. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine Einrichtung (einschließlich einer
Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung, dass das Werk oder eine
Der in das Werk aufgenommene Beitrag stellt eine unmittelbare oder mittelbare
Patentverletzung, dann werden alle Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährten Patentlizenzen
für dieses Werk endet mit dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke vervielfältigen und verbreiten
in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform,
vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie der
diese Lizenz; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise tragen, die besagen, dass Sie
die Dateien geändert; und
Sie müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, in der Quellform beibehalten,
alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungsvermerke aus dem Quellformular
des Werkes, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil des Werkes beziehen
Abgeleitete Werke; und
Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verteilung enthält, dann sind alle
Abgeleitete Werke, die Sie verbreiten, müssen eine lesbare Kopie der
Hinweise auf die Urheberschaft, die in einer solchen NOTICE-Datei enthalten sind, mit Ausnahme dieser Hinweise
die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, in mindestens einem der
an folgenden Stellen: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil des
Abgeleitete Werke; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit
mit den abgeleiteten Werken; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige
Werke, wenn und wo solche Hinweise auf Dritte üblicherweise erscheinen. Der Inhalt von
der NOTICE-Datei dienen nur zu Informationszwecken und ändern nicht die
Lizenz. Sie können Ihre eigenen Hinweise zur Namensnennung in abgeleitete Werke einfügen, die
Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zu dem NOTICE-Text des Werkes,
vorausgesetzt, dass solche zusätzlichen Hinweise auf die Zuordnung nicht als
die Lizenz zu ändern.
Sie können Ihren Änderungen eine eigene Urheberrechtserklärung hinzufügen und folgende Angaben machen
zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder
die Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für derartige abgeleitete Werke als Ganzes,
vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks entspricht ansonsten
mit den in dieser Lizenz genannten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes angeben, wird jeder absichtlich übermittelte Beitrag
für die Aufnahme in den Schutzgegenstand durch Sie an den Lizenzgeber unter den Bedingungen
Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen.
Ungeachtet der obigen Ausführungen ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bestimmungen der
jede separate Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber abgeschlossen haben, bezüglich
solche Beiträge.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen zu verwenden,
Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, es sei denn, dies ist für
angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung der Herkunft des Werks und
den Inhalt der NOTICE-Datei zu reproduzieren.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die
Die Arbeit (und jeder Mitwirkende stellt seine Beiträge zur Verfügung) wird auf einer "AS IS"-Basis bereitgestellt,
OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend,
einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Garantien oder Bedingungen des TITELS,
NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind
allein verantwortlich für die Entscheidung über die Angemessenheit der Verwendung oder
Weiterverbreitung des Werks und übernehmen alle Risiken, die mit Ihrer Ausübung der
Berechtigungen unter dieser Lizenz.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit),
Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht vorgeschrieben (z. B. bei vorsätzlicher
und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich zugestimmt wird, ist jeder Beitragszahler
haftet Ihnen gegenüber nicht für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller oder zufälliger Schäden,
oder Folgeschäden jeglicher Art, die als Folge dieser Lizenz oder
aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Werks (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Schadenersatz für entgangenen Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion, oder
alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), auch wenn der Beitragende
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Bei der Weiterverbreitung des Werks oder davon abgeleiteter Werke können Sie Folgendes tun
die Annahme von Unterstützung, Garantie, Entschädigung oder
andere Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Allerdings,
Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre eigene Rechnung handeln.
alleinige Verantwortung, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur, wenn Sie
verpflichten sich, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten für jegliche Haftung
die einem solchen Beitragszahler aufgrund Ihres Beitrags entstanden sind oder gegen ihn geltend gemacht wurden
die Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
https://github.com/serilog/serilog.git
409.jbogard/MediatR
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung und Vervielfältigung,
und Vertrieb gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.
"Lizenzgeber" ist der Inhaber des Urheberrechts oder eine von ihm bevollmächtigte Stelle.
der Urheberrechtsinhaber, der die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist die Vereinigung des handelnden Rechtsträgers und aller
andere Unternehmen, die kontrolliert werden, von denen kontrolliert werden oder mit denen
Kontrolle bei diesem Unternehmen. Für die Zwecke dieser Definition,
"Kontrolle": (i) die unmittelbare oder mittelbare Befugnis, die
Leitung oder Verwaltung einer solchen Einrichtung, sei es durch Vertrag oder
oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der
ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person
Ausübung der durch diese Lizenz gewährten Rechte.
Unter "Quellformular" ist das bevorzugte Formular für die Durchführung von Änderungen zu verstehen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentation
Quell- und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische
Umwandlung oder Übersetzung einer Quellenform, einschließlich aber
nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation,
und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, unabhängig davon, ob es sich um einen Quelltext oder eine
Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch ein
Urheberrechtsvermerk, der im Werk enthalten oder diesem beigefügt ist
(ein Beispiel findet sich im Anhang).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob im Quelltext oder als Objekt
Form, die auf dem Werk basiert (oder davon abgeleitet ist) und für die der
redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstige Änderungen
in ihrer Gesamtheit ein originäres urheberrechtliches Werk darstellen. Für die Zwecke
dieser Lizenz darf der Begriff "Abgeleitete Werke" keine Werke umfassen, die
getrennt werden können oder lediglich mit den Schnittstellen von verknüpft (oder namentlich verbunden) sind,
das Werk und davon abgeleitete Werke.
"Beitrag" ist jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich
die ursprüngliche Fassung des Werks und alle Änderungen oder Ergänzungen
für dieses Werk oder davon abgeleitete Werke, die absichtlich
dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt werden
oder durch eine natürliche oder juristische Person, die zur Einreichung im Namen von
den Urheberrechtsinhaber. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "eingereicht"
jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die
an den Lizenzgeber oder seine Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme,
und Problemverfolgungssysteme, die von oder im Namen der Kommission verwaltet werden
Lizenzgeber zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes, jedoch
mit Ausnahme von Mitteilungen, die auffällig gekennzeichnet sind oder auf andere Weise
die vom Urheberrechtsinhaber schriftlich als "Kein Beitrag" bezeichnet werden.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person
in deren Namen der Lizenzgeber einen Beitrag erhalten hat und
die später in das Werk integriert werden.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung und Erstellung von Bearbeitungen,
öffentlich zu zeigen, öffentlich aufzuführen, Unterlizenzen zu vergeben und zu verbreiten
Werk und solche abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen von
dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit ein unbefristetes,
weltweit, nicht-exklusiv, unentgeltlich, lizenzfrei, unwiderruflich
(mit Ausnahme der in diesem Abschnitt genannten) Patentlizenz zu machen, gemacht zu haben,
den Schutzgegenstand zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen,
wenn diese Lizenz nur für die lizenzierbaren Patentansprüche gilt
von solchen Beitragszahlern, die zwangsläufig durch ihre Tätigkeit verletzt werden
Beitrag(e) allein oder in Kombination mit ihrem/ihren Beitrag(en)
mit dem Werk, für das der Beitrag/die Beiträge eingereicht wurde(n). Wenn Sie
einen Patentrechtsstreit gegen eine Einrichtung (einschließlich einer
Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung, dass die Arbeit
oder ein in das Werk integrierter Beitrag stellt eine direkte
oder eine mittelbare Patentverletzung, dann sind alle Patentlizenzen
die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den betreffenden Schutzgegenstand gewährt wird, erlischt
ab dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der folgenden Dokumente vervielfältigen und verbreiten
Werk oder davon abgeleitete Werke in jedem Medium, mit oder ohne
Änderungen und in Form des Quellcodes oder von Objekten, vorausgesetzt, dass Sie
die folgenden Bedingungen erfüllen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder
Abgeleitete Werke eine Kopie dieser Lizenz; und
(b) Sie müssen alle geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen versehen
dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke Folgendes beibehalten
die Sie verbreiten, alle Urheberrechte, Patente, Marken und
Hinweise auf die Urheberschaft in der Quellform des Werks,
mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die sich nicht auf einen Teil der
die abgeleiteten Werke; und
(d) Wenn das Werk eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner
Verbreitung, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten
eine lesbare Kopie der enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten
innerhalb einer solchen NOTICE-Datei, mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die nicht
sich auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, in mindestens einem
an einer der folgenden Stellen: in einer NOTICE-Textdatei, die
als Teil der abgeleiteten Werke; innerhalb der Quellform oder
die Dokumentation, wenn sie zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder,
innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und
an den Stellen, an denen normalerweise solche Hinweise auf Dritte erscheinen. Der Inhalt
der NOTICE-Datei dienen nur zu Informationszwecken und
verändern Sie die Lizenz nicht. Sie können Ihre eigene Namensnennung hinzufügen
Hinweise in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, sowie
oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werkes, sofern
dass solche zusätzlichen Zuordnungshinweise nicht so ausgelegt werden können
als Änderung der Lizenz.
Sie können Ihre eigene Copyright-Erklärung zu Ihren Änderungen hinzufügen und
kann zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen vorsehen
für die Nutzung, Reproduktion oder Verbreitung Ihrer Änderungen, oder
für alle diese abgeleiteten Werke als Ganzes, vorausgesetzt, dass Ihre Verwendung,
die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks im Übrigen den folgenden Bestimmungen entspricht
die in dieser Lizenz genannten Bedingungen.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes angeben,
jeder absichtlich zur Aufnahme in das Werk eingereichte Beitrag
durch Sie an den Lizenzgeber erfolgt unter den Bedingungen von
dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bedingungen oder Auflagen.
Ungeachtet des Vorstehenden wird durch diese Bestimmungen Folgendes weder ersetzt noch geändert
die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise abgeschlossen haben
mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Markenzeichen
Namen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers,
mit Ausnahme der für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Produkts erforderlichen Angaben
Ursprung des Werkes und die Vervielfältigung des Inhalts der NOTICE-Datei.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder
schriftlich zugestimmt hat, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jede
Der Beitragende stellt seine Beiträge auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung,
OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien oder Bedingungen
des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein verantwortlich für die Bestimmung der
Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks und übernehmen alle
Risiken, die mit Ihrer Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie,
ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig,
es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger
fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart wurde, ist jeder Beitragszahler
haftet Ihnen gegenüber nicht für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller,
Neben- oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus einer
aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der
Arbeit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatz für den Verlust von Geschäftswert,
Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jede andere
andere kommerzielle Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Contributor
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder zusätzlicher Haftung. Beim Weitervertrieb von
die Arbeit oder davon abgeleitete Werke, können Sie sich entscheiden, anzubieten,
und eine Gebühr für die Übernahme von Unterstützung, Garantie und Entschädigung erheben,
oder andere Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte im Einklang mit dieser
Lizenz. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur handeln
in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung, nicht im Namen
eines anderen Mitwirkenden und nur, wenn Sie zustimmen, diesen zu entschädigen,
jeden Mitwirkenden zu verteidigen und von jeglicher Haftung freizustellen
die einem solchen Beitragspflichtigen entstanden sind oder gegen ihn geltend gemacht werden, weil
dass Sie eine solche Garantie oder zusätzliche Haftung akzeptieren.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
410. octokit/octokit.net
Copyright (c) 2017 GitHub, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der folgenden Dokumente erhält, die Erlaubnis erteilt, diese kostenlos zu nutzen
diese Software und die zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
der Software ohne Einschränkung, einschließlich der Rechte an
Kopien zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
die Software zu verwenden und dies den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten,
vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL DÜRFEN DIE AUTOREN ODER
URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB
IM RAHMEN EINER KLAGE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEM, DIE SICH AUS, IN ODER DURCH
IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
https://github.com/octokit/octokit.net.git
411. adriangodong/githubjwt
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2018 Adrian Godong
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/adriangodong/githubjwt.git
412. zzzprojects/html-agility-pack
Die MIT-Lizenz (MIT)
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/zzzprojects/html-agility-pack.git
413. jstedfast/MailKit
MIT-Lizenz
Copyright (C) 2013-2024 .NET Foundation und Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in folgenden Dokumenten enthalten sein
alle Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT
DIE SOFTWARE.
https://github.com/jstedfast/MailKit.git
414. UweKeim/ZetaProducerHtmlCompressor
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Uwe Keim http://uwe.co ;
Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar erhält, die Erlaubnis erteilt, unentgeltlich
dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware"), um mit
an der Software ohne Einschränkung, einschließlich und ohne Einschränkung die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software zu erstellen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu erlauben
unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle
Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG. IN KEINEM FALL DARF DIE
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH DARAUS ERGIBT,
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE
SOFTWARE.
https://github.com/UweKeim/ZetaProducerHtmlCompressor.git
415. aws/aws-sdk-net
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und modifiziert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
https://github.com/aws/aws-sdk-net.git
416.aws/aws-sdk-net
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diesen Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und modifiziert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.
6. Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Verlust des Zugangs zum Schutzgegenstand), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
417. ClamAV
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
Die Lizenzen für die meisten Softwareprodukte sind so konzipiert, dass sie Ihnen die
die Freiheit, sie zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu ist die GNU General Public
Die Lizenz soll Ihnen die Freiheit garantieren, frei zu teilen und zu verändern
Software - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer kostenlos ist. Diese
General Public License gilt für den größten Teil der Freien Software
Software der Foundation und jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten
sie zu benutzen. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird von
stattdessen die GNU Library General Public License). Sie können sie anwenden auf
auch Ihre Programme.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf
Preis. Unsere General Public Licenses sind so konzipiert, dass sie sicherstellen, dass Sie
die Freiheit haben, Kopien von freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen)
diesen Dienst, wenn Sie es wünschen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können
wenn Sie wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon verwenden können
in neue kostenlose Programme; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen vornehmen, die Folgendes untersagen
niemand, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten.
Diese Einschränkungen bedeuten für Sie eine gewisse Verantwortung, wenn Sie
Kopien der Software zu verbreiten oder sie zu verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien eines solchen Programms verbreiten, ist es egal, ob
Sie müssen den Empfängern alle Rechte einräumen, die sie für die
die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie die Informationen erhalten oder erhalten können.
Quellcode. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie wissen, dass ihre
Rechte.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) die Software wird urheberrechtlich geschützt, und
(2) Ihnen diese Lizenz anbieten, die Ihnen die legale Erlaubnis zum Kopieren gibt,
die Software zu verbreiten und/oder zu verändern.
Außerdem möchten wir zum Schutz jedes Autors und von uns sicherstellen, dass
dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese kostenlose
Software. Wenn die Software von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sind wir
wollen, dass die Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht das Original ist, also
dass etwaige Probleme, die von anderen eingebracht werden, sich nicht auf den ursprünglichen
den Ruf der Autoren.
Schließlich ist jedes freie Programm ständig von Software bedroht
Patente. Wir wollen die Gefahr vermeiden, dass die Weiterverteiler eines freien
Programm werden individuell Patentlizenzen erwerben, so dass die
Programm geschützt. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jede
Das Patent muss für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Änderungen folgen.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das Folgendes enthält
ein vom Urheberrechtsinhaber angebrachter Hinweis, dass es verbreitet werden darf
unter den Bedingungen dieser General Public License. Das "Programm", unten,
bezieht sich auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk"
bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz:
d.h. ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält,
entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt
Sprache. (Im Folgenden wird der Begriff "Übersetzung" ohne Einschränkung in
der Begriff "Änderung"). Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Tätigkeiten als die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung sind nicht
von dieser Lizenz nicht erfasst; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt der
Die Ausführung des Programms ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms
ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein Werk darstellt, das auf dem
Programm (unabhängig davon, ob es durch die Ausführung des Programms erstellt wurde).
Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
1. Sie dürfen wortwörtliche Kopien des Programms vervielfältigen und verbreiten
Quellcode in der Form, in der Sie ihn erhalten, auf jedem Medium, vorausgesetzt, Sie
auf jedem Exemplar in auffälliger und angemessener Weise einen entsprechenden Hinweis zu veröffentlichen
Urheberrechtsvermerk und Gewährleistungsausschluss; Beibehaltung aller
Hinweise, die sich auf diese Lizenz und auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen;
und allen anderen Empfängern des Programms eine Kopie dieser Lizenz aushändigen
zusammen mit dem Programm.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben und
können Sie nach eigenem Ermessen den Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern
und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen, und kopieren und
solche Änderungen oder Arbeiten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 1 zu verbreiten
unter der Voraussetzung, dass Sie alle oben genannten Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen die geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen versehen
in der Sie angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie das Datum der Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen, das in
ganz oder teilweise das Programm enthält oder von diesem abgeleitet ist oder
Teile davon, die als Ganzes kostenlos für alle Dritten lizenziert werden
Parteien unter den Bedingungen dieser Lizenz.
c) Wenn das geänderte Programm normalerweise Befehle interaktiv liest
wenn sie ausgeführt wird, müssen Sie dafür sorgen, dass sie, wenn sie gestartet wird, für solche
interaktive Nutzung auf ganz gewöhnliche Art und Weise, zum Drucken oder Anzeigen eines
Ankündigung mit einem entsprechenden Urheberrechtsvermerk und einem
Hinweis, dass es keine Garantie gibt (oder aber, dass Sie die Garantie
eine Garantie) und dass die Nutzer das Programm unter folgenden Bedingungen weiterverteilen dürfen
diese Bedingungen, und wie der Nutzer eine Kopie dieses Dokuments einsehen kann
Lizenz. (Ausnahme: wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber
eine solche Ankündigung normalerweise nicht abdruckt, wird Ihre Arbeit auf der Grundlage
das Programm ist nicht verpflichtet, eine Ankündigung zu drucken).
Diese Anforderungen gelten für das geänderte Werk in seiner Gesamtheit. Wenn
identifizierbare Teile dieses Werks nicht aus dem Programm stammen,
und können vernünftigerweise als unabhängige und getrennte Werke in
selbst, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese
Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke vertreiben. Aber wenn Sie
die gleichen Abschnitte als Teil eines Ganzen zu verteilen, das auf einem Werk basiert
über das Programm, muss die Verteilung des Ganzen zu den Bedingungen der
diese Lizenz, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf den
Gesamtheit und somit für jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte einzufordern oder anzufechten
Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen verfassten Werk; vielmehr geht es darum
das Recht ausüben, den Vertrieb von Derivaten oder
gemeinsame Arbeiten auf der Grundlage des Programms.
Darüber hinaus ist die bloße Zusammenfassung eines anderen Werks, das nicht auf dem Programm
mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Volumen von
ein Speichermedium oder ein Verbreitungsmedium, so fällt das andere Werk nicht unter
den Geltungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) kopieren und verbreiten,
gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form unter den Bedingungen von
Abschnitte 1 und 2, sofern Sie auch eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
a) Legen Sie dem Antrag die vollständige maschinenlesbare
Quellcode, der gemäß den Bestimmungen der Abschnitte
1 und 2 auf einem Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird; oder,
b) ein schriftliches Angebot mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren beifügen
Jahre, einem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als Ihre
Kosten für die physische Verteilung der Strahlenquellen, eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes, die
unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem Datenträger verbreitet werden
die üblicherweise für den Austausch von Software verwendet werden; oder,
c) Legen Sie die Informationen bei, die Sie über das Angebot erhalten haben
um den entsprechenden Quellcode zu verteilen. (Diese Alternative ist
nur für die nichtkommerzielle Verbreitung erlaubt und nur, wenn Sie
das Programm im Objektcode oder in ausführbarer Form mit solchen
ein Angebot gemäß Unterabschnitt b).
Der Quellcode eines Werkes ist die bevorzugte Form des Werkes für
Änderungen am Werk vorzunehmen. Für ein ausführbares Werk muss der vollständige Quelltext
Code ist der gesamte Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle
zugehörige Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Skripte, die zur
die Kompilierung und Installation der ausführbaren Datei kontrollieren. Da jedoch ein
besondere Ausnahme, muss der verteilte Quellcode nicht enthalten
alles, was normal verteilt ist (entweder in der Quelle oder im Binärformat)
Form) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des
Betriebssystem, auf dem die ausführbare Datei läuft, es sei denn, diese Komponente
selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Angebot von
Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus, dann bieten Sie gleichwertige
Zugang zum Kopieren des Quellcodes von der gleichen Stelle gilt als
die Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht
gezwungen, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren oder verbreiten
außer wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch
das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu verbreiten, ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte aus dieser Lizenz.
Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, können jedoch
dieser Lizenz werden ihre Lizenzen nicht gekündigt, solange diese
die Parteien die Vorschriften weiterhin in vollem Umfang einhalten.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, denn Sie haben keine
unterzeichnet. Nichts anderes gibt Ihnen jedoch die Erlaubnis, den Vertrag zu ändern oder
das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Daher müssen Sie
das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) zu verändern oder zu verbreiten
Programm), so erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, und
alle seine Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung oder Änderung
das Programm oder darauf basierende Werke.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weiterverbreiten
Programm), erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von der
Original-Lizenzgeber das Programm zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verändern, sofern die
diese Bestimmungen und Bedingungen. Sie dürfen keine weiteren Auflagen machen
Beschränkungen für die Ausübung der hier gewährten Rechte durch die Empfänger.
Sie sind nicht verantwortlich für die Durchsetzung der Einhaltung folgender Bestimmungen durch Dritte
diese Lizenz.
7. Wenn infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung eines Patents
Verletzung oder aus anderen Gründen (nicht beschränkt auf Patentfragen),
Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder
), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, sind sie nicht
entbindet Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht
so zu verteilen, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen
Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen, dann haben Sie als Konsequenz
dürfen das Programm überhaupt nicht verbreiten. Zum Beispiel, wenn ein Patent
Lizenz würde keine unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch
alle, die direkt oder indirekt über Sie Kopien erhalten, dann
Die einzige Möglichkeit, diese Lizenz zu erfüllen, besteht darin, dass Sie
vollständig auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Wird ein Teil dieses Abschnitts für ungültig oder nicht vollstreckbar erklärt unter
besonderen Umständen, soll der Rest des Abschnitts dazu dienen
gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll in anderen
Umstände.
Dieser Abschnitt zielt nicht darauf ab, Sie dazu zu verleiten, gegen eine
Patente oder andere Schutzrechtsansprüche oder zur Anfechtung der Gültigkeit von
derartige Ansprüche; dieser Abschnitt dient ausschließlich dem Schutz der
Integrität des Systems zur Verteilung freier Software, das
durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt. Viele Menschen haben gemacht
großzügige Beiträge zu der breiten Palette der vertriebenen Software
durch dieses System im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses
System; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist
Software über ein anderes System zu vertreiben, und ein Lizenznehmer kann
diese Wahl auferlegen.
Dieser Abschnitt soll deutlich machen, was als
ist eine Folge der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz.
8. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms eingeschränkt ist in
bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen, die
der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt
kann eine ausdrückliche geografische Vertriebsbeschränkung hinzufügen, die Folgendes ausschließt
diesen Ländern, so dass der Vertrieb nur in oder unter folgenden Ländern zulässig ist
Länder, die dadurch nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall beinhaltet diese Lizenz
die Einschränkung so, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stehen würde.
9. Die Free Software Foundation kann überarbeitete und/oder neue Versionen veröffentlichen
der General Public License von Zeit zu Zeit ändern. Solche neuen Versionen werden
im Geiste der vorliegenden Fassung ähnlich sein, sich aber im Detail unterscheiden können, um
neue Probleme oder Anliegen anzusprechen.
Jede Version wird mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn das Programm
gibt eine Versionsnummer dieser Lizenz an, die für sie gilt, und "jede
spätere Version", haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen zu befolgen
entweder dieser Version oder einer späteren Version, die von der Free
Software . Wenn das Programm keine Versionsnummer von
dieser Lizenz, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software
Stiftung.
10. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden möchten
Programme, deren Vertriebsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor
um Erlaubnis zu fragen. Für Software, die dem Urheberrecht der Free
Software Foundation, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir haben manchmal
Ausnahmen zu machen. Unsere Entscheidung wird von den beiden folgenden Zielen geleitet sein
den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und
die Förderung der gemeinsamen Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen.
KEINE GARANTIE
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GARANTIE.
FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. AUSSER WENN
DIE INHABER DER URHEBERRECHTE UND/ODER ANDERE PARTEIEN SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES ANGEBEN
DAS PROGRAMM "SO WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG STELLEN, OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH
ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN VON
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO ALS
ZUR QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS
WENN SICH DAS PROGRAMM ALS DEFEKT ERWEIST, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN REPARATUREN,
REPARATUR ODER KORREKTUR.
12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DAS GELTENDE RECHT SCHREIBT DIES VOR ODER ES WURDE SCHRIFTLICH VEREINBART
WIRD JEDER URHEBERRECHTSINHABER ODER JEDE ANDERE PARTEI, DIE ÄNDERUNGEN UND/ODER
DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT WEITERZUGEBEN, IHNEN GEGENÜBER SCHADENSERSATZPFLICHTIG SEIN,
EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE
AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
DEN VERLUST ODER DIE UNRICHTIGKEIT VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH
SIE ODER DRITTE ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS IN VERBINDUNG MIT EINEM ANDEREN
PROGRAMME), SELBST WENN DER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI ÜBER DIE
MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
418. Windows (LGPL-Variante)
GNU Lesser General Public License (LGPL), Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc . https://fsf.org/ ;
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält
die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public
Lizenz, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.
0. Zusätzliche Definitionen.
Wie hier verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser
General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU
General Public License.
"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das von dieser Lizenz geregelt wird,
außer einer Anmeldung oder einem kombinierten Werk, wie unten definiert.
Eine "Anwendung" ist jedes Werk, das eine Schnittstelle nutzt, die
von der Bibliothek, die aber nicht auf der Bibliothek basiert.
Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als Modus
eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle zu verwenden.
Ein "kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung eines
Anwendung mit der Bibliothek. Die jeweilige Version der Bibliothek
mit dem das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als "Linked
Version".
Die "Minimale korrespondierende Quelle" für ein kombiniertes Werk ist die
Entsprechender Quelltext für das kombinierte Werk, ausgenommen jeglicher Quellcode
für Teile des kombinierten Werks, die für sich betrachtet
basiert auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version.
Der "Korrespondierende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk ist der
Objektcode und/oder Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten
und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des Kombinierten Werks aus dem
Anwendung, jedoch ohne die Systembibliotheken des Sammelwerkes.
1. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.
Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß den Abschnitten 3 und 4 dieser Lizenz übertragen
ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.
2. Übermittlung von geänderten Versionen.
Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek ändern und in Ihren Änderungen eine
facility bezieht sich auf eine Funktion oder Daten, die von einer Anwendung bereitgestellt werden
die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das bei der Verwendung von
aufgerufen wird), dann können Sie eine Kopie der geänderten
Version:
a) unter dieser Lizenz, vorausgesetzt, Sie bemühen sich in gutem Glauben
sicherstellen, dass für den Fall, dass ein Antrag nicht die
Funktion oder Daten, ist die Einrichtung weiterhin in Betrieb und führt
welcher Teil seines Zwecks sinnvoll bleibt, oder
b) unter der GNU GPL, ohne die zusätzlichen Genehmigungen der
Diese Lizenz gilt für diese Kopie.
3. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.
Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material enthalten aus
eine Header-Datei, die Teil der Bibliothek ist. Sie können ein solches Objekt übermitteln
Code unter Bedingungen Ihrer Wahl, vorausgesetzt, dass, wenn der integrierte
Das Material beschränkt sich nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur
Layouts und Accessors, oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen
(zehn oder weniger Zeilen lang), führen Sie die beiden folgenden Schritte aus:
a) Geben Sie bei jeder Kopie des Objektcodes einen deutlichen Hinweis darauf, dass die
Bibliothek verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung
die von dieser Lizenz abgedeckt werden.
b) Legen Sie dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieser Lizenz bei.
Dokument.
4. Kombinierte Werke.
Sie können ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die,
zusammengenommen, schränken die Änderung der
Teile der Bibliothek, die in dem kombinierten Werk enthalten sind, und umgekehrt
Technik für die Fehlersuche bei solchen Änderungen, wenn Sie auch jede der
die folgenden:
a) Mit jedem Exemplar des Gesamtwerks ist ein deutlicher Hinweis anzubringen, dass
die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung
die von dieser Lizenz abgedeckt werden.
b) dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieser Lizenz beizufügen
Dokument.
c) Für ein kombiniertes Werk, das Urheberrechtsvermerke während
Ausführung den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek unter
diese Hinweise sowie einen Verweis, der den Nutzer auf die
Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments.
d) Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:
0) Übermittlung der minimalen korrespondierenden Quelle unter den Bedingungen dieser
Lizenz und den zugehörigen Anwendungscode in einer Form
geeignet für und unter Bedingungen, die es dem Nutzer ermöglichen
die Anwendung mit einer geänderten Version der Anwendung rekombinieren oder neu verknüpfen
die Verknüpfte Fassung, um ein geändertes Kombiniertes Werk zu erstellen, in der
Art und Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung von
Entsprechende Quelle.
1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der
Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit
eine Kopie der Bibliothek, die sich bereits auf dem Computer des Benutzers befindet
System und (b) mit einer geänderten Version ordnungsgemäß funktionieren
der Bibliothek, die mit der verlinkten Version schnittstellenkompatibel ist.
e) Bereitstellung von Installationsinformationen, jedoch nur, wenn Sie sonst
gemäß Abschnitt 6 der Verordnung über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zur Bereitstellung dieser Informationen verpflichtet werden.
GNU GPL, und nur in dem Maße, in dem diese Informationen
notwendig, um eine geänderte Version des Programms zu installieren und auszuführen
Kombinierte Arbeit, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der
Anwendung mit einer geänderten Version der verlinkten Version. (Falls
Sie die Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen mit
die minimale korrespondierende Quelle und die korrespondierende Anwendung
Code. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie den Installationscode angeben
Informationen in der in Abschnitt 6 der GNU GPL festgelegten Weise
zur Übermittlung der korrespondierenden Quelle).
5. Kombinierte Bibliotheken.
Sie können Bibliothekseinrichtungen, die ein Werk sind, das auf dem
Bibliothek nebeneinander in einer einzigen Bibliothek zusammen mit einer anderen Bibliothek
Einrichtungen, bei denen es sich nicht um Anträge handelt und die nicht unter diese
Lizenz, und übermitteln Sie eine solche kombinierte Bibliothek unter den Bedingungen Ihrer
Sie haben die Wahl, wenn Sie beide der folgenden Punkte erfüllen:
a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einem Exemplar desselben Werks, das auf
in der Bibliothek, nicht in Verbindung mit anderen Bibliothekseinrichtungen,
die unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen werden.
b) Bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil der Bibliothek
ist ein Werk, das auf der Bibliothek basiert und erklärt, wo man die
begleitende unkombinierte Form desselben Werks.
6. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann überarbeitete und/oder neue Versionen veröffentlichen
der GNU Lesser General Public License von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche neuen
Versionen werden dem Geist der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber
im Detail abweichen, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version wird mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die
Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, gibt an, dass eine bestimmte nummerierte Version
der GNU Lesser General Public License "oder einer späteren Version".
gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen und
die Bedingungen dieser veröffentlichten Fassung oder einer späteren Fassung
veröffentlicht von der Free Software Foundation. Wenn die Bibliothek wie Sie
erhalten hat, keine Versionsnummer der GNU Lesser
General Public License, können Sie jede Version der GNU Lesser
General Public License, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann
ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License
gelten, so ist die öffentliche Erklärung des Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert
eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.
https://www.gnu.org/licenses/lgpl-3.0.en.html
419. Linux (LGPL-Variante)
GNU Lesser General Public License (LGPL), Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc . https://fsf.org/ ;
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält
die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public
Lizenz, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.
0. Zusätzliche Definitionen.
Wie hier verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser
General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU
General Public License.
"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das von dieser Lizenz geregelt wird,
außer einer Anmeldung oder einem kombinierten Werk, wie unten definiert.
Eine "Anwendung" ist jedes Werk, das eine Schnittstelle nutzt, die
von der Bibliothek, die aber nicht auf der Bibliothek basiert.
Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als Modus
eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle zu verwenden.
Ein "kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung eines
Anwendung mit der Bibliothek. Die jeweilige Version der Bibliothek
mit dem das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als "Linked
Version".
Die "Minimale korrespondierende Quelle" für ein kombiniertes Werk ist die
Entsprechender Quelltext für das kombinierte Werk, ausgenommen jeglicher Quellcode
für Teile des kombinierten Werks, die für sich betrachtet
basiert auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version.
Der "Korrespondierende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk ist der
Objektcode und/oder Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten
und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des Kombinierten Werks aus dem
Anwendung, jedoch ohne die Systembibliotheken des Sammelwerkes.
1. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.
Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß den Abschnitten 3 und 4 dieser Lizenz übertragen
ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.
2. Übermittlung von geänderten Versionen.
Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek ändern und in Ihren Änderungen eine
facility bezieht sich auf eine Funktion oder Daten, die von einer Anwendung bereitgestellt werden
die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das bei der Verwendung von
aufgerufen wird), dann können Sie eine Kopie der geänderten
Version:
a) unter dieser Lizenz, vorausgesetzt, Sie bemühen sich in gutem Glauben
sicherstellen, dass für den Fall, dass ein Antrag nicht die
Funktion oder Daten, ist die Einrichtung weiterhin in Betrieb und führt
welcher Teil seines Zwecks sinnvoll bleibt, oder
b) unter der GNU GPL, ohne die zusätzlichen Genehmigungen der
Diese Lizenz gilt für diese Kopie.
3. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.
Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material enthalten aus
eine Header-Datei, die Teil der Bibliothek ist. Sie können ein solches Objekt übermitteln
Code unter Bedingungen Ihrer Wahl, vorausgesetzt, dass, wenn der integrierte
Das Material beschränkt sich nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur
Layouts und Accessors, oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen
(zehn oder weniger Zeilen lang), führen Sie die beiden folgenden Schritte aus:
a) Geben Sie bei jeder Kopie des Objektcodes einen deutlichen Hinweis darauf, dass die
Bibliothek verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung
die von dieser Lizenz abgedeckt werden.
b) Legen Sie dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieser Lizenz bei.
Dokument.
4. Kombinierte Werke.
Sie können ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die,
zusammengenommen, schränken die Änderung der
Teile der Bibliothek, die in dem kombinierten Werk enthalten sind, und umgekehrt
Technik für die Fehlersuche bei solchen Änderungen, wenn Sie auch jede der
die folgenden:
a) Mit jedem Exemplar des Gesamtwerks ist ein deutlicher Hinweis anzubringen, dass
die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung
die von dieser Lizenz abgedeckt werden.
b) dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieser Lizenz beizufügen
Dokument.
c) Für ein kombiniertes Werk, das Urheberrechtsvermerke während
Ausführung den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek unter
diese Hinweise sowie einen Verweis, der den Nutzer auf die
Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments.
d) Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:fir fuke
0) Übermittlung der minimalen korrespondierenden Quelle unter den Bedingungen dieser
Lizenz und den zugehörigen Anwendungscode in einer Form
geeignet für und unter Bedingungen, die es dem Nutzer ermöglichen
die Anwendung mit einer geänderten Version der Anwendung rekombinieren oder neu verknüpfen
die Verknüpfte Fassung, um ein geändertes Kombiniertes Werk zu erstellen, in der
Art und Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung von
Entsprechende Quelle.
1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der
Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit
eine Kopie der Bibliothek, die sich bereits auf dem Computer des Benutzers befindet
System und (b) mit einer geänderten Version ordnungsgemäß funktionieren
der Bibliothek, die mit der verlinkten Version schnittstellenkompatibel ist.
e) Bereitstellung von Installationsinformationen, jedoch nur, wenn Sie sonst
gemäß Abschnitt 6 der Verordnung über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zur Bereitstellung dieser Informationen verpflichtet werden.
GNU GPL, und nur in dem Maße, in dem diese Informationen
notwendig, um eine geänderte Version des Programms zu installieren und auszuführen
Kombinierte Arbeit, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der
Anwendung mit einer geänderten Version der verlinkten Version. (Falls
Sie die Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen mit
die minimale korrespondierende Quelle und die korrespondierende Anwendung
Code. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie den Installationscode angeben
Informationen in der in Abschnitt 6 der GNU GPL festgelegten Weise
zur Übermittlung der korrespondierenden Quelle).
5. Kombinierte Bibliotheken.
Sie können Bibliothekseinrichtungen, die ein Werk sind, das auf dem
Bibliothek nebeneinander in einer einzigen Bibliothek zusammen mit einer anderen Bibliothek
Einrichtungen, bei denen es sich nicht um Anträge handelt und die nicht unter diese
Lizenz, und übermitteln Sie eine solche kombinierte Bibliothek unter den Bedingungen Ihrer
Sie haben die Wahl, wenn Sie beide der folgenden Punkte erfüllen:
a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einem Exemplar desselben Werks, das auf
in der Bibliothek, nicht in Verbindung mit anderen Bibliothekseinrichtungen,
die unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen werden.
b) Bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil der Bibliothek
ist ein Werk, das auf der Bibliothek basiert und erklärt, wo man die
begleitende unkombinierte Form desselben Werks.
6. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann überarbeitete und/oder neue Versionen veröffentlichen
der GNU Lesser General Public License von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche neuen
Versionen werden dem Geist der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber
im Detail abweichen, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version wird mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die
Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, gibt an, dass eine bestimmte nummerierte Version
der GNU Lesser General Public License "oder einer späteren Version".
gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen und
die Bedingungen dieser veröffentlichten Fassung oder einer späteren Fassung
veröffentlicht von der Free Software Foundation. Wenn die Bibliothek wie Sie
erhalten hat, keine Versionsnummer der GNU Lesser
General Public License, können Sie jede Version der GNU Lesser
General Public License, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann
ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License
gelten, so ist die öffentliche Erklärung des Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert
eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.
420. Eclipse Public License 2.0
DAS BEGLEITENDE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS BEDEUTET DIE AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER.
1. DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
a) im Falle des ersten Beitragsleistenden der erste Inhalt, der gemäß dieser Vereinbarung verbreitet wird, und
b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers:
i) Änderungen am Programm, und
ii) Ergänzungen zum Programm;
wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von dem jeweiligen Mitwirkenden stammen und von ihm verbreitet werden. Ein Beitrag "stammt" von einem Mitwirkenden, wenn er dem Programm von diesem Mitwirkenden selbst oder von einer Person, die im Namen dieses Mitwirkenden handelt, hinzugefügt wurde. Beiträge umfassen keine Änderungen oder Ergänzungen des Programms, die keine modifizierten Werke sind.
"Mitwirkender" ist jede natürliche oder juristische Person, die das Programm verbreitet.
"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Beitragenden lizenziert werden können und die durch die Verwendung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm zwangsläufig verletzt werden.
"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß diesem Abkommen verteilt werden.
"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm gemäß diesem Vertrag oder einer Sekundärlizenz (je nach Fall) erhält, einschließlich Mitwirkende.
"Abgeleitete Werke" sind alle Werke, ob im Quellcode oder in anderer Form, die auf dem Programm beruhen (oder von ihm abgeleitet sind) und deren redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen.
"Modifizierte Werke" sind alle Werke im Quellcode oder in anderer Form, die aus einer Hinzufügung, Löschung oder Änderung des Programminhalts resultieren, einschließlich - zum Zwecke der Klarheit - jeder neuen Datei in Quellcodeform, die Inhalte des Programms enthält. Zu den geänderten Werken gehören keine Werke, die nur Deklarationen, Schnittstellen, Typen, Klassen, Strukturen oder Dateien des Programms enthalten, und zwar jeweils nur zu dem Zweck, auf das Programm oder geänderte Werke davon zu verweisen, es namentlich zu binden oder zu unterklassifizieren.
"Verbreiten" bedeutet die Handlungen a) des Verbreitens oder b) des Verfügbarmachens in einer Weise, die die Übertragung einer Kopie ermöglicht.
"Quellcode" bezeichnet die Form eines Programms, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, oder jede spätere Version dieser Lizenz, einschließlich aller Ausnahmen oder zusätzlicher Genehmigungen, die vom ursprünglichen Mitwirkenden angegeben wurden.
2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz für die Vervielfältigung, die Erstellung abgeleiteter Werke, die öffentliche Darstellung, die öffentliche Aufführung, den Vertrieb und die Vergabe von Unterlizenzen für den Beitrag des Mitwirkenden und für abgeleitete Werke.
b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz im Rahmen der Lizenzierten Patente für die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Verkaufsangebot, den Import und die anderweitige Übertragung des Beitrags des Mitwirkenden in Form des Quellcodes oder einer anderen Form. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination aus dem Beitrag und dem Programm, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt ist. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird keine Hardware als solche lizenziert.
c) Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass jeder Mitwirkende zwar die hier dargelegten Lizenzen für seine Beiträge gewährt, aber keine Zusicherung gibt, dass das Programm nicht die Patentrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Einrichtung verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Einrichtung aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder auf andere Weise geltend gemacht werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung für die Sicherung aller anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum, falls vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben, bevor er das Programm verbreitet.
d) Jeder Mitwirkende versichert, dass er seines Wissens nach über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag verfügt, um die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.
e) Ungeachtet der Bedingungen einer Sekundärlizenz gewährt kein Mitwirkender einem Empfänger zusätzliche Zuwendungen (außer den in dieser Vereinbarung festgelegten), wenn dieser Empfänger das Programm gemäß den Bedingungen einer Sekundärlizenz erhält (sofern dies gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3 zulässig ist).
3. VORAUSSETZUNGEN
3.1 Wenn ein Mitwirkender das Programm in irgendeiner Form weitergibt, dann:
a) Das Programm muss auch als Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 zur Verfügung gestellt werden, und der Mitwirkende muss dem Programm eine Erklärung beifügen, dass der Quellcode für das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung steht, und die Empfänger darüber informieren, wie sie ihn in angemessener Weise auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium oder über ein solches erhalten können.
b) der Mitwirkende darf das Programm unter einer anderen Lizenz als dieser Vereinbarung verbreiten, vorausgesetzt, dass diese Lizenz:
i) lehnt im Namen aller anderen Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien und Bedingungen ab, einschließlich der Garantien oder Bedingungen des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten sowie der stillschweigenden Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck;
ii) schließt im Namen aller anderen Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie z. B. entgangene Gewinne, aus;
iii) nicht versucht, die Rechte des Empfängers am Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 einzuschränken oder zu ändern; und
iv) verlangt, dass jede spätere Verbreitung des Programms durch irgendeine Partei unter einer Lizenz erfolgt, die die Anforderungen dieses Abschnitts 3 erfüllt.
3.2 Wenn das Programm als Quellcode weitergegeben wird:
a) das Programm im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden muss, oder wenn das Programm (i) mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert ist, die unter einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt werden, und (ii) der ursprüngliche Urheber dem Quellcode den in Anhang A dieses Vertrages beschriebenen Hinweis beigefügt hat, dann kann das Programm unter den Bedingungen dieser Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, und
b) ein Exemplar dieser Vereinbarung muss jedem Exemplar des Programms beigefügt werden.
3.3 Die Mitwirkenden sind nicht berechtigt, Urheberrechts-, Patent-, Marken- oder Zuordnungshinweise, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen ("Hinweise"), die in dem Programm enthalten sind, aus den von ihnen verbreiteten Kopien des Programms zu entfernen oder zu ändern, sofern die Mitwirkenden ihre eigenen entsprechenden Hinweise hinzufügen können.
4. KOMMERZIELLE VERBREITUNG
Kommerzielle Vertreiber von Software können bestimmte Verpflichtungen gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern und dergleichen übernehmen. Obwohl diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende begründet. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") daher hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("freigestellter Mitwirkender") zu verteidigen und von jeglichen Verlusten, Schäden und Kosten (zusammenfassend "Verluste") freizustellen, die sich aus Ansprüchen, Klagen und anderen rechtlichen Schritten ergeben, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden vorgebracht werden, soweit diese durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit der Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurden. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung des geistigen Eigentums. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlassen und mit ihm zusammenarbeiten. Der freigestellte Beitragende kann sich auf eigene Kosten an einem solchen Verfahren beteiligen.
So kann beispielsweise ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, einbeziehen. Wenn dieser gewerbliche Mitwirkende dann Leistungsansprüche erhebt oder Garantien in Bezug auf Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein in der Verantwortung dieses gewerblichen Mitwirkenden. Nach diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Garantien abwehren, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diesen Schadenersatz leisten.
5. KEINE GARANTIE
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung der geltenden Gesetze, die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie die Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTGANGENER GEWINNE), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEWÄHRTEN RECHTE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7. ALLGEMEINES
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, und die betreffende Bestimmung wird ohne weitere Maßnahmen der Vertragsparteien so weit umgestaltet, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlich ist.
Leitet der Empfänger einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person ein (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) ein Patent des Empfängers verletzt, so enden die gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.
Alle Rechte des Empfängers aus dieser Vereinbarung erlöschen, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und diese Nichteinhaltung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntnisnahme der Nichteinhaltung behebt. Wenn alle Rechte des Empfängers aus diesem Vertrag erlöschen, verpflichtet sich der Empfänger, die Nutzung und Verbreitung des Programms so schnell wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger gewährten Lizenzen in Bezug auf das Programm bleiben jedoch bestehen und haben Bestand.
Jedem ist es gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Steward der Vereinbarung behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der ursprüngliche Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung für die Funktion des "Agreement Steward" an eine geeignete andere Einrichtung übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine eindeutige Versionsnummer. Das Programm (einschließlich der Beiträge) darf immer gemäß der Version der Vereinbarung verteilt werden, unter der es empfangen wurde. Wenn eine neue Version der Vereinbarung veröffentlicht wird, kann der Beitragende das Programm (einschließlich seiner Beiträge) gemäß der neuen Version verbreiten.
Mit Ausnahme der in den Abschnitten 2(a) und 2(b) ausdrücklich genannten Fälle erhält der Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden. Alle Rechte an dem Programm, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten. Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung kann von einer juristischen Person durchgesetzt werden, die nicht zu den Mitwirkenden oder Empfängern gehört. Mit dieser Vereinbarung werden keine Rechte Dritter begründet.
Anhang A - Formular für die Bekanntmachung von Sekundärlizenzen
“This Source Code may also be made available under the following Secondary Licenses when the conditions for such availability set forth in the Eclipse Public License, v. 2.0 are satisfied: {name license(s), version(s), and exceptions or additional permissions here}.”
Die einfache Beifügung einer Kopie dieser Vereinbarung, einschließlich dieses Anhangs A, reicht nicht aus, um den Quellcode unter Sekundärlizenzen zu lizenzieren.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
https://www.eclipse.org/legal/epl-2.0/
421. Eclipse Distribution License 1.0
Eclipse Public License - v 1.0
DAS BEGLEITENDE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC
LIZENZ ("VEREINBARUNG"). JEGLICHE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS
BEDEUTET, DASS DER EMPFÄNGER DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERT.
1. DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
a) im Falle des ursprünglichen Beitragsleistenden den ursprünglichen Code und die Dokumentation
die im Rahmen dieses Abkommens verteilt werden, und
b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers:
i) Änderungen am Programm, und
ii) Ergänzungen zum Programm;
wo solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms ihren Ursprung haben und
von diesem bestimmten Beitragenden verbreitet werden. Ein Beitrag "stammt" von
ein Mitwirkender, wenn es von diesem selbst zum Programm hinzugefügt wurde oder
jede Person, die im Namen eines solchen Beitragszahlers handelt. Die Beiträge umfassen keine Ergänzungen
zum Programm, die: (i) separate Software-Module sind, die in
Verbindung mit dem Programm im Rahmen ihrer eigenen Lizenzvereinbarung und (ii) sind
keine von dem Programm abgeleiteten Werke.
"Mitwirkender" ist jede natürliche oder juristische Person, die das Programm verbreitet.
"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Beitragszahler lizenziert werden können und die
zwangsläufig durch die Verwendung oder den Verkauf seines Beitrags allein verletzt wird oder wenn
mit dem Programm kombiniert.
"Programm": die Beiträge, die gemäß diesem Abkommen verteilt werden.
"Empfänger" ist jeder, der das Programm im Rahmen dieses Abkommens erhält, einschließlich
alle Mitwirkenden.
2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler hiermit
Empfänger eine nicht ausschließliche, weltweite, unentgeltliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung,
davon abgeleitete Werke zu erstellen, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen, zu verbreiten
und Unterlizenzen für den Beitrag eines solchen Mitwirkenden, falls vorhanden, sowie für abgeleitete
arbeitet, in Form von Quellcode und Objektcode.
b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler hiermit
Empfänger eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche Patentlizenz für die lizenzierten
Patente für die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Verkaufsangebot, die Einfuhr und die sonstige Übertragung der
Beitrag eines solchen Mitwirkenden, falls vorhanden, in Form von Quell- und Objektcode.
Diese Patentlizenz gilt für die Kombination aus dem Beitrag und
das Programm, wenn zum Zeitpunkt des Hinzufügens des Beitrags durch den Beitragszahler,
eine solche Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination unter die
die lizenzierten Patente. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen
die den Beitrag enthalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird keine Hardware als solche lizenziert.
c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Mitwirkende die Lizenzen gewährt
für seine hier dargelegten Beiträge keine Zusicherungen seitens der Beitragszahler gegeben werden
dass das Programm kein Patent oder anderes geistiges Eigentum verletzt
Rechte einer anderen Einrichtung. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger ab
für Ansprüche, die von einer anderen Einrichtung wegen der Verletzung geistiger
Eigentumsrechte oder sonstiges. Als Voraussetzung für die Ausübung der Rechte und
Lizenzen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt werden, übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung
um gegebenenfalls andere erforderliche Rechte an geistigem Eigentum zu sichern. Zum Beispiel,
wenn eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung von
das Programm, ist es die Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben, bevor
die Verbreitung des Programms.
d) Jeder Mitwirkende versichert, dass er seines Wissens nach über ausreichende Urheberrechte verfügt
Rechte an seinem Beitrag, falls vorhanden, zur Erteilung der Urheberrechtslizenz
in diesem Abkommen.
3. VORAUSSETZUNGEN
Ein Mitwirkender kann sich dafür entscheiden, das Programm in Form von Objektcode zu verbreiten unter
seine eigene Lizenzvereinbarung, vorausgesetzt, dass:
a) er die Bedingungen dieses Abkommens einhält und
b) seine Lizenzvereinbarung:
i) lehnt im Namen aller Mitwirkenden wirksam alle Garantien und
ausdrückliche und stillschweigende Bedingungen, einschließlich Eigentumsgarantien oder -bedingungen
und die Nichtverletzung von Rechten sowie die stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit
und die Eignung für einen bestimmten Zweck;
ii) schließt im Namen aller Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden wirksam aus,
einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden,
wie zum Beispiel entgangene Gewinne;
iii) erklärt, dass alle von dieser Vereinbarung abweichenden Bestimmungen angeboten werden
von diesem Beitragenden allein und nicht von einer anderen Partei; und
iv) angibt, dass der Quellcode für das Programm bei diesem Mitwirkenden erhältlich ist,
und informiert die Lizenznehmer darüber, wie sie diese in angemessener Weise auf oder über
ein Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn das Programm in Form des Quellcodes zur Verfügung gestellt wird:
a) es muss im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden, und
b) ein Exemplar dieser Vereinbarung muss jedem Exemplar des Programms beigefügt werden.
Beitragende dürfen keine Urheberrechtsvermerke entfernen oder verändern, die in
das Programm.
Jeder Mitwirkende muss sich als Urheber seines Beitrags ausweisen,
gegebenenfalls in einer Weise, die es späteren Empfängern in angemessener Weise ermöglicht, zu erkennen
der Urheber des Beitrags.
4. KOMMERZIELLE VERBREITUNG
Kommerzielle Vertreiber von Software können bestimmte Verantwortlichkeiten übernehmen mit
für Endnutzer, Geschäftspartner und dergleichen. Diese Lizenz ist zwar
zur Erleichterung der kommerziellen Nutzung des Programms, der Beitragende
wer das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbezieht, sollte dies in
in einer Weise, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende begründet.
Wenn also ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbezieht,
Dieser Beitragende ("Kommerzieller Beitragender") erklärt sich hiermit bereit, folgende Personen zu verteidigen und zu entschädigen
jeden anderen Mitwirkenden ("entschädigter Mitwirkender") gegen jegliche Verluste, Schäden
und Kosten (zusammenfassend "Verluste"), die sich aus Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten und anderen
Klagen eines Dritten gegen den entschädigten Beitragspflichtigen
in dem Maße, in dem sie durch Handlungen oder Unterlassungen eines solchen kommerziellen Mitwirkenden verursacht wurden
in Verbindung mit der Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produkt
bieten. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste
im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung des geistigen Eigentums. Im Auftrag
Um sich zu qualifizieren, muss ein entschädigter Beitragleistender: a) unverzüglich den kommerziellen
b) dem kommerziellen Kontributor zu gestatten, den Anspruch zu erfüllen, und
die Kontrolle und Zusammenarbeit mit dem kommerziellen Beitragenden bei der Verteidigung
und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen. Der entschädigte Beitragszahler kann teilnehmen
in einem solchen Fall auf seine eigenen Kosten.
Zum Beispiel könnte ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produkt aufnehmen
Produkt X. Dieser Beitragende ist dann ein kommerzieller Beitragender. Wenn
dass der kommerzielle Beitragende dann Leistungsansprüche stellt oder Garantien anbietet
in Bezug auf das Produkt X, sind diese Leistungsansprüche und Garantien solche kommerziellen
die alleinige Verantwortung des Beitragenden. Nach diesem Abschnitt ist der gewerbliche Mitwirkende
Ansprüche gegen die anderen Beitragszahler im Zusammenhang mit diesen Beiträgen abwehren müsste
Erfüllungsansprüche und Garantien, und wenn ein Gericht einen anderen Beitragszahler verlangt
Schadenersatz zu leisten, so muss der kommerzielle Beitragende diesen zahlen
Schäden.
5. KEINE GARANTIE
SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM VERTRAG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM AUF
WIE BESEHEN", OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHER GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN VON
RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Jeder Begünstigte ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der
Nutzung und Verbreitung des Programms und übernimmt alle Risiken, die mit seiner
Ausübung der Rechte aus diesem Abkommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
Risiken und Kosten von Programmfehlern, Einhaltung der geltenden Gesetze, Schäden
Beschädigung oder Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung
von Operationen.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
AUSSER IN DEN FÄLLEN, DIE IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH AUFGEFÜHRT SIND, WEDER DER EMPFÄNGER NOCH EIN
BEITRAGSZAHLER HAFTEN NICHT FÜR UNMITTELBARE, MITTELBARE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN,
BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG
ENTGANGENE GEWINNE), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG HANDELT,
VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE
AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG VON RECHTEN
GEWÄHRT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7. ALLGEMEINES
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt
Recht, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen
die Bedingungen dieses Abkommens und ohne weitere Maßnahmen der Vertragsparteien,
wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um sie zu
Bestimmung gültig und durchsetzbar ist.
Wenn der Empfänger einen Patentrechtsstreit gegen eine Einrichtung (einschließlich einer
Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung, dass das Programm selbst
(ausgenommen Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) verletzt
das/die Patent(e) des Empfängers, so werden die Rechte des Empfängers gemäß Abschnitt
2(b) endet mit dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
Alle Rechte des Empfängers aus dieser Vereinbarung erlöschen, wenn er es versäumt
eine der wesentlichen Bestimmungen oder Bedingungen dieses Abkommens zu erfüllen und
dieses Versäumnis nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntnisnahme behebt
einer solchen Nichteinhaltung. Wenn alle Rechte des Empfängers aus dieser Vereinbarung erlöschen,
Der Empfänger verpflichtet sich, die Nutzung und Verbreitung des Programms so bald wie möglich einzustellen.
durchführbar. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung und etwaiger
Die vom Förderungsnehmer im Zusammenhang mit dem Programm erteilten Lizenzen bleiben bestehen und haben Bestand.
Jedem ist es gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber
Um Widersprüche zu vermeiden, ist das Abkommen urheberrechtlich geschützt und darf nur
auf folgende Weise geändert werden. Der Steward der Vereinbarung behält sich das Recht vor
von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen
zu Zeit. Niemand außer dem Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern
Vereinbarung. Die Eclipse Foundation ist der ursprüngliche Steward des Abkommens. Die Eclipse
Die Stiftung kann die Verantwortung für die Funktion des Stewards der Vereinbarung übertragen
auf eine geeignete separate Einrichtung übertragen. Jede neue Fassung des Abkommens wird mit
eine Versionsnummer zur Unterscheidung. Das Programm (einschließlich der Beiträge) kann
immer nach Maßgabe der Fassung des Abkommens verteilt werden, in der
es eingegangen ist. Darüber hinaus wird eine neue Fassung des Abkommens veröffentlicht,
Der Mitwirkende kann sich dafür entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) zu verbreiten
nach der neuen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2 a) und 2 b) angegeben
erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum
eines Beitragszahlers im Rahmen dieser Vereinbarung, sei es ausdrücklich oder stillschweigend,
Rechtsverwirkung oder anderweitig. Alle Rechte an dem Programm, die nicht ausdrücklich unter
dieses Abkommens sind vorbehalten.
Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen des Staates New York und dem Recht auf geistiges Eigentum.
Eigentumsrechte der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Vertragspartei dieser Vereinbarung
eine Klage im Rahmen dieses Abkommens mehr als ein Jahr nach dem
Ursache der Klage entstanden ist. Jede Partei verzichtet auf ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in allen
daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten.
https://www.eclipse.org/legal/epl-2.0/
422. ARSoft.Tools.Net
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://github.com/alexreinert/ARSoft.Tools.Net.git
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
- Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
- Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
- Gewährung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
- Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und modifiziert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
- Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz ohne zusätzliche Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
- Warenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
- Ausschluss der Gewährleistung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
- Beschränkung der Haftung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung oder Computerausfall), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
- Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder -rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund der Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
ARSoft.Tools.Net - C# DNS Client/Server und SPF Bibliothek, Copyright (c) 2010-2017 Alexander Reinert(https://github.com/alexreinert/ARSoft.Tools.Net)
Die Bibliothek verwendet die Bouncy Castle C# API, Copyright (c) 2000-2016 The Legion of the Bouncy Castle Inc.(http://www.bouncycastle.org/csharp/)
423. katoid/angular-grid-layout
https://github.com/katoid/angular-grid-layout
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2021 katoid
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erhält, die Erlaubnis erteilt, kostenlos mit der Software Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erhält, die Erlaubnis, mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingung
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. oder wesentlichen Teilen der Software enthalten.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT,AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHT-VERLETZUNG. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNGEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE SICH AUS, IN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER WEBSITE ERGEBEN
AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER VERWENDUNG ODER DEM ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE.
424. jemalloc / jemallo
https://github.com/jemalloc/jemalloc/blob/dev/COPYING
Sofern nicht anders angegeben, unterliegen die Dateien in der jemalloc-Quelldistribution
der folgenden Lizenz:
Copyright (C) 2002-present Jason Evans jasone@canonware.com.
Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (C) 2007-2012 Mozilla Foundation. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (C) 2009-present Facebook, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderung von
, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Weitergabe des Quellcodes muss den/die oben genannten Urheberrechtsvermerk(e),
diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten. - Weiterverteilungen in Binärform müssen den/die obigen Urheberrechtsvermerk(e),
diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation
und/oder anderen mit der Distribution gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM URHEBERRECHTSINHABER ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE
ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT.
DER/DIE URHEBERRECHTSINHABER IST/SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE,
ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; ENTGANGENE NUTZUNG, DATEN ODER
GEWINNE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF BASIS JEGLICHER
HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT
ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
425. libharu/libharu
https://github.com/libharu/libharu/blob/master/LICENSE
Copyright (C) 1999-2006 Takeshi Kanno
Copyright (C) 2007-2009 Antony Dovgal
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.
In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der
Nutzung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich
kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich
der folgenden Einschränkungen:
Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten
, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem
Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation
willkommen, ist aber nicht erforderlich.
Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht
fälschlicherweise als die Originalsoftware dargestellt werden.
Dieser Hinweis darf nicht aus einer Quelldistribution entfernt oder verändert werden.
426. LZlib
https://www.nongnu.org/lzip/lzlib.html
Lzlib ist freie Software, die unter einer 2-Klausel-BSD-Lizenz vertrieben wird.
Copyright © 2025 Antonio Diaz Diaz
Lzlib-Logo Copyright © 2013 Sonia Diaz Pacheco
Es steht Ihnen frei, diesen Artikel ganz oder teilweise zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten.
427. Anhang A: CRC16-Referenzimplementierung in ANSI C
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- Copyright 2010 Salvatore Sanfilippo (angepasst an den Redis-Codierungsstil)
- Alle Rechte vorbehalten.
- Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
- Änderung, sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- * Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Copyright beibehalten werden.
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
- * Weiterverteilungen in Binärform müssen das oben genannte Copyright wiedergeben.
- Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der
- die Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit der Verteilung geliefert werden.
- * Weder der Name der University of California, Berkeley, noch die
- die Namen der Mitwirkenden können verwendet werden, um Produkte zu unterstützen oder zu fördern
- von dieser Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung abgeleitet werden.
- DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTS UND BEITRAGSZAHLERN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEDE
- AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE
- GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE REGENTEN UND BEITRAGSZAHLER SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR JEGLICHE
- DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN
- (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN;
- NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER GEWINNEINBUSSEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND
- AUF GRUND JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG
- (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESES
- SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
428. NIST-Standard-Referenzdaten (SRD)
Diese Daten/Werke wurden von Mitarbeitern des National Institute of Standards and Technology (NIST), einer Einrichtung der Bundesregierung, erstellt. Gemäß Titel 17 United States Code Section 105 unterliegen die Werke von NIST-Mitarbeitern in den Vereinigten Staaten nicht dem Urheberrechtsschutz. Diese Daten/Arbeiten können ausländischem Urheberrecht unterworfen sein.
Die Daten/Arbeiten werden von NIST als öffentlicher Dienst bereitgestellt und ausdrücklich "wie besehen" zur Verfügung gestellt. NIST ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER GENAUIGKEIT DER DATEN. NIST übernimmt keine Garantie und macht keine Zusicherungen bezüglich der Nutzung der Daten oder deren Ergebnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Nützlichkeit der Daten. NIST ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG UND SIE ENTBINDEN NIST HIERMIT VON DER HAFTUNG FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN UND ÄHNLICHES), UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUS EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINEM VERTRAG ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DATEN (ODER DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DIESER DATEN) ERGEBEN, SELBST WENN NIST AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Soweit das NIST in anderen Ländern als den USA Urheberrechte besitzt, wird Ihnen hiermit das nicht-exklusive, unwiderrufliche und bedingungslose Recht eingeräumt, die NIST-Daten auf jedem beliebigen Medium zu drucken, zu veröffentlichen, davon abgeleitete Werke zu erstellen und zu vertreiben oder andere zu ermächtigen, dies in Ihrem Namen zu tun, und zwar auf einer lizenzgebührenfreien Basis in der ganzen Welt.
Sie dürfen die Daten oder Teile davon verbessern, modifizieren und abgeleitete Werke erstellen, und Sie dürfen solche Modifikationen oder Werke kopieren und verbreiten. Geänderte Werke sollten einen Hinweis tragen, dass Sie die Daten geändert haben, und das Datum und die Art der Änderung vermerken. Bitte geben Sie ausdrücklich das National Institute of Standards and Technology als Quelle der Daten an: Empfehlungen zur Zitierung von Daten finden Sie unter Copyright, Fair Use, and Licensing Statements for SRD, Data, Software, and Technical Series Publications.
Die Erlaubnis zur Nutzung dieser Daten setzt voraus, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren und dass Sie die Erstellung der Daten/Arbeiten durch das NIST in angemessener Weise anerkennen.
429. boostorg/boost
"Copyright Beman Dawes, 2008"
Boost Software Lizenz - Version 1.0 - 17. August 2003
Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation, die unter diese Lizenz fällt (dieSoftware"), erhält, die Erlaubnis erteilt, die Software kostenlos zu verwenden, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen und Dritten, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, und zwar unter den folgenden Bedingungen:
Die Urheberrechtsvermerke in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und des folgenden Haftungsausschlusses, müssen in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem Quellsprachprozessor erzeugt wurde.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDJEMAND, DER DIE SOFTWARE VERTREIBT, FÜR SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
430. dscharrer/innoextract
Copyright (C) 2011-2020 Daniel Scharrer daniel@constexpr.org
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. Der/die Autor(en) kann/können in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
- Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
- Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
- Dieser Hinweis darf nicht aus dem Quelltext entfernt oder verändert werden.
431. caddyserver/caddy
https://github.com/caddyserver/caddy/blob/master/AUTHORS
https://github.com/caddyserver/caddy/blob/master/LICENSE
Dies ist die offizielle Liste der Caddy-Autoren für Urheberrechtszwecke.
Autoren können entweder Einzelpersonen oder juristische Personen sein.
Nicht alle einzelnen Mitwirkenden sind Autoren. Die vollständige Liste der Mitwirkenden finden Sie auf der Projektseite auf GitHub oder in der Commit-Historie des Repos.
Matthew Holt Matthew.Holt@gmail.com
Lichtcode-Laboratorien sales@lightcodelabs.com
Ardan Labs info@ardanlabs.com
Apache License Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitions.
"License" shall mean the terms and conditions for use, reproduction, and distribution as defined by Sections 1 through 9 of this document.
"Licensor" shall mean the copyright owner or entity authorized by the copyright owner that is granting the License.
"Legal Entity" shall mean the union of the acting entity and all other entities that control, are controlled by, or are under common control with that entity.
For the purposes of this definition, "control" means (i) the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or (ii) ownership of fifty percent (50%) or more of the outstanding shares, or (iii) beneficial ownership of such entity.
"You" (or "Your") shall mean an individual or Legal Entity exercising permissions granted by this License.
"Source" form shall mean the preferred form for making modifications, including but not limited to software source code, documentation source, and configuration files.
"Object" form shall mean any form resulting from mechanical transformation or translation of a Source form, including but not limited to compiled object code, generated documentation, and conversions to other media types.
"Work" shall mean the work of authorship, whether in Source or Object form, made available under the License, as indicated by a copyright notice that is included in or attached to the work (an example is provided in the Appendix below).
"Derivative Works" shall mean any work, whether in Source or Object form, that is based on (or derived from) the Work and for which the editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications represent, as a whole, an original work of authorship.
"Contribution" shall mean any work of authorship, including the original version of the Work and any modifications or additions to that Work or Derivative Works thereof, that is intentionally submitted to Licensor for inclusion in the Work by the copyright owner or by an individual or Legal Entity authorized to submit on behalf of the copyright owner.
For the purposes of this definition, "submitted" means any form of electronic, verbal, or written communication sent to the Licensor or its representatives, including but not limited to communication on electronic mailing lists, source code control systems, and issue tracking systems that are managed by, or on behalf of, the Licensor for the purpose of discussing and improving the Work, but excluding communication that is conspicuously marked or otherwise designated in writing by the copyright owner as "Not a Contribution."
"Contributor" shall mean Licensor and any individual or Legal Entity on behalf of whom a Contribution has been received by Licensor and subsequently incorporated within the Work.
2. Grant of Copyright License.
Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable copyright license to reproduce, prepare Derivative Works of, publicly display, publicly perform, sublicense, and distribute the Work and such Derivative Works in Source or Object form.
3. Grant of Patent License.
Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable (except as stated in this section) patent license to make, have made, use, offer to sell, sell, import, and otherwise transfer the Work, where such license applies only to those patent claims licensable by such Contributor that are necessarily infringed by their Contribution(s) alone or by combination of their Contribution(s) with the Work to which such Contribution(s) was submitted.
If You institute patent litigation against any entity (including a cross-claim or counterclaim in a lawsuit) alleging that the Work or a Contribution incorporated within the Work constitutes direct or contributory patent infringement, then any patent licenses granted to You under this License for that Work shall terminate as of the date such litigation is filed.
4. Redistribution.
You may reproduce and distribute copies of the Work or Derivative Works thereof in any medium, with or without modifications, and in Source or Object form, provided that You meet the following conditions:
(a) You must give any other recipients of the Work or Derivative Works a copy of this License; and
(b) You must cause any modified files to carry prominent notices stating that You changed the files; and
(c) You must retain, in the Source form of any Derivative Works that You distribute, all copyright, patent, trademark, and attribution notices from the Source form of the Work, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works; and
(d) If the Work includes a "NOTICE" text file as part of its distribution, then any Derivative Works that You distribute must include a readable copy of the attribution notices contained within such NOTICE file, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works, in at least one of the following places:
within a NOTICE text file distributed as part of the Derivative Works;
within the Source form or documentation, if provided along with the Derivative Works; or,
within a display generated by the Derivative Works, if and wherever such third-party notices normally appear.
The contents of the NOTICE file are for informational purposes only and do not modify the License. You may add Your own attribution notices within Derivative Works that You distribute, alongside or as an addendum to the NOTICE text from the Work, provided that such additional attribution notices cannot be construed as modifying the License.
You may add Your own copyright statement to Your modifications and may provide additional or different license terms and conditions for use, reproduction, or distribution of Your modifications, or for any such Derivative Works as a whole, provided Your use, reproduction, and distribution of the Work otherwise complies with the conditions stated in this License.
5. Submission of Contributions.
Unless You explicitly state otherwise, any Contribution intentionally submitted for inclusion in the Work by You to the Licensor shall be under the terms and conditions of this License, without any additional terms or conditions.
Notwithstanding the above, nothing herein shall supersede or modify the terms of any separate license agreement you may have executed with Licensor regarding such Contributions.
6. Trademarks.
This License does not grant permission to use the trade names, trademarks, service marks, or product names of the Licensor, except as required for reasonable and customary use in describing the origin of the Work and reproducing the content of the NOTICE file.
7. Disclaimer of Warranty.
Unless required by applicable law or agreed to in writing, Licensor provides the Work (and each Contributor provides its Contributions) on an "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied, including, without limitation, any warranties or conditions of TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.
You are solely responsible for determining the appropriateness of using or redistributing the Work and assume any risks associated with Your exercise of permissions under this License.
8. Limitation of Liability.
In no event and under no legal theory, whether in tort (including negligence), contract, or otherwise, unless required by applicable law (such as deliberate and grossly negligent acts) or agreed to in writing, shall any Contributor be liable to You for damages, including any direct, indirect, special, incidental, or consequential damages of any character arising as a result of this License or out of the use or inability to use the Work (including but not limited to damages for loss of goodwill, work stoppage, computer failure or malfunction, or any and all other commercial damages or losses), even if such Contributor has been advised of the possibility of such damages.
9. Accepting Warranty or Additional Liability.
While redistributing the Work or Derivative Works thereof, You may choose to offer, and charge a fee for, acceptance of support, warranty, indemnity, or other liability obligations and/or rights consistent with this License.
However, in accepting such obligations, You may act only on Your own behalf and on Your sole responsibility, not on behalf of any other Contributor, and only if You agree to indemnify, defend, and hold each Contributor harmless for any liability incurred by, or claims asserted against, such Contributor by reason of your accepting any such warranty or additional liability.
END OF TERMS AND CONDITIONS
432. pre-commit/identify
Copyright (c) 2017 Chris Kuehl, Anthony Sottile
https://github.com/pre-commit/identify?tab=MIT-1-ov-file#readme
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich des Rechts, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
433. golang/go
https://github.com/golang/go/blob/master/LICENSE
Copyright 2009 The Go Authors.
Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist unter folgenden Bedingungen gestattet:
* Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
* Weiterverteilungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Verteilung bereitgestellt werden, enthalten.
* Weder der Name von Google LLC noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT.
IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
434. gperftools/gperftools
https://github.com/gperftools/gperftools?tab=License-1-ov-file
Copyright (c) 2005, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist unter folgenden Bedingungen gestattet:
* Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
* Weiterverteilungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Verteilung bereitgestellt werden, enthalten.
* Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN.
IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
435. jbeder/yaml-cpp
https://github.com/jbeder/yaml-cpp?tab=MIT-1-ov-file#readme
Copyright (c) 2008-2015 Jesse Beder.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER DIE URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
436. pydicom/pylibjpeg
https://github.com/pydicom/pylibjpeg?tab=MIT-1-ov-file
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2020-2024 scaramallion und pylibjpeg-Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, mit der Software uneingeschränkt zu handeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
DIE AUTOREN ODER DIE URHEBERRECHTSINHABER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DEM UMGANG MIT IHR ERGEBEN.
437. pydicom/pylibjpeg-openjpeg
https://github.com/pydicom/pylibjpeg-openjpeg?tab=License-1-ov-file#readme
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2020-2024 scaramallion
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER DIE URHEBERRECHTSINHABER FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
BSD-Lizenz
Das Urheberrecht an dieser Software wird unter der unten aufgeführten 2-Klauseln-BSD-Lizenz zur Verfügung gestellt.
Diese Software kann anderen Rechten Dritter und Mitwirkenden unterliegen, einschließlich Patentrechten, und diese Rechte werden unter dieser Lizenz nicht gewährt.
Copyright (c) 2002-2014, Universite catholique de Louvain (UCL), Belgien
Copyright (c) 2002-2014, Professor Benoit Macq
Copyright (c) 2003-2014, Antonin Descampe
Copyright (c) 2003-2009, Francois-Olivier Devaux
Copyright (c) 2005, Herve Drolon, FreeImage Team
Copyright (c) 2002-2003, Yannick Verschueren
Copyright (c) 2001-2003, David Janssens
Copyright (c) 2011-2012, Centre National d'Etudes Spatiales (CNES), Frankreich
Copyright (c) 2012, CS Systemes d'Information, Frankreich
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2Weiterverteilungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT.
IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
438. pydicom/pylibjpeg-rle
https://github.com/pydicom/pylibjpeg-rle?tab=MIT-1-ov-file#readme
MIT-Lizenz
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (dieSoftware") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES IM RAHMEN EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
439. libcpr/cpr
https://github.com/libcpr/cpr/blob/master/LICENSE
MIT-Lizenz
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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440. DoubangoTelekom/tesseractMRZ
https://github.com/DoubangoTelecom/tesseractMRZ/blob/master/LICENSE
BSD 3-Klausel-Lizenz
Copyright (c) 2019, DoubangoTelecom
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